LdN469 - Genozid-Vorwurf

Sehr geehrter Herr Buermeyer, sehr geehrter Herr Banse,

ich höre Lage der Nation seit vielen Jahren und schätze Ihre Arbeit – gerade Ihre juristische Präzision, Herr Buermeyer, ist für mich ein wesentlicher Grund, den Podcast regelmäßig zu verfolgen. Umso mehr hat mich eine Passage in Folge 469 vom 13. März 2026 aufhorchen lassen, in der ich einen sachlichen Fehler erkennen muss, den ich Sie herzlich bitte zu korrigieren.

In der fraglichen Passage zum Berlinale-Auftritt des palästinensischen Regisseurs Abdallah Alkhatib sagten Sie, Herr Buermeyer, sinngemäß:

„Da gibt es, auch das ist kein Geheimnis, den Vorwurf des Völkermordes, des Genozids, der ist auch nicht völlig aus der Luft gegriffen. Immerhin gibt es Haftbefehle gegen drei führende Israelis, unter anderem Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vom Internationalen Strafgerichtshof. Also dieser Genozid-Vorwurf wollen wir jetzt nicht endgültig entscheiden, ist aber jedenfalls nicht völlig absurd.“

Diese Passage enthält einen juristisch wesentlichen Fehler, der beim Hörer eine falsche Schlussfolgerung nahelegt: Sie verknüpfen die IStGH-Haftbefehle mit dem Genozid-Vorwurf, obwohl die beiden Sachverhalte rechtlich vollständig voneinander zu trennen sind.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat am 21. November 2024 Haftbefehle gegen Ministerpräsident Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant erlassen. Die dem zugrunde liegenden Anklagepunkte beziehen sich auf mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – insbesondere den Einsatz von Hunger als Kriegsmittel sowie Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Der Begriff „Genozid“ bzw. „Völkermord“ findet sich in diesen Haftbefehlen nicht. Der IStGH ist zudem gar nicht das für Genozid-Feststellungen in diesem Verfahren zuständige Gericht.

Das für Genozid-Klagen zuständige Gericht ist der Internationale Gerichtshof (IGH) – eine grundlegend andere Institution. Südafrika hat dort im Dezember 2023 eine Klage gegen Israel gestützt auf die Völkermordkonvention eingereicht. Der IGH hat im Januar 2024 einstweilige Maßnahmen angeordnet und Israel aufgefordert, alles zu unternehmen, um einen möglichen Völkermord zu verhindern. Dies ist jedoch ausdrücklich keine Feststellung, dass ein Völkermord stattgefunden hat oder stattfindet. Eine abschließende Entscheidung des IGH in der Hauptsache liegt bis heute nicht vor. Der Vorwurf ist damit in einem laufenden Verfahren anhängig – er ist weder bestätigt noch juristisch als „nicht absurd“ eingestuft worden.

Indem die Haftbefehle des IStGH als Beleg dafür herangezogen werden, dass der Genozid-Vorwurf „nicht völlig aus der Luft gegriffen“ sei, entsteht beim Zuhörer der Eindruck, internationale Gerichte hätten den Genozid-Vorwurf zumindest dem Grunde nach bestätigt. Das ist sachlich unzutreffend. Es handelt sich um zwei verschiedene Gerichte, zwei verschiedene Rechtsregime und zwei verschiedene Tatbestände. Gerade weil Sie, Herr Buermeyer, im Podcast regelmäßig mit großem Gewinn juristische Präzision einbringen, wiegt diese Unschärfe besonders schwer.

Ich schreibe Ihnen auch aus persönlichem Grund: Als Nachkomme jüdischer Verfolgter, die die NS-Zeit in deutschen Konzentrationslagern überlebt haben, ist der Begriff „Genozid“ für meine Familie kein abstraktes juristisches Konzept. Ich trage das Existenzrecht Israels und sein Recht auf Selbstverteidigung als feste Überzeugung. Das bedeutet nicht, dass israelisches Handeln jeder Kritik entzogen wäre. Aber es bedeutet, dass der schwerste im Völkerrecht vorgesehene Vorwurf – der Genozid – nur dann in einer ernsthaften Sendung als nicht absurd bezeichnet werden sollte, wenn die Faktenlage und die Rechtslage das tatsächlich tragen. Das ist hier nicht der Fall.

