LdN 303: Dienstwagen

Verkehrswende

Barcelona Berlin Paris → finde ich total cool, es gibt da einfach einen deutlichen Unterschied zwischen Stadt und Land, und Lieferverkehr sollte mit leisen vollelektrischen Lieferwägen gemacht werden.

Wie gelingt die Verkehrswende? | Doku HD | ARTE

1 „Gefällt mir“

Die Dienstwagen-Debatte rollt aus. Deshalb wird sie morgen um 10:00 automatisch geschlossen. Wer bis dahin noch Energie dafür auftreibt - bitte…

1 „Gefällt mir“

Dieses Thema wurde nach 12 Stunden automatisch geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.

Mich stört speziell das Beispiel mit dem sog. Dienstwagenprivileg. Der Beitrag Lindners ist hier natürlich nicht zielführend. Aber ihr verwendet auch den Begriff Dienstwagenprivileg ohne ihn zu hinterfragen. Mir geht es dabei nicht um den Bestandteil Dienstwagen, sondern um das angebliche Privileg. Ich praktiziere schon sehr lange als Steuerberater und Rechtsanwalt und sehe dieses Privileg nicht.
Der Sachverhalt ist doch in der Regel so, dass für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein Kfz gebraucht wird. Dessen Kosten sind dann natürlich auch steuerlich wirksame Betriebsausgaben, da ich ihn ja brauche, um Einkünfte zu erzielen. Ich denke, soweit sind wir uns einig. Als Unternehmer oder Freiberuflicher habe ich dann ja auch die Freiheit, dieses Kfz auch für private Zwecke zu nutzen. Wäre ja nicht wirklich förderlich für das Klima, wenn ich mir für den privaten Bereich ein zweites Kfz anschaffen müsste. Abgesehen von der erheblichen Beschneidung meiner persönlichen Freiheit.
Dies vorausgesetzt stellt sich ja nur noch die Frage was passiert mit diesem privaten Nutzungsanteil. Und hier ist die Lage eben so, dass die Möglichkeit der privaten Nutzung genauso versteuert werden muss, wie wenn ich statt der Nutzung Geld bekommen würde. Zusätzlich fällt allerdings auch noch Umsatzsteuer an… Ich weiß auch nicht, welchen anderen Ansatz man hier wählen sollte. Dann geht es aber nur noch um die Frage, wie bewerte ich die private Kfz-Nutzung. Und hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder führe ich ein Fahrtenbuch, dann werden die Kosten, die das Kfz verursacht, im Verhältnis der privat gefahrenen zu den dienstlich gefahrenen Kilometern aufgeteilt und der Privatanteil wird der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer unterworfen. Oder ich entscheide mich - wegen der leicht überzogenen Anforderungen an ein korrektes Fahrtenbuch - für die sog. 1%-Methode. Dann muss ich pro Monat 1% des Bruttolistenneupreises des konkret von mir gefahrenen Modells versteuern. Auf den tatsächlichen Kaufpreis kommt es nicht an. Und für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte kommen noch einmal 0.03 % pro Entfernungskilometer dazu. Ich habe hier schon den Fall erlebt, dass ein Fahrzeug mit Bruttolistenneupreis 110.000 EUR gebraucht für 45.000 EUR gekauft wurde. Der Nutzer muss dann dennoch monatlich EUR 1.100 versteuern. Das führt spätestens nach vollständiger Abschreibung dazu, dass der Nutzer mehr versteuert als das Kfz Kosten verursacht. Ein schönes Privileg!

1 „Gefällt mir“

Und jetzt das gleiche noch mal für Angestellte. Da sieht es nämlich anders aus.
Keine Prüfung, ob der Wagen auch nur 1km betrieblich bewegt wurde, keine Umsatzsteuer. Die betrieblichen Ausgaben sind plötzlich ein Vorteil, da sie ja beim Arbeitgeber und nicht beim Arbeitnehmer anfallen.

3 „Gefällt mir“

Ad hoc ist man geneigt zuzustimmen. Aber das ganze Theater gerade zeigt doch, dass trotz der Medienvielfalt gar keine Meinungsvielfalt existiert. Die Lügen der BILD werden von anderen Zeitungen doch einfach übernommen. Da denke ich mir immer wieder ich lese gerade die Prawda oder den Bayernkurier, statt einer Lokalzeitung.

2 „Gefällt mir“

Wenn es stimmt das die Private Nutzung von Dienstwagen in der Regel zu Mehrbesteuerung führt. Wieso kommen dann immer wieder diverse Studien und Medienberichte zu dem Schluss dass die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Dienstwagen den Staat Milliarden in entgangenen Steuereinnahmen kostet? Ich stecke in den Details des Themas nicht drinnen, lasse mich also gerne aufklären.

