LdN278 Falschparker: Gesellschaftliches Miteinander

Welchen Schaden haben Sie denn davongetragen, dass Ihr Klassenkamerad gespickt hat?

Jeder Bürger hat im Rahmen der Gesetzeslage das Recht darauf, zuverlässig sicher von A nach B zu kommen. Mit dem Verkehrsmittel seiner Wahl. Dieses Recht kann derzeit nicht gewährleistet werden. Als Alltagsradler in München ist man täglich auf jeder Strecke rücksichtslosem Verhalten des Kraftverkehrs ausgesetzt. Dies bezieht sich ja auch nicht nur auf den „ruhenden Verkehrs“ sondern auch auf Tempoverstöße, enges Überholen, Missachtung der Vorfahrt beim Rechtsabbiegen usw. Gefährdungen und Nötigungen sind dort an der Tagesordnung. Persönlicher Dialog auf den Straßen ist kaum möglich, da man von Kraftfahrern nach entsprechendem Hinweis idR ignoriert, beleidigt und/oder bedroht wird. Ob man sich diesen Wahnsinn auch noch im Alter oder mit Kindern antuen kann oder möchte ist keine leichte Entscheidung.

Eben auch vom illegalen „ruhenden Verkehr“ gehen deutliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer aus (Zwang zum Ausweichen in den fließenden Verkehr, Blockade von Sichtachsen, Komplettes Verhindern des Fortkommens). Zudem wird durch dieses rücksichtslose und egoistische Verhalten Platz in Anspruch genommen, der anderen Verkehrsteilnehmern als Mobilitätsraum zusteht UND für alle Menschen Lebensraum darstellen sollte. Die Straßen vor unseren Häusern sind nicht als reine PKW-Durchfahr & -Abstellflächen gedacht.

Da in der heutigen Situation weder Politik noch Behörden incl Polizei wirksam gegen diese Auswüchse vorgehen, ist es mehr als geboten & legitim, dass sich die geschädigten Bürger entsprechend engagieren. Bis Politik & Überwachungsbehörden wirklich mal aktiv werden (Spitze im Abschleppen: Warum in Berlin-Mitte so viele Autos umgesetzt werden [€]) eben auch durch Bürgeranzeigen.

Zielsetzung ist hier keineswegs eine 100%ige Überwachung, Bespitzelung oder Bestrafung aus Prinzip sondern zumindest der Ansatz der Durchsetzung der StVO zur Wiederherstellung von Sicherheit & Ordnung im öffentlichen Raum und die Sicherstellung einer wirklichen Wahlfreiheit der Verkehrsmittel. Gerade für die schwächeren und ungeschützten Verkehrsteilnehmer.

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Der gravierende Unterschied in der Kennzeichenpflicht ist das Gefährdungspotential. Beim Falschparken eines Fahrrades kannst du ganz normal natürlich die Polizei rufen oder - wenn es im Weg steht - es einfach aufheben und zur Seite stellen (das geht beim Auto erstaunlicherweise nicht)

Ich habe nichts dagegen Fahrradfahrer für deren Vorgehen genauso zur Verantwortung zu ziehen (was faktisch schon passiert). Ein Radfahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, sollte genauso wie der Autofahrer sanktioniert werden, deshalb hoffe ich, dass das Folgende nicht bewusst falsch verstanden wird:

Denn no matter what, Hand aufs Herz, die Gefahrenlage durch einen bei Rot über die Ampel fahrenden Radfahrer oder ein falsch parkendes Rad, das man fix wegstellen kann, ist überschaubar.

Am Ende will ich mich aber nochmal dafür einsetzen, das die von Autofahrern und auch hier in der Diskussion so oft verbreitete oder unterstellte Mär, Radfahrer würden dauernd gegen die StVO verstoßen, völliger Schwachsinn ist. Kein Radfahrer, die nicht hobbymäßig dem Genuss von Lack fröhnt, begibt sich ernsthaft in die Gefahr, bei Rot über eine Kreuzung zu fahren oder ein Stopschild zu missachten. Die Vorfahrt wird auch eher mal von nem Auto genommen, das bei einem entgegenkommenden Rad gerade nicht in die Lücke der auf Autoseite parkenden Autos fährt wie es das bei einem entgegenkommenden Auto täte, sondern sich an dir vorbeiquetscht.

