Wahlrecht für Kinder und Jugendliche

Hier kocht das Thema des Generationenkonflikts gerade dank der Bevorzugung von Alten und Unternehmen während Corona extrem hoch. Dies liegt vor allem daran, dass Kinder und Jugend kein Wahlrecht haben und somit Parteien wie CDU/CSU besonders in Wahljahren gelinde gesagt am Popo vorbei gehen.

Ich finde das Wahlalter muss zwingend auf 14 gesenkt werden und der Vormund darf stellvertretend für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wählen. Dort sehe ich kein Problem da bei Menschen mit Einschränkungen auch der Vormund wählt. Dies würde Parteien endlich zwingen, auch mal Politik für alle Generationen zu machen und nicht nur für die derzeitigen Mehrheitswähler. Außerdem würden sich junge Menschen viel früher in den politischen Diskurs einklinken. Es wäre schön wenn ihr das Thema aufgreifen könntet.

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Ich finde das Thema auch sehr spannend. Denn es gibt z. B. auch den Vorschlag, das Wahlalter komplett zu entfernen. Die Argumentationen finde ich dabei sehr spannend.
Von der Partei Die Partei gab es satirisch auch den Vorschlag, das Wahlalter auch nach oben hin zu begrenzen: Man darf die ersten 18 Jahren und die letzten 18 Jahre nicht wählen. Der Vorschlag ist nicht ernst zu nehmen, doch gibt es aus meiner Sicht auch eine gewissen Logik zu sagen, wenn jemand innerhalb der Legislaturperiode stirbt, so braucht derjenige auch nicht mehr wählen. Die Umsetzung stelle ich mir jedoch als sehr schwer vor. Umso interessanter fände ich Konzepte der Umsetzung.

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Dieses Thema ist enorm spannend. Den Themenvorschlag unterstütze ich.

Nicht ohne Grund fordert die heutige Jugend, mitwählen zu dürfen. Wie sonst sollen ihre Interessen berücksichtigt werden?
Das häufig vorgebrachte Argument „Davon versteht ihr noch nichts. Lasst uns mal die Politik gestalten.“ ist eine konservative Denke, um nichts/wenig ändern zu müssen.
Diese Debatte wurde im Zuge von FFF häufig geführt und zumeist zugunsten der Jugend entschieden (die ein enormes Wissen aufgebaut hat).

Wenn ich mir da manchen Erwachsenen anschaue, wird dort deutlich mehr nach Bauchgefühl gewählt.

Um es mit Herbert Grönemeyer zu sagen: „Kinder an die Macht!“

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Passend zum Thema hier ein Interview mit dem Chef der grünen Jugend Kurz:

Auch passend zum Thema für Interessierte:

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Ich finde die Idee, dass Jugendliche und Kinder wählen dürfen, sehr gut und aufgrund der immer alternden Gesellschaft notwendig, damit die Interessen der jüngeren Generation vertreten werden.
Ab welchem Alter gewählt werden kann, kann ich schwer beurteilen - aber selbst in der Schule wird doch ab ca. 12 Jahren das Fach Politik unterrichtet und spätestens ab diesem Alter sollte eine Auseinandersetzung mit dem Thema gut funktionieren.

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Bei diesem Thema muss dringend differenziert werden!

Geht es um ein Wahlrecht für Kinder und/oder Jugendliche oder geht es um ein Familien- bzw. Elternwahlrecht? Letzteres wird sowohl in der Politikwissenschaft als auch unter Juristen/-innen seit 20 Jahren ausführlich diskutiert. Je nach konkreter Ausgestaltung und Interpretation kollidiert es mit dem Grundgesetz. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass ein Familien-/Elternwahlrecht insbesondere von konservativen Kräften (auch in Wissenschaftskreisen) befürwortet wird (Jens Spahn wurde in dem Spiegel-Interview auch genannt). Ich persönlich bin strikt gegen dieses Modell. Wahlalter auf 16 Jahre auch für Wahlen zum Bundestag herabsetzen? Besser heute als morgen!

