Darauf können wir uns denke ich einigen. Der Nachteil des Mehrheitswahlrechtsanteils ist gleichzeitig der Vorteil: Die Stabilität. Der Nachteil daran ist der inhärente Vorteil für CDU/CSU/SPD, da der (teilweise sehr berechtigte!) Sturz in die Bedeutungslosigkeit durch die Direktmandate nahezu unmöglich ist, der Vorteil ist, dass genau das natürlich für viel Stabilität sorgt, weil ein kompletter Wandel der politischen Landschaft, wie man ihn teilweise in Frankreich oder Italien gesehen hat, nicht stattfinden kann. Andererseits wünscht sich ein Teil von mir auch, dass ein radikaler demokratischer Wandel möglich sein sollte, damit wir in bestimmten Fragen (z.B. Umweltschutz) zu schnelleren Ergebnissen kommen könnten.
Wie immer finde ich es wichtig, anzuerkennen, dass es ein schwieriges Thema ist, für das es keine einfachen, optimalen Lösungen gibt…
Die konkrete Problematik mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten und damit der Aufblähung des Bundestages liegt, da sind wir uns denke ich alle einig, eben an der Kombination von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. Die Entscheidung der Bundesregierung, dieses Problem durch Reduktion des Mehrheitswahlrechtsteils zu beheben, halte ich für richtig, das Geheule der Union, die dadurch einen massiven unfairen Vorteil verliert und nun so tut, als würde sie unfair behandelt werden (bis hin zu Reden von „organisiertem Wahlbetrug“), kann ich nicht nachvollziehen.
Das BVerfG wird meiner Einschätzung nach den Entwurf der Bundesregierung billigen, weil eine geringfügige Schwächung des Mehrheitswahlrechtsanteils in Abwägung mit den Alternativen eine zulässige Option sein dürfte. Aber sicher ist das nicht, auf die Begründung eines etwaigen Urteils bin ich jedenfalls gespannt, weil das zwangsläufig ein Grundsatzurteil werden wird. Besonders gut an dem Entwurf finde ich, dass die Zweitstimme in Zukunft „Hauptstimme“ und die Erststimme „Personenstimme“ heißen wird, das ist ein lange überfälliger Schritt für die Transparenz der Wahl, da erfahrungsgemäß viel zu viele Menschen von dem intuitiv auch sinnvollerem Sachverhalt ausgehen, dass die „Erststimme“ die wichtigere sei, was schlicht nicht der Fall ist.