11 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Deutschlandticket versus Dienstwagen
Ich verstehe nicht was du da ausrechnen willst.
Die Firma muss gar nichts trennen.
Der Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen fährt, muss 1% vom Listenpreis pro Monat versteuern (0,5% oder 0,25% bei Elektro) und wenn du den Wagen auch für den Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz nutzen darfst, kommen noch 0,03% pro Entfernungskilometer vom Listenpreis hinzu.
Wenn man jetzt noch Zeit und Lust hat, kann man auf diese pauschale Berechnung verzichten und muss dafür ein Fahrtenbuch führen. Ich denke, das würde sich für die meisten Arbeitnehmer lohnen, ist mir persönlich aber zu aufwändig. Wie das dann mit dem Fahrtenbuch berechnet wird, weiß ich auch nicht. Macht auch kaum jemand und verschenkt somit Geld an den Staat.
Darauf habe ich geantwortet. Du hast es richtig beschrieben. 1% vom Listenpreis und mehr nicht.
Mal so nebenbei, ich würde andere nicht für ihr Wording kritisieren, wenn ich selbst rechten falschen Narrativen wie grüne Planungs-Fanatiker um mich werfe. Nur mal so als Tip.
Gibt es zu dieser Verfahrensweise eine rechtliche Grundlage. Ist zwar schon > 12 Jahre her, dass ich mal 3-4 Jahre lang eine BC auf Firmenkosten hatte, aber damals mussten wir nur bestätigen, dass wir planerisch davon ausgehen, dass im Zeitraum der Gültigkeit der BC entsprechend dem Wert der BC (gab BC50 oder BC100) Dienstreisen anfallen werden. Dann durfte die BC auch privat genutzt werden. Meines Wissens hat der Arbeitgeber dazu keine Listen geführt, wenngleich er im Zweifel natürlich im nachhinein die Dienstreiseabrechnungen zum Nachweis hätte nehmen können.
Bei der Fahrtenbuchmethode ermittelst Du den %-Anteil der privaten vs. betrieblichen Nutzung (Kilometer). Dazu musst Du dann die tatsächlichen Kosten des Wagens ermitteln bzw. Dir vom AG bestätigen lassen (was nicht unbedingt gerne gemacht wird, da aufwendig). Angenommen der Wagen verursacht Kosten von tutti kompletti 1.400€ p.M. und Du nutzt ihn zu 20% für private Fahrten, dann werden 280€ als gw Vorteil versteuert. Die Methode lohnt sich vor allem bei sehr geringer privaten Nutzung und/oder wenn der Firmenwagen deutlich unter dem Bruttolistenpreis gekauft wurde. Was ja durchaus oft der Fall ist. Muss jeder für sich rechnen.
Mangels anderweitiger Grundlage greift meines Wissens §3Nr16EStG, der die Erstattung von Aufwendungen von Fahrtkosten regelt.
Die Vereinfachung deines AG ist auch heute noch möglich, befreit ihn aber nicht davon die Aufzeichnungen zu führen und, sollte die Grenze nicht erreicht werden, nachzuversteuern.
Man darf nur folgendes nicht vergessen. Auch wenn es tatsächlich zu weiteren Anreizen für mehr E-Autos unter Dienstwagen kommen sollte, wie es zum Beispiel die SPD mit 1,5 % statt 1 % pauschalem Geldwerten Vorteil für die private Nutzung fordert (SPD: Kommt höhere Steuer auf Verbrenner-Dienstwagen? | AUTO MOTOR UND SPORT), sind das nur Anreize für den AN. Aber wenn der AG keine E-Autos anbietet, weil u.a. die Leasingraten tendenziell noch teurer sind, bringt das dem AN und der Umwelt auch nichts.
Deswegen finde ich diesen Artikel sehr interessant, aber habe leider noch von keiner Antwort aus der Politik darauf gehört
Großunternehmen fordern Verbrennerverbot für Dienstwagen - ingenieur.de
Die 30ct kann ich natürlich immer abrechnen. Wobei ich dann aber keine Bahncard mehr ansetzen kann, ich habe ja die 30ct geltend gemacht.
