Dienstwagenprivileg nur für Elektroautos

Achtung, Tageszulassungen oder Jahreswagen sind ebenfalls erst gewerblich angemeldet. Das hat jedoch einen komplett anderen Hintergrund. Ich habe leider auf die schnelle keine Statistik dazu gefunden, wie viele Tageszulassungen gegenüber wie vielen Firmenwagen, die unter Dienstwagenprivileg führen.

Das ist auch relativ einfach erklärt, die Berufsgruppen die einen Firmenwagen bekommen sind öfter im Mittleren und höheren Management. Provokativ gesagt, der Fließbandarbeiter fährt selten für den Betrieb auf Geschäftsreise.

Im Steckbrief ist interessant, dass der Wertverlust 2/3 der Kosten ausmacht. D.h. die angenommenen 11724€ wirkliche Kosten wegen dem Geldwertenvorteil (steuer) von 7680€ gegenüber gestellt. Das ist zwar richtig, ist jedoch nicht der Vergleich den man privat rechnen sollte. Darum ist das wirkliche Privileg, dass alle 3 Jahre ein neues Auto kommt. Wer das braucht zahlt schon beträchtlich drauf im Vergleich zu einem Neuwagen den man privat 10 -12 Jahre fährt.

Und wie unterscheidet die Firma zwischen beruflicher und privater Nutzung?

Gar nicht, dafür gibt es ja die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Das ist nur teilweise korrekt. Verbrenner 1%, E-Autos 0,25% oder 0,5%, je nach Listenpreis.
Plus Kilometerpauschale zum Arbeitgeber.

Okay, ich bin jetzt verwirrt. Ich hatte auf @FlorianR geantwortet.
Die Firma muss immer noch die Kosten auf Beruflich und Privat trennen, da sonst ein komplettes Ungleichgewicht herscht. Bsp.:
Wenn jemand 60.000 km pro Jahr beruflich fährt und nur 5000 km pro Jahr privat, kann der Geldwertevorteil nicht auf die kompletten Kosten gerechnet werden. Also total werden die Kosten für 65.000 km gerechnet. Das ist aber nicht der wirkliche Geldwertevorteil.Darum ist immer noch ein Fahrtenbuch oder ähnliches nötig.

11 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Deutschlandticket versus Dienstwagen

Ich verstehe nicht was du da ausrechnen willst.

Die Firma muss gar nichts trennen.

Der Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen fährt, muss 1% vom Listenpreis pro Monat versteuern (0,5% oder 0,25% bei Elektro) und wenn du den Wagen auch für den Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz nutzen darfst, kommen noch 0,03% pro Entfernungskilometer vom Listenpreis hinzu.

Wenn man jetzt noch Zeit und Lust hat, kann man auf diese pauschale Berechnung verzichten und muss dafür ein Fahrtenbuch führen. Ich denke, das würde sich für die meisten Arbeitnehmer lohnen, ist mir persönlich aber zu aufwändig. Wie das dann mit dem Fahrtenbuch berechnet wird, weiß ich auch nicht. Macht auch kaum jemand und verschenkt somit Geld an den Staat.

Darauf habe ich geantwortet. Du hast es richtig beschrieben. 1% vom Listenpreis und mehr nicht.

Mal so nebenbei, ich würde andere nicht für ihr Wording kritisieren, wenn ich selbst rechten falschen Narrativen wie grüne Planungs-Fanatiker um mich werfe. Nur mal so als Tip.

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Gibt es zu dieser Verfahrensweise eine rechtliche Grundlage. Ist zwar schon > 12 Jahre her, dass ich mal 3-4 Jahre lang eine BC auf Firmenkosten hatte, aber damals mussten wir nur bestätigen, dass wir planerisch davon ausgehen, dass im Zeitraum der Gültigkeit der BC entsprechend dem Wert der BC (gab BC50 oder BC100) Dienstreisen anfallen werden. Dann durfte die BC auch privat genutzt werden. Meines Wissens hat der Arbeitgeber dazu keine Listen geführt, wenngleich er im Zweifel natürlich im nachhinein die Dienstreiseabrechnungen zum Nachweis hätte nehmen können.

Bei der Fahrtenbuchmethode ermittelst Du den %-Anteil der privaten vs. betrieblichen Nutzung (Kilometer). Dazu musst Du dann die tatsächlichen Kosten des Wagens ermitteln bzw. Dir vom AG bestätigen lassen (was nicht unbedingt gerne gemacht wird, da aufwendig). Angenommen der Wagen verursacht Kosten von tutti kompletti 1.400€ p.M. und Du nutzt ihn zu 20% für private Fahrten, dann werden 280€ als gw Vorteil versteuert. Die Methode lohnt sich vor allem bei sehr geringer privaten Nutzung und/oder wenn der Firmenwagen deutlich unter dem Bruttolistenpreis gekauft wurde. Was ja durchaus oft der Fall ist. Muss jeder für sich rechnen.

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Mangels anderweitiger Grundlage greift meines Wissens §3Nr16EStG, der die Erstattung von Aufwendungen von Fahrtkosten regelt.
Die Vereinfachung deines AG ist auch heute noch möglich, befreit ihn aber nicht davon die Aufzeichnungen zu führen und, sollte die Grenze nicht erreicht werden, nachzuversteuern.

