LdN 337: Letzte Generation Kriminelle Vereinigung, bundesweite Razzien

https://www.zeit.de/politik/2023-05/bundesweite-razzia-gegen-letzte-generation

Wird auch das Verkehrsministerium untersucht? Schließlich haben sich dort auch mehrere Personen verabredet, um ein Gesetz zu brechen.
:wink:

Jetzt überdrehen die Verantwortlichen aus meiner Sicht etwas. Ist halt Wahlkampf in Bayern.

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Das erscheint mir auch so, aber wir kennen die genauen Hintergründe auch nicht.

Hast du Belege oder Indizien, die belegen dass der Generalstaatsanwalt hier auf politische Weisung agiert? Der Vorwurf ist groß.

Und wie ist die Rechtslage. Die Mehrzahl der Durchsuchungen fand nicht in Bayern statt. Sind andere Bundesländer gezwungen hier mitzuziehen wenn der Generalstaatsanwalt eines Bundesländer solche Dinge einrührt?

Ach du meine Güte.
Wenn irgendetwas dran sein sollte, ist das natürlich richtig. Aber einen gewissen Zweifel erlaube ich mir schon, denn es ist „nur“ das LKA Bayern und die Generalstaatsanwaltschaft München, die die Razzien initiert haben. „Nur“ in Anführungszeichen, denn ich möchte natürlich eigentlich nicht unterstellen, dass diese nicht korrekt arbeiten. Aber mein Bauchgefühl hegt Zweifel, ob es wirklich Zufall sein kann, dass diese Aktion ausgerechnet aus Bayern kommt. Das Wort „Wahlkampf“ bleibt mir im Halse stecken.
Abzuwarten, was dabei herauskommt, wäre gut, denke ich.

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Hab das auch gerade bei RND gelesen.

Vor allem das „Strafanzeigen aus der Zivilbevölkerung“ als Begründung deute ich dafür dass hier die zugrunde liegenden Straftaten ziemlich konstruiert sind.
Z.B. das Werben für Spenden als Tatvorwurf, weil diese Spenden dann zur Begehung weiterer Straftaten verwendet worden sein sollen.

Ich glaube, wenn die Bayern könnten würden sie auch das Klima verhaften ^^

Ich glaube nicht, dass solch ein Verhalten ernsthaft zur Diskussion stehen würde. Wenn ein Bundesland Rechtshilfe von einem anderen anfordert und dieses die verweigert, bräuchte es wohl eine gute Begründung.

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So traurig das auch klingt, aber das könnte hier tatsächlich der Hintergrund sein.

Der Münchener Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle versucht allerdings penibel, unparteiisch zu erscheinen (keine Parteimitgliedschaft, auch sonst keine Parteinähe zu erkennen). Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man in Bayern Generalstaatsanwalt werden kann, ohne Connections zur CSU zu haben (und das dürfte für alle anderen hohen Ämter gelten, leider auch in der Justiz…).

Das Problem sind tatsächlich die Sabotagen gegen Pipelines und Raffinerien - hier können die Behörden ordentliche Straftaten konstruieren, die solche massiven Aktionen halbwegs vertretbar erscheinen lassen. Nur wegen Straßenklebeaktionen wäre das schwer zu rechtfertigen.

Dennoch halte ich diese massiven Aktionen für überzogen und vor allem dem Wahlkampf geschuldet. Und ja, andere Bundesländer müssen von der Generalstaatsanwaltschaft München erlassene Durchsuchungsbeschlüsse umsetzen, da gibt es nahezu keinen Spielraum in einem Rechtsstaat.

Ich denke aber, dass solche Aktionen der Strafjustiz das Feuer eher anfachen als löschen werden. Die Umweltschutzbewegung hat zu viel Momentum, um sie mit Repression zu ersticken - hoffe ich jedenfalls.

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Liebes Lage-Team: Ich wäre total dankbar, wenn ihr eine aktualisierte Einschätzung des Themas rund um die lG machen könntet. Ist es eigentlich rechtsstaatlich ok, wenn wegen Bildung einer k V open end ermittelt wird? Die Polizei in Brandenburg hat ja schon vor geraumer Zeit wegen eines Anfangsverdachts ermittelt und durchsucht, was das LG Potsdam kürzlich abgesegnet hat. Aber: Muss dann nicht auch mal irgendwann Anklage erhoben werden oder dann halt das Ermittlungsverfahren offiziell eingestellt werden??? Denn nur dann kann ich ja von meinem demokratischen Recht zu spenden Gebrauch machen, ohne mindestens dolus eventuals bezüglich der kriminellen Vereinigung zu haben. Solange ermittelt wird, ermittelt wird und weiter ermittelt wird, ist mir das verwehrt; wie ist es damit?
Allen einen schönen Tag, an diesem Tag, den ich persönlich grauenhaft und beschämend finde. Die Aktion aus Bayern ist wirklich zum Fremdschämen.

