Es scheint sich eine Lösung zur Wahlrechtsreform abzuzeichnen, über welche wir zum Beispiel auch hier diskutiert haben:
Der Vorschlag, auf den sich die Ampel nun geeinigt zu haben scheint, sieht wohl vor, dass
- der Bundestag grundsätzlich auf 630 Mandate begrenzt wird,
- Alleine die Zweitstimme (künftig „Hauptstimme“) entscheidet über die Zahl der Mandate, die eine Partei im Bundestag erhält,
- Die Erststimme heißt „Wahlkreisstimme“ und es gibt keine Überhangmandate mehr; auch „gewonnene“ Wahlkreise garantieren keinen Einzug in den Bundestag mehr.
Bis hierhin halte ich das für sinnvoll, allerdings besagt der Vorschlag auch:
- Die „Grundmandatsklausel“ soll wegfallen.
Das bedeutet, dass eine Partei mit weniger als 5% Hauptstimmen gar keine KandidatInnen in den Bundestag entsenden darf, auch wenn sie in drei oder mehr Wahlkreisen Direktmandate erringt. Das würde in erster Linie die Linken treffen, aber es würde auch absehbar die CSU gefährden.
Das kann komische Effekte haben, die man eigentlich nicht in einem modernen Wahlsystem haben will:
So könnten sehr wenige konservative Menschen in Bayern durch eine Wahlentscheidung für FDP und/oder AfD dafür sorgen, dass die CSU aus dem nächsten Bundestag fliegt und eine Rot-Grüne Regierung möglich wird.
So lange wir an der 5%-Hürde festhalten (Warum tun wir das eigentlich überhaupt noch?) halte ich eine Reform, die die 5%-Hürde noch ein wenig höher macht, für problematisch.
Meine Wunschreform wäre die Ampelvariante, aber ohne 5%-Hürde. Dann säßen noch die Freien Wähler (14), Tierschutzpartei (9), dieBasis (8), die PARTEI (6), Team Todenhöfer (3), die Piraten (3), Volt (3) und ÖDP (1) im Bundestag. Die Ampel hätte immer noch eine Mehrheit, aber jede Stimme würde (bis zur durch die Bundestagsgröße gegebenen Rundungsungenauigkeit) zählen.