Der einzige regelmäßige Verstoß, den auch ich begehe, ist auf dem Gehweg zu fahren - natürlich entsprechend langsam und nur wenn er nicht voller Leute ist. Warum tu ich das? Die „Radwege“ (sodenn sie nicht vollgeparkt sind) sind 50cm breit, Autofahrer halten praktisch nie den Abstand ein, wenn sie mit 50kmh überholen und die Radwege werden gern mal von der Autospur gekreuzt, wenn eine Rechtsabbiegerspur ansteht. Wär die Radspur abgetrennt und wie in Dänemark & Co 2-3 Meter breit, wäre ich und jeder Andere der erste auf dem Radweg.

Wer mir das nicht glaubt, darf sich gerne ein Rad nehmen und unter Verstoß der ja angeblich so üblich missachteten Verkehrsregeln den Adrenalinkick holen.

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So schaut es aus. Der aktuelle Zustand in vielen Städten ist nicht mehr hinzunehmen. Als Fußgänger und Radfahrer möchte ich auch wieder meinen Platz im öffentlichen Raum haben. Der Staat tut dafür aber relativ wenig. Dabei wäre es ein leichtes die Falschparker zu sanktionieren. Geht man gegen die Falschparker vor, hätte sich das Problem auch schnell erledigt.

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Der ganz große Unterschied zwischen Rad- und Autofahrer ist aber doch offensichtlich: Wenn ich mit dem Auto falschparke riskiere ich nur die Gesundheit anderer Leute. Wenn ich mit dem Rad über die rote Ampel fahre, nehme ich (möglicherweise) einen Zusammenstoß, in der Regel mit einem Auto oder LKW in Kauf. Dabei stößt sich der Kfz-Fahrer vielleicht den Kopf und erleidet eine Gehirnerschütterung und ein par Dellen im Auto. Der Radfahrer bricht sich alle Knochen (wenn er Glück hat). Also nicht „genauso der Radfahrer, der über eine rote Ampel fährt“.

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Ich lebe zum Glück nicht in der Illegalität und habe auch kein Auto, das ich falsch abstellen könnte.

Deine Argumente finde ich sehr spannend und bin dir dankbar, dass du dir die Mühe machst das zu erklären!

Aber ich bekomme es in meinem Kopf leider nicht zusammen. Du findest doch auch nicht, dass man das Dunkelfeld mit allen Mitteln aufhellen sollte.
Das würde Unmengen an Freiheitseingriffen rechtfertigen, die sich natürlich gegen alle richten. Auch gegen die „Legalen“.

Man wägt doch den Nutzen von Strafverfolgung immer ab. Stichwort: keine Wahrheitsfindung um jeden Preis.

Ich verstehe, wenn man die Grenze zu problematischer Verfolgung wo anders zieht. Also in diesem Fall noch nicht bei der Erleichterung von Bürgeranzeigen. Weil man die Folgen anders einschätzt. Aber, dass die Grenze gezogen werden muss, kann doch nicht in Frage gestellt werden.

Im Bereich der Prävention meine ich argumentierst du ähnlich. Dass eben nicht alles unternommen werden darf, um Straftaten zu verhindern, wenn zB die Überwachung der Gesellschaft entgegensteht.

Aber ich bekomme es in meinem Kopf leider nicht zusammen. Du findest doch auch nicht, dass man das Dunkelfeld mit allen Mitteln aufhellen sollte.

Sie setzen hier Voraus, dass eine 100%ige Verfolgung und Ahndung angestrebt wird. Das hat aber niemand irgendwo behauptet. Ich unterstelle zudem, dass Sie keine Vorstellung vom Ausmaß des „Dunkelfeld“ haben, dem man in Städten als Fußgänger und Radfahrer täglich ausgesetzt ist.

