LdN 303: Dienstwagen

Hallo Philip und Ulf,
ich finde die Dienstwagendiskussion (nicht nur hier) oft am Thema vorbei. Es wird immer nur auf die 1%-Regel geschaut. Dass man aber auch monatlich 0,3% für jeden Kilometer zum Dienstsitz versteuern muss, macht so einen Dienstwagen auch teuer - denn diesen geldwerten Vorteil muss man ja versteuern.
Ich war selbst in der Vergangenheit Dienstwagenfahrer und habe genau aus diesem Grund irgendwann auf den Dienstwagen verzichtet. Das Fahrzeug war mit einfach zu teuer.
Ich finde den reinen Blick auf die 1%-Reglung verkürzt und undifferenziert.
Viele Grüße

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Also laut denen hier:

Sind es 0,03% und auch nur dann wenn der Dienstwagen zum pendeln genutzt wird.

Die Rechnung würde ich gerne mal sehen,

Im Regelfall ist die zu zahlende Steuer für ein Fahrzeug der oberen Mittelklasse geringer als die Leasingrate für einen Kleinstwagen, bei dem man dann auch noch den Sprit bezahlen muss.

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Ich verstehe irgendwie das ganze Thema nicht - es ist auch gut whataboutism dabei.
Die Befürworter argumentieren oftmals, dass sich ein Dienstwagen nicht lohnen würde. Wird man denn zur Nutzung gezwungen? Wenn er sich nicht lohnt, dann würde ja der Staat nicht um die 6 bis 9 Milliarden Euro bei der Dienstwagenregelung verlieren.
Aus meiner subjektiven Erfahrung gibt es 2 Gruppen von Dienstwagennutzern:
Viele meiner Nachbarn haben einen, sind sei Coronavirus in Homeoffice und fahren zu 90 % den Dienstwagen privat (Urlaub usw.).
Beruflich habe ich mit Vertretern zu tun, die viel in Deutschland herumfahren müssen.
Für erstere ist der Dienstwagen nice to have, für zweitere Teil des Berufes.

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Ich habe das Thema hier im Forum bereits öfter erläutert, die Sache ist komplex, schafft man das „Privileg“ -ich würde es eher als incentiv bezeichnen- ab, dann schädigen wir uns als „Autonation Nr.1“ selbst am meisten. Und wir werden keine grüne/ökologische Transformation mehr bezahlen können.

Der Staat nutzt ja gerade hier auch wieder die Lenkungswirkung, wenn man einen Dienstwagen nimmt, welcher vollelektrisch ist, dann sinken die Kosten beim „Priviligienempfänger“ = Arbeitnehmer/Geschäftsführer/Selbständiger/Freiberufler.

Die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung sinkt dann auf 25 %, je nach dem Zeitpunkt der Anschaffung, sog. Bruchteilsansatz.

Wichtig ist zu unterscheiden: Die steuerlichen Vorteile gelten nur im Bereich der Ertragsteuer NICHT im Bereich der Umsatzsteuer.
D.h. man muss unterschiedlich berechnen, die Umsatzsteuer ist aber nur im Unternehmensbereich wirksam, die Ertragsteuer betrifft den Arbeitnehmer/Selbständigen/Gewerbetreibenden/Freiberufler.

D.h. jeder, der ein Dienstauto haben möchte und geringere Kosten, sollte ein BEV nehmen. Derzeit darf der AG sogar den Ladestrom noch verschenken. in dem Dokument zur Ertragsteuer sind super Beispiele dargestellt.

Umsatzsteuerliche Behandlung:

Ertragsteuerliche Behandlung:
in short
BLP mindert sich um Batterie und davon dann noch 25 % darauf dann 1 % für die private Nutzung, gleiches gilt für Fahrten Wohnung Arbeit:

Lohnsteuerliche Behandlung:

Berechnung der Steuervorteile:

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Muss man sogar, Stichwort Verkehrswende.

Einfach alles auf BEV und dann wird alles gut ist eine glatte Lüge.

Der ist gut, zeig mir einen der einen Leaf als Dienstwagen akzeptiert…

Das klappt höchstens noch als Einsteiger bei der ersten Chefebene, alle anderen zeigen dir einen Vogel.

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Das Konzept der Verkehrswende ist komplex und ist je nach Stadt/Land /Region vollkommen unterschiedlich!

Alles gut - wer hat das behauptet? Ich bin in der Lage, zwischen verschiedenen Übeln abzuwägen und auch mal den Gesamtkontext zu würdigen.

Ist richtig, aber damit einher geht der Abschied von „Die Autofahrernation Nr. 1“ egal ob Stadt/Land/Region

Verklausuliert: JohnSolar mit seinem Versuch das Dienstwagenprivileg für BEV zu retten.