Etwas Lesestoff: „Ausarbeitung: Fragen zum Wahlrecht von Geburt an“ (Deutscher Bundestag/Wiss. Dienste)

Definitiv nein! Ich könnte dazu jetzt einen ganzen Aufsatz schreiben, aber ich halte mich mal kurz: Das hängt vom Bundesland ab. Es gibt in Deutschland 16 verschiedene Arten, wie Politik bzw. Politische Bildung als Schulfach realisiert wird – und wie sich der Anteil an der Stundentafel gestaltet. Um nur einige wenige Beispiele zu nennen: In Sachsen war es bis vor kurzem so, dass das Fach ‚Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung[/Wirtschaft]‘ erst ab Klasse 9 unterrichtet wurde – mit einer Wochenstunde (= 45 Minuten), ebenso in Kl. 10. Effekt gleich null. Bestreitet man also den Bildungsgang ‚Mittel-/Oberschule‘ konnte es passieren, dass man quasi überhaupt keinen Politikunterricht hatte. In der Sek. II konnte man Gemeinschaftskunde abwählen. Die CDU regiert seit 30 Jahren im Freistaat. Zufall? Eher nicht. In Hessen wird das Fach „Politik und Wirtschaft“ unterrichtet. Hier teilen sich beide Domänen gleichermaßen den Unterricht, was in der Vergangenheit auch auf eine starke Wirtschaftslobby zurückzuführen ist. In Brandenburg – hier könnte ich mich irren – wird Politik (Politische Bildung) zugleich mit ‚Geschichte‘ in der Oberstufe unterrichtet.
Es ist – wie so oft – viel komplizierter.

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Halte ich für gar nicht so abwegig, wobei man die „letzten 18 Jahre“ an Durchschnittswerten ausmachen müsste.
Andererseits handelt die Politik, zumindest aus eigenem Empfinden, nur in Wahlperioden und denkt gar nicht längerfristig. Von daher wird so ein Vorschlag auch nicht umgesetzt, da die Hauptwählerschaft der aktuellen Regierung wegfallen würde.

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Damit hier keine false balance entsteht:

Ich verstehe den Anlass der Diskussion, bin jedoch klar gegen beide Varianten:

  1. das sog. “Familienwahlrecht” gibt de facto einfach Menschen mit Kindern mehr Stimmen . Das geht nicht.
  2. Kinder und Jugendliche haben leider im Durchschnitt einfach weder das Wissen noch das Urteilsvermögen von Erwachsenen und sollten daher auch nicht wählen dürfen. Dazu gibt es durchaus auch Studien, auch, wenn ich die gerade nicht zur Hand habe.

Dass vielen Erwachsene zu vielen Themen auch beides fehlt, stimmt und ist bedauerlich, aber irgendwo muss man ja die Grenze ziehen. Alternativ könnte man das Wahlrecht ja auch an das politische Wissen binden, wie vor einigen Jahren vorgeschlagen: Against Democracy - Wikipedia

Mir persönlich scheint es da das kleinere Übel, das Wahlrecht einfach so zu lassen, als diese Baustelle aufzumachen.

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Es gibt für sehr vieles irgendwelche Studien! Mir fällt zunehmend auf und es missfällt mir massiv, dass man immer dann, wenn man die eigene Position untermauen will, einfach immer dazusagt, weil es eine Art von Autoritätsargument zu sein scheint: „Es gibt da (eine) Studie(n)!“ – Bitte dann auch ganz konkret machen, wenn schon so argumentiert wird!

Ich liefere dafür im Gegenzug eine sehr gute empirische Studie (Fass/Leinigner, 2020), mit der der Bereich des Normativen verlassen wird und mit der man durchaus zu dem Ergebnis kommen kann, dass eine Absenkung des Wahlalters sinnvoll sein kann:

Das ist ja genau der Punkt. Damit wird die Argumentation doch selbst ad absurdum geführt. „Irgendwo die Grenze ziehen“ heißt dann am Ende eben nichts anderes, als eine, mehr oder weniger, willkürliche Setzung vorzunehmen. Theoretisch gesprochen: Wieso sollten Erwachsene, die weder Wissen noch Urteilsvermögen haben, wählen dürfen, aber Jugendliche, bei denen beides um ein Vielfaches höher ist, nicht? Nur weil sie eine bestimmte Altersgrenze, die nicht weiter begründet wird, (noch) nicht erreicht haben?

Was ist ‚politisches Wissen‘?

Generell sollte bei dieser Diskussion unbedingt der eigene normative Standpunkt reflektiert werden: Was ist (gutes) politisches Urteilsvermögen? Was folgt daraus oder sollte daraus folgen? Welcher Normalitätsbegriff liegt zugrunde? Usw.

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Das kann ich verstehen und weiß es zu schätzen, dass du die Studie direkt mitlieferst. Ich müsste in der Tat erstmal suchen und bin nicht sicher, ob ich sie wieder finde. Trotzdem finde ich die vorherrschende Methode, einfach nur auf dem subjektiven Erleben abzuleiten, dass Kinder und Jugendliche das schon könnten, ebenso schlecht.