Die Bahncard mit der Kilometerpauschale zu verrechnen geht aber natürlich auch nicht. Ich habe ja auch noch ein Zugticket, das ich erstattet haben möchte.
Aber ja, eine Bahncard 50 hat sich schnell amortisiert. Dennoch sieht man aber eindeutig, wer die Gesetze gemacht hat. Diejenigen fanden es bei Autos nämlich ganz normal keine Nutzungsprüfung vorzunehmen, bei öffentlichen Verkehrsmitteln aber sehr wohl.
@LIM Das ist ein interessanter Ansatz. Vor allem lässt sich eine Erhöhung mit dem CO2-Preis auf Treibstoff auch gut rechtfertigen, die Preise für PKW-Fahrten sind eben gestiegen, da darf auch eine Pauschale höher ausfallen.
Argumente gegen Elektroautos als Firmenwagen sollten Arbeitgeber nicht mehr so leicht finden können. Durch die geringeren Wartungskosten schneidet das Elektroauto nicht teurer ab. Und wenn die Leasingraten der Maßstab sein sollen, muss der Arbeitnehmer sich eben mit etwas geringerem zufrieden geben. Zuletzt gab es auch einige kommunale Förderungen, es lohnt sich also, da mal bei der Gemeinde nachzufragen. Gerade Großstädte freuen sich über jeden Verbrenner, der weniger auf den Straßen unterwegs ist.
Ja, aber das muss man ja eh machen. Es muss eh zwischen privaten und dienstlichen Fahrten getrennt werden. Für die Firma ist es ja auch ein Riesenunterschied ob jemand von den 65.000 km 5.000 km privat fährt oder 60.000 km.
Also benötigt man ein Fahrtenbuch, richtig?
Das Wort „Privileg“ ist schon komisch. Es ist in vielen Fällen einfach die Lösung der Firma, dass Mitarbeiter mobil sind und einen Bonus haben. Wenn es den nicht gäbe, würde die Firma wohl höhere Gehälter bezahlen müssen. Andere Firmen machen Car Allowance… Die Pauschalversteuerung ist gut (gibts ja auch in anderen Bereichen), über den Prozentwert kann man streiten Im Übrigen ist da ja schon die Umweltbelastung drin, 1% bei Verbrennern, 0,25 bzw. 0,5% bei E-Autos. + die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte. Im Grunde haben wir damit auch schon das privileg für E Autos, denn die sind günstiger in der Versteuerung. Klar, man kann das noch krasser machen… Aber zur Einzelfahrtversteuerung wechseln, viel Spass für den Personalaufwand…
Und man muss immer den LISTENPREIS versteuern, den NIEMAND als Privatperson bezahlen würde. Nur so am Rande. Dazu kommt im Regelfall noch der Zusatz, dass man als mitarbeiter ein Budget hat und bei Überschreitung zuzahlen muss. Viele Firmen haben (bei Verbrennern) einen Co2 Malus, also man muss etwas zuzahlen, wenn der Ausstoß über einer Schwelle liegt.
Andere Firmen haben komplett auf E umgestellt, und erlauben gar keine Neubestellungen mehr mit Verbrennern, was in 1-2 Jahren dann die Flotte fast komplett auf E macht.
Für mich ist das eine Scheindebatte.
Auch ein E-Auto belastet aber nun mal bei Produktion die Umwelt. Korrekt wären 1,5% für Verbrenner und Hybride und 1% für E-Autos. Dann wäre es realistischer.
Ich hab ja geschrieben dass man über die Prozente diskutieren kann, aber generell ist die Umweltverträglichkeit schon drin (unter der Annahme dass E Autos grüner sind, was ja in vielen Diskussionen unterschiedlich interpretiert wird) und die pauschalisierung macht Sinn.
Im Übrigen ist der Prozentwert fast egal bei e Autos, denn die Wahrheit ist, dass man ja nicht den Listenpreis versteuert, sondern den Geldwerten Vorteil. Dieser ist der Listenpreis minus die Zuzahlung. E Autos haben höhere Leasing raten, sodass man fast nix versteuert. Wenn das also 2% sind, fast wurschd. Bei Interesse rechne ich es vor…
Wie wird festgestellt wie viel km Du privat fährst und wie viele dienstlich? Und wenn Du einen Unfall hast, wie wird festgestellt, ob es ein dienstlicher Unfall ist oder ein privater?