Nichts ist verklausuliert, nochmal für Dich speziell: … wer einen Dienstwagen hat und Geld sparen will steigt auf ein BEV um. Punkt.

Aber genau das speist doch das Narrativ: wenn wir erst alle BEV fahren wird alles gut, das zusammen mit dem ökonomischen Vorteil ist Greenwashing.

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Weiß nicht, wie es tatsächlich geregelt ist, aber bei Fall 1 würde ich argumentieren, dass es sich dann eigentlich nicht um einen Dienstwagen handelt. In meinem alten Betrieb wurden Dienstwagen tatsächlich nur für die Stellen angeschafft, die diese auch primär für Fahrten zum Kunden bzw. zu anderen dienstlichen Zwecken genutzt haben.

Ich kenne aber auch Leute, die damit tatsächlich 0 dienstlich und 100 % privat unterwegs sind - da handelt es sich dann um einen Ersatz für einen Teil des Gehalts, weils für den AG natürlich auch günstiger ist (zumindest solange die Kraftstoffpreise nicht krass steigen ZwinkerSmiley) einfach ein Auto hinzustellen, als mehr Gehalt zu bezahlen. Und das ist der Fall, der irgendwie absurd ist.

Wir ersetzen gerade einen Verbrenner (der kaputt ist) durch ein Elektrofahrzeug, das wir in unsere Firma leasen und dann via 0,25 %-Regelung meiner besseren Hälfte auf die Lohnsteuerabrechnung schreiben. Das Fahrzeug hat im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner einen absurd hohen Listenpreis (fast 35 % teurer) und ist im Leasing fast doppelt so teuer wie ein Verbrenner. Das ganze lohnt sich ausschließlich wegen des Dienstwagenprivilegs für uns. Es wäre für die Firma teurer, wie bisher, mit dem eigenen Verbrenner zu fahren und die Kilometer abzurechnen, als in der Firma ein (teures) E-Auto zu leasen und das dann mit 0,25 % auf die Lohnsteuerabrechnung zu schreiben.

Es gibt also (finde ich) auch durchaus gute Aspekte dieser Bevorteilung von Dienstwagen - Quatsch finde ich aber die „Dienstwagen“, die eigentlich niemals dienstlich benutzt werden.

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Ich finde was bei der ganzen Diskussion vergessen wird, ist einfach mal in das Steuergesetz zu schauen. Nach § 8 (2) S. 2. i.V.m. § 6 (1) Nr. 4 EStG muss für das vorliegen eines Dienstwagens eine mindestens 50% betriebliche Nutzung vorliegen. Die Fahrte Wohung - Arbeitsstätte sind bei einem Arbeitnehmer Privatfahrten. Somit ist nach aktueller Rechtslage bei einem Arbeitnehmer der das Auto zu 90% privat nutzt überhaupt keine 1% Regel anwendbar, sondern er muss dem Arbeitgeber entweder 90% der Kosten erstatten oder 90% der Kosten stellen Arbeitslohn dar.

Ich gehe davon aus, dass die Finanzbehörden und auch die Sozialversicherungsträger in der Coronazeit bei diesen Regeln etwas nachsichtig waren. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass bei den nächsten Betriebs- und Rentenversicherungsprüfungen die Prüfer verstärkt darauf achten werden, wie viel Arbeitnehmer aber auch Unternehmer mit Dienstwägen wirklich noch beruflich fahren oder ob hier es zu einer Nachversteuerung bzw. nachträglichen Erhebnung von Sozialversicherungbeiträgen bei Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze kommen wird.

Die 1% Regel wurde ja ursprünglich dafür geschaffen, dass Arbeitnehmer die viel betrieblich fahren (Außendienstmitarbeiter) kein Fahrtenbuch führen müssen. Sollte die Regelung abgeschafft werden muss man bei der Diskussion um die „verschenkten“ Steuermillarden auch immer das Mehr an Verwaltungsaufwand innerhalb von Unternehmen, Staat und Sozialversicherungsträger sehen, die die Prüfung der Fahrtenbücher bewirken würde. Ich denke das wird bei unserer Steuerverwaltung zu einem absoluten Chaos führen.

Als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer gehe ich davon aus, dass sich das Problem innerhalb der nächsten Jahre von allein löst, wenn die Finanzbehörden die gesetzliche Regelung korrekt anwendet.

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Dein Wort in Gottes Gehör.

Ich hatte mal einen Diensttransporter ohne private Nutzung.

Die einzigste Prüfung war 1x im Quartal durch meinen direkten Vorgesetzten.

Ich fand aber auch die Vorschriften absurd:

Unsere Dienstwägen waren personengebunden also keine Poolfahrzeuge, trotzdem mussten wir Abfahrt von + km Stand in eine Zeile und Ankunft + km Stand in die nächste Zeile schreiben. Bei Abfahrt vom Standort dann wieder neu, so als ob irgendwer zwischendurch das Fahrzeug bewegt hätte.