Zu Deiner Studie: die beiden Faktoren „Wissen“ und „Urteilsvermögen“ betrachtet Sie laut Inhaltsverzeichnis und Fazit allerdings nicht, sondern konzentriert sich eher auf die Grund- Einstellungen, dass Informationsverhalten - und die Effekte, die dort Absenkung des Wahlalters auf diese haben können, nicht, ob Voraussetzungen für eine gute Entscheidung gegeben sind.

Ich verstehe das in so offensichtlichen Fällen wie bei schwer Demenzkranken in der Tat auch nicht. Läuft m.E. unter der Überschrift „Teilhabe“ - und ist m.E. ebenfalls sehr fragwürdig.

Abstrakt geht es um die Abwägung zwischen Qualität der Entscheidung VS. Legitimität durch Repräsentation - und in letzter Zeit schwingt das Pendel immer mehr in Richtung Repräsentation auch auf Kosten der Qualität der Entscheidung.

Wie wärs denn mit folgender Idee, die ich irgendwo aufgeschnappt habe: Wahlrecht ab bspw. 14, aber nur für Kinder, die das aktiv einfordern. Sprich: man bekommt nicht automatisch seinen Wahlschein zugesendet, sondern muss diesen aktiv beim entsprechenden Amt beantragen, meinetwegen auch mit persönlicher Vorsprache. Und wenn man sicherstellen möchte, dass die Kinder auch selbst wählen und nicht die Eltern, kann man das ja auf eine Präsenzwahl im Wahllokal beschränken und die Briefwahl ausschließen.

Ich halte das für einen ganz charmanten Ansatz. So schafft man ganz gut einen Kompromiss aus deinen zwei Punkten: man verhindert, dass Eltern einfach so mehr stimmen erhalten, und beschränkt das Wahlrecht gleichzeitig auf die Gruppe von Kindern/Jugendlichen, denen das Wählen offenbar wichtig genug ist, um einen Nachmittag für den Antrag zu opfern (und denen man somit auch zumindest ein rudimentäres Politikinteresse unterstellen kann – und das ist ja ehrlichgesagt mehr, als man vom Durchschnittswähler erwartet).

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Danke für den Impuls, den ich hier auch schon einbringen wollte - Ich finde das Thema hochrelevant, einerseits aus politischen Gesichtspunkten („Topaktuell: Für wen wird eigentilch Politik gemacht?“) und andererseits aus ganz grundlegenden Gerechtigkeitsfragen heraus („Wie kann es sein, dass in unserer Demokratie ausgerechnet die Menschen, die mit den Konsequenzen heutiger Entscheidungen noch am längsten leben müssen, bei der Mitbestimmung quasi nicht existieren?“). Dazu möchte ich Euch auch eine schon etwas ältere Schrift der wundervollen Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit ans Herz legen: fK 1/04 Peschel-Gutzeit - Die Deutsche Liga für das Kind

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In Kap. 5, z. B. auf S. 34ff., geht es auch im das politische Wissen junger Menschen (ist zugegeben nicht mega elaboriert, aber ja). ich gebe zu, dass die Einordnung von ‚Wissen‘ unter ‚Einstellungen‘ wirklich unglücklich ist, aber das zeigt vielleicht auch, dass es mit dem ‚Lesen‘ von Inhaltsverzeichnissen, einem Fazit oder Abstracts (oft) nicht getan ist.

Das meinte ich eigentlich, als ich schrieb, dass man die eigenen Normalitätsbegriffe bzw. -vorstellungen durchaus kritisch reflektieren sollte. Hier schwingt eine Vorstellung von einer ‚guten‘ Entscheidung, die anderen automatisch überlegen ist, mit – aber wie wird das begründet? Was genau heißt „auf Kosten der Qualität der Entscheidung“? Auch Erwachsene müssen nicht zwingend qualitativ hochwertig entscheiden [was auch immer das sein soll: es ist ein subjektiver, mithin nur/sehr wertebezogener Eindruck], dürfen aber trotzdem wählen. Es gibt keinen ‚Gesinnungs- oder Wissenstest‘, um an einer Wahl partizipieren zu können. Warum auch? Schließlich geht es ja um die res publica…
‚Teilhabe‘ kann man auch in diese Richtung interpretieren, aber die inklusionsthereotischen Überlegungen spare ich hier mal aus.