Wenn das erforderlich ist, bleibt nur ein Fahrtenbuch. Wenn es Gesetz würde, dürften die Hersteller dies binnen 2 Jahren im Navi integriert haben.
Dann hast Du zu Beginn der Fahrt festgelegt, ob Du dienstlich oder privat unterwegs bist. Und auch auf Rückfahrt am Supermarkt halten oder noch Schwimmen gehen ist heute schon z.B. für Unfälle auf Wegstrecken von/zur Arbeit geregelt was man darf um noch versichert zu sein.
Auch wenn viele Argumente sich darum drehen, ob es nun ein Privileg gibt oder nicht und ich dazu auch eine klare Meinung habe (hat man ja auch schon genügend untersucht, ob ein Dienstwagen finanziell vorteilhafter ist als ein Privatwagen), geht es mir um einen etwas anderen Punkt:
Warum sollte ein entsprechend subventioniertes E-Auto explizit den Dienstwagenfahrern (meistens den ohnehin schon Privilegierten) vorbehalten bleiben? Das ergibt für mich einfach keinen Sinn aus solidarischer Sicht. Die Unterscheidung zwischen 0.25% und 1% bei den Verbrennern ergibt einfach keinen Sinn. Wenn man E-Autos fördern will, dann doch für alle und nicht nur für die Dienstwagenfahrer. Hier werden wieder eher die Bessergestellten gefördert. Ähnlich übrigens bei der Unterstütztung derer, die PV-Anlage und E-Auto besitzen.
Es werden doch alle E-Autos gefördert. Mit Kaufprämien und Steuererlass.
Das bedeutet ja dann doppelte Förderung für Unternehmen.
Und wenn die 1%-Regelung tatsächlich kein Privileg sein sollte, ist es die 0,5%- und 0,25%-Regelung definitiv, denn auch wenn Elektroautos teurer sind, kosten Hybrid nicht das doppelte und Elektroautos nicht das vierfache.
Ich arbeite in einem Unternehmen mit Dienstagen (Historische alt Verträge) und „Carallowance“.
https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/14hmx5p/car_allowance_vs_firmenwagen_berechnung/
Car Allowance (Ich) erhalte eine Brutto Fix Wert und die klassischen 3x Cents pro DIENST Kilometer.
Die Firma hat mit dem Auto nichts zu tun. Alles ist meine persönliche / private Situation.
Und ich sehe meine Kollegen/innen mit Dienstagen deutlich bevorteilt an - Sie haben eine Tank Karte - Private Nutzung, alle 3 Jahre ein neues Auto und mit Home Office Verträgen auch keine Kilometer zu besteuern.
Wie wäre es mit abschaffen des „1% Dienstwagenprivileg“ und hin zu flächendeckender Besteuerung der Car Allowance?
Dann kannst du nämlich auch den Markt besser regulieren, alle Autos sind in Privater Hand und entsprechend auch die Preise der Privat Leasing kannst du anpassen.
Natürlich würde die Auto Lobby hier randalieren.
Ich sehe es genauso. In Diskussion wird oft ausgeblendet, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Auto natürlich zu 100% tragen muss und diese Kosten dem Mitarbeiter zugeordnet werden, genauso wie das Gehalt. Man könnte vielleicht darüber diskutieren, ob für den geldwerten Vorteil nicht auch Sozialversicherungsbeiträge fällig sein sollten.
Und ich sehe natürlich den Punkt, dass die pauschale Besteuerung eine Flatrate fürs Autofahren bedeutet. Das führt vermutlich zu mehr gefahrenen Kilometern.
Edit: und es ist in sofern ein Privileg, als dass das Nettogehalt mit Dienstwagenpauschalisierung niedriger ist, als wenn das Gehalt erhöht wird. Das hat Auswirkungen z.B. bei der Berechnung von Unterhalt oder der Kita-Gebühren.