Deutschlandticket und Dienstwagen

Warum gibt es eigentlich kein Bahncard-Privileg?
Hier ist es gängige Praxis, dass jede Rechnung aufgehoben und jede Dienstfahrt nachgewiesen werden muss.
Wenn der Arbeitgeber nur eine Teilamortisierung nachweisen kann, wird sie zum geldwerten Vorteil.
Warum nicht eine Pauschale ermitteln und dem Arbeitgeber ermöglichen jedem dafür eine Bahncard 100 zukommen lassen?

2 „Gefällt mir“

Wäre zu begrüßen. Oder man versteuert es als klimafreundlichen Anreiz einfach gar nicht. Wenn ich es richtig sehe, werden die Zuschüsse zum 49€-Ticket ja auch nicht versteuert, oder?

Ich bin mir hier nicht ganz sicher, aber ich habe mal in einer Firma gearbeitet (2012-2014), wo die Aussendienst Mitarbeiter (3) alle eine BahnCard 100 von der Firma hatten (kann auch sein das die Firma diese bezahlt hat und auf dem Mitarbeiternamen gekauft wurde). Ob und wie das versteuert wurde, weiß ich nicht.
Das wurde damals als Nachhaltigkeitspunkt vermarktet.

1 „Gefällt mir“

Das läuft dann so:

Der Arbeitgeber führt Buch über jede Bahnfahrt und ermittelt für jede Bahnfahrt den üblichen Preis. Die Ersparnis wird dann dem Preis der BahnCard gegenübergestellt. Übersteigt die Ersparnis den Preis der BahnCard, liegt ein betriebliches Interesse vor und die BahnCard ist für den Arbeitnehmer umsonst, tut sie das nicht, ist die Differenz als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Klingt nach recht viel Bürokratie, da scheint mir auch hier eine Pauschalisierung sinnvoll. Für eine BC50 bedeutet das ja ohnehin, dass jeder, der mind. 3 Mal im Jahr eine längere Strecke beruflich mit dem ICE fährt, die steuerfrei bekommt.

Im direkten Vergleich kann man dann aber auch die Frage nach Dienstwagen aus einer anderen Perspektive betrachten. Eine analoge Berechnung wäre ja dann, dass man die Fixkosten (Wertverlust, Werkstatt, etc.) den Kosten gegenüberstellt die angefallen wären, wenn der AN sich für jede Dienstfahrt (im Zweifel auch nur die, die mit dem Zug nicht gehen) ein Auto bei Sixt oder einem vergleichbaren Anbieter gemietet hätte. Für die meisten Personen mit Dienstwagen würde das wohl bedeuten, dass man nur die verursachten variablen Kosten (Sprit) für Privatfahrten versteuern müsste, da die Sixt-Mieten den Wertverlust schnell übersteigen. Wenn die Firma dann noch einen guten Dienstwagen-Deal hat und die variablen Kosten beim Anbieter anfallen. Wäre man wohl auch schnell bei Steuerfreiheit. Das aber nur als Gedankenexperiment um die 1% mal in einen anderen Kontext zu stellen.

Dass in jedem Modell, das privat eine Sprit-Flatrate inkludiert, krasse Fehlanreize sind, weil die Grenzkosten von Autofahren auf fast 0 sinken (ggf. noch Parkgebühren o.ä.), ist an der Stelle natürlich klar. So manchem grünen Planungsfanatiker, der ohnehin nicht an die Steuerungswirkung von Anreizen glaubt, fällt das aber möglicherweise nicht mal auf.

Da wäre ich mir nicht sicher, ob das zieht. Aber wenn es so ist, dann ist es m.W. zulässig die Km-Kosten für Dienstreisen mit einem privaten PKW mit 0,30€ pro Km in Ansatz zu bringen.
BC50 2. Klasse für 244€ p.a. brauchst Du also nur 814 Km an Dienstreisen in dem Jahr. Und für die BC100 2. Klasse für 4.339€ p.a. wären es 14.464 Km. Wer also nicht die BC50 erreicht, der macht nicht wirklich nennenswert Dienstreisen :wink:
Ich war mal bei einem großen dt. Konzern, da gab es z.B. Firmenwagen für Vielfahrer (wie mich) erst ab zu erwartenden 24.000 Km Dienstreisen p.a., ansonsten Bahn oder Mietwagen. Das mal als Beispiel um es ins Verhältnis zu setzen.

Aber beim Auto wird doch immer ein Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung versteuert, während es bei der BahnCard darum geht ob der versteuert werden muss oder nicht.
Während man beim Auto also immer nutzungsbezogen oder pauschal versteuern muss, kann man die BahnCard bei ausreichender dienstlicher Nutzung auch ohne Geldwerten Vorteil privat nutzen.

