Geldverteilung - Grundprinzip und Einreichung einer Petition

Und wer soll diesen Nutzen und die Belastung festlegen? Und wie soll überhaupt der Nutzen definiert werden?

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ich denke das geht aktuell nur über Angebot und Nachfrage.

wenn der Manager zum Unternehmen sagt, unter 10 mio pro Jahr fange ich gar nicht erst an, und beim Unternehmen ist bei 5 mio die Obergrenze, dann muss der Manager wohl nachdenken, wenn er den Job will.

wenn das Krankenhaus der alleinerziehenden Pflegekraft die Pflegedienstleitung mit AT-Bezahlung bietet, aber dafür 6 Tage mit 20h Schichten verlangt, dann sind wohl auch die Grenzen der Belastbarkeit erreicht.
Zwischen diesen beiden Polen wird sich das wohl regeln müssen

Schweden hatte sehr lange eine solche Regelung, bis sie von den bürgerlichen vor ein paar Jahren (Reinfeldt) aufgehoben wurde.

Man kann sich denken warum. Die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe war es jedenfalls nicht.

gute Frage. vielleicht eine paritätisch besetzte Kommission mit wissenschaftlichem Beirat

Und die sollen bei jeder Einstellung festlegen, wie hoch das Gehalt ist? Und bei der Einführung für 40 Mio Angestellte?

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Hallo zusammen, ich freue mich über die rege Beteiligung!

Zunächst einmal muss ich eingestehen, dass ich die Steuerbelastung des obersten Dezentils mit 55% oder was hier genannt wurde, arg unterschätzt habe.
Natürlich soll hier kein Vorschlag entwickelt werden, der die oberen Einkommen entlastet! Wenn mein Vorschlag dazu nicht taugt, dann ist das schade und mindestens eine persönliche Erkenntnis, dass es vielleicht doch komplexer ist als man eben so annimmt in losen Gedankenspielen.

Andererseits habe ich in einem anderen Post bereits hinzugefügt, dass z.B. Kapitalerträge unbedingt zu dem Einkommen zugezählt werden müssen.

Es wäre nun also erstmal zu klären, ob denn das Vorgehen aus Post 1 (mit dem Addon: Kapitalerträge = Einkommen) überhaupt zu einer Entlastung für untere Einkommen führen würde.

(EDIT1:) Außerdem sollte geklärt werden, über welchen Anteil (per Dezentil/Perzentil festgelegt) der gesamten Steuereinnahmen denn überhaupt gesprochen wird: Einkommenssteuer + Kapitalertragssteuer. Ist das so in Ordnung?

Oder ob hier bereits ein anderer Vorschlag genannt worden ist, der als Basis dieser Diskussion dienen könnte.

(EDIT2:) Außerdem scheint es großen Diskussionsbedarf hinsichtlich der Deckelung von Gehältern zu geben. Auch wenn ich die Idee dahinter toll finde und viele Kritiken daran nicht teile, denke ich, dass wir diesen Teil zunächst aus der Diskussion entfernen sollten. Wenn das weiterdiskutiert werden soll, vielleicht in einem separaten Thema, ein Ergebnis daraus könnte hier ja wieder Anklang finden.

Nein. Praktischer wäre wohl, das nach Berufsfeldern, Verantwortungs- und Tätigkeitsbereichen aufzuschlüsseln und generell festzulegen.
Die Tarifkommission sitzt ja auch nicht bei jeder Einstellung mit drin.

Die Tarifkommission nicht, aber der Betriebsrat (falls vorhanden). Und da gibt es häufig starke Kämpfe, wer wo eingruppiert wird.

Für mich ist das alles grad etwas viel Utopie und zuweit weg von der Wirklichkeit. Zumal wir in der EU sind und der Binnenmarkt die EU ist. D.h. solche Regelungen müssten von der EU kommen, damit die Wettbewerbsfähigkeit ausgeglichen bleibt.

Bei der Geldverteilung, speziell Gehältern, stellt sich grundsätzlich die Frage, was sind uns bestimmte Tätigkeiten wert?
Geht es nur nach Qualifikation, nach dem Wert für die Gesellschaft, nach quantitativer oder qualitativer Leistung, oder rein nach Angebot und Nachfrage?

wäre mal intetessant zu klären…

Solange am Ende eine Eingruppierung steht, die in angemessenen Relationen zu sinnvollen Kriterien steht, sehe ich da kein Problem.

Je progressiver der Steuersatz ansteigt, desto stärker näherst du dich an eine Deckelung an, deshalb kannst du das eine nicht ohne das andere diskutieren.

Kopiere mal vom Elterngeld-Thread hierher:

Würde das wirklich der Markt regeln, würde der Ertrag, den arbeitende Mütter erwirtschaften, in Gehälter von Erziehern und neue Krippen fließen.
Dass das nicht so ist, beweist, dass sich hier besser Verdienende in die eigene Tasche lügen.

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Kannst du das etwas ausführen, da komme ich nicht ganz mit.