Die reine Möglichkeit Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige zu bringen, wird im Rechtsstaat zum Glück sowieso nicht angezweifelt. Im vorliegenden Fall geht es um künstlich konstruierte angebliche DSGVO-Verstöße um anzeigende Bürger zu vergrämen und nicht darum ob überhaupt angezeigt werden dürfe.

Es geht vielmehr darum, wie Exekutive (& Judikative) mit diesen legitimen Anzeigen konkret umgehen und ob überhaupt ein Interesse an der Durchsetzung der StVO besteht.

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Ich würd wegen Ihrem Lastenrad nicht die Polizei rufen und auch keine Fotos machen🤷‍♀️Sie sind ja gleich wieder da.

Ich argumentiere so doch nicht, weil es um Autofahrer geht.

Und ich kann bei Falschparkern von meinem Fahrrad absteigen und vorbei schieben ohne mich in Todesgefahr zu begeben.

Vielleicht plädiere ich nur für ein wenig Gelassenheit.

Natürlich kann es mir schaden, wenn jemand spitzelt. Zb ist es beim juristischen Staatsexamen wichtig unter das 1/5 zu kommen (Probezeitverkürzung für Beamte). Vielleicht überholt mich jemand nur durch den Unterschleif. Bei Klassenarbeiten ist es nicht so unmittelbar. Aber es verzehrt den Notenspiegel schon, wenn einige spicken und der Lehrer die Noten gem. Gaußscher Normalverteilung vergibt. Wenn man länger drüber nachdenkt, hat doch jede Regel einen grds mal achtungswürdigen Grund und ist gut für die Gemeinschaft. Dennoch gewichten wir manche Regeln und ihre Durchsetzung als wichtiger als andere. Die Gewichtung wird durch den Gesetzgeber zB dadurch vorgenommen, dass es OWis, Vergehen, Antragsdelikte, Verbrechen gibt. Manchmal ist der gesellschaftliche Konsens, dass eine Straftat zur Owi (Schwarzfahren) oder ein Vergehen zum Verbrechen (WED, div. Sexualdelikte) wird.

Vllt wird ja mal das Bussgeld fürs Falschparken erhöht als Signal, als Abschreckung und als Anreiz, diese Verstöße mehr zu kontrollieren. Das fände ich gut! Bei sowas macht es find ich voll Sinn, aktiv in einer Partei zu sein oder Petitionen zu starten oder Briefe an die Abgeordneten zu schreiben. Wir sind Teil des demokratischen Prozesses und haben eine Stimme! Und es wandelt sich ja auch voll viel zum Guten:-)

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Mir ist bewusst, dass sau gefährliche Situationen entstehen können. Um diese zu vermeiden, muss ich als Fahrradfahrer vorsichtig agieren (Absteigen, Schieben, Umwege) und das ist ärgerlich, weil ich Umstände und Mühen habe, nur weil ein anderer egoistisch ist! Natürlich ist das Verhalten ungerecht und nicht sozial! Ich reg mich ja auch drüber aus.

Ich will es nur nicht auf eine Ebene stellen mit der Begehung von Straftaten.

Dann soll ich mein Fahrrad demnächst auch auf die Straße abstellen? Da kann doch auch jedes Auto vorbei fahren. Gerade bei Tempo 30 Zonen entsteht auch keine Gefahr. Oder ich stelle mein Fahrrad dann Mal auf Parkplätze ab in Gegenden wo es kaum Parkplätze gibt und wenige Fahrradstellplätze.

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Ich bin gleichzeitig schockiert und erstaunt, mit welcher Vehemenz noch so an den Haaren herbeigezogene Argumente aus der letzten Ecke gekehrt werden, um das rücksichtslose Verhalten vieler Autofahrer in Sachen Zuparken gemeiner Verkehrsflächen zu rechtfertigen.