Da ich selber schon Wahlhelfer war, würde ich zukünftig gern – Achtung, ich überspitze bewusst/Ironie – alle über 80-Jährigen von der Wahl ausschließen: Die meisten schaffen es nicht einmal, den Stift zum Ankreuzen gerade zu halten, brauchen stundenlang in der Kabine und blockieren einen geregelten Ablauf (und lassen sich verbotenerweise von Ehepartner/in zeigen, wo das Kreuz zu setzen ist) und haben mit ihrer Entscheidung einen exorbitanten Einfluss auf mein Leben – das mutmaßlich noch ein bisschen länger dauern wird – was diese Leute aber nicht mehr erleben werden.
Eine ‚Qualität der Entscheidung‘ zu erkennen, fiel mir da ehrlich gesagt schwer. Ob die wissen, was sie da eigentlich tun? Zweifelhaft. Trotzdem dürfen sie wählen.

Das Thema des politischen Wissens tangiert einen meiner Arbeitsschwerpunkte, daher muss ich da etwas hartnäckig sein. Wir wissen in Deutschland leider viel zu wenig darüber, da es praktisch keine längsschnittlichen Erhebungen gibt, nur vereinzelte Studien aus dem internationalen Kontext mit deutscher Beteiligung (z. B. ICCS 2016). Viele der Studien, die bspw. im Frankfurter-/DIPF-Umfeld vor 20 Jahren im Zuge des BLK-Programms bzw. der Evaluation desselben entstanden sind, sind aber aufgrund des Designs nur bedingt aussagekräftig. Vor 10 Jahren hatten wir die Diskussion über Kompetenzorientierung in der Politischen Bildung mit verschiedenen Modellen, die teilweise unversöhnlich gegenüberstehen. Um es auf einen Punkt zu bringen: Muss man wissen, wie viele Abgeordnete im Bundestag sitzen oder wie viele Wahlkreise Deutschland hat? Muss man wissen, wie die drei letzten MPs bzw. (Reg.) Bürgermeister/innen im eigenen Bundesland hießen? Oder wie viele Ministerien mit Bezeichnung und Besetzung es gibt? Was genau soll das bringen? Führt dieses deklarative Wissen zu einer informierteren (= besseren) Entscheidung? Oder reicht es vielleicht einfach, zu wissen, wie ich an diese Informationen komme und sie ggf. validieren kann?
Was sich sagen lässt, ist, dass höheres Wissen i. d. R. mit einer höheren politisch-sozialen Selbstwirksamkeit einhergeht und bspw. die Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme an Wahlen vergrößert wird. Aber es muss schon sehr deutlich gemacht werden, was man unter ‚Wissen‘ versteht und wie man es operationalisiert und auch testet.

Die Autoren haben noch auf einen anderen Aspekt hingewiesen, der auch zu bedenken ist: Wahlalter ab 16 heißt ja nicht, dass man dann auch wählen kann, also die faktische Möglichkeit gegeben ist: Das funktioniert nur, wenn auch eine Wahl in zeitlicher Nähe stattfindet. Real sind diese Personen dann vielleicht doch schon 17, 18 oder 19 Jahre, wenn die erste Wahl, z. B. zum Bundestag, stattfindet.

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Wieso ist es so, dass man begründen muss, dass jemand wählen darf? Eigentlich müsste doch die Beweislast/Argumentation genau anders herum sein. Was ist der Grund, dass ein Mensch nicht wählen darf? Warum darf ein 17jähriger nicht wählen? Dafür sehe ich keine Begründung. Und wenn die Begründung das fehlende Wissen und Urteilsvermögen ist, dann müsste man entsprechend auch eine Linie an anderer Stelle ziehen, z. B. ab 80 Jahren. Wie Du sagst, irgendwo muss man ja die Grenze ziehen, aber wieso nur einseitig?
Auch sehe ich kein Problem, wenn Menschen mit Kindern mehr Stimmen haben. Das sind ja auch mehr Menschen. Zudem dürften diese Menschen zukunftsorientierter entscheiden, als die Kinderlosen (pauschalisiert natürlich).

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Vielen Dank für den Lesestoff! Ich nehme im Folgenden Bezug auf das stellvertretende Elternwahlrecht.
Hier sehe ich zwei vollkommen unabhängige Debatten:
(1) Wäre dies der Sache nach wünschenswert?
(2) Lässt die Ewigkeitsklausel im deutschen Grundgesetz dies zu?