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Ich finde es schade, dass Ulf und Philip seit so langer Zeit die letzte Generation nicht mehr zum Thema gemacht haben, hätte mir das sehr gewünscht. Und jetzt heute dieser Supergau. Vor vielen Monaten haben sie sehr detailliert die Straftatbestände, v. a. Nötigung, durchsubsummiert und waren, wenn ich mich richtig erinnere, der Meinung, dass es an dem Merkmal der Verwerflichkeit (Nötigung) fehle; dies ist auch meine Meinung. Seither gab es zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sind. Ich hatte immer gehofft, dass in der Lage die Sache daher noch mal thematisiert wird. Nach meinem bisherigen Verständnis wird der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung bekanntlich und regelmäßig deshalb gemacht, um krasse Ermittlungsmaßnahmen wie die heutige zu rechtfertigen und einzuschüchtern, und nicht, weil wirklich jemand davon ausgeht, dass es am Ende irgendwann zu einer Verurteilung wengen dieses Straftatbestandes kommt. Es geht um Einschüchterung und Gegeneskalation, und: es funktioniert. Wenn man wie ich persönlich den friedlichen zivilen Ungehorsam der lG - sollte er auch im einzelnen Straftatbestände erfüllen, was von der lG akzeptiert wird und dem zivilen Ungehorsam immanent ist, - für den gesunden Ausdruck einer funktionierenden Demokratie hält, wo in einer wirklichen Gefahrenlage (Klimakipppunkte) vom Versammlungsrecht Gebrauch gemacht wird, und man an sich gerne spenden würde (als an sich demokratisches Recht), so wird man jetzt eingeschüchtert und in Angst und Schrecken versetzt!!! Nie hätte ich gedacht, dass ich in unserem Land mal so ein Gefühl würde ertragen müssen. DAS MACHT MIR WIRKLICH SORGEN! Für mich ist es keine Frage, dass es um den Wahlkampf in Bayern geht und ich frage mich schon, wie so ein Söder noch in den Spiegel schauen kann. Wir haben heute: Bilder von spezialgerüsteten Polizeikräften, die Möbel aus Wohnungen tragen, eine Abschaltung der Internetseite, die Beschlagnahme der Konten - und das gegen Leute, die a) alles offen legen, siehe Internetseite und b) friedlich da sitzen und Mitmenschen vorübergehen von der Fortbewegung abhalten, weil sie c) auf eine reale aber verdrängte Gefahr für alle aufmerksam machen wollen. Die 2. Reihe-Rechtsprechung des BGH ist eine Beleidiung der Intelligenz.
Nich die Aktionen der lG sind kontraproduktiv, sondern die eskalierende Reaktion teilweise der Presse, teilweise der Politiker und des Bundeslandes Bayern. Hat schon mal jemand gemerkt, dass es sich bei den Mitgliedern der lG in weiten Teilen um die junge Elite dieses Landes handelt? Das sind Leute, die Ungerechtigkeit schlicht nicht ertragen können, die wissenschaftliche Erkenntnisse, die im übrigen unstreitig sind, verstanden haben und dann auch noch selbstlos eine Zeit ihres Lebens einsetzen…
Sorry Leute, ich bin wirklich upset.

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„Der Vorstandsvorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle, hat die jüngsten Ermittlungen gegen die Letzte Generation scharf kritisiert. „Das ist politisches Strafrecht in Reinform“, sagte Stolle dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).“

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Bei der Einschätzung der Letzten Generation hat es die Generalstaatsanwaltschaft München beim Verzicht auf Parteilichkeit dann wohl allerdings nicht ganz so genau genommen:

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Ich fände hier eine juristische Einordnung tatsächlich interessiert.

Thomas Fischer schreibt in seiner Kolumne für LTO, dass zumindest Teilgruppierungen innerhalb der LG die Kriterien für die juristische Einordnung als kriminelle Vereinigung erfüllen dürften:

1. Die „Letzte Generation“ als Gesamt-Zusammenschluss von „Aktivisten“ erfüllt die Voraussetzungen des § 129 StGB (Kriminelle Vereinigung) vermutlich nicht.

2. Soweit die Gruppierung organisierte „Kategorien“ von Mitgliedern erfasst, die sich nach der Bereitschaft bestimmen, Straftaten zu begehen und Bestrafungen in Kauf zu nehmen, liegt die Annahme einer „kriminellen Teilvereinigung“ nahe.

