Wohl nicht nur einen, das kommt laut Marcant selbst regelmäßig vor und ist nach seiner eigenen Aussage auch einer der maßgeblichen Antriebe seiner Arbeit.
Bringt aber niemanden weiter, wenn gerade diese es nicht tun. Darum geht es erst mal darum, dass AFDler „intellektuelle Demut“ üben und ihre Position regelmäßig hinterfragen. Ob das andere tun, hat keinen positiven oder negativen Effekt darauf, es sei denn, man geht davon aus, dass die AFD auf absehbare Zeit den extremen Kurs verlassen und eine gemäßigte Partei werden könnte.
Habe mit ein paar Älteren (schaue abends noch lineare Nachrichten-Alter) gesprochen und sie sie haben zumindest am Rande alle vom Gutachten gehört und die Nachricht aufgenommen. Die Presse-Arbeit war also (edit: subjektiv) gut.
Dann sind wir in ähnlicher Altersgruppe. Meine Eltern (Jahrgang 13 und 21) haben das 3. Reich noch live erlebt. Ich möchte unter keinen Umständen auch nur ähnliches erleben müssen.
Was ich und augenscheinlich auch die Autorin ausdrücken wollten ist, dass Starrsinn kein Alleinstellungsmerkmal xyz radikaler ist. Die Haltung „erst müssen die anderen mal etwas ändern“ führt zu gar nichts gutem und spaltet vielerorts. Das passiert in unserem Land und weltweit.
Ob nun die rechten starrsinnig sind oder die Demokraten, es bringt niemanden weiter.
Die dauernde Verwechslung der politischen Führung mit ihren Wählern, halte ich für irrig. Ich unterstelle der AfD, dass es ihr allein darum geht, Macht zu erlangen und für die Erreichung dieses Zieles jedem alles verspricht, Chaos schürt und aufhetzt. Jedes Mittel ist recht und ohne die Absicht, irgendetwas zum Wohle der demografischen Mehrheit zu tun.
Ein vergleichbares Vorgehen konnte schon beim Brexit durch die die Partei „Reform UK“ beobachtet werden. Nachdem die von den unzufriedenen (vielen Arbeitern) erschlichene Stimmen sie an die Macht gebracht hatten, spielten die Wähler keine Rolle mehr. Das gleich passiert in den USA mit Trump.
Wer ohne Ansehen der Gruppenzugehörigkeit menschenfreundlich wählt, macht was richtig.
Zu dem Thema gibt’s schon den folgenden Thread „Neigung zur Wahl rechter Parteien - warum die Anlage-Umwelt-Kontroverse unerheblich ist“.
Falls du Lust hast, können wir dort weiterdiskutieren.
Manow und Baberowski wollen nichts anderes als die „Tyrannei der Mehrheit“ (Alexis de Tocqueville) und machen daraus auch keinen Hehl.
Zum Glück, kann man da nur sagen, dass es einen Artikel 21 in unserer Verfassung gibt und ein BVerfG, das seine Rolle verantwortungsvoll ausfüllt.
Das GFF-Gutachten liefert sehr gute Argumente, ein drittes Parteiverbot in der Geschichte der Bundesrepublik zu erwirken.
Das ist ziemlich anti-wissenschaftlich. Etwas weniger Konstituionalisierung ist nicht gleich „Tyrannei der Mehrheit“. Vielmehr gibt es überhaupt nur ein Rechstaatsprinzip, weil wir demokratisch/mehrheitlich gesetztes Recht akzeptieren. Ohne Demokratie kein Rechtstaat. Dementsprechend darf man das Rechtsstaatsprinzip nicht über Gebühr gegen die Mehrheitsmacht in Stellung bringen. Das ist ne komplexe Debatte und hier irgendjemandem irgenwas zu unterstellen, weil man sich nicht mit den Ansichten außeinandersetzen will, ist intelektuell ziemlich dürftig.
Dank Dir. Da ist das Entre schon spannend. Wenn ich von dem Thread früher gewusst hätte…
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Manow will, dass das Parlament stets das letzte Wort hat und Urteile des obersten Gerichts somit aushebeln kann. Und Baberowski will, dass das, was die Mehrheit will, schrankenlos Gesetz werden soll. Er nennt das „elektorale Demokratie“. Natürlich läuft beides auf eine Tyrannei der Mehrheit hinaus.
Auch an dich der Vorschlag, woanders weiterzudiskutieren, nämlich im Thread „Die Angriffe auf unsere Verfassungsordnung häufen sich“.
Die GfF selbst ist von Presseecho bislang enttäuscht
Ich bin auch relativ „überrascht“. Da wird sehr kleinteilig belegt, dass die aktuell in Umfragen führende Partei offen verfassungsfeindlich ist und in den Nachrichten von ÖRR höre ich Grillenzirpen. Ich hoffe natürlich, dass das an der intensiven Recherche liegt und in Kürze dann intensiver berichtet wird.