Man darf nur folgendes nicht vergessen. Auch wenn es tatsächlich zu weiteren Anreizen für mehr E-Autos unter Dienstwagen kommen sollte, wie es zum Beispiel die SPD mit 1,5 % statt 1 % pauschalem Geldwerten Vorteil für die private Nutzung fordert (SPD: Kommt höhere Steuer auf Verbrenner-Dienstwagen? | AUTO MOTOR UND SPORT), sind das nur Anreize für den AN. Aber wenn der AG keine E-Autos anbietet, weil u.a. die Leasingraten tendenziell noch teurer sind, bringt das dem AN und der Umwelt auch nichts.
Deswegen finde ich diesen Artikel sehr interessant, aber habe leider noch von keiner Antwort aus der Politik darauf gehört
Großunternehmen fordern Verbrennerverbot für Dienstwagen - ingenieur.de

Die 30ct kann ich natürlich immer abrechnen. Wobei ich dann aber keine Bahncard mehr ansetzen kann, ich habe ja die 30ct geltend gemacht.
Die Bahncard mit der Kilometerpauschale zu verrechnen geht aber natürlich auch nicht. Ich habe ja auch noch ein Zugticket, das ich erstattet haben möchte. :wink:
Aber ja, eine Bahncard 50 hat sich schnell amortisiert. Dennoch sieht man aber eindeutig, wer die Gesetze gemacht hat. Diejenigen fanden es bei Autos nämlich ganz normal keine Nutzungsprüfung vorzunehmen, bei öffentlichen Verkehrsmitteln aber sehr wohl.

@LIM Das ist ein interessanter Ansatz. Vor allem lässt sich eine Erhöhung mit dem CO2-Preis auf Treibstoff auch gut rechtfertigen, die Preise für PKW-Fahrten sind eben gestiegen, da darf auch eine Pauschale höher ausfallen.
Argumente gegen Elektroautos als Firmenwagen sollten Arbeitgeber nicht mehr so leicht finden können. Durch die geringeren Wartungskosten schneidet das Elektroauto nicht teurer ab. Und wenn die Leasingraten der Maßstab sein sollen, muss der Arbeitnehmer sich eben mit etwas geringerem zufrieden geben. Zuletzt gab es auch einige kommunale Förderungen, es lohnt sich also, da mal bei der Gemeinde nachzufragen. Gerade Großstädte freuen sich über jeden Verbrenner, der weniger auf den Straßen unterwegs ist.

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Ja, aber das muss man ja eh machen. Es muss eh zwischen privaten und dienstlichen Fahrten getrennt werden. Für die Firma ist es ja auch ein Riesenunterschied ob jemand von den 65.000 km 5.000 km privat fährt oder 60.000 km.

Also benötigt man ein Fahrtenbuch, richtig?

Das Wort „Privileg“ ist schon komisch. Es ist in vielen Fällen einfach die Lösung der Firma, dass Mitarbeiter mobil sind und einen Bonus haben. Wenn es den nicht gäbe, würde die Firma wohl höhere Gehälter bezahlen müssen. Andere Firmen machen Car Allowance… Die Pauschalversteuerung ist gut (gibts ja auch in anderen Bereichen), über den Prozentwert kann man streiten Im Übrigen ist da ja schon die Umweltbelastung drin, 1% bei Verbrennern, 0,25 bzw. 0,5% bei E-Autos. + die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstätte. Im Grunde haben wir damit auch schon das privileg für E Autos, denn die sind günstiger in der Versteuerung. Klar, man kann das noch krasser machen… Aber zur Einzelfahrtversteuerung wechseln, viel Spass für den Personalaufwand…

Und man muss immer den LISTENPREIS versteuern, den NIEMAND als Privatperson bezahlen würde. Nur so am Rande. Dazu kommt im Regelfall noch der Zusatz, dass man als mitarbeiter ein Budget hat und bei Überschreitung zuzahlen muss. Viele Firmen haben (bei Verbrennern) einen Co2 Malus, also man muss etwas zuzahlen, wenn der Ausstoß über einer Schwelle liegt.
Andere Firmen haben komplett auf E umgestellt, und erlauben gar keine Neubestellungen mehr mit Verbrennern, was in 1-2 Jahren dann die Flotte fast komplett auf E macht.

Für mich ist das eine Scheindebatte.

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Auch ein E-Auto belastet aber nun mal bei Produktion die Umwelt. Korrekt wären 1,5% für Verbrenner und Hybride und 1% für E-Autos. Dann wäre es realistischer.

Ich hab ja geschrieben dass man über die Prozente diskutieren kann, aber generell ist die Umweltverträglichkeit schon drin (unter der Annahme dass E Autos grüner sind, was ja in vielen Diskussionen unterschiedlich interpretiert wird) und die pauschalisierung macht Sinn.

Im Übrigen ist der Prozentwert fast egal bei e Autos, denn die Wahrheit ist, dass man ja nicht den Listenpreis versteuert, sondern den Geldwerten Vorteil. Dieser ist der Listenpreis minus die Zuzahlung. E Autos haben höhere Leasing raten, sodass man fast nix versteuert. Wenn das also 2% sind, fast wurschd. Bei Interesse rechne ich es vor…

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Wie wird festgestellt wie viel km Du privat fährst und wie viele dienstlich? Und wenn Du einen Unfall hast, wie wird festgestellt, ob es ein dienstlicher Unfall ist oder ein privater?

Wenn das erforderlich ist, bleibt nur ein Fahrtenbuch. Wenn es Gesetz würde, dürften die Hersteller dies binnen 2 Jahren im Navi integriert haben.

Dann hast Du zu Beginn der Fahrt festgelegt, ob Du dienstlich oder privat unterwegs bist. Und auch auf Rückfahrt am Supermarkt halten oder noch Schwimmen gehen ist heute schon z.B. für Unfälle auf Wegstrecken von/zur Arbeit geregelt was man darf um noch versichert zu sein.

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