3. Strukturen, Entscheidungsfindung und organisatorische Unabhängigkeit des Zusammenschlusses von Mitgliederwechsel entsprechen insoweit den Voraussetzungen des § 129 Abs. 2 StGB.

4. Die Begehung von Straftaten im Sinne von § 129 Abs. 1 StGB ist nicht unwesentlicher Teil der Tätigkeit jedenfalls der genannten „Kategorien“, sondern prägt deren Erscheinungsbild und die Organisationsstruktur.

5. Eine Überbetonung moralisierender Erwägungen zur Entlastung ist nicht gerechtfertigt; ebenso wenig eine Verneinung der Verhältnismäßigkeit einer Strafverfolgung mit Begründungen, denen ein medial-laienhaft überzogenes Bild des Straftatbestands zugrunde liegt.

Vor allem den letzten Punkt finde ich interessant. Hier noch eine weitere interessante Einordnung von LTO zum obigen Vorwurf.

Ich bin nun kein Jurist und aus den gesetzestexten die Feinheiten herauszulesen liegt mir nicht im Blut.

Jedoch erfasst mich bei der ganzen Berichterstattung und der Diskussion darüber ein ungutes Gefühl. Das Vorgehen erinnert doch stark an die Verwendung von Gesetzen in illiberalen Demokratien, die den Buchstaben nach eigentlich einen anderen Zweck verfolgen aber auch ganz praktisch auf unliebsame Mitglieder der Gesellschaft angewandt werden können.

Ich finde es für mich unbestreitbar, dass die letzte Generation keine Schädigung der Gesellschaft plant oder auch nur ansatzweise kriminelle Handlungen im klassischen Sinne begeht.

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Auf den RAV ist i.d.R. verlass. Auch wenn der Name schlimmes vermuten lässt handelt es sich dabei um eine der progressivsten Juristen-Vereinigungen.

Das ist generell das Problem in solchen Dingen.
Eine offensichtliche Diktatur erlässt Gesetze, die „unliebsame“ Verhaltensweisen der Opposition direkt verbieten.
Eine etwas illiberale Demokratie auf dem Weg zur Diktatur erlässt Gesetze, die dem Staat theoretisch in allen denkbaren Fällen leichte Eingriffsmöglichkeiten geben, wendet dieses Gesetz aber nur gegen unliebsame Gruppierungen und Individuen an.

In Deutschland sind wir grundsätzlich - zum Glück - noch nicht an diesem Punkt, aber gerade der § 129 StGB wird immer wieder dafür kritisiert, dass er letztlich so breit und unbestimmt angelegt ist, dass er genau dazu potenziell genutzt werden kann: Um eine Eingriffsmöglichkeit für schwere staatliche Eingriffe wie Hausdurchsuchungen in fragwürdigen Fällen zu bieten. Von daher gebe ich dir Recht, dass dieses ungute Gefühl durchaus nachvollziehbar ist.

Ich denke, hier muss man differenzieren.
Grundsätzlich ist die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft München nachvollziehbar - daher: Die Abwägungen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen, sind aus meiner Sicht schlecht und ich würde andere Abwägungen treffen, aber sie sind nicht außerhalb des zulässigen Spektrums.
Die Hausdurchsuchungen sind daher keine Rechtsbeugung oder sonst wie „illegal“, sie sind innerhalb des zulässigen Abwägungs-Spektrums halt nur im rechten Bereich zu sehen, weshalb Konservative sie für richtig und progressive sie für falsch halten werden.

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Die Beurteilung des ersten Teils deiner Aussage ist wahrscheinlich sehr von der jeweiligen politischen Ansicht einer Person abhängig. Ich würde schon sagen, dass sie die Gesellschaft mitunter nicht nur indirekt schädigen. Wenn ich - in meinem Fall, den ich bisher glücklicherweise noch nicht erlebt habe - wegen einer solchen Blockade zu spät zu meinem Dienst im Krankenhaus käme, würden dadurch nicht nur meine Kollegen (→ Überstunden nach dem Nachtdienst), sondern auch die Patienten mittelbar geschädigt werden.

Wie der Berliner »Tagesspiegel« berichtet, sollen zwischenzeitlich von 127 Rettungswagen nur 14 verfügbar gewesen sein: »Viele Rettungswagen sind nicht einsetzbar, weil sie wegen der Blockaden in Staus stehen«, hieß es im Liveblog der Onlineausgabe zu den laufenden Demonstrationen. Auf den Straßen war wegen heftiger Staus offenbar kein Durchkommen für die Einsatzfahrzeuge. Auch die Bildung von Rettungsgassen soll nicht vorbildlich gelaufen sein. Quelle

Und natürlich begehen die auch reihenweise

sonst würden nicht die ersten Mitglieder dieser Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt werden.

