LdN 334: Wahlrechtskommission, Familien- oder Jugendwahlrecht

Meines Wissens gibt es diese Wahlprogramme in einfacher Sprache schon bei allen großen Parteien seit einigen Jahren.

Hier am Beispiel BTW 2021. Man findet aber auch älteres.

2 „Gefällt mir“

Die Beiträge

und

beißen sich mMn ein wenig.

1 „Gefällt mir“

Ich wollte darauf hinaus, dass man die Unterstellung eine Wählergruppe wäre leicht käuflich und beeinflussbar auf sehr viele Gruppen anwenden kann.

Die Aussage, dass insbesondere Kinder (also unter 14 Jahre) als Wählergruppe leicht käuflich und beeinflussbar sind, ist aber nicht sehr weit hergeholt.

Man nehme nur mal das Gesetzesvorhaben vom BMEL und Cem Özdemir das besagt, dass Werbung, für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt, die an Kinder adressiert ist, nicht mehr zulässig sein soll.

Wenn der Gesetzgeber Kinder vor solcher Werbung schützen will/muss, dann macht eine Absenkung des Wahlalters auf 12, wie von dir gefordert, gar keinen Sinn.

2 „Gefällt mir“

Da geht es schlicht darum, dass Kinder und Jugendliche als besonders schützenswert gelten.

Das Thema Beeinflussung endet doch nicht mit dem 18. Lebensjahr oder ist dann plötzlich jeder Bürger rational? Wenn wir danach gehen dürften sicherlich nicht mal mehr 50% der Deutschen wählen gehen.

1 „Gefällt mir“

Ich habe auch nirgends geschrieben, dass Menschen über 18 nicht beinflussbar sind.

Mir geht es eigentlich nur darum, dass man nicht beides haben kann:
Ein Werbeverbot von „Junkfood“ um Kinder zu schützen und gleichzeitig argumentieren, dass sie nicht beeinflussbarer sind als andere Gruppen. Das ist doch einfach ein offensichtlicher Widerspruch.

1 „Gefällt mir“

Natürlich kann man beides. Es gibt ja auch ein weit reichendes Werbeverbot für Tabakwaren und trotzdem dürfen alle über 18 wählen. Es gibt auch eine Gurtpflicht. Eine Regelung des Staates zum Schutz aller oder eines Teiles der Bürger bedeutet doch nicht, dass man für andere Dinge nicht befähigt ist.

Genau, nur das der Gesetzgeber davon ausgeht, dass man unter 18 nicht befähigt ist, alle Konsequenzen von geschäftlichen Entscheidungen abschätzen und verstehen zu können (Beschränkte Geschäftsfähigkeit).

Deswegen bin ich für die Absenkung des Wahlalters, nur in Kombination mit voller Geschäftsfähigkeit.
Wenn man Jugendlichen zubilligt, dass sie (in der Regel) abschätzen können, was für Konsequenzen eine Wahlentscheidung haben kann, dann sollte man ihnen auch zubilligen, dass sie dasselbe für geschäftliche Entscheidungen (ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters) können.

3 „Gefällt mir“

Aus dem Anlass der Diskussion in der letzten Folge der Lage über die Repräsentation von Personen unter 18 Jahren musste ich an das Buch „Ministry for th future“ denken. Ist super lesenswert, falls ihr das nicht schon gelesen habt!

Und auch für Menschen mit Betreuer? Oder gibt es rationale Gründe, warum hier zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden werden sollte?

2 „Gefällt mir“
Alter Beitrag mit falschen Infos

Menschen, die einen Betreuer haben, sind und bleiben aber immer noch voll geschäftsfähig. Nur nicht in den Bereichen für die der Betreuer eingesetzt ist.

Genau deswegen kann man diese nicht von der Wahl ausschließen, es sei denn, dass bei „eine endgültige (keine vorläufige) Betreuung mit dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ angeordnet ist“. (Quelle)

Kinder und Jugendliche hingegen sind eben nicht voll geschäftsfähig.

