LdN319 Gesetzentwurf für Wahlrechtsreform

Hallo Zusammen,

ein paar Takte und Gedanken von mir als selbsternanntem Junior-Wahlrechtsexperten:

Die kürzlich veröffentlichte Befragung von Allensbach im Auftrag von der Bertelsmann Stiftung finde ich sehr aussagekräftig, eine große Mehrheit der Wahlbevölkerung will einen Bundestag mit Regelgröße: Umfrage zur Wahlrechtsreform

In der Tat schlägt die aktuelle Rhetorik der Union, vor allem der CSU, völlig über die Stränge, das überrascht mich aber leider gar nicht. Bei diesem Thema hat vor allem die CSU nie ein konstruktives Verhalten an den Tag gelegt und den ansatzweise kompromissbereiten Kräften in der Unionsfraktion keine Chance gelassen.

In der Sache: wenn man den Bundestag auf Normalgröße beschränken will und dabei das Grundprinzip der beiden Stimmen nicht über Bord werfen will (was man durchaus wollen kann), gibt es nur drei (oder 2,5) Möglichkeiten: Direkt-/Überhangmandate/Direktmandate nicht zuteilen, Listen-/Ausgleichsmandate nicht zuteilen, und/oder Zahl der Wahlkreise verringern. Ganz nebenbei, so sehr ihr oder sonst wer sich die Abschaffung der (in alter Benennung) Erst- oder Zweitstimme wünscht: das wird nicht passieren, vergebene Liebesmüh.

Call me Klugschei*er, aber die Bundesregierung hat hier die Finger tatsächlich gar nicht im Spiel (maximal mit Unterstützung auf Referatsebene aus dem Bundesinnenministerium). Im Wesentlichen haben die drei Obleute der Ampelfraktionen in der Wahlrechtskommission hier das Heft des Handelns in der Hand. Von denen kam auch vor einigen Monaten der ursprüngliche Vorstoß für das nun abgeänderte Modell. Die Ersatzstimme wurde meines Erachtens fallengelassen, weil sie verfassungsrechtlich eine Achillesferse des Vorhabens darstellte. U.a. Sophie Schönberger auf dem Verfassungsblog hat es so eingeschätzt, dass diese sich mit der Gleichheit der Wahl wahrscheinlich nicht ausgeht: Krokodilstränen der Demokratie

Ich persönlich und verschiedene andere Wahlrechtsinteressierte bis -experten neigen mittlerweile dazu, eine größere Änderung hin zu Mehrpersonenwahlkreisen zu befürworten. Dafür stehen aber die kurzfristigen politischen Chancen wohl nicht allzu hoch. Die unmittelbare Volksnähe / Bekanntheit von Kandidierenden ist bei Bundestagswahlen ohnehin empirisch nachgewiesen kaum vorhanden und vielmehr Folklore, wie sehr schön hier dargestellt:

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Das ist das schöne am schwedischen System (ohne Direktmandate).
Die Kandidaten auf der Liste haben ein ureigenes Interesse nicht nur die Listenstimme, sondern eben auch die Zusatzstimme zu gewinnen.
Das wiederum bedeutet, dass alle Leute auf der Liste unterwegs sind und um Stimmen werben, nicht nur ein einzelner Kandidat in einem Wahlkreis mit zig-tausenden Wahlberechtigten.
Das schafft wesentlich mehr Bekanntheit für die Kandidaten als die Erststimme in DTL.

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Ich würde behaupten, dass auch im derzeitigen System maximal 1% der Bevölkerung wirklich versteht, wie die Berechnungen zur Zusammensetzung des Bundestags mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, Länder- und Parteienproporz u.s.w. genau funktioniert.

Wichtig ist m.E. auch eher, dass dem Wähler klar ist, in welche Richtung er die Wahl mit einer Stimme beeinflusst. Das genaue Ergebnis bzw. dessen Berechnung wird man bei einem komplexen Wahlsystem mit Wahlkreisen und Länderproporz generell den meisten Wählern nicht erklären können (und die meisten interessiert es wohl auch nicht, so lange es funktioniert…).

Den Status Quo, alleine die Tatsache, dass die „Erststimme“ faktisch weniger Wertvoll ist als die „Zweitstimme“, finde ich für den Wähler da deutlich problematischer, weil das tatsächlich etwas ist, was regelmäßig zu Missverständnissen und damit zu falschen Wahlentscheidungen führt.