Ich bitte Sie daher herzlich, in einer der nächsten Folgen eine kurze, klare Richtigstellung vorzunehmen: Die IStGH-Haftbefehle betreffen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht Genozid. Eine gerichtliche Feststellung eines Genozids durch ein internationales Gericht liegt nicht vor. Das IGH-Verfahren ist weiterhin anhängig und hat keine Genozid-Feststellung getroffen.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Ihr Engagement für faktenbasierte Berichterstattung – das ist es, was Lage der Nation für mich seit Jahren auszeichnet und weshalb ich mir diese Rückmeldung erlaube.

Mit freundlichen Grüßen

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Es ging -wenn ich mich richtig erinnere - in der Passage recht eindeutig und ziemlich explizit nicht um eine juristische (geschweige denn abschließende) Bewertung der Vorwürfe, sondern darum, dass diese Vorwürfe, wie sie auf der Berlinale vorgetragen wurden eben keine komplett erfundene Hasspropaganda sind (ala “sie essen unsere Haustiere oder Kinder” oder ähnliches) sondern sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen. Selbst wenn ein Gericht in einem Sachverhalt entschieden hätte, wäre es selbstverständlich weiterhin im Rahmen der Meinungsfreiheit grundsätzlich in Ordnung das Urteil aus beiden Richtungen zu kritisieren. Insbesondere wenn es um Kritik an Regierungen geht, ist ja ausdrücklich auch polemisch zugespitzt und sachlich unzutreffende Kritik im Regelfall erlaubt.

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Ich finde die Punkte wegen denen die Haftbefehle ausgestellt wurden sind inhaltlich nicht so weit entfernt, dazu ist ein Verfahren anhängig indem eine einstweilige Maßnahme angeordnet wurde - zusammen wirkt das für mich als wäre der Vorwurf nicht völlig aus der Luft gegriffen - und das ist ja auch die Aussage aus der Lage - es wird Kontext gegeben und dann eine eigene Einschätzung gegeben

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Die juristische Bestätigung kommt meines Wissens erst mit dem Urteil. Niemand hat behauptet dass schon ein Urteil gefällt wurde. Eine Klage wird aber meines Wissens erst zugelassen wenn diese plausibel ist, und dass war offensichtlich der Fall. Und auf diese Plausibilität wird im Podcast hingewiesen.

Somit scheint für mich als juristischer Laien alles korrekt. Genozid damals ist durch Israel nicht Bewiesen aber war damals schon dem IGH ausreichend plausibel.

„…Das Gericht sagte, dass „zumindest einige der von Südafrika behaupteten Handlungen und Unterlassungen Israels in Gaza in den Anwendungsbereich der Völkermord-Konvention fallen könnten“…

Der jüdische Genozid Forscher Omer Bartov spricht schon seit Ende 2024 von einem Genozid durch Israel im Gazastreifen. Er forderte schon damals Lehren aus der Vergangenheit Deutschland sollten dazu führen politischen Druck auf derartige Länder aufzubauen und keine Waffen dorthin zu liefern…

Mittlerweile berichtet auch die UNO: „Israel begehe im Gazastreifen einen Völkermord“

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Ich fände es wenig hilfreich hier nun in aller Breite und Ergebnislosigkeit die xte Diskussion zu diesem Vorwurf im Forum zu eröffnen. Ob der Genozid-Vorwurf nun stimmt oder nicht, wurde in der Folge überhaupt nicht bewertet, es ging lediglich darum, dass er ausreichend begründet ist, dass man entsprechende Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit tolerieren sollte.

