Hast du da Quellen für?
Meines Wissens nach, mussten sowohl die, bis September 2021 im EEG (§14, §15) festgelegten Maßnahmen zum „Einspeisemagement“ bei EE-Erzeugern, als auch Entschädigungen bei Maßnahmen des klassischen „Dispatch-Verfahren“ von den Netzbetreibern gezahlt werden. Näheres und Quellen dazu hier:
Diese Kosten werden dann über die Netzentgelte an alle Verbraucher weitergeben, vermutlich sogar, im Gegensatz zur EEG-Umlage an Energie-intensive Unternehmen. Hier gibt es also mWn keine besondere Belastung für den privaten Endkunden.