Zu (1) habe ich die gefestigte Meinung, dass dies zu bejahen ist. Egal ob die Eltern im Sinne ihrer Kinder wählen oder nicht, sie werden auf jeden Fall überdurchschnittlich oft (und sei es aus reinem Eigennutz) familienfreundlich (und damit kinderfreundlicher und zukunftsorientierter) wählen. Die Folge wäre eine höhere staatliche Stabilität, da z.B. der Generationenkonflikt etwas schwächer ausfällt.
Und abstrakter betrachtet hat der Staat die Pflicht, die Partikularinteressen aller seiner Bürger bei der Entscheidungsfindung gleichermaßen zu berücksichtigen. Da man bereits ab Geburt Bürger ist, muss der Staat ergo dafür Sorge tragen, dass die Partikularinteressen der Minderjährigen gleichberechtigt Gehör finden. Ein Wahlrecht „ab Geburt“ würde genau diesen Grundsatz unserer Verfassung verwirklichen. Und zwar vermutlich besser als jede andere denkbare Ersatzkonstruktion (z.B. ein Bundeselternkammer mit einem Vetorecht bei der Gesetzgebung?).

Zu (2) scheint es mir, gibt es einen fundamentalen Konflikt zwischen dem Anspruch auf Gleichberechtigung aller Bürger und dem (willkürlich) festgeschriebenen Wahlberechtigungsalter. Ich persönlich gewichte ersteres höher. Ich kann aber auch verstehen, dass man einen Präzedenzfall für die Aushöhlung der Ewigkeitsklausel vermeiden möchte.

Zwei weitere Anmerkungen zu Punkt (2):
2a) Aus meiner Laiensicht stellt sich die Ewigkeitsklausel gegen jegliche Senkung des Wahlberechtigungsalters. Egal ob auf 16 oder auf 0. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass die Ewigkeitsklausel eine Senkung auf 16 erlaubt, dann kann die Ewigkeitsklausel auch nicht gegen das stellvertretende Elternwahlrecht ins Feld gezogen werden

2b) Hier geht es ausschließlich um das deutsche Grundgesetz. Egal wie der Punkt (2) bewertet wird: es wäre durchaus möglich das stellvertretende Elternwahlrecht zumindest auf europäischer, Landes- und kommunaler Ebene umzusetzen.

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Es ist doch wirklich nicht so schwer zu verstehen, was die Voraussetzungen für eine gute Wahlentscheidung sind: jeweils ein Mindestmaß an Wissen über

  1. die einen selbst (und idealerweise das Gemeinwesen) betreffenden Fragen und Themen
  2. die Programmatik der Parteien zu diesen Themen
  3. der Kompetenz und Integrität des politischen Personals
  4. mögliche Koalitionen und deren Auswirkungen.

Wenn das alles nicht gegeben ist, kann man keine gute Entscheidung treffen. Ich mache die Qualität der Entscheidung also nicht daran fest, dass mir das Ergebnis gefällt.

[…]

Wie gesagt: ich finde das auch problematisch. Auf jeden Fall ist es kein gutes Argument, diese Praxis auf weitere Personengruppen auszudehnen, denen wir zurecht noch nicht zutrauen, ihr eigenes Leben selber zu regeln und die (zurecht) auch noch nicht voll strafmündig sind.

Wie gesagt: fehlendes Wissen und Urteilsvermögen.

Von mir aus gerne. Ich fand es nur bisher nicht so dringend, dazu einen Thread aufzumachen. Wenn aber jemand etwas vorschlägt, was ich nicht sinnvoll (also weniger gut als den Status Quo) finde, werde ich es ja trotzdem kritisieren dürfen.

Das ist falsch. Wählen tun ja eben nicht die Kinder, sondern die Eltern. Damit haben wir ein fundamentales Problem. Warum sollte jemand mit zwei Kindern doppelt soviel Einfluss auf die Regierungsbildung haben wie ich mit einem Kind?

Du kannst aber die inhaltliche Entscheidung, die diese Menschen treffen, wohl kaum als Argument benutzen, ihre Bevorzugung zu legitimieren. Sonst würde ich pauschal mal vorschlagen, den Wählern bestimmter Parteien das Wahlrecht zu entziehen.

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Es kann doch nicht ernsthaft ein legitimes Argument sein, am Wahlrecht zu drehen, weil einem dann die Ergebnisse besser gefallen? Das ist echt eine schiefe Ebene!

Also ich sehe dieses Argument mit dem fehlenden Wissen äußerst kritisch. Wenn wir so anfangen dann haben wir nicht mehr viele Wähler. Ich denke auf jedes angeblich völlig unwissende Kind kommen 2 mindestens so unwissende Erwachsene. Ich finde auch das Argument mit der Strafmündigkeit lächerlich, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Niemand weiß ob es gut oder schlecht ist, aber Fakt ist, dass wir einen sehr großen Teil unserer Zukunft vom demokratischen Prozess aussperren, aber ohne Probleme der Vergangenheit ausliefern. Und dadurch sind wir in diesen Generationenkonflikt gestolpert, da nur die künstlich erzeugte alte Mehrheitswählerschaft umsorgt wird.

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