Danke. Da hat der subjektive bubble-bedingte Eindruck wieder einen Streich gespielt.
Leider nicht verwunderlich.
Ich wiederhole nochmal meinen Punkt von oben:
- Was die Reichweite der Studie angeht, finde ich eine Veröffentlichung während der Fußball WM, insbesondere an einem Tag an dem Deutschland spielt, unglücklich, da dies Reichweite kosten wird.
Hinzu kommt vermutlich noch das Wetter, das nicht unbedingt dazu einlädt sich mit komplexen Sachverhalten auseinanderzusetzen.
Die GFF ist eine NGO mit 30 Leuten, die in Deutschland vermutlich 1-2% der Menschen kennen und (so scheint es mir) keine beratende Funktion für irgendwelche Justizministerien haben. Nun haben sie ein Gutachten erstellt, was also für keinen eine formale Bedeutung hat.
Weshalb sollten sich die Abendnachrichten jetzt damit beschäftigen? Wenn das von Seiten der Politik aufgegriffen wird und Dinge auslöst, ändert sich die Sache, aber bislang ist das wie eine Studie einer Umwelt-NGO vom Kaliber „Wenn wir mehr Stromspeicher bauen, brauchen wir weniger Gaskraftwerke“. Für geneigte Leser interessant, aber erstmal ohne Konsequenzen.
In der Presse, die die Parallelgesellschaft bespielt, wurde das GFF-Gutachten erwartungsgemäß diskreditiert.
Die Ostdeutsche Allgemeine fragt unter dem Titel „Neutrales Gutachten? Campact-Finanzierung, Grüne im Vorstand und Dank an Volksverpetzer“ rhetorisch: „Wie unabhängig ist das GFF-Gutachten zur behaupteten Verfassungswidrigkeit der AfD?“ Anderswo titelt die OAZ noch verschwörungsraunend: „Nachgehakt zum AfD-Gutachten: Wie wurde KI eingesetzt und wer sind die Geldgeber?“
In der Welt wird unter dem Titel „AfD-Gutachten: Die letzte Patrone einer Verbotspartei“ ebenfalls Parteilichkeit unterstellt: „Das Gutachten einer NGO dient den Grünen als letztes Argument für ein AfD-Parteiverbot.“
Es kommt doch eher drauf an, was drin steht. Wenn jemand detaillierte Belege dafür veröffentlicht, dass die aktuell Umfragen-stärkste Partei verfassungsfeindlich ist, könnte das schon mal in den Nachrichten erwähnt werden, denke ich. Aber du hast natürlich einen Punkt, den ich teile: Aller Voraussicht nach, will ein hinreichender Anteil auf Seiten der Antragsberechtigten einfach aus Prinzip kein Verfahren, also wird auch dieses Gutachten politisch folgenlos bleiben. Ist aber auch ne selbsterfüllende Prophezeiung. Wenn nicht berichtet wird, entsteht kein Interesse und kein politischer Druck. Dann weiß halt jeder, dass Deutschlands Fußballnationalmannschaft der Männer ein bedeutungsloses Vorrundenspiel gegen Equador verloren hat, aber nicht, dass in Deutschland demnächst die Demokratie ein Finale verlieren könnte![]()
Hiermit
kann man das Gutachten an „seinen“ Bundestagsabgeordneten schicken.
Ich fürchte dass es in der derzeitigen medialen Aufmerksamkeitsökonomie nicht so sehr darum geht, wie stichhaltig oder gut belegt eine Argumentation ist, sondern eher darum, wie viele und welche Emotionen eine Nachricht auslöst. Deshalb spielt es auch eine große Rolle, wer etwas sagt. Mir ist schon klar, dass das jetzt eine recht pessimistische Sicht ist, aber auch die Redaktion der Tagesschau hat klar sehr viele Filter, arbeite da aber fürchte ich auch nicht mehr grundlegend anders als soziale Medien.
Hallo, auf der Internetseite der GGF ist jedes Deteil dazu zu lesen ![]()
Ach ja:
Mir persönlich sagt der Mail-Text der GfF nicht zu (vielleicht Geschmackssache). Hier, als Anregung, ein alternativer Vorschlag für eine Mail an Eure Bundestagsabgeordneten, v.a. an die von Union und SPD (Grüne und Linke sind eh dafür, AfD-Abgeordneten natürlich nicht:
AfD‑Gutachten der GFF – Bitte um erneute Prüfung eines Verbotsverfahrens
Sehr geehrte …,
ich wende mich an Sie als Bürger aus Ihrem Wahlkreis (PLZ [PLZ]), dem die Stabilität unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung sehr am Herzen liegt. Die jüngsten Entwicklungen zur AfD bereiten mir erhebliche Sorgen.