Ich möchte nur mal darauf verweisen, was für ein Shitstorm und welcher Hass auf die Aktivisten eingetrudelt ist, die diese eine Stadtautobahn in Berlin blockiert haben. Die seien rücksichtslos gewesen und schädigten die Leute. Ich finde die Kritik (Achtung: nicht den Hass!) daran sogar vertretbar, da tatsächlich erhebliche Störungen in Kauf genommen werden und man eben auch Termine als Autofahrer einhalten muss. Aber diese Kritik ist - zumindest vonseiten der Autofahrer - dann doch sehr einseitig gefärbt:

Denn wenn ein Autofahrer das GLeiche aus Bequemlichkeit zulasten aller Nicht-Autofahrer macht, dann ist es selbstverständlich vertretbar, dass die dutzenden bis hunderten Fahrradfahrer, die vorbeikommen, absteigen und um den Rechtsbrüchigen herumschieben - so denn das platztechnisch möglich ist. Meistens muss man auf die Straße ausweichen, inkl Fußgänger, Kinderwägen und Rollstühle.

Aber den rechtsbrüchigen Autofahrer anzeigen? Bloß nicht.

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Blockzitat
Sollen und müssen Sie nicht. Sie müssen doch nicht unsozial sein, nur weil andere Menschen es sind. Wir dürfen doch die Guten sein :slightly_smiling_face:

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Aber das muss man ja auch nicht. Nur wenn eine Ordnungswidrigkeit angezeigt wird, die mit Fremdgefährdung verbunden ist, sollte das auch verfolgt werden und nicht die Person, die das völlig zurecht anzeigt. Ich persönlich habe zwar eine App, mit der sich solche anzeigen erstellen lassen, die habe ich mir irgendwann entnervt installiert (weil es leider ja so ist, dass man als Radfahrer eh permanent absteigen und schieben sollte, um sicher anzukommen und dann auf den wenigen halbwegs ausgebauten strecken nicht vereinzelt sonder dauernd Autos im Weg stehen, weil die es nicht schaffen mit den 70-80prozent des Verkehrsraums auszukommen). Benutzt hab ich die App dann aber nie, weil ich die Zeit lieber damit verbringe, weiter zu fahren. Es geht also auch nicht darum, dass mit einem ordentlichen Umgang mit den anzeigen gleich ein Überwachungsstaat entstünde.

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Wenn strafen wirken sollen, sticht Durchsetzung nach meiner Erfahrung gegenüber Strafhöhe (sagt man das so?). Wenn Verstöße schnell und oft geahndet werden erzeugt das eher Regeltreue, als wenn hohe strafen eh fast nie fällig werden.

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Du hast auf @MagKuchenMitBuch geantwortet, aber hast Du sie denn wirklich adressiert? Bitte kläre damit es nicht auch hier noch stürmt (im Wasserglas) :wink:

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Hä, ich hab doch keinen Shitstorm gestartet? Du kennst doch gar nicht meine Meinung zu dem Thema?

Ich kann die Broschüre Parken auf Gehwegen (hier Link zum PDF) des Vereins Fuß e.V., die die Situation nach dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs Ende 2021 erläutert, als Lektüre empfehlen.

Man lernt darin unter anderem, dass die StVO drei Schweregrade von Falschparken (einfaches Falschparken, Falschparken mit Behinderung, Falschparken mit Gefährdung) unterscheidet. In meiner Erfahrung drehen sich die Debatten meist darum, ob die Verstöße, die als Falschparken mit Gefährdung einzuordnen sind, konsequent sanktioniert werden sollen. Die anderen Arten von Falschparken sind selten auf dem Radar der Öffentlichkeit und bleiben in der Regel ungeahndet, auch wenn das Falschparken mit Behinderung für mobilitätseingesachränkte Menschen oft ein Problem ist.

