LdN 334: Wahlrechtskommission, Familien- oder Jugendwahlrecht

Aus meiner Sicht wäre es auch für Erwachsene besser, es gäbe keine Reklame für solch gesundheitsschädlichen Kram. Den Verkauf würde ich nicht verbieten, die Werbung aber mit Warnhinweisen versehen. Sowohl bei Süßkram als auch Alkohol, Zigaretten und Autos :sweat_smile:

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Wie wäre es, wenn zu jeder Wahl jeweils nur die Hälfte der verfügbaren Sitze im Parlament neu gewählt würden? Klar, Mehrheiten würden sich trotzdem verschieben, die Chance bestünde jedoch, dass es eine höhere Kontinuität in der Arbeit des Parlaments gäbe. Dann müsste vielleicht nicht jedes größere Projekt bis zur Hälfte der Legislaturperiode durchgedrückt werden.

Der Lehrplan in NRW für Realschule nimmt ab der 7. das Thema auf (12/13 Jahre alt sind dann die Jugendlichen).

Willst du den generellen Reifungsprozess im Laufe eines Lebens - hochverdichtet in den ersten beiden Lebensjahrzehnten - infrage stellen?

Die Strafmündigkeit eines Kindes bzw. Jugendlichen ist ebenso wie die Testier- und Deliktfähigkeit eingeschränkt oder sogar komplett aufgehoben. Grund ist die angenommene Einsichts- und Verantwortungsfähigkeit - die mir aber auch für eine Wahlentscheidung als Voraussetzung erscheint.

Bevor so eine weitreichende Entscheidung getroffen wird, sollte man vorher eine gewisse Evidenz als Entscheidungsgrundlage haben. Diese Untersuchung zeigt beispielsweise anhand einer Befragung von unter 18-Jährigen verschiedener Schulformen, dass diese ein signifikant geringeres politisches Verständnis als die Kontrollgruppe an über 18-Jährigen aufweisen und auch das Verständnis politischer Reden geringer ist.

Wenn ich mir manche Argumente hier anschaue, bin ich manchmal froh, dass gewisse staatliche Prinzipien in unserer Verfassung verankert und daher dem allzu schnellen politischen Zugriff verwehrt sind.

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Ab dem Alter der (eingeschränkten) Strafmündigkeit sollten Jugendliche auch wählen dürfen. Also ab 14.

Was wäre denn der Nachteil? Ich sehe keinen. Auch wenn vereinzelt diese Jugendlichen noch keine besonders ausgebildete Einsichtsfähigkeit hätten, würde es keinen entscheidenden Nachteil bringen. So groß ist diese Stimmmacht nicht, ehrlich gesagt.

Die junge Generation hat einfach zu wenig Lobby in Regierung und Parlament. Das ist falsch. Ältere Generationen fahren ihre Zukunft an die Wand. Wenigstens wählen sollten sie können.

Die Regierung denkt immer in zu kurzen Zeitspannen. Was aus Menschen wird, die heute Kinder sind, ist den meisten Politikern nicht bewusst, wenn nicht gar egal. Denn als ihre Wähler:innen kommen sie nicht mehr infrage.

Einer der Gründe, warum die Bildung total unter die Räder gekommen ist.

Ja würde ich tatsächlich. Es gibt zu viele Menschen, die einfach aufhören geistig zu wachsen und das schon sehr früh, während Kinder und Jugendliche auf Grund Ihrer Entwicklung tatsächlich noch sehr lernfähig sind.

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Das ist mir zu sehr ins Blaue geschossen. Hast du hierzu Belege aus (neuro-) psychologischen Untersuchungen? Statistische Ausreißer gibt es immer, die Frage ist doch, welche tatsächliche Evidenz man für eine solche Aussage hat.

Man muss auch die Kirche im Dorf lassen. Die Abgabe einer Wahlstimme, einer von hoffentlich sehr vielen, ist aus meiner Sicht schwer zu vergleichen mit einer Strafmündigkeit. Während in dem einen Fall die Stimme in einem großen Rauschen untergeht und keine persönlichen Konsequenzen (inklusive der im Anschluss daran hängenden parlamentarischen Gegebenheiten) hat, steht im anderen Fall die persönliche Haftung inklusive möglichem Freiheitsentzug entgegen.

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Nein habe ich gerade nicht, sehe ich aber gerade nicht so eng, da hier auch mit solchen kruden Vergleichen wie der Strafmündigkeit um sich geworfen wird. Ich finde die Begründungen, Jungendliche und Kinder sind quasi eh nicht entwickelt genug einfach nur pauschal übel. Es wäre sogar sehr wichtig diese jungen Menschen sehr früh für die Demokratie zu gewinnen. Das ist schlicht eine bevormundete Überheblichkeit, die in keiner Art und Weise gerechtfertigt ist.

Sehe ich komplett anders. Das Wahlrecht ist eines der höchsten demokratischen Güter. Das mal eben so auszuweiten - nach dem Motto, dass es da ohnehin ein großes Rauschen gäbe, auf das man kaum Einfluss nehmen könne, wertet dieses Gut mMn ab.

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Dass du den Vergleich als „krude“ empfindest, liegt aber vermutlich eher an deiner politischen Sichtweise, denn an meiner Aussage selbst. Ich empfinde die Voraussetzungen als ähnlich.

Natürlich sind Kinder und Jugendliche nicht vollständig entwickelt, die Reifung des Gehirns ist in den mittleren 20ern abgeschlossen. Deshalb sollte man differenzieren, wofür der Entwicklungsstand ausreicht und wofür nicht.

