LdN278 Falschparker: Gesellschaftliches Miteinander

Aber ich bekomme es in meinem Kopf leider nicht zusammen. Du findest doch auch nicht, dass man das Dunkelfeld mit allen Mitteln aufhellen sollte.

Sie setzen hier Voraus, dass eine 100%ige Verfolgung und Ahndung angestrebt wird. Das hat aber niemand irgendwo behauptet. Ich unterstelle zudem, dass Sie keine Vorstellung vom Ausmaß des „Dunkelfeld“ haben, dem man in Städten als Fußgänger und Radfahrer täglich ausgesetzt ist.

Die reine Möglichkeit Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige zu bringen, wird im Rechtsstaat zum Glück sowieso nicht angezweifelt. Im vorliegenden Fall geht es um künstlich konstruierte angebliche DSGVO-Verstöße um anzeigende Bürger zu vergrämen und nicht darum ob überhaupt angezeigt werden dürfe.

Es geht vielmehr darum, wie Exekutive (& Judikative) mit diesen legitimen Anzeigen konkret umgehen und ob überhaupt ein Interesse an der Durchsetzung der StVO besteht.

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Ich würd wegen Ihrem Lastenrad nicht die Polizei rufen und auch keine Fotos machen🤷‍♀️Sie sind ja gleich wieder da.

Ich argumentiere so doch nicht, weil es um Autofahrer geht.

Und ich kann bei Falschparkern von meinem Fahrrad absteigen und vorbei schieben ohne mich in Todesgefahr zu begeben.

Vielleicht plädiere ich nur für ein wenig Gelassenheit.

Natürlich kann es mir schaden, wenn jemand spitzelt. Zb ist es beim juristischen Staatsexamen wichtig unter das 1/5 zu kommen (Probezeitverkürzung für Beamte). Vielleicht überholt mich jemand nur durch den Unterschleif. Bei Klassenarbeiten ist es nicht so unmittelbar. Aber es verzehrt den Notenspiegel schon, wenn einige spicken und der Lehrer die Noten gem. Gaußscher Normalverteilung vergibt. Wenn man länger drüber nachdenkt, hat doch jede Regel einen grds mal achtungswürdigen Grund und ist gut für die Gemeinschaft. Dennoch gewichten wir manche Regeln und ihre Durchsetzung als wichtiger als andere. Die Gewichtung wird durch den Gesetzgeber zB dadurch vorgenommen, dass es OWis, Vergehen, Antragsdelikte, Verbrechen gibt. Manchmal ist der gesellschaftliche Konsens, dass eine Straftat zur Owi (Schwarzfahren) oder ein Vergehen zum Verbrechen (WED, div. Sexualdelikte) wird.

Vllt wird ja mal das Bussgeld fürs Falschparken erhöht als Signal, als Abschreckung und als Anreiz, diese Verstöße mehr zu kontrollieren. Das fände ich gut! Bei sowas macht es find ich voll Sinn, aktiv in einer Partei zu sein oder Petitionen zu starten oder Briefe an die Abgeordneten zu schreiben. Wir sind Teil des demokratischen Prozesses und haben eine Stimme! Und es wandelt sich ja auch voll viel zum Guten:-)

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Mir ist bewusst, dass sau gefährliche Situationen entstehen können. Um diese zu vermeiden, muss ich als Fahrradfahrer vorsichtig agieren (Absteigen, Schieben, Umwege) und das ist ärgerlich, weil ich Umstände und Mühen habe, nur weil ein anderer egoistisch ist! Natürlich ist das Verhalten ungerecht und nicht sozial! Ich reg mich ja auch drüber aus.

Ich will es nur nicht auf eine Ebene stellen mit der Begehung von Straftaten.

Dann soll ich mein Fahrrad demnächst auch auf die Straße abstellen? Da kann doch auch jedes Auto vorbei fahren. Gerade bei Tempo 30 Zonen entsteht auch keine Gefahr. Oder ich stelle mein Fahrrad dann Mal auf Parkplätze ab in Gegenden wo es kaum Parkplätze gibt und wenige Fahrradstellplätze.

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Ich bin gleichzeitig schockiert und erstaunt, mit welcher Vehemenz noch so an den Haaren herbeigezogene Argumente aus der letzten Ecke gekehrt werden, um das rücksichtslose Verhalten vieler Autofahrer in Sachen Zuparken gemeiner Verkehrsflächen zu rechtfertigen.

