Oh je, ich hoffe, wir kommen jetzt nicht wieder in die Diskussion, wann eine Demonstration „friedlich“ ist
Grundsätzlich kann man relativ klar sagen, dass wahrhaft friedliche Demonstrationen - daher Demonstrationen, bei denen alle Beteiligten sich einig sind, keine Straftaten oder Grauzonen zu Straftaten zu begehen - in jedem Fall weiter möglich sind und auch nicht auf Repression treffen. Daher: Bei FFF-Aufzügen oder DGB-Demonstrationen muss sich niemand Sorgen machen.
Die Frage ist immer nur, wie ein Staat mit Demonstrationen umgeht, die in der Grauzone zwischen „friedlich“ und „unfriedlich“ sind. Dazu zählen eben auch Sitzblockaden an Stellen, an denen Autofahrer längere Zeit „festgesetzt“ werden können (z.B. Autobahnen), also wo der Autofahrer nicht einfach wenden und einen Umweg fahren kann, sondern feststeckt.
Hier muss man natürlich damit rechnen, dass Menschen mit einem konservativen Rechtsempfinden hier Straftaten annehmen und damit natürlich eine „Kriminalisierung“ einhergeht, die Gerichte bestätigen ja auch (leider) aktuell überwiegend die Auffassung, dass es sich dabei um Nötigung handelt.
Im Hinblick auf die „Letzte Generation“ sind wie gesagt die Vorwürfe von Sabotageaktionen gegen Pipelines und die Raffinerie in Schwedt das große Problem, da sich hier erhebliche Straftaten und erhebliche zivilrechtliche Schäden argumentieren lassen, sodass eine „Kriminalisierung“ im Hinblick auf § 129 StGB überhaupt erst möglich wird.
In diesem Sinne muss man hier schon fair bleiben. Ich sage daher ganz klar, dass ich das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München politisch ablehne, es aber juristisch vertretbar ist. Es sind einfach konservative Menschen in der Justiz, die nun alle Mittel ausnutzen, die das Straf- und Strafprozessrecht ihnen bietet, um die „Letzte Generation“ zu bekämpfen. Das kann man doof finden (ich finde es auch doof!), aber es ist kein maßgebliches Problem mit der Rechtstaatlichkeit, weil sich die Staatsanwaltschaft hier innerhalb des ihr zustehenden Rahmens bewegt.
Anders ausgedrückt:
Ob die Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ mit allen ihren Konsequenzen korrekt ist, können nur Gerichte entscheiden. Eine Staatsanwaltschaft, die sich auf die Position stellt, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung ist, bewegt sich dabei innerhalb des Rahmen der ihr zustehenden Einschätzung, wenn auch im deutlichen konservativen Bereich.
Nochmal anders ausgedrückt:
Man kann - mit Recht - politisch entsetzt und empört sein, aber kaum juristisch.