Oma Kasuppke muss daher nur wissen: Das, was sie mit ihrer Hauptstimme wählt, entscheidet darüber, wie mächtig die Parteien im Bundestag hinterher sind - und das, was sie mit der Personenstimme wählt, kann darüber entscheiden, welcher Wahlkreiskandidat hinterher im Bundestag landet, wobei diese Stimme nur der Personalisierung der Wahl dienen soll und deshalb kein Anspruch darauf besteht. Die Personenstimme ist quasi eine „Wenn möglich, will ich das X in den Bundestag kommt“-Stimme. Wenn’s nicht möglich ist, weil damit das Verhältniswahlrecht nicht erfüllt werden könnte, ohne den Bundestag aufzublähen, halt nicht.

Alleine diese Klarstellung bezüglich der Wertigkeit von Erst-/Haupt- und Zweit-/Personenstimme macht das neue System aus meiner Sicht schon unproblematischer als das alte, weil es im neuen System weniger ergebnisrelevante Irrtümer gibt. Dafür gibt es halt eine mögliche Enttäuschung, wenn der mit der Mehrheit der Stimmen gewählte Kandidat doch nicht in den Bundestag kommt. Aber eine Enttäuschung ist weniger schlimm als ein Irrtum, der das Ergebnis verzerrt.

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Es gibt für mich einen Punkt der dagegen spricht, dass nicht alle Sieger der Wahlkreise in den Bundestag einziehen:
Wenn die Reform wirklich vorsieht, dass die Sieger in den Wahlkreisen mit dem knappsten Vorsprung nicht in den Bundestag einziehen, dann könnte das in Bayern, und eventuell auch im Osten, dazu führen, dass v.a. die Kandidaten aus den ländlichen Wahlkreisen, die mit ,Stammtischparolen, dort 70% holen, in den Bundestag einziehen, und liberale, weltoffene, gute Politiker aus umkämpften Wahlkreisen, die für Zustimmung in breiteren Schichten kämpfen, von vorne herein chancenlos sind.

Das kann man so eigentlich auch nicht wollen.

Wenn ich mir alle Vorschläge so ansehe, dann würde ich aktuell sagen: Aktuelles System beibehalten, und Anzahl der Wahlkreise um 30% reduzieren.

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Das ist tatsächlich mal ein interessantes Argument, welches man in der Debatte beachten sollte, da die Ergebnisse in den Städten in der Tat normalerweise knapper sind als auf dem Land. Bei der letzten Wahl waren die schwächsten Wahlkreise der CSU, die dennoch von der CSU gewonnen wurden, tatsächlich Erlangen, Nürnberg-Nord und Augsburg-Stadt, es wären also nach der neuen Regelung diese Stadtwahlkreise nicht vertreten.

Die Nichtvertretung von bestimmten Wahlkreisen ist an sich ein unschöner Nebeneffekt, aber wenn davon schwerpunktmäßig Wahlkreise mit einer bestimmten Bevölkerungsstruktur betreffen sind, wiegt das natürlich schwerer.

Die Frage ist, wer im Falle eines Mandatsüberhangs für diejenigen, die nicht als Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen können, einziehen soll. Da gibt es letztlich zwei Möglichkeiten, die beide problematisch sind:

  1. Der Sitz wird durch die Landeslisten der Parteien aufgefüllt, die nach dem Zweitstimmenanteil ein Recht auf den Sitz haben. In diesem Fall würden z.B. für die o.g. Wahlkreise (Erlangen, Nürnberg-Nord und Augsburg-Stadt) drei Personen von den Landeslisten der Parteien, die viele Zweitstimmen erhalten, einziehen.
  2. Der Sitz wird durch die Wahlkreisverlierer aus den Parteien aufgefüllt, die nach dem Zweitstimmenanteil ein Recht auf den Sitz haben. In diesem Fall würden also SPD/Grüne/FDP-Abgeordnete aus den o.g. Wahlkreisen die Sitze erhalten, was sowohl der Zweit- als auch der Drittplatzierte (oder gar der Viertplatzierte sein könnte).

Letzteres hat den Nachteil, dass es schwerer vermittelbar ist (nicht nur, dass der Wahlsieger nicht in den Bundestag einzieht, sondern es zieht sogar der Wahlverlierer ein…), andererseits hat es den Vorteil, dass jeder Wahlkreis vertreten bleibt und die Reform damit keinen Einfluss auf die Vertretung von Stadt- und Landwahlkreisen im Bundestag hätte.

Irgend einen unschönen Effekt wird die Wahlrechtsreform zwangsläufig haben, eine ideale Lösung ohne jeden Nachteil gibt es nicht (und diese Realität wird auch das BVerfG meines Erachtens anerkennen, weshalb ich weiter davon ausgehe, dass es die Sache absegnen wird; das BVerfG kann letztlich nichts „unmögliches“ von der Regierung fordern; und wie gesagt: das gegenwärtige Wahlsystem hat auch einige Unwuchten, die aus pragmatischen Gründen akzeptiert werden…).