Ich verstehe den positiven Grundtenor hier im Forum nicht. Diese Menschen torpedieren mit ihren Aktionen die Bemühungen von z.B. den Grünen oder Klimawissenschaftlern, indem sie der Gegenseite ein Feindbild auf dem Silbertablett servieren. Auch wenn ihre Intentionen womöglich nobel sind: Der Stil, ihre Mittel, ihr Auftretten provoziert nichts als Ablehnung, wie auch aktuelle Umfragen zeigen - es gibt für wenige Belange der deutschen Politik ähnlich eindeutige Meinungsbilder.

Ich empfinde es so, dass die Gesellschaft hier - um es mal neudeutsch zu sagen - nicht mitgenommen wird, eine relativ kleine Gruppierung zunehmend im Radikalisierungsprozess wahrgenommen wird. Hier entsteht kein gesamtgesellschaftliches Fundament, sondern ein windiger Aufbau, der sich letztlich völlig vom disruptiven Prozess der Anti-Atomkraft-Bewegung unterscheidet.

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Naja, das Thema hatten wir hier schon oft.
Ich bin da ein wenig in der Zwickmühle:

Ich halte die Aktionen der „Letzten Generation“ auch für wenig zweckmäßig, weil ich auch sehe, dass sie erhebliches Spaltungspotential in der Umweltschutzbewegung haben und vor allem Widerstand hervorrufen, andererseits sind sie zumindest dahingehend zweckdienlich, dass das Thema in den Medien präsent bleibt. Über die friedlichen FFF-Demonstrationen wird leider - weil sich die Gesellschaft mittlerweile daran gewöhnt hat - kaum noch berichtet.

Ob diese Publicity-Wirkung die etwaigen negativen Auswirkungen ausgleicht ist schwer zu sagen.

Aber selbst wenn ich einige Aktionen der „Letzten Generation“ klar ablehne, wünsche ich den Aktivisten der „Letzten Generation“ nicht, dass sie mit übermäßigem Eifer der Sicherheitsbehörden verfolgt werden. Und darum geht es ja in der Diskussion: Ist § 129 StGB ein verhältnismäßiges Mittel gegen eine Aktivisten-Gruppierung wie die „Letzte Generation“…

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Hallo zusammen, ich frage mich: wo führt das alles hin? In einem Land, wo friedliche Demonstrationen verboten wurden und die Demonstranten kriminalisiert und eingesperrt wurden, weil ihre Meinung der Politik nicht passte - in so einem Land bin ich aufgewachsen! und ich dachte, nach der Wiedervereinigung hat laut Grundgesetzt jeder sein Demonstrationsrecht und sein Recht auf Meinungsfreiheit. Friedliche Demonstranten zu kriminalisieren, weil sie unbequem sind? Über den Tatvorwurf der Nötigung lässt sich bestimmt streiten aber Konten einzufrieren, alle Spender auch zu Kriminalisieren (Unterstützung einer kriminellen Vereinigung) und nun die Möglichkeit zu haben, Telefone abzuhören etc.
Also ich bin fassungslos, wie der „Rechtsstaat“ hier agiert. Erst die umstrittenen präventiven Festnahmen und nun dies.
Bitte lieber Philip und lieber Ulf, bringt morgen etwas Licht ins Dunkel! Da müssen doch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte die Alarmglocken klingeln!

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Ich bin entsetzt.
Es ist beängstigend.
Und sicher nicht rechtsstaatlich.

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Daran ist doch aber nicht die letzte Generation Schuld.
Die Buletten sind schon immer Rettungsgassenmuffel gewesen.

Ansonsten musst du ab sofort jeden Unfallverursacher oder auch nur jeden der wegen technischem Ausfall irgendwo liegen bleibt sofort verantwortlich machen, dass die Rettungsgasse gebildet wird.

Nur da ist das kein Thema, bei der letzten Generation benutzt man dasselbe um sie zu kriminalisieren.

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Oh je, ich hoffe, wir kommen jetzt nicht wieder in die Diskussion, wann eine Demonstration „friedlich“ ist :wink:

Grundsätzlich kann man relativ klar sagen, dass wahrhaft friedliche Demonstrationen - daher Demonstrationen, bei denen alle Beteiligten sich einig sind, keine Straftaten oder Grauzonen zu Straftaten zu begehen - in jedem Fall weiter möglich sind und auch nicht auf Repression treffen. Daher: Bei FFF-Aufzügen oder DGB-Demonstrationen muss sich niemand Sorgen machen.