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Entschuldigen Sie bitte den Ton, Sie glauben gar nicht wie mich das rumreiten auf paragrafen ankotzt während kleine Kinder verhungern weil wohl Ärzten die Baby Nahrung abgenommen wird. Passt aber in dem Zusammenhang zu der no Food Anordnung des ehemaligen israelischen Verteidigungsministers Gallant. Ich weiß nicht wie Juristen es bewerten wenn Kleinkinder aufgrund „no Food“ verhungern, aber für mich sieht das nach Genozid aus (s. Mein Post von 2.1.26)

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Dass der Vorwurf des Genozids „plausibel“ wäre, hat der IGH eben gerade nicht gesagt, wie dessen ehemalige IGH-Präsidentin Joan E. Donoghue u. a. hier explizit erläutert: Israel-Gaza: What did the ICJ ruling really say?

Der Thread zeigt auch mal wieder eindrücklich, dass der Begriff „Genozid“ im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Hamas und Israel eben nicht nur als juristische Kategorie verwendet wird (bei der eben ein Gericht, in diesem Fall dem IGH, klären muss, ob der entsprechende Tatbestand erfüllt ist), sondern eben auch als ein politischer (Kampf-)Begriff, der bewusst so tut, als handle es sich um eine bereits bewiesene Tatsache.
Es ist auch ein durchaus beliebtes Mittel der politischen Kommunikation, politische Claims als Tatsachenbehauptung zu präsentieren und insbesondere juristische Begriffe für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Das sagt aber nichts über die juristische Klärung aus. Insofern ist auch der Begriff der „Plausibilität“ hier Teil des politischen Diskurses, wie die sehr mutwillige Interpretation der Stellungnahme des IGH zeigt (s. o.).

Und ganz offenbar ist eine juristische Einordnung oftmals auch gar nicht gewollt, wie dieses Zitat zeigt. Viel wichtiger ist im Zweifelsfall das eigene Bauchgefühl.

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Das Gericht hat sicherlich das letzte Wort.

Verstehe ich richtig dass hier die Einschätzung von jüdischen Genozid Experten oder der UN oder von mir als Politischer „ (Kampf) Bericht „ geframt wird? Hoffe dein Profil-Bild mit dem „Derailten“ Bus ist nicht ein Hinweis auf deine Absichten :wink:

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Wenn es um den juristischen Begriff geht, ist eine eingehende juristische Prüfung und Abwägnung aller dafür und dagegen sprechenden Aspekte sowie eine genaue Auslegung und Anwendung der relevanten juristischen Normen eben nicht nur für „das letzte Wort“ wichtig, sondern entscheidend für die Frage, ob ein Tatbestand erfüllt ist oder nicht.
Das unterscheidet die juristische Anwendung des Begriffs grundsätzlich von einer politischen, die auf eine solche Prüfung entweder a) gänzlich verzichtet, etwa indem sie das zu Prüfende als vermeintlich sichere Tatsache präsentiert, die b) anstelle einer solchen Prüfung als vermeintlichen Beleg ausschließlich inhaltsgleiche Aussagen anderer anführt, die c) als Begrüdung gänzlich irrelevante Umstände anführtoder die d) in einer pseudojuristischen Argumentation nur bestimmte, den eigenen Interessen dienliche Indizien teilweise recht mutwillig in eine bestimmte Richtung interpretiert, während sie dazu im Widerspruch stehende Indizien oder Interpretationen (weitgehend) ignoriert.
TL/DR: Nicht jede Aussage über ein juristisches Thema ist automatisch eine juristische Bewertung. Und gerade bei einem extrem politisierten Thema sind solche Aussagen eben auch schnell politisch. Eigentlich beides eine Binse.
Daher verstehe ich leider nicht, was für ominöse „Absichten“ du aus dieser begrifflichen Unterscheidung meinst ableiten zu können und was das mit „derailen“ zu tun haben soll.

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@Flixbus ist zwar off topic aber es würde mir helfen deine Beiträge besser einschätzen:

Ist davon dein Profilbild?

https://m.bild.de/news/ausland/news-ausland/oesterreich-flixbus-in-kaernten-verunglueckt-eine-tote-und-20-verletzte-85458248.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.perplexity.ai%2F

Was wäre an dem Unglück mit personenschäden und Tod so toll, dass du es als Profilbild vor dir her trägst?

