Wobei das auch wieder zu Problemen führt, wenn es um z.B. Freie Kameradschaften oder andere Nazi-Schlägertrupps geht. Irgendwie ist es doch hilfreich, eine relativ offene Eingriffsmöglichkeit zu haben, wenn Gruppen sich zusammenschließen, um regelmäßig gefährliche Körperverletzungen zu begehen. Vielleicht sollte lieber die aktuell geltende Grenze des Höchststrafrahmens von 2 Jahren (das erfasst quasi alles!) auf mindestens 5 Jahre, besser aber 10 Jahre gefasst werden.
Um das mal zu verdeutlichen:
Höchstmaß zwei Jahre (aktuelle Regelung): Umfasst nahezu alle Strafvorschriften, einschließlich einfachster Sachbeschädigung und Beleidigungsdelikte. Von den üblichen Delikten ist eigentlich nur Hausfriedensbruch nicht erfasst…
Höchstmaß fünf Jahre: Umfasst einfache Körperverletzung und Diebstahl, aber nicht mehr einfache Sachbeschädigung, Nötigung, Beleidigung usw.
Höchstmaß zehn Jahre: Umfasst gefährliche Körperverletzung, besonders schwere Diebstähle (z.B. Autodiebe, Wohnungseinbrüche) und natürlich alle Verbrechen
Mindestmaß ein Jahr: Umfasst nur noch alle Verbrechen
Ich denke, die Variante „Höchstmaß 10 Jahre“ statt „2 Jahre“ ist der beste Kompromiss. Denn gegen Einbrecher- und Autodiebes-Banden sowie gegen Nazigruppen, die regelmäßig ihre Umgebung terrorisieren, sollte es schon die Möglichkeit geben, wegen einer kriminellen Vereinigung zu ermitteln.
Das schrieb ich doch direkt im nächsten Satz: Die Tatsache, dass sich die Politik leider durch Wirtschaftsinteressen erpressen lässt - i.d.R. sehr indirekt, also eher durch völlig legale Andeutungen als durch ausgesprochene Drohungen - rechtfertigt nicht die Forderung, der Staat sollte sich auch an anderen Stellen erpressbar machen. Es ist wie gesagt ein Dilemma, und in der Natur des Dilemmas liegt es, dass es keine leichte (und vor allem für alle Seiten befriedigende) Lösung gibt, sondern allenfalls die am wenigstens schlechte Lösung gewählt werden kann.