Mich stört speziell das Beispiel mit dem sog. Dienstwagenprivileg. Der Beitrag Lindners ist hier natürlich nicht zielführend. Aber ihr verwendet auch den Begriff Dienstwagenprivileg ohne ihn zu hinterfragen. Mir geht es dabei nicht um den Bestandteil Dienstwagen, sondern um das angebliche Privileg. Ich praktiziere schon sehr lange als Steuerberater und Rechtsanwalt und sehe dieses Privileg nicht.
Der Sachverhalt ist doch in der Regel so, dass für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein Kfz gebraucht wird. Dessen Kosten sind dann natürlich auch steuerlich wirksame Betriebsausgaben, da ich ihn ja brauche, um Einkünfte zu erzielen. Ich denke, soweit sind wir uns einig. Als Unternehmer oder Freiberuflicher habe ich dann ja auch die Freiheit, dieses Kfz auch für private Zwecke zu nutzen. Wäre ja nicht wirklich förderlich für das Klima, wenn ich mir für den privaten Bereich ein zweites Kfz anschaffen müsste. Abgesehen von der erheblichen Beschneidung meiner persönlichen Freiheit.
Dies vorausgesetzt stellt sich ja nur noch die Frage was passiert mit diesem privaten Nutzungsanteil. Und hier ist die Lage eben so, dass die Möglichkeit der privaten Nutzung genauso versteuert werden muss, wie wenn ich statt der Nutzung Geld bekommen würde. Zusätzlich fällt allerdings auch noch Umsatzsteuer an… Ich weiß auch nicht, welchen anderen Ansatz man hier wählen sollte. Dann geht es aber nur noch um die Frage, wie bewerte ich die private Kfz-Nutzung. Und hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder führe ich ein Fahrtenbuch, dann werden die Kosten, die das Kfz verursacht, im Verhältnis der privat gefahrenen zu den dienstlich gefahrenen Kilometern aufgeteilt und der Privatanteil wird der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer unterworfen. Oder ich entscheide mich - wegen der leicht überzogenen Anforderungen an ein korrektes Fahrtenbuch - für die sog. 1%-Methode. Dann muss ich pro Monat 1% des Bruttolistenneupreises des konkret von mir gefahrenen Modells versteuern. Auf den tatsächlichen Kaufpreis kommt es nicht an. Und für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte kommen noch einmal 0.03 % pro Entfernungskilometer dazu. Ich habe hier schon den Fall erlebt, dass ein Fahrzeug mit Bruttolistenneupreis 110.000 EUR gebraucht für 45.000 EUR gekauft wurde. Der Nutzer muss dann dennoch monatlich EUR 1.100 versteuern. Das führt spätestens nach vollständiger Abschreibung dazu, dass der Nutzer mehr versteuert als das Kfz Kosten verursacht. Ein schönes Privileg!
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