Ich vergleiche ja meine private Zeit als Student und heute; da ist die Situation immer noch vergleichbar. Damals hatte ich auch ein (anderes) Auto, bin privat aber deutlich weniger Auto gefahren. Zum einen, weil jeder Auto-km mich Geld gekostet hat und auch, weil ich alternativ kostenlos den ÖPNV nutzen konnte. Jetzt kostet mich jeder Kilometer Geld, den ich nicht mit dem Auto (oder zu Fuß / mit dem Rad) zurücklege.
Vielleicht wäre ein Lösungsansatz, dass man AG, die Dienstwagen vergeben, dazu verpflichtet, auch gleichzeitig ein Deutschlandticket zu bezahlen. Was denkt ihr über diese Idee? :slight_smile:
Weil es ist immer noch günstiger in der Stadt gebührenpflichtig zu parken, als mit der Bahn zu fahren. Und meistens auch komfortabler und schneller

1 „Gefällt mir“

Ich finde die Idee auf den ersten Blick gar nicht schlecht. Sinn macht es sicherlich erst, wenn das 40€-Ticket dauerhaft sich etabliert hat und nicht mehr zur Disposition steht. Vielfach würde wahrscheinlich schon ein regionales Angebot (Jobticket inkl. regionaler Verkehrsverbund) ausreichen. Ob es viel bringen würde … zumindest würde es nicht schaden.

Die zusätzliche Versteuerung des geldwerten Vorteil dürfte bei der überwiegenden Mehrheit der Firmenwagenfahrer auch nicht gravierend ins Gewicht fallen. Bei den Unternehmen als zusätzliche Kosten auch eher nicht.

Aber da dürften dann einige aufschreien, da dies dann eine zusätzliche Subvention ist, wenn Du ein Deutschlandticket zum Firmenwagen noch dazu erhältst und dies nicht mit 49€ netto bezahlst, sondern nur mit 49€ versteuern musst. Dann kommt wieder der Privileg-Zeigefinger und die Firma setzt es ja auch als Betriebskosten ab.

Moin,

das Deutschland Ticket wir in Hamburg bei vielen Unternehmen schon übernommen bzw. zumindest bis zur gesetzlichen steuerlichen Grenze (Egal ob Dienstwagen oder nicht). Das hat jedoch mehr mit dem ÖPNV Ticket zu machen, welches früher deutlich teurer gewesen und durch das Deutschland Ticket weggefallen ist.

Denke auch, dass das der Grund ist. Für Ballungsgebiete macht das ja auch Sinn bzw. wenn das Deutschlandticket günstiger ist als das bisherige Jobticket. Bei mir am Arbeitsort in der Region, bietet das kaum ein Arbeitgeber an. Im Umkreis vom Wohnort in Metropolregion ist das schon anders.

Es gibt sicherlich viele Fälle, bei denen ein Dienstwagen unverzichtbar ist.
Aber es gibt eben auch viele Fälle, in denen es ein günstiger Teil des Gehalts und ein Privileg ist.
In letzteren Fällen fände ich wirklich ein Deutschlandticket gut oder eine andere ÖPNV-Pauschale.
Im ersten Fall dann Begünstigung von E-Autos.

1 „Gefällt mir“

Ich denke das wäre auch der Ansatz wo man sparen könnte. Dienstwagen sollten nur dann für den Betrieb steuerlich absetzbar sein, wenn:
-ein Dienstwagen für den Job unverzichtbar ist (auch wenn nur wenige Kilomter gefahren werden, z.B. bei einer mobilen Pflegekraft oder einem Physiotherapeuten mit Patientenbesuchen)
-die Dienstlichen Kilometer die privaten Kilometer (Pendeln nicht mit eingerechnet) übersteigen

In diesen Fällen sehe ich nämlich auch den Nutzen ein Auto, welches ohnehin angeschafft wird auch privat zu nutzen um Ressourcen zu sparen.

Dann würde ich aber zusätzlich ein Deutschlandticket zur Pflicht machen, will man eine pauschale Versteuerung nutzen. Damit reduziert man das Problem, dass ÖPNV privat unattraktiv ist weil man ja ohnehin fürs Auto nichts zahlt. Aus Bequemlichkeit würden wohl viele weiter das Auto nehmen, es entstünde so aber zumindest eine Quersubventionierung des ÖPNV welche dann auch wieder allen zu Gute kommt.

Ich kann zwar verstehen, warum @Margarete hier die Beiträge aus dem ursprünglichen Thema verschoben hat, aber da hier nun Beiträge sequentiell hintereinanderstehen, die so nicht im Original waren, finde ich es suboptimal. Sei’s drum.

Den Titel schlage ich vor auf „Deutschlandticket trotz Dienstwagen“ oder „Dienstwagen mit Deutschlandticket“ zu ändern, da das „versus“ immer ein gegeneinander beinhaltet und es hier ja um eine ggf. sinnvolle Ergänzung und Koexistenz geht.

1 „Gefällt mir“