Keiner hat übrigens behauptet dass Israel schon verurteilt ist.

Für mich ist es ein Indiz für einen Genozid wenn ein israelischer Minister „no Food“ anordnet, und Ärzte ohne Grenzen danach davon berichten dass ihnen Babynahrung abgenommen wurde und Kinder verhungern. Hast du den verlinkten Inhalt mal angeschaut? Für dich sind die Berichte über verhungerte Kinder nach der no Food Anordnung nur bauchhefühl?

Sehr wichtig ist dass dieser Diskurs offen geführt wird. Für mich bedeutet „nie wieder“ dass es nie wieder einen Genozid geben darf unabhängig von der Ethnie. Dazu gehört frühzeitig auf Handlungen hingewiesen die nach dem IGH „

Die neueren o. g. Experten (UN, Bartov) sprechen jedenfalls von Genozid durch Israel.

Derartiges Expertenaussagen in die Nähe eines politischen kampfbegriff zu stellen sehe ich sehr problematisch da es die Kritik an einem derartigen Vorgehen in Frage stellt und so einen eventuellen Genozid sogar unterstützt.

Ist für mich ähnlich der Kampagne die gegen von der Tann gefahren wurde nachdem Sie die Meinung von Bartov geteilt hat. Das hat m.E. nur der Einschüchterung von Journalisten zum Ziel gehabt.

Dies hat Sie wohl gepostet:

https://www.nytimes.com/2025/07/15/opinion/israel-gaza-holocaust-genocide-palestinians.html

Ich finde es gut, wenn der evtl. Genozid in der Lage angesprochen wird. Eventuell wäre Bartov auch mal ein guter Interview Partner um näheres einzuordnen.

Bitte dieses wirklich komplett durchdiskutierte Thema nicht nochmal aufwärmen. Dazu ist wirklich alle gesagt. Hier eine kleine Auswahl:

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Solche Unterstellungen nach dem Muster „wenn du bei Frage X eine andere Meinung hast als ich, sind dir Menschen wohl egal“ scheinen leider inzwischen auch in diesem Forum eine akzeptierte Umgangsform zu sein. Über die mutwillige Interpretation meines Profilbildes musste ich allerdings tatsächlich lachen, so absurd ist sie.
Schade nur, dass bei so viele Verve und Überzeugung ein inhaltliches Eingehen auf das was ich tatsächlich geschrieben habe, gar nicht mehr möglich scheint.

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Ich stimme TilRq in weiten Teilen zu – rechtlich ist zu diesem Thema inzwischen fast alles gesagt. Entscheidend wird sein, wie die Gerichte letztlich urteilen und wie sich unsere Politik dazu verhält.
Meine eher pessimistische Vermutung: In einigen Jahren könnte sich herausstellen, dass deutsche Politiker im aktuellen Konflikt möglicherweise den falschen Alliierten verteidigt haben. Völkerrecht scheint in der Praxis oft nur dann konsequent eingeklagt oder beschworen zu werden, wenn es gegen den „Gegner“ geht – nicht gegen Partner oder Verbündete.
Spannend ist die Frage, welche Lehren die Bundesregierung aus der aktuellen Lage zieht. Die Beispiele Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate zeigen, dass der „Schutz der USA“ langfristig wenig Sicherheit bringt. Gleichzeitig kauft Deutschland weiterhin Rüstungsgüter von den USA und Israel (z. B. Arrow‑3 oder Patriot). Man könnte vermuten, dass offene Kritik an deren Kriegsführung oder möglichen Völkerrechtsbrüchen zumindest diplomatisch heikel wäre oder zu Verzögerungen bei Lieferverträgen führen könnte.
Ebenso zeigt sich ein Mangel an strategischer Klarheit, wenn Deutschland und andere europäische Staaten sich weigern, an internationalen Sicherheitsmissionen – etwa zur Sicherung der Straße von Hormus – teilzunehmen. Ich erkenne bislang keine gemeinsame außen- oder sicherheitspolitische Linie, wie Europa mit diesen Abhängigkeiten umgehen will.
Podcast‑Themenvorschlag:

Hat die deutsche Politik eine langfristige Strategie im Umgang mit internationalen Abhängigkeiten und sicherheitspolitischen Verpflichtungen?

Ziehen wir die richtigen Lehren aus den Entwicklungen im Nahen Osten?

Und hat Friedrich Merz inzwischen erkannt, dass ein „Appeasement‑Kurs“ gegenüber Donald Trump nicht funktioniert – und es klüger ist, ihn einfach auflaufen zu lassen?

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Darf man jetzt politische Aussage über ein (auch juristisches) Thema machen, ohne dass es automatisch eine juristische Bewertung sein muss?

Wohl ja, denn dass es das gibt, ist ja eine Binse.

Dann war dir doch klar, dass @Anja2 keine juristisches Gutachten geschrieben hat (hat sie ja recht deutlich gemacht). Aus welchen Gründen sie zur nicht-juristischen Bewertung gekommen ist, hat sie dargelegt und du sagtest in Reaktion darauf:

Anja hat genau diese Herabwürdigung der Bewertung ihrer Herleitung kritisiert. Was sie hingegen nicht gemacht hat, ist dir zu unterstellen

Am Ende ist es mir recht egal, wie das Gericht bezüglich der Begrifflichkeit entscheidet. Ich würde eh nicht von Genozid sprechen, da ich damit stark die Shoa verbinde. Kinder verhungern lassen, Krankenwagen bombardieren und Zivilisten die unsichtbare Linien überschreiten zu erschießen finde ich ziemlich ungeil, egal wie man es juristisch genau nennt.

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Ich stimme vollkommen mit dir überein, dass es den Genozid-Begriff nicht braucht, um Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und die Brutalität des Krieges zu beschreiben oder anzuprangern. Genau deshalb ist die Verwendung des Begriffs aus meiner Sicht ja so immanent politisch. Zudem habe habe ich zumindest den Verdacht, dass die im Vergleich zu anderen Kriegen sehr häufige Verwendung dieses Begriffs nicht komplett unabhängig davon ist, dass er gemeinhin mit der Schoa assoziiert wird.

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“Zudem habe habe ich zumindest den Verdacht, dass die im Vergleich zu anderen Kriegen sehr häufige Verwendung dieses Begriffs nicht komplett unabhängig davon ist, dass er gemeinhin mit der Schoa assoziiert wird.” Der Verdacht wird in manchen Fällen berechtigt sein, in seiner (wahrgenommenen oder gemeinten) Pauschalität trägt er aber zu einem Kreislauf bei, in dem nach meiner Wahrnehmung die einen auf die anderen reagieren, mit jeweils immer weitläufigerer und gleichzeitig zuspitzender Argumentation und Definitionen. Die einen sehen überall Antisemtismus und nirgends die tatsächlichen Anknüpfungspunkte für die Genozid-Vorwürfe, die anderen sehen in überschießender Kritik an der israelischen Regierung und Armee nirgends Anknüpfungspunkte für Antisemtismus und in jedem Fehler und Verbrechen der israelischen Regierung und Armee Anzeichen für einen Genozid. Und in einem so anfangs- wie endlosen Kreislauf reagieren beide Teams mit immer weitreichenderer, übersensibler, feindseliger, einseitiger, trotziger Positionierung aufeinander. Weil jede Abstufung eben auch direkt als Einstieg in wahlweise Genozid- oder Antisemitismusleugnung oder gern auch gleich Mittäterschaft sortiert wird, egal um wieviele Ecken man sich dabei argumentativ herum denken muss. Insgesamt ein Thema bei dem die meisten Diskussionen vom Start weg aussichtslos bleiben.

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Diese beiden Positionen gibt es sicher, aber aus meiner Sicht markieren sie die extremen Pole eines Diskursraums. Aber es ist ja eben nicht so, dass das Diskursfeld nur aus diesen beiden Polen besteht und ein Reden jenseits der dadurch markierten Teams aka Lagern unmöglich ist oder zwangsläufig in einem „endlosen Kreislauf“ gegenseitiger Vorwürfe endet. Zudem ist m. E. die Annahme falsch, dass die beiden Pole sich notwendigerweise gegenseitig ausschließen.
Ich habe meinen Satz ja bewusst vorsichtig formuliert und du sagst ja selbst, dass es sicherlich Fälle gibt, in denen mein Verdacht berechtigt ist. Dem würde ich zustimmen, schließlich geht es hier um eine Vielzahl verschiedener Positionen, die aus unterschiedlichsten Motivationen heraus erfolgen. Eine ähnliche Vorsicht kann ich beispielsweise auch in der Formulierung der Lage erkennen, dass der Vorwurf des Völkermords aus juristischer Sicht „nicht völlig aus der Luft gegriffen“ ist.
TL/DR: Du sagst: Weil es bei einer Debatte Extrempositionen gibt, ist eine produktive Diskussion unmöglich. Wenn das aber die Replik auf einen Beitrag ist, der gar keine solche Extremposition enthält, ist es überspitzt gesagt ein Strohmann, der dazu beiträgt, einen aus meiner Sicht notwendigen Teil der Debatte abzuwürgen.

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Nö. Ich sage, weil diese Extrempositionen weite Teile der Debatte dominieren, ist eine produktive Diskussion meist stark erschwert, oft unmöglich (s. Mein obiger Beitrag der sehr bewusst “meistens” verwendet, statt “immer”) Das kannst du anders wahrnehmen, aber einen “Strohmann”, der Diskussionen abwürgt, habe ich damit sicher nicht aufgebaut. Auch bei der Wirkung deiner Aussage hatte ich ja in Klammern schon darauf hingewiesen, dass die Wirkung nicht zwingend auf deine tatsächliche Aussageabsicht zurückzuführen sein muss, sondern auch in der pauschalisierenden Wahrnehmung beim Empfänger.

Es ist löblich, dass einige hier sicherstellen wollen, dass das Grauen der Schoa ein beispielloser Vorgang war, der sicher wenig mit den verbrecherischen Taten des Netanjahu-Regimes zu tun hat.

Allerdings muss Deutschland schon konsistent bleiben. Die offizielle Linie des Auswärtigen Amtes seit vielen Jahren ist, dass der Genozidstrafbestand ausgeweitet werden sollte. So hat man beispielsweise Myanmar 2017 einen Völkermord vorgeworfen.

Berlin äußerte sich in einer Stellungnahme ausführlich zu dem Fall und begründete seine Haltung, wie später im Fall Israels, mit seiner Geschichte. Gerade aufgrund des Holocaust komme der Bundesrepublik bei der Auslegung der Genozidkonvention eine besondere Verantwortung zu.

Der Holocaust ist der historische Referenzpunkt der Genozidkonvention. Mache man ihn jedoch zum alleinigen Maßstab, so argumentierte die Bundesregierung, wäre am Ende kaum ein Verbrechen umfasst. Die Konvention laufe Gefahr, ihre praktische Bedeutung zu verlieren. In der Stellungnahme hieß es daher, man müsse verhindern, die rechtlichen Hürden so hoch zu fassen, dass kaum ein späteres Verbrechen von der Genozidkonvention erfasst würde.

Teile der Argumentation gegen Myanmar seinerzeit ließen sich eins zu eins für Israel übernehmen.

So trug Deutschland im Fall Myanmar vor, wenn viele Kinder getötet würden, sei das ein deutliches Indiz für eine genozidale Absicht.

und

Auch die systematische Vertreibung wertete Berlin im Fall Myanmar als Indiz für eine Zerstörungsabsicht gegenüber der gesamten Gruppe. Vertreibungen und ethnische Säuberungen, so die deutsche Argumentation, wiesen ähnliche gruppenbezogene Dynamiken auf wie ein Genozid und könnten daher auf eine entsprechende Intention schließen lassen.