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Das halte ich für viel gefährlicher, da man so Tür und Tor der Unsitte aus den USA öffnet, Wahlkreise passend zu zu scheiden. Der Union wäre diese undemokratische Taktik absolut zuzutrauen. Außerdem rechne ich dort mit vielen größerem Widerstand aus der Bevölkerung. Deine Hypothese zu den Kandidaten kann stimmen, muss aber nicht. Gerade aus Bayern werden auf Grund des geringen Anteils der Zweitstimme der CSU sehr viele Populisten nicht mehr nach Berlin dürfen, da sind die 2 nicht ganz so populistischen CSU’ler, die dann auch nicht dürfen verkraftbar. Wobei solche Betrachtungen auch nicht die dringend notwendige Reform beeinflussen dürften. Denn Stand jetzt „schadet“ sich jede Partei mit der Reform und da jeder Schmerzen hat ist diese Reform für mich auch gut so.

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Mir kommt in der politischen Diskussion viel zu kurz, dass das „Schurkenstaat-Argument“ der CSU auf das Wahlrecht zum Bayerischen Landtag auch zutrifft. Wer ist nochmal für diese Regelung zuständig?

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Die Gefahr sehe ich ehrlich gesagt nicht. Bisher gibt es kein Gerrymandering im großen Stil - jedenfalls ist es mir nicht bekannt - und es würde bei einer Wahlkreisreform auch nicht passieren. Abgesehen davon werden die Wahlkreise doch ohnehin regelmäßig an die Bevölkerungsverteilung angepasst.

Eine Verringerung der Wahlkreise wäre in meinen Augen das einfachste. Den AfDler, der bei uns 2021 den BT-Wahlkreis gewonnen hat, habe ich seit der Wahl noch nicht wahrgenommen. Aber auch den CDUler vorher kannte kaum jemand. Eine Bürgernähe, die durch eine Vergrößerung der Wahlkreise verloren gehen könnte, habe ich jedenfalls bisher nicht festgestellt.

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Die Frage ist, ob eine Wahlkreisreduktion wirklich zielführend ist.

Klar, der Bundestag wird dadurch definitiv kleiner, aber die Problematik, dass die Größe des Bundestags je nachdem, wie stark Erst- und Zweitstimmen auseinander fallen, erheblich variiert, bleibt. Und das ist eigentlich auch nicht wirklich gewollt, zumal das zu der Frage führen würde, auf wie viele Wahlkreise man verkleinern müsste, um sicher zu stellen, dass ein angestrebtes Maximum in jedem Fall nicht überschritten wird.

Die starke Schwankung der Abgeordnetenzahl ist auch aus anderen Gründen problematisch, sei es organisatorisch (Redezeiten, Raumplanung, Ausschussgrößen) oder finanziell (Budgetierung, Mitarbeiterstellen in der Bundestagsverwaltung). Es wäre schon wünschenswert, wenn die Zahl der Abgeordneten fix wäre, wie sie es in nahezu allen anderen Parlamenten auf der Welt auch ist.

Eine fixe Zahl finde ich tatsächlich fast am unwichtigsten. MMn sollte man einen Korridor festlegen innerhalb der die Zahl der Abgeordneten bleiben soll. Ob es jetzt 20 Personen mehr oder weniger sind ist nicht ausschlaggebend für mich.

Sollte man dann irgendwann nach oben oder unten den Korridor verlassen, müsste man gegebenenfalls nochmals die Anzahl der Wahlkreise anpassen.

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Man könnte auch argumentieren:

Ja weniger Wahlkreise es in einer Region gibt, und damit weniger aussichtsreiche Kandidaten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Personen bekannt werden.

Man sollte erwähnen, dass das bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung gekommene Wahlrecht die CSU leicht privilegiert. Eine Reform würde dieses CSU-Privileg streichen. Deshalb läuft diese auch gerade gegen diese Reform Sturm.

Im Kompromiss, der bei der letzten Bundestagswahl 2021 zur Anwendung kam, wurden bis zu drei Überhangmandate (im gesamten Bundestag) nicht ausgeglichen. Bei einer Größe des Bundestags von 737 MdB entspricht das 0,4% der Abgeordneten.