Ich möchte nur mal darauf verweisen, was für ein Shitstorm und welcher Hass auf die Aktivisten eingetrudelt ist, die diese eine Stadtautobahn in Berlin blockiert haben. Die seien rücksichtslos gewesen und schädigten die Leute. Ich finde die Kritik (Achtung: nicht den Hass!) daran sogar vertretbar, da tatsächlich erhebliche Störungen in Kauf genommen werden und man eben auch Termine als Autofahrer einhalten muss. Aber diese Kritik ist - zumindest vonseiten der Autofahrer - dann doch sehr einseitig gefärbt:

Denn wenn ein Autofahrer das GLeiche aus Bequemlichkeit zulasten aller Nicht-Autofahrer macht, dann ist es selbstverständlich vertretbar, dass die dutzenden bis hunderten Fahrradfahrer, die vorbeikommen, absteigen und um den Rechtsbrüchigen herumschieben - so denn das platztechnisch möglich ist. Meistens muss man auf die Straße ausweichen, inkl Fußgänger, Kinderwägen und Rollstühle.

Aber den rechtsbrüchigen Autofahrer anzeigen? Bloß nicht.

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Blockzitat
Sollen und müssen Sie nicht. Sie müssen doch nicht unsozial sein, nur weil andere Menschen es sind. Wir dürfen doch die Guten sein :slightly_smiling_face:

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Aber das muss man ja auch nicht. Nur wenn eine Ordnungswidrigkeit angezeigt wird, die mit Fremdgefährdung verbunden ist, sollte das auch verfolgt werden und nicht die Person, die das völlig zurecht anzeigt. Ich persönlich habe zwar eine App, mit der sich solche anzeigen erstellen lassen, die habe ich mir irgendwann entnervt installiert (weil es leider ja so ist, dass man als Radfahrer eh permanent absteigen und schieben sollte, um sicher anzukommen und dann auf den wenigen halbwegs ausgebauten strecken nicht vereinzelt sonder dauernd Autos im Weg stehen, weil die es nicht schaffen mit den 70-80prozent des Verkehrsraums auszukommen). Benutzt hab ich die App dann aber nie, weil ich die Zeit lieber damit verbringe, weiter zu fahren. Es geht also auch nicht darum, dass mit einem ordentlichen Umgang mit den anzeigen gleich ein Überwachungsstaat entstünde.

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Wenn strafen wirken sollen, sticht Durchsetzung nach meiner Erfahrung gegenüber Strafhöhe (sagt man das so?). Wenn Verstöße schnell und oft geahndet werden erzeugt das eher Regeltreue, als wenn hohe strafen eh fast nie fällig werden.

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Du hast auf @MagKuchenMitBuch geantwortet, aber hast Du sie denn wirklich adressiert? Bitte kläre damit es nicht auch hier noch stürmt (im Wasserglas) :wink:

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Hä, ich hab doch keinen Shitstorm gestartet? Du kennst doch gar nicht meine Meinung zu dem Thema?

Ich kann die Broschüre Parken auf Gehwegen (hier Link zum PDF) des Vereins Fuß e.V., die die Situation nach dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs Ende 2021 erläutert, als Lektüre empfehlen.

Man lernt darin unter anderem, dass die StVO drei Schweregrade von Falschparken (einfaches Falschparken, Falschparken mit Behinderung, Falschparken mit Gefährdung) unterscheidet. In meiner Erfahrung drehen sich die Debatten meist darum, ob die Verstöße, die als Falschparken mit Gefährdung einzuordnen sind, konsequent sanktioniert werden sollen. Die anderen Arten von Falschparken sind selten auf dem Radar der Öffentlichkeit und bleiben in der Regel ungeahndet, auch wenn das Falschparken mit Behinderung für mobilitätseingesachränkte Menschen oft ein Problem ist.

Einfaches Falschparken liegt zum Beispiel schon dann vor, wenn in den Fahrzeugpapieren mehr als 2800kg zul. Gesamtmasse steht und das Auto aufgesattelt auf dem Bürgersteig steht (selbst wenn ein Verkehrszeichen aufgesatteltest Parken erlaubt). Falschparken mit Behinderung liegt etwa dann vor, wenn das Auto die Bürgersteigbreite so weit verengt, dass die Begegnung von FußgängerInnen nicht mehr ungehindert möglich ist (je nach Interpretation und angesetztem Regelwerk schwanken die Angaben zur Mindestbreite für FußgängerInnen zwischen 2,0m und 2,7m). Da viele Bürgersteige schmaler als 2 Meter sind, wird man zum Falschparker mit Behinderung, wenn auch nur der Rückspiegel einen Zentimeter auf den Fußweg ragt.