Wie gesagt - mir persönlich reicht ein bloßes politisches Ziel als Grundlage der Änderung nicht aus. Du darfst das natürlich gerne anders sehen.

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Es gäbe m.E. eine recht elegante Lösung, um sich Diskussionen um Altersgrenzen weitgehend und den Griff in den Giftschrank des vikarischen Elternwahlrechts komplett sparen zu können: das Wahlrecht ab der Geburt. Sobald eine Willenserklärung eines Menschen vorliegt, sollte dieser die Möglichkeit bekommen, zu wählen. Man könnte dann viel weniger aufgeladen über die Altersgrenze diskutieren, ab der man das Wahlrecht automatisch bekommt.

Das Argument, dass Menschen unter 18 (unter 16) weniger politisch informiert sind, verstehe ich nicht ganz. Ein ganz entscheidender Grund für dieses Gefälle ist, dass sie nicht wählen dürfen. Die Auseinandersetzung mit möglichen Wahlentscheidungen ist auch ein Konjunkturprogramm für politische Informiertheit.

Wichtiger Punkt. Man sollte sich wahrscheinlich im Klaren darüber sein, dass jede Absenkung des Wahlalters in der Realität nur einen relativ kleinen Teil an potentiellen Mehrwähler:innen bedeuten würde. Die ganze Debatte leidet ja ein wenig darunter, dass man sie tendentiell von möglichen oder gewünschten Outcomes her diskutiert und weniger im Hinblick auf die Frage, in welcher Art von demokratischem Gemeinwesen wir leben wollen.

Man könnte hier statt „Wahlrecht“ zum Spaß mal „Menschenrecht“ einsetzen und sich dann fragen, ob es wirklich sinnvoll ist, mit „höchsten demokratischen Güter[n]“ möglichst restriktiv umzugehen.

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Dann sollte man aber auch an sagen wir 60 prüfen, ob das Gehirn nicht zu sehr abgebaut hat, um noch eine Wahlentscheidung treffen zu können. Da sind wir bei genau deinem Argument, wofür der Entwicklungsstand reicht. Würdest du da auch mitgehen?

Das ist auch so. Aber die Vertretung und Teilhabe ist auch ein hohes Gut. Dies ist für unter 18-jährige nicht gegeben.
Und sie werden es ja nicht bestreiten, dass bei einer Stimmenzahl im Millionenbereich (46.854.508 abgegebene Stimmen 2021) meine eigenen Einflussnahme sehr gering ist (0,0000021%).
Das hohe Gut ergibt sich durch die Möglichkeit als Staatsbürger Repräsentanten wählen zu dürfen. Dies zu verteidigen ist wichtig, ob jetzt 14 16 18 hingegen nicht so sehr, meiner Meinung nach.

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Nicht ab 60, da liegt die Demenzprävalenz noch deutlich unter 1% (und der bürokratische Aufwand in unserem vergreisten Land wäre enorm), ab 70 oder gar 80 könnte ich mir das vorstellen - wichtiger fände ich in dieser Altersklasse aber noch eine regelmäßige Prüfung zur Fahreignung.

Da für eine solche massive Einschränkung (beim Wahlrecht, nicht bei der Fahreignung) aber kein kurzer 5-Minuten-Test, sondern ein ausführliches psychiatrisches Gutachten (analog zu einem Betreuungsgutachten) notwendig wäre, sehe ich hier keine Praktikabilität.

@moderatoren wäre es evtl. sinnvoll, die Kinderwahlrechtdiskussion auszugliedern?
Es sind mindestens zwei Threads dazu offen

Posts, die andere Themen behandeln, gehen hier nämlich systematisch unter.

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Der Lehrplan lässt leider nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlichen Fähigkeiten der Jugendlichen zu; er besagt lediglich, dass das Thema behandelt wird. Erst ab der 9. Klasse (Ausnahmen existieren) ist erkennbar, dass die Jugendlichen jenseits der Pubertät wieder Kapazitäten frei haben und ihr Interesse an Ereignissen und Zusammenhängen wächst sowie der Wille zu einiem kritischen Hinterfragen zunimmt.

Wann ist das? Wenn wir Kaufverträge als Beispiel heranziehen, liegt die erste Grenze bei sieben Jahren. Allerdings sind Kinder/Jugendliche da nur im Rahmen ihres Taschengeldes zu gültigen Willenserklärungen fähig, also in einem trivial überschaubaren Umfang. Wahlen sind komplexere Vorgänge als das.

Damit wären sie wahrscheinlich schon locker auf dem Level von einem Drittel der Wahlberechtigten.

Du konntest mir immer noch nicht aufzeigen, wieso deiner Meinung nach die derzeitigen Wahlberechtigten zum Großteil dazu in der Lage sind? Alleine die hohen Werte der AfD und Union könnten daran massive Zweifel aufkommen lassen, um Ihnen die Komplexität Ihres Handels bewusst ist.

Erwachsene haben ihre komplette Schulzeit durchlaufen (in der das politische System teils mehrfach thematisiert wird) und mehrere Wahlen miterlebt mit der Fähigkeit und Gelegenheit, diese aktiv zu verfolgen.

Die Werte für AfD und Union lassen per se keinen Rückschluss auf die Eignung der Wählys zu, denn es ist naheliegend anzunehmen dass sie anhand ihrer subjektiven Prioritäten eine entsprechend konsequente Entscheidung getroffen haben. Oder kurz: Das ist nicht Unvermögen, die wollen das so.

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