Klar, vor allem bei Elektroautos.
In der ganzen Diskussion hier fehlt mir, dass diese Art des Gebrauchtmarktes aus Firmenflotten eine spezifisch deutsche Merkwürdigkeit ist. Hier wird so getan, als sei es völlig normal und auch richtig, dass der Staat den Kauf von Firmenwagen bezuschusst und daraus dann der Gebrauchtmarkt für Privatleute entsteht. Mir erscheint dies eigentlich eher als ein regionales Marktversagen im Vergleich zu anderen Ländern.
Ich Maße mir nicht an, zu beurteilen, wie dies in anderen Löndern der EU ist. Aber da die Automobilindustrie und deren Zulieferer nunmal einen bedeutenden Anteil an der Wirtschaft unseres Landes haben und somit der Staat über diese Industrie einiges an Einnahmen direkt und indirekt hat, ist es erstmal auch eine ganz andere Situation als in anderen Ländern.
Oder nenne mir ein Land Inder EU das nur ansatzweise soviel Wirtschaft im Umfeld Mobilitätsindustrie hat.
Das tut er nicht, zumindest haben weder ich noch einer meiner Arbeitgeber je einen mir bekannten Zuschuss zu einem der Wagen erhalten. Demokratisch gewählte Parlamente haben mit Mehrheitsvotum festgelegt, wie die Nutzung eines Betriebsmittel im Betrieb oder der Anteil der Nutzung des Betriebsmittels für private Zwecke besteuert wird. Das kann das Parlament jederzeit ändern, wenn sich demokratische Mehrheiten dafür finden.
Ich Verweise mal auf diese Steckbrief! Mit Beispielrechnungen und Grafiken!
Kurz ein paar Auszüge:
- Rund zwei Drittel aller Neuwagen werden gewerblich zugelassen
- Auch kommt die Subvention ganz überwiegend den einkommensstärks-
ten 1 bis 10 % der Bevölkerung zu - Subventionsvolumen: 3,5 bis 5,5 Mrd. Euro pro Jahr
Fazit: wenn schon, dann Elektroautos fördern. Und sie nennen es auch Privileg. (Bias Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft). Die Welt usw. sehen es sicher anders (sind aber hinter einer Paywall ).
Weder Tradition noch Standort-Förderung sind ausreichende Argumente für die Marktverzerrung durch staatlichen Eingriff, die hierzulande vermeintlich normal ist. Ich halte die Art, wie der Automarkt in Deutschland strukturiert ist, für ein Marktversagen durch falsch lenkende, staatliche Anreize.
Durch die Besteuerung von 1% auf Benziner und 0,25% für Elektroautos haben wir doch fast ein “Dienstwagenprivileg nur für E Autos”. 1% ist wohl als Vereinfachung zu werten (wurde hier schon diskutiert), 0,25% das Privileg.
Im aktuellen Stommix sind wohl eher die 0,25% auf E Autos das Privileg. Das Viertel wäre zum aktuellen Zeitpunkt ja nur dann tragbar, wenn man sicherstellt, dass zu mind. 75% nur erneuerbare Energien getankt werden (ich weiß, stark vereinfacht).
Was ich aber insgesamt nicht verstehe: wenn es sich nicht lohnen würde, einen Dienstwagen zu haben, warum nimmt man ihn dann. Ausgenommen sind natürlich bspw. Aussendienstmitarbeiter u.v.a… In meinem Umkreis überwiegen jedoch die, die im Homeoffice sind, einen Dienstwagen haben, und damit maximal 1 x pro Woche in die Arbeit fahren (OK verzerrt).
Wie in
Beschrieben sind auch die 1% auf Benziner ein Privileg. Ja klar wäre es sinnvoller nur noch E-Autos zu fördern, die 0,25% ist halt ein bisschen zu viel.
Ist doch ganz einfach. Die Firma weiß genau welche Kosten für den Firmenwagen anfallen von Anschaffung über Werkstatt bis zu Sprit. Das ist der geldwerte Vorteil den der Dienstwagenbesitzer erhält und fertig. Da braucht man kein Fahrtenbuch und Du kannst hinfahren wohin du willst - ohne Fahrtenbuch.
Achtung, Tageszulassungen oder Jahreswagen sind ebenfalls erst gewerblich angemeldet. Das hat jedoch einen komplett anderen Hintergrund. Ich habe leider auf die schnelle keine Statistik dazu gefunden, wie viele Tageszulassungen gegenüber wie vielen Firmenwagen, die unter Dienstwagenprivileg führen.
Das ist auch relativ einfach erklärt, die Berufsgruppen die einen Firmenwagen bekommen sind öfter im Mittleren und höheren Management. Provokativ gesagt, der Fließbandarbeiter fährt selten für den Betrieb auf Geschäftsreise.