Nachdem ich mit alten Infos hantiert habe, ist der alter Beitrag nicht mehr korrekt. :sweat_smile:

Ich drehe einfach mal die Frage um: Warum soll das Wahlalter gesenkt werden, aber die Geschäftsfähigkeit nicht?

Wenn man von jungen Menschen (zurecht) erwartet eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen, warum dann nicht auch in geschäftlichen Angelegenheiten?

Ich kann nur nicht nachvollziehen, warum man beim einen auf die Autonomie von jungen Menschen verweist, dieselben jungen Menschen aber auf der anderen Seite keine Autonomie bei z.B. Handyverträgen haben sollten.

1 „Gefällt mir“

Ich gebe hier mal meinen Senf zu: ich bin meines Zeichens nach junge Erwachsene (geboren 99). Eleganterweise lag mein Geburtsjahr genau richtig, dass ich mit 18 bei der Landtagswahl in NRW und der Bundestagswahl teilnehmen durfte. Ich war schon länger politisch interessiert und habe natürlich auch viel mit meinen Freunden über die Wahl gesprochen. Interessant fand ich, wie viele Erstwähler:innen meines Alters mit Interesse an Klimapolitik und sozialer Gerechtigkeit die FDP wählten. Warum? Die FDP versprach Digitalisierung, ein sehr wichtiges Thema in meiner Generation. Quasi allen von uns fehlte die Erfahrung mit Wahlversprechen und deren Umsetzung…

Lange Rede, kurzer Sinn: auch nach dem aktuellen Recht Wahlberechtigte fallen auf Versprechungen der Politik rein. Niemand würde Geld in Wahlwerbung investieren, wenn sie nichts bringen würde. Niemand würde aufwendige Rhetorik betreiben, die zu nichts führt. Ich denke, auch 16-jährige sind bereits in der Lage, eine Wahlentscheidung zu treffen. 14-jährige - ich weiß es nicht? Gibt es da Studien zu?

1 „Gefällt mir“

Ganz genau. Und sie versprach sogar Fortschritt im Sinne von Klimaschutz. Wäre sogar denkbar gewesen, siehe „Freiheitsenergien“…
Habe mich schon gefragt, ob sich all die Erstwähler jetzt total enttäuscht von der FDP abwenden.
Kinder ab 14 sind in der Lage zu wählen. Es ist ein Recht, keine Pflicht. Wenn sie sich nicht soweit fühlen, müssen sie nicht.

3 „Gefällt mir“

Ein verpflichtender Politikunterricht ab der 5. Klasse währe wohl notwendig.

Den gibt es, das macht Kinder in dem Alter aber nicht automatisch wahlfähig. Als Regelfall ist sicherlich gewünscht, dass Wählys wissen was sie tun, also ihre Wahlentscheidung und deren Konsequenzen überblicken können, auch wenn das bei manchen Erwachsenen gelegentlich fraglich erscheinen mag. Bei Jugendlichen gehe ich frühestens ab der neunten Klasse (also ca. einem Alter von 15 Jahren) davon aus, dass im Regelfall die notwendigen „Zutaten“ - Interesse, Hintergrundwissen, Abstraktionsfähigkeit - vorliegen, die eine reflektierte Wahlentscheidung ermöglichen.

1 „Gefällt mir“

Weil das zwei völlig unterschiedliche Rechte basierend auf völlig unterschiedlichen Prämissen, Konsequenzen und regualtionen sind. Du fällst damit ehrlich gesagt noch hinter die übliche civitas Debatte von Rechten und Pflichten zurück.