Noch eine zweite Frage: Wenn es stimmt dass das „Dienstwagenprivileg“ kein „Privileg“ ist, spricht dann deswegen etwas dagegen die Regelung so umzugestalten das wie in der Lage oft gefordert eben Emissionslose Fahrzeuge steuerlich bessergestellt werden als solche mit Klimaemissionen?

1 „Gefällt mir“

Ich fahre selber einen Dienstwagen als Außendienstler, keine gehobene Limousine, sonder einfache Mittelklasse. Mit dem Wagen fahren ich aktuell 8.000 km pro Monat dienstlich (bitte nicht anfangen mit Bahn oder so, geht einfach nicht, Kunden sind in Gewerbegebieten, kurzfristige Termine inklusive Änderungen, teilweise habe ich Maschinenteile dabei).
Ich würde gerne einen Stromer fahren. Das würde zum einen der Umwelt zugute kommen und auch die Arbeit etwas entschleunigen.

Meine Idee wäre eine schrittweise Umstellung der 1%-Regelung:

  • schrittweise Erhöhung der 1% bei Verbrennern, bis jeder Mitarbeiter seine Firma darauf drängt einen Stromer zu bekommen (z.B. ab 2025 1,5% und dann jedes Jahr 0,5% mehr und ab 2028 dann jedes Jahr 1% mehr)
  • gleichzeitig die Stromer wieder auf 1% erhöhen

Eine Änderung der Fahrzeugflotten auf E-Autos würde einen massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur nach sich ziehen und viele E-Autos in den Gebrauchtwagenmarkt schwemmen.

2 „Gefällt mir“

In einem Punkt finde ich die Kritik der Lage an Lindners „Entgleisungsrhetorik“ bezüglich des Dienstwagenprivilegs jedoch falsch, denn er benennt ja nur die Konsequenz, die eine Abschaffung dieses Privilegs hätte.

Tausende, (vermutlich Hunderdtausende?) würden ihr „Zuckerli“ zum Monatsgehalt verlieren.

Fortsetzung der Diskussion von LdN 303: Dienstwagen:

Das stimmt schlichtweg nicht. Ich kenne persönlich Menschen, die den „Dienstwagen“ nur privat und für den Weg zur Arbeit nutzen. Vielleicht noch ein/zwei Dienstreisen im Jahr. Ich kenne sogar welche, die ihr Privatfahrzeug dem Arbeitgeber verkauft haben und dieses dann als Dienstwagen fahren.

Die 1%-Regelung ist daher in Wirklichkeit ein Scheunentor zur Steuerhinterziehung.

Eine Abschaffung des Dienstwagenprivilegs wird daher nur möglich sein, wenn im Gegenzug hierzu irgendein Ausgleich geschaffen wird. Ein „steuerfreies Mobilitätsgeld“ als Lohnbestandteil oder etwas ähnliches.

Leider sehe ich dafür keine Mehrheit. Die Union, FDP, SPD haben daran gar kein Interesse und die Grünen haben in Ihrer eher wohlsituierten Wählerschaft vermutlich den größten Anteil an Dienstwagenfahrern. Im Wahlprogramm der Grünen heißt es schlicht: „Wir (…) gestalten die Dienstwagenbesteuerung sozial-ökologisch um.“

3 „Gefällt mir“

Einfach eine Nachweispflicht, dass das Fahrzeug zu 75% mindestens dienstlich genutzt wird.

Auf jeden Fall müssen für den Arbeitgeber Anreize her, ein E Auto, statt eines Verbrenners, als Dienstwagen zur Verfügung zu stellen. Mindestens die Pflicht, die Entscheidung dazwischen dem Mitarbeiter zu ermöglichen.
Bisher liegen die Anreize (0,25 / 0,5 % statt 1 %) nur beim Arbeitnehmer. Und wenn der AG nur Dieselfahrzeuge zur Verfügung stellt, hat der AN Pech.

Habe gerade einen ganz interessanten Text von Agora Verkehrswende von vor 1,5 Jahren gefunden. https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Agora-Verkehrswende-Dienstwagen_auf_Abwegen.pdf

Dort stehen (glaube ich) alle relevanten Fakten und ein paar Lösungsansätze.
Das müsste mal in der Öffentlichkeit und / oder in der Politik diskutiert werden.
Lindner hätte die Chance dazu gehabt…
Ihr habt seine Aktion aber ja ganz gut herausgearbeitet in der letzen Folge

2 „Gefällt mir“

Hast du dafür Belege?

2 „Gefällt mir“

Das ist ja so, man muss weniger versteuern.
Für den Arbeitgeber sind Elektroautos auch günstiger, wenn der Angestellte zu Hause oder im Betrieb am besten mit eigener Solaranlage laden kann.