Im Steckbrief ist interessant, dass der Wertverlust 2/3 der Kosten ausmacht. D.h. die angenommenen 11724€ wirkliche Kosten wegen dem Geldwertenvorteil (steuer) von 7680€ gegenüber gestellt. Das ist zwar richtig, ist jedoch nicht der Vergleich den man privat rechnen sollte. Darum ist das wirkliche Privileg, dass alle 3 Jahre ein neues Auto kommt. Wer das braucht zahlt schon beträchtlich drauf im Vergleich zu einem Neuwagen den man privat 10 -12 Jahre fährt.
Und wie unterscheidet die Firma zwischen beruflicher und privater Nutzung?
Gar nicht, dafür gibt es ja die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Das ist nur teilweise korrekt. Verbrenner 1%, E-Autos 0,25% oder 0,5%, je nach Listenpreis.
Plus Kilometerpauschale zum Arbeitgeber.
Okay, ich bin jetzt verwirrt. Ich hatte auf @FlorianR geantwortet.
Die Firma muss immer noch die Kosten auf Beruflich und Privat trennen, da sonst ein komplettes Ungleichgewicht herscht. Bsp.:
Wenn jemand 60.000 km pro Jahr beruflich fährt und nur 5000 km pro Jahr privat, kann der Geldwertevorteil nicht auf die kompletten Kosten gerechnet werden. Also total werden die Kosten für 65.000 km gerechnet. Das ist aber nicht der wirkliche Geldwertevorteil.Darum ist immer noch ein Fahrtenbuch oder ähnliches nötig.
Ich verstehe nicht was du da ausrechnen willst.
Die Firma muss gar nichts trennen.
Der Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen fährt, muss 1% vom Listenpreis pro Monat versteuern (0,5% oder 0,25% bei Elektro) und wenn du den Wagen auch für den Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz nutzen darfst, kommen noch 0,03% pro Entfernungskilometer vom Listenpreis hinzu.
Wenn man jetzt noch Zeit und Lust hat, kann man auf diese pauschale Berechnung verzichten und muss dafür ein Fahrtenbuch führen. Ich denke, das würde sich für die meisten Arbeitnehmer lohnen, ist mir persönlich aber zu aufwändig. Wie das dann mit dem Fahrtenbuch berechnet wird, weiß ich auch nicht. Macht auch kaum jemand und verschenkt somit Geld an den Staat.
Darauf habe ich geantwortet. Du hast es richtig beschrieben. 1% vom Listenpreis und mehr nicht.
Mal so nebenbei, ich würde andere nicht für ihr Wording kritisieren, wenn ich selbst rechten falschen Narrativen wie grüne Planungs-Fanatiker um mich werfe. Nur mal so als Tip.
Gibt es zu dieser Verfahrensweise eine rechtliche Grundlage. Ist zwar schon > 12 Jahre her, dass ich mal 3-4 Jahre lang eine BC auf Firmenkosten hatte, aber damals mussten wir nur bestätigen, dass wir planerisch davon ausgehen, dass im Zeitraum der Gültigkeit der BC entsprechend dem Wert der BC (gab BC50 oder BC100) Dienstreisen anfallen werden. Dann durfte die BC auch privat genutzt werden. Meines Wissens hat der Arbeitgeber dazu keine Listen geführt, wenngleich er im Zweifel natürlich im nachhinein die Dienstreiseabrechnungen zum Nachweis hätte nehmen können.
Bei der Fahrtenbuchmethode ermittelst Du den %-Anteil der privaten vs. betrieblichen Nutzung (Kilometer). Dazu musst Du dann die tatsächlichen Kosten des Wagens ermitteln bzw. Dir vom AG bestätigen lassen (was nicht unbedingt gerne gemacht wird, da aufwendig). Angenommen der Wagen verursacht Kosten von tutti kompletti 1.400€ p.M. und Du nutzt ihn zu 20% für private Fahrten, dann werden 280€ als gw Vorteil versteuert. Die Methode lohnt sich vor allem bei sehr geringer privaten Nutzung und/oder wenn der Firmenwagen deutlich unter dem Bruttolistenpreis gekauft wurde. Was ja durchaus oft der Fall ist. Muss jeder für sich rechnen.
Mangels anderweitiger Grundlage greift meines Wissens §3Nr16EStG, der die Erstattung von Aufwendungen von Fahrtkosten regelt.
Die Vereinfachung deines AG ist auch heute noch möglich, befreit ihn aber nicht davon die Aufzeichnungen zu führen und, sollte die Grenze nicht erreicht werden, nachzuversteuern.