EEG abschaffen aber Erdgassteuer verdoppeln

Irgendwie kriege ich noch nicht zusammen dass die EEG abgeschafft wird aber die Steuer auf Erdgas von 2023 bis 2026 einfach mal verdoppelt wird:

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer

für 1 Megawattstunde Erdgas und 1 Megawattstunde gasförmige Kohlenwasserstoffe

a)

bis zum 31. Dezember 2023 13,90 EUR,

b)

vom 1. Januar 2024 bis
zum 31. Dezember 2024 18,38 EUR,

c)

vom 1. Januar 2025 bis
zum 31. Dezember 2025 22,85 EUR,

d)

vom 1. Januar 2026 bis
zum 31. Dezember 2026 27,33 EUR;

Entweder will die Regierung etwas tuen damit die Verbraucher entlastet werden - oder nicht.
Die EEG Umlage zahlt ja jetzt schon mitunter die Abregelung der Windkraftanlagen. Da diese Abregelungen bis Südlink oder Speicher stehen auch weiter bezahlt werden müssen, werden diese Kosten künftig aus dem (steigenden) Strompreis bezahlt werden.

Ich habe das Gefühl, dass nur der Staat aus der EEG-Abschaffung bei gleichzeitiger Gas-Steuererhöhung profitiert und es für den Kunden nicht günstiger wird in den nächsten Jahren.

Es ist instruktiv, mal mit dem EEG-Umlage-Rechner hier zu spielen: Software & Daten - EEG-Rechner für Excel

Falls uns die hohen Gaspreise, die wiederzum zu hohen Strompreisen führen, noch etwas erhalten bleiben, dann wird sich der Großhandelsstrompreis oberhalb von 100 Euro / MWh einpendeln. Das wiederum bedeutet, dass die EEG-Umlage, die ja für die Betreiber von PV- und Windkraftanlagen die Differenz zwischen ihrem Vergütungsanspruch und dem Großhandelspreis für ihren erzeugten Strom ausgleicht, auf Werte nahe null fällt.

Prognosen sind schwierig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen. Die europäischen Regierungen werden alles tun, um den Anstieg der Energiepreise zu dämpfen. Aber sie haben kein Mittel, um den preis für importiertes Erdgas zu beeinflussen. Und Europa importiert nunmal einen Großteil seiner Energie (ein fettes Dankeschön an all die Konservativen und Wirtschaftliberalen, die von Spitzbergen bis Sizilien bisher den Ausbau von EE-Anlagen torpediert haben). Daher sehe ich kein realistisches Szenario, um zu den Erdgaspreisen der letzten ~10 Jahre zurückzukehren.

Nehmen wir mal an, dass ich hier richtig liege. Dann ist die Abschaffung der EEG-Umlage im Wesentlichen eine PR-Aktion. Die Umlage würde bei den aktuellen Großhandelspreisen für Strom ohnehin auf minimale Werte schrumpfen (oder, im Falle explodierender Preise wie in den Monaten November und Dezember 2021, sogar negativ werden).

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So sehe ich das auch - aber höre das noch ungenügend angeprangert von Presse und Öffentlichkeit.
Wenn von Anfang an einfach ein ordentlicher Co2Preis gegolten hätte, hätte man sich all das sparen können: EEG Umlage, Kohleaussteigsversteigerungen… Aber dann hätte man auch weniger zu bürokratisieren gehabt. Jetzt verheddert man sich wieder einmal in einem unnötig komplizierten Geflecht an Interventionsmaßnahmen.

Hast du da Quellen für?
Meines Wissens nach, mussten sowohl die, bis September 2021 im EEG (§14, §15) festgelegten Maßnahmen zum „Einspeisemagement“ bei EE-Erzeugern, als auch Entschädigungen bei Maßnahmen des klassischen „Dispatch-Verfahren“ von den Netzbetreibern gezahlt werden. Näheres und Quellen dazu hier:

Diese Kosten werden dann über die Netzentgelte an alle Verbraucher weitergeben, vermutlich sogar, im Gegensatz zur EEG-Umlage an Energie-intensive Unternehmen. Hier gibt es also mWn keine besondere Belastung für den privaten Endkunden.

ich lese das so, dass laut §21 Abs 1 Nr. 1 EEG2017 die Ausfallarbeit teil der Veräußerungsvergütung ist, die (weil über dem Marktpreis liegend) durch die EEG Umlage kompensiert wird. Hier eine Beschreibung (S. 20).
Sprich je höher die Ausfallarbeit, desto „mehr“ EEG-Umlage muss gegengeschossen werden.

Und die Entwicklung der Ausfallarbeit ist durchaus teuer. Ob das dann an den privaten Stromkunden direkt weitergegeben wird oder an die Industriekunden die dann ihre Produkte verteuern spielt doch erstmal keine Rolle- die Industriekunden werden diese Mehrkosten nicht einfach akzeptieren.

Ausfallarbeit in Deutschland der letzten Jahre: