Sehr geehrter Herr Buermeyer, sehr geehrter Herr Banse,
ich höre Lage der Nation seit vielen Jahren und schätze Ihre Arbeit – gerade Ihre juristische Präzision, Herr Buermeyer, ist für mich ein wesentlicher Grund, den Podcast regelmäßig zu verfolgen. Umso mehr hat mich eine Passage in Folge 469 vom 13. März 2026 aufhorchen lassen, in der ich einen sachlichen Fehler erkennen muss, den ich Sie herzlich bitte zu korrigieren.
In der fraglichen Passage zum Berlinale-Auftritt des palästinensischen Regisseurs Abdallah Alkhatib sagten Sie, Herr Buermeyer, sinngemäß:
„Da gibt es, auch das ist kein Geheimnis, den Vorwurf des Völkermordes, des Genozids, der ist auch nicht völlig aus der Luft gegriffen. Immerhin gibt es Haftbefehle gegen drei führende Israelis, unter anderem Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vom Internationalen Strafgerichtshof. Also dieser Genozid-Vorwurf wollen wir jetzt nicht endgültig entscheiden, ist aber jedenfalls nicht völlig absurd.“
Diese Passage enthält einen juristisch wesentlichen Fehler, der beim Hörer eine falsche Schlussfolgerung nahelegt: Sie verknüpfen die IStGH-Haftbefehle mit dem Genozid-Vorwurf, obwohl die beiden Sachverhalte rechtlich vollständig voneinander zu trennen sind.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat am 21. November 2024 Haftbefehle gegen Ministerpräsident Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant erlassen. Die dem zugrunde liegenden Anklagepunkte beziehen sich auf mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – insbesondere den Einsatz von Hunger als Kriegsmittel sowie Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Der Begriff „Genozid“ bzw. „Völkermord“ findet sich in diesen Haftbefehlen nicht. Der IStGH ist zudem gar nicht das für Genozid-Feststellungen in diesem Verfahren zuständige Gericht.
Das für Genozid-Klagen zuständige Gericht ist der Internationale Gerichtshof (IGH) – eine grundlegend andere Institution. Südafrika hat dort im Dezember 2023 eine Klage gegen Israel gestützt auf die Völkermordkonvention eingereicht. Der IGH hat im Januar 2024 einstweilige Maßnahmen angeordnet und Israel aufgefordert, alles zu unternehmen, um einen möglichen Völkermord zu verhindern. Dies ist jedoch ausdrücklich keine Feststellung, dass ein Völkermord stattgefunden hat oder stattfindet. Eine abschließende Entscheidung des IGH in der Hauptsache liegt bis heute nicht vor. Der Vorwurf ist damit in einem laufenden Verfahren anhängig – er ist weder bestätigt noch juristisch als „nicht absurd“ eingestuft worden.
Indem die Haftbefehle des IStGH als Beleg dafür herangezogen werden, dass der Genozid-Vorwurf „nicht völlig aus der Luft gegriffen“ sei, entsteht beim Zuhörer der Eindruck, internationale Gerichte hätten den Genozid-Vorwurf zumindest dem Grunde nach bestätigt. Das ist sachlich unzutreffend. Es handelt sich um zwei verschiedene Gerichte, zwei verschiedene Rechtsregime und zwei verschiedene Tatbestände. Gerade weil Sie, Herr Buermeyer, im Podcast regelmäßig mit großem Gewinn juristische Präzision einbringen, wiegt diese Unschärfe besonders schwer.
Ich schreibe Ihnen auch aus persönlichem Grund: Als Nachkomme jüdischer Verfolgter, die die NS-Zeit in deutschen Konzentrationslagern überlebt haben, ist der Begriff „Genozid“ für meine Familie kein abstraktes juristisches Konzept. Ich trage das Existenzrecht Israels und sein Recht auf Selbstverteidigung als feste Überzeugung. Das bedeutet nicht, dass israelisches Handeln jeder Kritik entzogen wäre. Aber es bedeutet, dass der schwerste im Völkerrecht vorgesehene Vorwurf – der Genozid – nur dann in einer ernsthaften Sendung als nicht absurd bezeichnet werden sollte, wenn die Faktenlage und die Rechtslage das tatsächlich tragen. Das ist hier nicht der Fall.
Ich bitte Sie daher herzlich, in einer der nächsten Folgen eine kurze, klare Richtigstellung vorzunehmen: Die IStGH-Haftbefehle betreffen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht Genozid. Eine gerichtliche Feststellung eines Genozids durch ein internationales Gericht liegt nicht vor. Das IGH-Verfahren ist weiterhin anhängig und hat keine Genozid-Feststellung getroffen.
Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Ihr Engagement für faktenbasierte Berichterstattung – das ist es, was Lage der Nation für mich seit Jahren auszeichnet und weshalb ich mir diese Rückmeldung erlaube.
Mit freundlichen Grüßen