Danke, sowas hatte ich auch vermutet (sonst wäre es ja vollkommen absurd).

Es scheint, als hätten wir hier eher ein Enforcement-Problem, als ein Problem der Rechtslage an sich.

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Das ist eine vollkommen verkürzende Darstellung und eines WP/STB nicht würdig.

A) es gibt gewillkürtes, notwendiges Betriebsvermögen; im Gewillkürten >10 % ist man ganz schnell drin wenn man will

B) es gibt Rechtsformen wie Kapitalgesellschaften z.B. UG/GmbH die haben ausschließlich notwendiges Betriebsvermögen.
image

Teile der Aussage stimmen, andere Teile sind trotz der Mikro Paragraphenkette vollkommen verkürzt!

Sackl Zement, muss ich jetzt noch Nachhilfe im deutschen Steuerrecht geben zefix?

Der Punkt ist!

Der Staat möchte und muss (EU New Green Deal, Pariser Klimaschutzabkommen) eine Lenkungswirkung in Richtung Emobilität mit den Regelungen erzwingen, scheinbar kommt das aber bei den BürgerInnen (egal ob Arbeitnehmer, Selbständige etc) nicht an!

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Es ist schade mein Post als unwürdig darzustellen und dann nicht richtig nachzulesen.

Grundsätzlich ist Ihre Ausführung korrekt.Gewillkürtes Betriebsvermögen startet bei einer betrieblichen Nutzung von 10% bei Einzelunternehmer/Selbstständigen/Personengesellschaften (wenn Gesellschafter aus deren Privatvermögen etwas betrieblich nutzen)
und juristische Personen (GmbH´s/UG´s etc.) können nur Betriebsvermögen haben, da diese keine Privatvermögen haben können.

Wenn man allerdings die beschrieben Paragrafenkette liest, wird von der betrieblichen Nutzung gesprochen (siehe mein Post). Ein Auto kann einer GmbH gehören aber zu 0% betrieblich genutzt werden z.B. der Fahrer fährt damit ausschließlich in der Freizeit. Das Auto ist daher zu 100% Betriebsvermögen, darf aber nach Gesetz nicht mit 1% der Brutto-Listen-Preis versteuert werden, sondern muss vom Fahrer zu 100% versteuert werden. Beliebtes Beispiel dabei sind Oldtimer, welche ein Brutto-Listenpreis vonn 10.000DM haben, heute 1 Mio Kosten und vom Gesellschafter nur privat gefahren werden.

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Oder laut Fahrtenbuch „wenn er betriebliche Nostalgiefahrten durchführt“ :grinning: :grinning:

Touche, sie haben vollkommen Recht mit ihrer Ausführung!
1% Pauschal Versteuerung nur bei 50 % betrieblicher Nutzung. Wird aber m.e. in der Praxis bei einer GmbH nicht groß aufgegriffen und m.e. bei Freiberuflern auch nicht.
Ich ziehe meine Aussage von oben aber zurück.

Ich glaube aber nicht das hier viele in dieser Feinheit noch den Unterschied sehen können!

Allerdings ist mein Punkt immer noch die versuchte Lenkungswirkung die aber offensichtlich in den Köpfen der Menschen nicht ankommt (oder fährt schon jeder Dienstwagennutzer ein BEV?) und die gravierenden Probleme die wir „wahrscheinlich“ schaffen würden wenn wir dieses Inzentiv abschaffen würden.
Die Verstrickungen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind derart weitreichend das man hier mit schwarz weiß Neid oder Verzichtsdebatten nicht weit kommen kann!

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Ich denke die Lenkungswirkung wäre besser, wenn die 1% Regel nur noch für BEV greifen würde. Hybride und Beziner müssen mit 2 % angegeben werden.

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Hast du mal gerechnet was 2% monatlich in der Praxis wären oder ist diese Zahl nur in den Raum geworfen?

Ich habe nicht explizit nachgerechnet, da es auch abhängig ist vom Preis des Fahrzeugs. Aber man müsste für den Verbrenner eben doppelt so viel zahlen wie bisher. Hybride fallen für mich übrigens auch unter Verbrenner und gehören da rein. Damit kann endlich der Unsinn enden, dass der Markt über Jahrzehnte mit Verbrennern geflutet wird. Dadurch lohnt sich eigentlich nur noch BEV.

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Richtig, darum gilt das ja nicht für die 1. Tätigkeitsstätte und der Rest hat eben seine ersten Tätigkeitsstätte im (offiziellen) Büro zu Hause. Dann hat man keine Privatfahrten zur Arbeit und auch die 0,03% pro Kilometer vom Listenpreis fallen auch weg.