Dass dies fast nie geahndet wird, verdeutlicht zum einen, dass es ein tatsächliches Durchsetzungsdefizit gibt, aber gleichzeitig würde bei konsequenter Umsetzung der bestehenden Regeln in manchen Stadtvierteln jeder zweite Parkvorgang eine Strafe nach sich ziehen und da kann ich schon ein Stück weit verstehen, wenn ein Ordnungsamt das nicht komplett sanktionieren will und kann.

Noch ein kleiner, unsortierter Gedanke: Bis zur jüngeren Erhöhung der Bußgelder waren die Strafen für Falschparken derart läppisch, dass die Ahndung für die Stadt in der Regel ein Verlustgeschäft war. Viele kleine Strafen erfordern eine Menge von SachbearbeiterInnen und wenn eine Stunde Arbeitszeit investiert werden muss, um 15 Euro einzutreiben, dann lohnt sich das kaum. Das könnte sich mit dem neuen Bußgeldkatalog geändert haben.

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Darauf habe ich oben reagiert, falls du diesen Kommentar meinst. Ich finde, der Kommentar nimmt darauf ziemlich exakt Bezug, warum ich absurd finde, dass man die Anzeigemöglichkeit von Regelverstößen - auch wenn man nicht die eigene Rechtsbetroffenheit beweisen kann - erschreckend findet.

In Bezug auf @MagKuchenMitBuch 's selbst angesprochenes Beispiel mit dem Abschreiben und die daraufhin erfolgte Konkretisierung auf das juristische Staatsexamen schrieb ich das (erster Absatz). Ich halte den Vergleich zwischen konkreter Lebensgefahr auf täglicher Basis und der angeblichen „Wettbewerbsverzerrung“ durch das im Examen aufgrund der Sanktionen sehr seltenen „Abschauens“ (das idR sowieso bei Jura nichts bringt) bei einem von ein paar Tausend Kandidaten für ziemlich gewagt als Argument. To be honest, dass ich das konkret so schrieb wie ich es schrieb, liegt aber nicht (nur) an @MagKuchenMitBuch’s Kommentar, sondern an der allgemeinen Argumentationsweise der vielen Befürworter des Rechtsbruches hier. Ich denke die unpersönliche Ansprache im Absatz sollte erkennbar machen, dass ich mit „Antworten“ wie viele hier nicht ausschließlich, sonder nur hauptsächlich auf die Person Bezug nehme, der ich antworte.

Habe ich exakt adressiert. Hier, zweiter und dritter Absatz. Warum, schreibe ich @MagKuchenMitBuch direkt.

Edit: Also ja, das ist ganz bewusst so gemacht, siehe dazu wie gesagt noch im nächsten Kommentar.

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Die Bußgelder wurden Ende 2021 erhöht.

Es mag stimmen, dass der 25-45-jährige gesunde, weiße Radfahrer ohne Behinderung mit Akademikerhintergrund auf dem Weg zur Espressobar von seinem Fahrrad absteigen und schieben kann, wenn Opa Röhrmöller wieder mal auf dem Radweg parkiert.

Menschen mit Sehbehinderung oder im Rollstuhl, Frauen, für die an verschmälerten Gehwegen nachts neue Angsträume entstehen oder Menschen, die mit kleinen Kindern unterwegs sind, könnten darüber allerdings etwas anders denken.

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Ich habe in nicht einem einzigen Wort gesagt oder auch nur angedeutet, dass du diesen Shitstorm gestartet hast. Ich habe gesagt, dass es diesen gab und dass dein Argument zum „Absteigen“ vom Fahrrad genau das fordert, was in dem Shitstorm den Demonstrierenden abgesprochen wurde.

Du hast dich an dem Shitstorm nicht beteiligt, vertrittst aber eine Grundhaltung, der Radfahrer solle doch bitte mit dem rechtsbrüchigen, egoistsichen Autofahrer Nachsicht haben, der dem Radfahrer auch noch die wenigen Prozent des Straßenraumes nimmt, die ihm auch ohne Falschparken & Co nur verbleiben.

Mit dem Vergleich,

wie sensibel man (wie viele hier inkl dir.) doch immer mit der Nachsicht gegenüber den armen Autofahrern ist, die ja nur ihren eigenen Vorteil auf Kosten aller anderen Verkehrsteilnehmenden wollen und dabei bloß nicht durch lästige Anzeigen gestört werden sollen

im Gegensatz dazu, wie aggressiv man an anderer Stelle so oft allgemein gegen alle vorgeht, die sich auch noch den Hauch einer Störung des Autoverkehrs anmaßen

wollte ich einfach dein Argument entkräften. Mehr nicht.