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Natürlich.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müsste es für Unternehmen ein Problem darstellen, wenn Führungskräfte wegfallen, weil sie bei ihren Kindern bleiben müssen.
Nach kapitalistischer Lesart wäre das Problem anzugehen, indem ich die Kosten für die Kindererziehung übernehme, damit die Führungskraft wieder zur Verfügung steht. An allen Standorten mit viel Know-how sollte es also gar keinen Kita-Mangel geben, tatsächlich liegt den Unternehmen aber kein bisschen daran und sie überlassen der Politik, ob sie das Problem löst oder nicht. Dadurch entstehende Zusatzkosten werden in Kauf genommen, obwohl sie vermeidbar wären.

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Wie passen da Betriebskindergärten in großen Unternehmen ins Bild?

Die Schwierigkeit dürfte sein, dass nicht jedes Unternehmen mit 20-100 Mitarbeitern einen eigenen Kindergarten aufbauen kann und Unternehmen sich damit schwer tun, sich zusammen zu tun, um die kritische Masse zu bilden, die es dafür braucht.

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Was hat das nun mit der Funktion eines Managers zu machen?

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Das hast du gut dargestellt. Aber es werden immer mehr Firmen die diese Kita und Krippenplätze anbieten. Es gibt bei meinen Eltern in Ostwestfalen Dorf/Stadt sogar einen Zuschuss von Unternehmen an die Kita Träger, wenn ein Kind eines Angestellten dort hin geht.
ABER: Leider gibt es zwei Bürokratische Hürden:

  1. Solange der Betreuungsschlüssel und damit Anzahl Kinder pro Einheit vorgegeben wird, kann mit den Zuschüssen nur die Infrastruktur und ggf. das Essen bezahlt werden.
  2. Firmen Kindergärten unterliegen den gleichen Ansprüchen wie „normale“ Träger Kindergärten. Damit sind diese Kindergärten jedoch sehr beschränkt in der Handlungen. Besonders die Bürokratie (Berichtswesen usw.) ist für diese oft kleinen Kindergärten zu hoch im Vergleich zur Kinderanzahl.
    Da müsste der Staat mal ran und entschlanken.
    Betriebskitas | LVR

So liebe Leute,
ich freue mich noch immer über die rege Beteiligung, bitte jedoch nun, die seitlichen Schauplätze ruhen zu lassen.
Ziel dieses Themas ist es noch immer, einen Grundsatz für die Geldverteilung bzw. das Geldeinsammeln zu formulieren, der sich fair auf möglichst viele Bereiche übertragen lässt, weil er eben so einfach und universell anwendbar ist.
Natürlich lohnen Schauplätze, um auf Probleme oder Vorteile hinzuweisen. Hier wurden jedoch bereits Detailfragen diskutiert, die mit dem Ziel des Themas nichts mehr zu tun haben.
Bitte und danke!
Ich verweise nochmal auf meinen Beitrag von gestern:

Um also weiterzumachen:
Wenn ich mich nicht irre, ist hier Datensammlung zur Steuerpolitik 2023 (bundesfinanzministerium.de)
auf PDF Seite 39 zu sehen, dass 2018 die Einkommenssteuer 318,5 Mrd. EUR betrug.
Eine aktuelle Angabe zur Kapitalertragssteuer und was diese dem Staat einbringt, finde ich nicht.
Nur das hier: Steuereinnahmen auf Kapitalerträge - Deutschland | Statista
im Jahr 2010 also ca. 8Mrd EUR zusätzlich. Das dürfte mittlerweile deutlich gestiegen sein.
Um den Ansatz aus Post 1 anzuwenden reicht eine gemeinsame Betrachtung von Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer also nicht aus, denn das würde zwar zu einer Umverteilung führen, allerdings zu einer nicht gewollten, da zum Vorteil der „Oberen“.
Abmildern könnte diesen Effekt eine Aufteilung auf Perzentile, allerdings stünde den „Oberen“ vermutlich trotzdem Steuererleichterungen bevor.
Das ist also nicht zielführend.

Gibt es andere Vorschläge für „Bierdeckelverteilungssätze“?

Wie wäre eine Fokussierung auf das offizielle Existenzminimum sowie den Median?

Median(30.xxx)/Existenzminimum(9.xxx) = 3,xx.

Steuern bis zum Existenzminimum =0%
Dann proportional ansteigend bis zum Median.
Steuern Median = 10%

Spitzensteuersatz von meinetwegen 50% wird beim 3,xx-fachen des Medians erreicht.
Jedes weitere Vielfache beschert 1 weiteres Prozent Reichensteuer („auf“ die Einkommensteuer)
4 faches Median Einkommen: 50% Steuern
5-faches: 50% Steuern + 1% auf die 50%
6-faches: 50% Steuern + 2% auf die 50%
usw.

Zwischen Median und Spitzensteuersatz proportional steigender Steuersatz.

Förderungen könnten auf denselben Personenkreis begrenzt werden: 3,xx-faches des Existenzminimums