Nein, das bringt nichts. De Jure dürfen Dienstwagen schon heute höchstens zu 50% privat genutzt werden, aber das interessiert niemanden.

Nein, gar nicht.

Ich weiß, dass die Grünen-Wähler die höchsten Einkommen (Quelle) haben und welche Autos auf dem Parkplatz unseres Bio-Marktes stehen (große Premium-SUVs).

Außerdem höre ich aus den Reihen der Grünen keine Bestrebungen das „Dienstwagenprivileg“ abzuschaffen. Nur der Wunsch keine Verbrenner mehr zu fördern.

1 „Gefällt mir“

Da müsste man grundsätzlich stärker ansetzen.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass ein Dienstwagen grundsätzlich steuerrechtlich nur zulässig sein sollte, wenn es auch einen betrieblichen Bedarf für diesen gibt. Es gibt unheimlich viele Fälle, wo absolut klar ist, dass der Dienstwagen ein reines Steuersparsystem ist und nichts mit der dienstlichen Nutzung zu tun hat.

Daher: Dienstfahrzeuge für Vertriebsmitarbeiter oder Handwerker, der damit Kunden aufsucht - keine Frage. Für den hohen Verwaltungsmitarbeiter hingegen macht das in aller Regel keinen Sinn, hier besteht einfach kein dienstlicher Bedarf für den Dienstwagen. Dass die Finanzämter die 1%-Regelung, obwohl klar vorgeschrieben ist, dass diese nur bei einer mindestens 50%tigen betrieblichen Nutzung anwendbar sein soll, durchwinken, ist in der Tat das größte Problem. Hier würde ich mir eine wesentlich striktere Kontrolle wünschen.

7 „Gefällt mir“

Wieder mal ist dem Rechtsstaat etwas egal, was Autofahrer und Co treffen würde. Stärkt das Vertrauen in unsere Judikative und die Ordnungskräfte wieder mal ungemein.

1 „Gefällt mir“

Es hat größtenteils mit anderen Dingen zu tun.

Die 1%-Regelung ist als Pauschallösung (im Vergleich zum Fahrtenbuch) ja gerade eingeführt worden, um die Steuer-Verwaltung für alle Seiten einfacher zu gestalten. Eine Prüfung, ob das Fahrzeug zumindest zu 50% betrieblich genutzt wird, würde wiederum ein Fahrtenbuch voraussetzen und dadurch die „Vereinfachungslösung“ der 1%-Regelung ad absurdum führen.

In Grenzfällen ist es daher okay, dass das Finanzamt sagt, dass im Zweifel von einer betrieblichen Nutzung ausgegangen wird. Es geht mir mehr um die offensichtlichen Fälle, in denen einfach klar ist, dass es eigentlich gar keinen oder so gut wie gar keinen betrieblichen Bedarf für einen Dienstwagen gibt.

Das Problem dabei ist wieder die Überlastung der Finanzämter. Die Finanzämter arbeiten recht klar nach einem Effizienz-Gedanken. Nach dem Motto: Wir haben 100 Einheiten Personalkraft, aber 10.000 Einheiten von Steuertricks, die überprüft werden müssten. Das Personal wird folglich auf die Fälle angesetzt, bei denen besonders viel „rum kommt“, wenn die Kontrolle einen Verstoß offenbart. Die Arbeit, einen gerichtsfesten Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug nicht hinreichend betrieblich genutzt wird, steht einfach in keinem lohnenden Verhältnis zu den Steuer-Mehreinnahmen, die sich daraus ergeben würden. Denn die Konsequenz wäre, dass nachträglich die Verwendung eines Fahrtenbuchs festgelegt würde, weil das Fahrzeug bei zwischen 10 und 50% betrieblicher Nutzung in’s gewillkürte Betriebsvermögen verschoben würde (und 10% betriebliche Nutzung lassen sich nahezu immer vom Unternehmer argumentieren…). Für die zurückliegende Zeit würde dann aus Ermangelung eines Fahrtenbuchs ein privater Nutzungsanteil geschätzt werden, was oft wieder zu Gerichtsverfahren führt, die noch mehr Personal der Finanzämter binden. Die steuerlichen Mehreinnahmen hingegen sind diesen ganzen Aufwand nicht wert, wenn man das Personal auch einsetzen kann, um „dickere Fische“ zu kontrollieren.

… und so kommt es dann dazu, dass diese Fälle leider völlig unkontrolliert bleiben. Dieses Problem zu beheben ist nicht ganz einfach, mehr Mitarbeiter in der Finanzverwaltung wären wohl ein erster Schritt…

2 „Gefällt mir“