Gibt es zu dieser Verfahrensweise eine rechtliche Grundlage. Ist zwar schon > 12 Jahre her, dass ich mal 3-4 Jahre lang eine BC auf Firmenkosten hatte, aber damals mussten wir nur bestätigen, dass wir planerisch davon ausgehen, dass im Zeitraum der Gültigkeit der BC entsprechend dem Wert der BC (gab BC50 oder BC100) Dienstreisen anfallen werden. Dann durfte die BC auch privat genutzt werden. Meines Wissens hat der Arbeitgeber dazu keine Listen geführt, wenngleich er im Zweifel natürlich im nachhinein die Dienstreiseabrechnungen zum Nachweis hätte nehmen können.
Bei der Fahrtenbuchmethode ermittelst Du den %-Anteil der privaten vs. betrieblichen Nutzung (Kilometer). Dazu musst Du dann die tatsächlichen Kosten des Wagens ermitteln bzw. Dir vom AG bestätigen lassen (was nicht unbedingt gerne gemacht wird, da aufwendig). Angenommen der Wagen verursacht Kosten von tutti kompletti 1.400€ p.M. und Du nutzt ihn zu 20% für private Fahrten, dann werden 280€ als gw Vorteil versteuert. Die Methode lohnt sich vor allem bei sehr geringer privaten Nutzung und/oder wenn der Firmenwagen deutlich unter dem Bruttolistenpreis gekauft wurde. Was ja durchaus oft der Fall ist. Muss jeder für sich rechnen.