Exakt dieser Widerspruch in der bisherigen Argumentation der letzten Jahre und dem aktuellen moralischen Händchenhalten mit dem rassistischen (mit Einschränkungen trifft es faschistisch sogar besser) Netanjahu-Regime hat die Bundesregierung in eine schwierige Lage gebracht. So haben wir öffentlich angekündigt, Israel durch eine Nebenintervention gegen die Klage von Südafrika beizustehen; andererseits sehen die deutschen Völkerrechtler keine Möglichkeit, dies widerspruchsfrei zu begründen.

Tatsächlich hat Deutschland auf eine Intervention zu verzichten. Natürlich nicht wegen Netanjahus Taten, sondern weil mittlerweile auch wir für unsere Mittäterschaft verklagt werden.

Wir tun uns keinen Gefallen wenn wir mal dafür eintreten, dass die juristische Kategorie Völkermord überhaupt angewandt werden kann und mal den Maßstab super-eng anlegen.

Quellen hier

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Der IGH hat in der Entscheidung über vorläufige Maßnahmen gegebüber Israel am 26. Januar 2024 jedenfalls geprüft, ob der Genozid-Vorwurf auf Grundlage der Vorwürfe Südafrikas plausibel ist.

Rn. 20 ff:

20 Since South Africa has invoked as the basis of the Court’s jurisdiction the compromissory clause of the Genocide Convention, the Court must also ascertain, at the present stage of the proceedings, whether it appears that the acts and omissions complained of by the Applicant are capable of falling within the scope of that convention…

29: In the Court’s view, at least some of the acts and omissions alleged by South Africa to have been committed by Israel in Gaza appear to be capable of falling within the provisions of the Convention.

Ich würde diese Passage durchaus so verstehen, dass die “allegations” nicht nur formal dahingehend geprüft wurden, ob sie - wenn sie zutreffen - den Tatbestand erfüllen könnten, sondern dass das Gericht es jedenfalls (in Ihren Worten) “nicht für absurd” hält, dass die Vorwürfe auch begründet sein könnten. Denn wenn der IGH nur abstrakt prüfen würde, ob vorgeworfene Sachverhalte (wenn sie zutreffen) den Genozid-Tatbestand erfüllen würden, müsste der IGH ja ein Hauptsacheverfahren auch dann führen, wenn irgendwelche Vorwürfe gemacht werden. Damit könnte jeder Staat das Gericht blockieren, in dem er einfach völlig erfundene Vorwürfe einbringt. Es ist also, auch wenn das in der Passage (Rn. 29) nicht ganz klar, wird, davon auszugehen, dass der IGH aufgrund der aktuellen Beweislage die Vorwürfe von Südafrika für plausibel hält. Das ergibt sich auch aus der Entscheidung vom Angriff Russlands auf die Ukraine vom 16.03.2022, auf die die Entscheidung vom 16.01.2024 in Rn 29 ausdrücklich verweist. Dort wurde (in Rn 44) ausdrücklich auch geprüft, ob die von der Ukraine vorgebrachten Beweise die Plausibilität der Vorwürfe begründen.

Kurzum: der IGH geht davon aus, dass an den Vorwürfen Südafriks “etwas dran” sein könnte. Sonst hätte er auf Grundlage der Anklage auch keine Maßnahmen treffen können. Denn der Genozid-Vorwurf ist ja die Grundlage der Entscheidung, daher konnten nur bei Prima Facie Plausibilität überhaupt eine Anordnung erfolgen.

So wohl auch die Einordnung bei LTO:

Ich teile Ihre Vorbehalte gegenüber dem Vorwurf (hab aber tbh keine Ahnung). Aber zu sagen, es sei “faktisch und rechtlich” falsch, hier zumindest eine Plausbilität des Genozid-Vorwurfs anzunehmen, ist doch eher abwegig.

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