Völlig richtig, man sollte sich aber auch mal die absoluten Zahlen ansehen.
Ich nehme allerdings nicht, wie @lib die Zahlen aus Q2/21 (ist nicht als Kritik gemeint), sondern vom Gesamtjahr 2020 der Bundesnetzagentur (Link). Ich halte ein ganzes Jahr hier für aussagekräftiger und für 2021 gibt es den Bericht noch nicht.
Im Jahr 2020 wurden knapp 3 Prozent der Erneuerbaren Energien im Rahmen von Einspeisemanagement-Maßnahmen (EinsMan) abgeregelt.
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Die absoluten Abregelungsmengen von Strom aus Erneuerbaren Energien im Rahmen des Einspeisemanagements (EinsMan) lagen im Jahr 2020 bei 6.146 GWh und sind im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 5 Prozent gesunken (2019: 6.482 GWh).
Zur Einordnung:
Da die EE in 2020 bereits 47 % (Quelle: stat. Bundesamt) der deutschen Stromenergie-„Produktion“ ausmachten, entspricht die abgeregelte Energie-Menge durch Einspeisemanagement also ca. 1,2 % der gesamten deutschen Energiegewinnung in 2020.
Wie sich dieser Anteil in Zukunft verhält, wenn Wind im Norden sowohl On- wie Offshore ausgebaut wird, ist natürlich die Frage.
Allerdings, ist Ende 2021 auch das AKW Brunsbüttel vom Netz gegangen und damit muss desen Stromproduktion nun nicht mehr gen Süden transportiert werden. Und das AKW Brunsbüttel steht quasi exakt am Startpunkt der Suedlink-Trasse, nord-westlich von Hamburg.
Und was die Kosten angeht, welche die Entschädigungen für die abgeregelten erneuerbaren Energiemengen gemäß §15 EEG verursachen, so lagen diese in 2020 bei 761,2 Millionen Euro (gleiche Quelle wie bisher).
Angesichts der hunderten Milliarden, die wir für die Atomenergie bisher locker gemacht haben bzw. die wir den Betreibern für die Entsorgung erlassen haben, noch keine so große Summe.
Außerdem ist das ja nicht alles. Die gesamten Kosten zur „Netz- und Systemsicherung“ betrugen laut Bundesnetzagentur in 2020 ca. 1,4 Milliarden. Die EE-Entschädigungen sind also auch nur ein Teil der Kosten, wenn auch ein sehr großer.
Nachtrag:
Die 761,2 Millionen (in 2020), die durch das Einspeisemanagement an Entschädigungen für Windrad-Betreiber usw. entstanden, wurden übrigens direkt von den Netzbetreibern getragen. Diese gaben die Kosten über die Nutzungsentgelte an die Verbraucher weiter. Die EEG-Umlage, hat damit also nicht direkt etwas zutun, wenn ich das richtig sehe.
Allerdings ist zum 01.10.2021 die bisherige Regelung zu Einspeisemanagement und Entschädigung (§ 14 EEG, § 15 EEG) an EE-Betreiber gefallen.
Das heißt nach meinem Verständnis, dass die EE-Erzeuger zwar auch weiterhin abgeregelt werden, wie auch alle anderen Kraftwerke, wenn das Netz es erfordert. Aber die EE-Erzeuger werden nun nicht mehr gesondert dafür entschädigt.
Wenn ich das richtig sehe, ist das also eigentlich schlecht für die Bertreiber von Winrädern, da sie nun nicht mehr für Netz-bedingte Erzeugungsausfälle entschädigt werden.
Warum man diese „Entschädigungsregel“ kassiert hat, ist mir schleierhaft. Auch wenn das nur ein paar Prozent der Einnahmen eines Windrad-Bertreibers ausmacht, kann das bei der Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen mMn einen großen Einfluß haben.
Gleichzeitig entfallen diese Kosten nun bei den Netzbetreibern und ich gehe mal stark davon aus, dass die Netzbetreiber diese Kosten nicht 1:1 an die Verbraucher weitergeben werden.