(Langer Satz, deshalb unterteilt für bessere Lesbarkeit)

Entschuldige, wenn du dich persönlich angegriffen gefühlt hast. Schönes Wochenende.

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Ist der Link zum Antwortschreiben korrekt? Auf der Suche danach stoße ich auf die Anfrage
Duldung von Radwegparken bsp DHL durch die Polizei München - FragDenStaat , die das stmi.bayern bislang nur ausweichend und unvollständig beantwortet.
Die Schlussfolgerung, die der Fragesteller daraus zieht, muss ich leider aus vielfacher eigener Erfahrung voll und ganz bestätigen:

… „Offensichtlich haben in München die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) sowie die Polizei im Kampf gegen Falschparker auf Radwegen, Radstreifen und Gehwegen kapituliert. Oder sie sehen es gar nicht als wichtige Aufgabe, wirksam dagegen vorzugehen. …“

Die Tatsache, dass Behörden systematisch und dauerhaft darauf verzichten, ihre hoheitliche Aufgabe, nämlich auch Kinder, nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer und straßenbegleitende Grünstreifen/Bäumen zu schützen, veranlasst Bürger:innen notgedrungen, das unschöne Mittel der Anzeigenerstattung zu nutzen.

Diese Behördenpraxis trägt nicht zu einem auskömmlichen gesellschaftlichen Miteinander bei, finde ich.

Nebenbei:
Bei Polizeiinspektion PI 24 bewirken zwei Anrufe, dass man einen dort zuvor jahrelang zugestellten Gehweg wieder begehen kann.
Dagegen ruft mich der Leiter Verkehr der PI 23 mehrmals an, bedroht und belehrt mich: „Autos können sich nicht in Luft auflösen, hören Sie auf anzuzeigen“. Nichtsdestotrotz führen meine Anzeigen dort dazu, dass man in seinem Inspektionsbereich jetzt auf einigen Gehwegen wieder gehen kann.
Die PI 21, wo es z.B. rund um die Führichschule viele dauerhaft unpassable oder halb zugestellte Gehwege gibt, sorgt dafür, dass das Bayr. Landesamt für Datenschutzaufsicht mich wegen „Datenschutzverstoß“ mit 100 € verwarnt.

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Ja verstehe Dich schon. Ist nur so, dass ich persönlich Fahrradfahrerin bin. Ich find auch das elendige Fahrradfahrer Bashing so furchtbar. Find es genauso schrecklich, wenn ein Fussgänger mir irgendwelche Belehrungen hinterherruft a la „Da ist ein Fahrradweg“. Der natürlich zugeparkt ist und ich deshalb den nicht nutze. Ich geniesse Fahrrad fahren in Italien, wo auf uns so viel mehr Rücksicht genommen wird. Stimme voll zu, dass man in Deutschland gerne zuerst an die Autofahrer denkt und wünsche mir da auch einen Wandel. Aber zu Bürgeranzeigen ermutigen wegen OWis find ich persönlich nicht den richtigen Weg🤷‍♀️

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Was spielt denn da nun die Hautfarbe eine Rolle🙄

Aber ich verstehe was Du meinst. Deswegen ist es ja gut, dass es eine Ordnungswidrigkeit gibt und der Bußgeldkatalog erhöht wurde und ich hab gar nichts dagegen, wenn man einfordert, dass die Behörden hier nicht weg schauen dürfen. Aber wenn jetzt der Rollstuhlfahrer das Falschparken mit Beweisfotos anzeigt, weil er nicht durchkommt, ist dies doch selbst nach der Bayerischen Auslegung des Datenschutzes ok. Es ging doch die ganze Zeit um die, die keine Betroffenheit gelten machen können?

Es wird dazu ja nicht ermutigt. Es ist ein System, das es seit Jahrzehnten gibt und das schlicht nicht oder skurrilerweise zulasten der Anzeigenden durchgesetzt wird. Das hat Ulf schon recht: Entweder wir setzen unser Recht durch (sonst ist es beliebig) oder wir lockern es. Dann muss man sich aber politisch dafür einsetzen. Entscheidet man sich aber, dass die Regeln passen, dann darf es keinen Unterschied machen, ob hypothetisch die Polizei all ihre Kräfte zur Durchsetzung mobilisiert (wo man nicht kritisieren würde) oder ob man privat auf Verstöße hinweist - die dann wiederum trotzdem die Polizei ahndet

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