Vor drei Tagen hat die Zeit die Effekte der Reform bei der letzten Bundestagswahl simuliert (sorry, Paywall!) und kam zu dem Ergebnis, dass mit dem neuen Wahlrecht die CSU statt wie derzeit 6,1% der Abgeordneten, nur noch 5,7% der Abgeordneten stellen würde. Um das noch einmal zu betonen: Mathematisch „fair“ wäre eine CSU, die 5,7% der Abgeordneten stellt.

Die 0,4% „Wahlmasse“, die die CSU im derzeitigen Bundestag geschenkt bekommen hat, wurde den anderen Fraktionen weggenommen. In der momentanen Regierung hat das keine Auswirkungen, aber bei einer weiteren Zersplitterung der politischen Landschaft kann das irgendwann schon einmal koalitionsentscheidend werden.

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Erstmal danke an @philipbanse und @vieuxrenard für die sehr gute Erklärung der Thematik in der aktuellen Folge. :slight_smile:

Ohh, danke für den Hinweis. Da wirken die Schurkenstaatsprüche der CSU gleich noch viel ungerechtfertigter. :laughing: Die Unions-Antwort auf einen zu großen Bundestag war tatsächlich gewesen, einfach je drei Überhangmandate pro Bundesland nicht ausgleich. Ein Wunder, dass der Bundesverfassungsgerichtshof das offenbar durchgewunken hat.

Laut Tagesschau hat die Union heute auch einen weiteren Vorschlag gemacht:

Geht es nach der Union, sollen zudem die ersten 15 Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Letztere entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate prozentual mehr Sitze holt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Auch soll eine Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt, nur dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens fünf Direktmandate holt.

Unfassbar. Das ist also die Union-Vorstellung von einem Kompromiss.

Aber diesen Korridor werden die Parteien auch irgendwann reißen. Und was soll dann sein? Dann muss man sich wieder mit einer Verkleinerung rumärgern. Nein ich finde das sollen die jetzt klären. Es kann ja nicht sein, dass wir in Deutschland kein faires Wahlsystem ohne Ballon-Parlament hinkriegen.

Aber ich muss sagen, dass mir diese Wahlrechtsreform fast etwas zu schön vorkommt um war zu sein. Schließlich schneiden sich Grüne und SPD damit auch ins eigene Fleisch. Vielleicht möchten sie mit dem Thema auch gerade einfach ein bisschen von anderen Problemen ablenken. Naja zur nächsten Wahl sind wir schlauer.

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Es hat mich gewundert, dass in der Lage nicht über die Verringerung der Wahlkreise diskutiert wurde, denn das wäre für mich die sinnvollste Variante. Allerdings wäre hier die Frage, ob das organisatorisch bis zur nächsten Wahl klappen würde.

Außerdem bin ich auch entschieden gegen eine Vergrößerung der Regelgröße des Bundestages. Wir haben zur Zeit das zweit größte Parlament auf der Welt und es sind schon einiges an Kosten die das nach sich zieht. Meiner Meinung trägt das auch zur Politikverdrossenheit bei, wenn hier die Kosten ausufern.

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Das ist für mich das allerschwächste Argument. Klar bekommt jeder einzelne Bundestagsabgeordnete ca. 150.000 Euro im Jahr an Diäten, aber selbst wenn man mit Mitarbeitern und Zusatzkosten für Infrastruktur 1 Million anrechnet, kosten 50 zusätzliche Abgeordnete immer noch weniger als 1 Euro pro Jahr pro Bürger. Das ist so wenig, das merkt nichtmal ein Hartz4-Empfänger im Portemonnaie.

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Zwei Fragen sind bei mir offen geblieben bei der Diskussion in der Lage:

  1. Kann die CSU (oder eine andere Partei) auf diese Weise nicht massiv manipulieren? Wenn in den von @CB87 genannten 70%-Wahlkreisen der gewählte Abgeordnete aus der Partei austritt, oder eben auch in München-Nord, zählt er nicht mehr, steht aber trotzdem auf dem Wahlzettel noch ganz oben, wird evtl gewählt, und schon wird die Fraktion de facto stärker. Klar, die aktuelle demokratische Kultur spricht gegen so ein Vorgehen, aber man sollte sich nicht darauf verlassen, dass das so bleibt.
  2. Obwohl es statistisch unwahrscheinlich ist, dass Wahlkreise nicht repräsentiert werden, wird es dennoch passieren, und das ist definitiv schlecht! Da werden dann 100.000e Menschen keine direkten Ansprechpersonen haben. Warum werden nicht die Zweitplatzierten mit einbezogen?

Meinst du als Parteilose die sich dann einer Fraktion anschließen?

