Dienstwagenprivileg nur für Elektroautos

Mangels anderweitiger Grundlage greift meines Wissens §3Nr16EStG, der die Erstattung von Aufwendungen von Fahrtkosten regelt.
Die Vereinfachung deines AG ist auch heute noch möglich, befreit ihn aber nicht davon die Aufzeichnungen zu führen und, sollte die Grenze nicht erreicht werden, nachzuversteuern.