@Micha jungendliche die sich früh politisch beteiligt haben, haben häufig schon einiges an politischer Bildung mitgenommen. Aufjedenfall mehr als ihre Eltern die das nicht gemacht haben. Mehr Bildung ist zwar immer besser aber keine notwendige Vorraussetzung für ein Wahlrecht. Die Legitimation für diesen Recht aus wissen herzuleiten ist inhärent problematisch. Wenn kannst du versuchen dass über kognitive entwicklung herzuleiten.

@Eule Die Idee der refklierten Wahlentscheidung ist normativ völlig überladen und wird meist nur extrem abstrakt oder in Abgrenzung definiert, was es problemtisch macht dass als Ausschlußkategorie zu verwenden weils doch oft allzuwillkürlich ist.

1 „Gefällt mir“

Da gibt es genug gute Dinge zu berichten. Außerdem gibt es genug ähnliche Beispiele von männlichen Ministern. Da einfach drauf zu hauen und damit gegen eine Quote zu argumentieren ist falsch.

Gleiches gilt für Männer! Rechtfertigt das Geschlecht also nur Männer als Verteidigungsminister und Frauen als Familienministerin?

Quoten pauschal sind nicht von Gerichten abgeschmettert worden. Schließlich gibt es in der Stellenbesetzung bei Beamten auch den Vorzug der weiblichen Bewerberin bei gleicher Qualifikation, bis Parität erreicht ist.

Ansonsten kann ich dein Argument gut nachvollziehen.

Das wiederum ist Quatsch. Warum sollte ein stilles Parteimitglied plötzlich auf Listen zu Wahlen auftauchen? Oder geht es dir doch einfach nur um 50:50 und dann wäre eine Quote okay?

Als ob dies bei jedem Erwachsenen der Fall wäre​:thinking::upside_down_face:
Aber vom Jugendlichen erwarten wir das - ist der wahlomat dafür ausreichend?:wink:
Ich habe auch junge Erwachsene (wahlberechtigt) unterrichtet und Grundzüge von Deutschland abgefragt, als kleiner Scherz am Anfang. Demnach hätte die Hälfte bestimmt keine reflektierte Entscheidung treffen können.

1 „Gefällt mir“

Wie gesagt, es ist nicht in jedem Einzelfall erforderlich, sollte aber generell angenommen werden können. Jugendliche können in der Regel erst ab einem bestimmten Alter - meinem Eindruck nach erst ab ungefähr 15 Jahren, und nur in recht wenigen Fällen schon früher - Parteien inhaltlich grob unterscheiden, Politikys benennen und zuordnen, den Einfluss des Parlaments auf die Gesetzgebung beschreiben oder überhaupt sagen wer gerade regiert. Vorher fehlt es regelmäßig an Interesse (Klimaschutz wichtig zu finden bringt allein nicht viel wenn man nicht einschätzen kann welche Partei diesen befördert oder behindert) und an Kenntnissen über das politische System.

Auch bei Erwachsenen fehlt das teilweise, das ist richtig. Denen kann man das dann aber auch zum Vorwurf machen - sie könnten es besser wissen, denn sie haben die Schulbildung und die Lebenserfahrung. Und es ist (hoffentlich) eher die Ausnahme als die Regel. Bei Jugendlichen ist es umgekehrt.

Ja eben, und das ist das Problem das man nicht noch vergrößern sollte.

Jetzt koppelst du das Recht wieder an wissen ergo Bildung. Das ist historisch problematisch und ich würde es auch infrage stellen ob in der Bevölkerung wirklich so viel wissen vorhanden ist. Educated guess.
Neben der völlig nebulösen frage des akzeptablen Wissenstandes finde ich es ziemlich schwierig die frage von politische befähigung an fakten- anstatt prozedualem wissen zu koppeln.

Btw das Lebenserfahrungsargument find ich richtig zum kotzen es geht um die reflexion der Erfahrung schließlich ist eine erfahrung nichts objektives sondern etwas zu tiefst persönliches. Sonst würden wir in Deutschland nicht immer noch die aufarbeiten der Naziherrschaft betreiben.

2 „Gefällt mir“