Zum einen gibt es noch genug Listenabgeordnete.
Zum zweiten gibt es reichlich unter den 100.000e die nichtmal wissen wer ihr Wahlkreisabgeordneter ist.
Was soll der Zweitplatzierte tun? Der gehört ja auch noch einer anderen Partei an.

Zum einen zählt nicht, in welcher Partei der Kandidat Mitglied ist, sondern welche ihn zur Wahl stellt, unabhängig davon, ob er nun Mitglied ist oder nicht oder ein- oder austritt. Klar könnte er sich als „Einzelkandidat“ zur Wahl stellen, aber dann steht er auf jeden Fall nicht oben, sondern ganz unten auf dem Wahlzettel, seine demente Wählerschaft findet ihn nicht, weil den Namen des örtlichen Wahlkreisabgeordneten sowieso kaum jemand kennt, usw.

Und zum zweiten gibt es einen Schutzmechanismus dagegen im Bundeswahlgesetz § 6 (1). Und zwar gilt, falls ein Einzelkandidat (oder einer von einer Partei, die an 5%-Hürde und Direktmandatsklausel scheitert) das Direktmandat gewinnt, dann zählen die Zweitstimmen all der Wähler nicht mehr, die diesen gewählt haben. Die Herleitung ist, dass deren Stimme dann ja bereits für den Proporz wirksam geworden ist, wofür ja eigentlich die Zweitstimme da ist, weil dieses Direktmandat eben nicht von irgendeiner Parteiliste abgezogen werden kann. In so einem Fall müssten also dann alle Stimmzettel noch einmal sortiert und nachgezählt und das Ergebnis im Wahlkreis entsprechend angepasst werden.

Dieses Argument kommt immer wieder, aber ich verstehe es nicht. Gibt es wirklich irgendwelche Milieus, in denen (nur) der gewählte Wahlkreisabgeordnete als Ansprechpartner wahrgenommen wird, völlig unabhängig davon, aus welcher Partei er kommt? Wenn ein AfD-Kandidat irgendwo im Osten mit 28% das Direktmandat erhält. Für wieviele 100.000 Menschen ist der dann ein valider Ansprechpartner und für wieviele nicht? Wer wendet sich denn an den örtlichen CDU-Abgeordneten, um sich für ein humanes Sterberecht oder eine Vermögenssteuer oder günstigere Mieten einzusetzen? Kann man natürlich machen, um den zu trollen, aber da wird doch nichts sinnvolles bei rauskommen.

Im Grunde ist es doch so: Je mehr Wähler den Wahlkreisabgeordneten nicht gewählt haben, umso mehr haben sowieso keinen „direkten Ansprechpartner vor Ort“. (Außer zufällig über die Liste einer anderen Partei.) Da finde ich es jetzt nicht soo unspektakulär zu sagen, wenn die Zahl derer, für die er sowieso kein Ansprechpartner ist, die Zahl seiner Wähler deutlich übersteigt, dann kann seine Legitimität als Ansprechpartner auch gleich ganz vernachlässigt werden.

Das wäre ja totaler Humbug. Welche Legitimität hätte denn jemand, der von noch weniger Leuten gewählt wurde? Was, wenn das dann einer von der AfD wäre? Oder andersrum, ein CDUler in Sachsen bekommt wegen seinem schlechten Ergebnis das Direktmandat nicht, und stattdessen erhält es der Zweitplatzierte von den Linken. Das wäre imho völlig absurd.

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Ich finde den Vorschlag sehr gut und hoffe, dass er nicht all zu sehr verwässert wird. Hoffentlich kann die Ampel dieses Vorhaben auch wirklich durchbringen.

Dass dann evtl. weniger junge Personen und Frauen ins Parlament einziehen ist meines Erachtens kein Problem dieser Wahlrechtsreform, sondern zeigt die Problematik bei der Listenerstellung bei den Parteien auf. Dort sollten die jungen Personen und Frauen viel selbstbewusster Auftreten bzw. die Parteien sollten sich selbst Regeln auferlegen. Mit Sicherheit werden das nicht alle Parteien machen - aber dann kann man/frau diese Partei einfach nicht wählen.

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Die Zweitplatzierten haben in diesen Fällen die Wahlkreise nur knapp verloren. Zum Thema AfD/Linke: Die Partei sollte bei einer Wahlrechtsdiskussion wohl egal sein, denke ich.

Danke für die Erklärung!

Das ist dann wohl der Grund dafür, dass man bei der Auszählung als Wahlhelfer die Stimmzettel am Ende nach Erststimmen sortieren muss :slight_smile: habe mich schon immer gefragt, warum das so ist^^