Mit dem neuen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sehe ich eine qualitativ neue Basis für die Debatte um ein Parteiverbot. Mit rund 1.500 Seiten ist es die bislang umfassendste und methodisch strengste Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen zu Programm, Äußerungen und Praxis der AfD. Es orientiert sich ausdrücklich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig ist; ein Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg. Das zentrale Gegenargument, die Erfolgschancen seien „zu unsicher“, ist damit aus meiner Sicht nicht mehr tragfähig.
Das Gutachten beschreibt nicht nur einzelne Entgleisungen, sondern ein konsistentes Muster: die systematische Verletzung von Demokratieprinzip und Menschenwürde, die planvolle Beeinträchtigung des demokratischen Wettbewerbs und schwerwiegende Angriffe auf die Menschenwürde bestimmter Gruppen. Damit ist die früher oft beklagte „Erkenntnis‑Lücke“ geschlossen – die Tatsachengrundlage ist heute eine andere als vor diesem Gutachten.
Mir ist bewusst, dass es gewichtige Einwände gegen ein Verbotsverfahren gibt. Ich nehme diese Bedenken ernst, möchte Ihnen aber drei Gedanken entgegenhalten:
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Die AfD inszeniert sich schon heute – ohne Verbotsverfahren – als Opfer eines angeblichen Parteienkartells. Ein Verzicht auf das Instrument des Parteiverbots beendet diese Rhetorik nicht; er verzichtet lediglich auf ein verfassungsrechtlich vorgesehenes Mittel der wehrhaften Demokratie.
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Das Argument der „unfairen Konkurrentenbeseitigung“ führt, zu Ende gedacht, dazu, das Parteiverbot als Instrument praktisch leer laufen zu lassen. Die Verfasser des Grundgesetzes haben Art. 21 Abs. 2 GG bewusst als Lehre aus Weimar und dem Aufstieg der NSDAP geschaffen: Demokratie soll sich in extremen Fällen auch gegenüber mehrheitsfähigen demokratiefeindlichen Kräften schützen können. Wenn wir Parteien mit zweistelligen Ergebnissen aus prinzipiellen demokratietheoretischen Gründen nicht mehr verbieten wollen, geben wir dieses Instrument der wehrhaften Demokratie faktisch auf.
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Natürlich lässt ein Parteiverbot die Wählerinnen und Wähler nicht verschwinden, und es ist möglich, dass sich neue Formationen bilden oder sich radikale Milieus in außerparlamentarische Strukturen verlagern. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt aber, dass das bloße „Stellen“ der AfD im Diskurs und der Appell an „bessere Politik“ die Partei nicht entscheidend geschwächt haben. Wer AfD wählt, nimmt ihren Umgang mit der Menschenwürde ersichtlich in Kauf. In dieser Lage halte ich es für ehrlicher, offen zu diskutieren, ob ein Verbotsverfahren – nun auf deutlich verbesserter Tatsachenbasis – nicht doch angezeigt ist, als weiter auf ein „Wegregieren“ zu hoffen, das bislang nicht gelungen ist.
Häufig wird auf das Kölner Verfahren verwiesen: Das Verwaltungsgericht hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen darf, weil auf Grundlage der dort vorgelegten offenen Quellen die Schwelle zur „hinreichenden Gewissheit“ noch nicht erreicht sei. Mit dem GFF‑Gutachten liegt nun Material in einer Tiefe und Dichte vor, das dieser Kritik begegnet und die Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei auf eine neue, tragfähigere Grundlage stellt.
Mir ist klar, dass die Entscheidung für ein Verbotsverfahren eine der schwersten ist, die das Grundgesetz vorsieht, und dass sie politisch wie gesellschaftlich sorgfältig abgewogen werden muss. Gerade deshalb bitte ich Sie nachdrücklich, das Gutachten ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen und Ihre bisher zögerliche oder skeptische Einschätzung vor diesem neuen Hintergrund noch einmal zu überprüfen. Es gehört zum Selbstverständnis einer wehrhaften Demokratie, dieses Instrument nicht aus politischer Vorsicht faktisch aufzugeben, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit vorliegen.
Alle wesentlichen Ergebnisse finden Sie gut aufbereitet unter AfD‑Gutachten.de; dort ist auch die Volltext‑Version verfügbar. Ich würde es sehr schätzen, wenn Sie sich die Zeit nehmen könnten, zumindest die zusammenfassenden Teile zu lesen – und freue mich über eine Rückmeldung.
Für Ihre verantwortungsvolle Arbeit danke ich Ihnen und verbleibe