Einfaches Falschparken liegt zum Beispiel schon dann vor, wenn in den Fahrzeugpapieren mehr als 2800kg zul. Gesamtmasse steht und das Auto aufgesattelt auf dem Bürgersteig steht (selbst wenn ein Verkehrszeichen aufgesatteltest Parken erlaubt). Falschparken mit Behinderung liegt etwa dann vor, wenn das Auto die Bürgersteigbreite so weit verengt, dass die Begegnung von FußgängerInnen nicht mehr ungehindert möglich ist (je nach Interpretation und angesetztem Regelwerk schwanken die Angaben zur Mindestbreite für FußgängerInnen zwischen 2,0m und 2,7m). Da viele Bürgersteige schmaler als 2 Meter sind, wird man zum Falschparker mit Behinderung, wenn auch nur der Rückspiegel einen Zentimeter auf den Fußweg ragt.

Dass dies fast nie geahndet wird, verdeutlicht zum einen, dass es ein tatsächliches Durchsetzungsdefizit gibt, aber gleichzeitig würde bei konsequenter Umsetzung der bestehenden Regeln in manchen Stadtvierteln jeder zweite Parkvorgang eine Strafe nach sich ziehen und da kann ich schon ein Stück weit verstehen, wenn ein Ordnungsamt das nicht komplett sanktionieren will und kann.

Noch ein kleiner, unsortierter Gedanke: Bis zur jüngeren Erhöhung der Bußgelder waren die Strafen für Falschparken derart läppisch, dass die Ahndung für die Stadt in der Regel ein Verlustgeschäft war. Viele kleine Strafen erfordern eine Menge von SachbearbeiterInnen und wenn eine Stunde Arbeitszeit investiert werden muss, um 15 Euro einzutreiben, dann lohnt sich das kaum. Das könnte sich mit dem neuen Bußgeldkatalog geändert haben.

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Darauf habe ich oben reagiert, falls du diesen Kommentar meinst. Ich finde, der Kommentar nimmt darauf ziemlich exakt Bezug, warum ich absurd finde, dass man die Anzeigemöglichkeit von Regelverstößen - auch wenn man nicht die eigene Rechtsbetroffenheit beweisen kann - erschreckend findet.

In Bezug auf @MagKuchenMitBuch 's selbst angesprochenes Beispiel mit dem Abschreiben und die daraufhin erfolgte Konkretisierung auf das juristische Staatsexamen schrieb ich das (erster Absatz). Ich halte den Vergleich zwischen konkreter Lebensgefahr auf täglicher Basis und der angeblichen „Wettbewerbsverzerrung“ durch das im Examen aufgrund der Sanktionen sehr seltenen „Abschauens“ (das idR sowieso bei Jura nichts bringt) bei einem von ein paar Tausend Kandidaten für ziemlich gewagt als Argument. To be honest, dass ich das konkret so schrieb wie ich es schrieb, liegt aber nicht (nur) an @MagKuchenMitBuch’s Kommentar, sondern an der allgemeinen Argumentationsweise der vielen Befürworter des Rechtsbruches hier. Ich denke die unpersönliche Ansprache im Absatz sollte erkennbar machen, dass ich mit „Antworten“ wie viele hier nicht ausschließlich, sonder nur hauptsächlich auf die Person Bezug nehme, der ich antworte.

Habe ich exakt adressiert. Hier, zweiter und dritter Absatz. Warum, schreibe ich @MagKuchenMitBuch direkt.

Edit: Also ja, das ist ganz bewusst so gemacht, siehe dazu wie gesagt noch im nächsten Kommentar.

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Die Bußgelder wurden Ende 2021 erhöht.

Es mag stimmen, dass der 25-45-jährige gesunde, weiße Radfahrer ohne Behinderung mit Akademikerhintergrund auf dem Weg zur Espressobar von seinem Fahrrad absteigen und schieben kann, wenn Opa Röhrmöller wieder mal auf dem Radweg parkiert.

Menschen mit Sehbehinderung oder im Rollstuhl, Frauen, für die an verschmälerten Gehwegen nachts neue Angsträume entstehen oder Menschen, die mit kleinen Kindern unterwegs sind, könnten darüber allerdings etwas anders denken.

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