Die Frage ist immer nur, wie ein Staat mit Demonstrationen umgeht, die in der Grauzone zwischen „friedlich“ und „unfriedlich“ sind. Dazu zählen eben auch Sitzblockaden an Stellen, an denen Autofahrer längere Zeit „festgesetzt“ werden können (z.B. Autobahnen), also wo der Autofahrer nicht einfach wenden und einen Umweg fahren kann, sondern feststeckt.

Hier muss man natürlich damit rechnen, dass Menschen mit einem konservativen Rechtsempfinden hier Straftaten annehmen und damit natürlich eine „Kriminalisierung“ einhergeht, die Gerichte bestätigen ja auch (leider) aktuell überwiegend die Auffassung, dass es sich dabei um Nötigung handelt.

Im Hinblick auf die „Letzte Generation“ sind wie gesagt die Vorwürfe von Sabotageaktionen gegen Pipelines und die Raffinerie in Schwedt das große Problem, da sich hier erhebliche Straftaten und erhebliche zivilrechtliche Schäden argumentieren lassen, sodass eine „Kriminalisierung“ im Hinblick auf § 129 StGB überhaupt erst möglich wird.

In diesem Sinne muss man hier schon fair bleiben. Ich sage daher ganz klar, dass ich das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München politisch ablehne, es aber juristisch vertretbar ist. Es sind einfach konservative Menschen in der Justiz, die nun alle Mittel ausnutzen, die das Straf- und Strafprozessrecht ihnen bietet, um die „Letzte Generation“ zu bekämpfen. Das kann man doof finden (ich finde es auch doof!), aber es ist kein maßgebliches Problem mit der Rechtstaatlichkeit, weil sich die Staatsanwaltschaft hier innerhalb des ihr zustehenden Rahmens bewegt.

Anders ausgedrückt:
Ob die Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ mit allen ihren Konsequenzen korrekt ist, können nur Gerichte entscheiden. Eine Staatsanwaltschaft, die sich auf die Position stellt, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung ist, bewegt sich dabei innerhalb des Rahmen der ihr zustehenden Einschätzung, wenn auch im deutlichen konservativen Bereich.

Nochmal anders ausgedrückt:
Man kann - mit Recht - politisch entsetzt und empört sein, aber kaum juristisch.

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Wolfgang Janisch hat vor ein paar Tagen, also noch vor den heutigen Razzien, einen klugen Kommentar in der Süddeutschen Zeitung verfasst, in dem es um die versuchte Einstufung als kriminelle Vereinigung geht. Die Razzien stellen ja die fortgeführte Eskalation und Radikalisierung seitens des Staates in dieser Frage dar. Er macht dabei m.E. insbesondere zwei bedenkenswerte Punkte:

Der Vorgang ist der vorerst letzte Eintrag in einer Chronik der Eskalation. Freiheitsstrafen ohne Bewährung, Präventionshaft, kriminelle Vereinigung - der Staat packt seine Instrumente aus, um den radikalen Protest von der Straße zu räumen. Und wirkt dabei seltsam hilflos, wie jemand, der die peinigende Botschaft der Klimaschützer einfach nicht hören will. Wer schreit, hat Unrecht: Der „Letzten Generation“ gelingt es gerade, Politik und Justiz zur wütenden Überreaktion zu provozieren. So etwas hat dem Staat noch nie gutgetan.

Selbst wenn all die Überwachung nichts zutage fördert, macht sie doch Eindruck - und schüchtert ein. Ein vermutlich erwünschter Nebeneffekt ist die Kriminalisierung des Umfelds. Die „Letzte Generation“ hat bisher offenbar Sponsoren, die bei den Geldstrafen aushelfen. Daraus könnte in der neuen Straflogik die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung werden. Da würde der Geldfluss rasch versiegen.

Es ginge demnach um die Ausnutzung der Vagheit des Tatbestands, um die Aktivist:innen der LG von der Unterstützung derjenigen abzuspalten, die sich zwar nicht selbst auf die Straße kleben wollen, aber der Bewegung und ihren Protestformen grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Andererseits besteht hinsichtlich der so offensichtlich überzogenen polizeilichen Maßnahmen die Möglichkeit, dass sich bisher Unentschlossene dadurch mit der LG solidarisieren. Allerdings wäre ich hier momentan skeptisch, ob man da nicht die autoritären Sehnsüchte der deutschen Mitte unterschätzt.

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