Die Angriffe auf unsere Verfassungsordnung häufen sich

Wer bei Angriffen auf unsere Verfassungsordnung zuerst an Rechtsradikale denkt, springt zu kurz.

Denn das ist nur das Offensichtlichste.

Was ich meine, sind Leute, die keine offensichtlichen Verfassungsfeinde sind.

Da ist z.B. der Politologieprofessor Philip Manow, dessen neues Werk akademisch unredlich ist. Trotzdem wird er durch die Gazetten und Podcasts gereicht.

Schon lange betrachtet er das Bundesverfassungsgericht weniger als Hüterin unserer Freiheit, denn als eine Art Leviathan. In seinem Buch „Unter Beobachtung“ schreibt er:

Die wehrhafte Demokratie steht vor dem Problem eines performativen Widerspruchs: »demokratische Verfahren zu perfektionieren, indem man demokratische Institutionen lähmt« (Gardbaum 2001, S. 754). Damit aber stellt sich neben die dominant gewordene Erzählung von der Gefährdung, die der Demokratie durch die rohe, uneingeschränkte Dynamik des Politischen (den Demos, den Populismus) droht, eine weniger prominente, aber deswegen nicht minder plausible, nämlich die von der Gefahr des Umschlags bei der Einschränkung des Politischen im Namen seiner umfassenden institutionellen und rechtlichen Beschützung und Begrenzung – gegen die die Populisten zunehmend aufbegehren.

Es sei eine „Ironie im Verhältnis zwischen der
Ausweitung demokratischer Schutzzonen und der Ausweitung politischer Kampfzonen erkennbar“, so Manow. Und er kritisiert, dass „die Demokratie im Zuge dieses Triumphs eine sehr spezifische, konstitutionalistische Gestalt angenommen“ habe.

Um es abermals zu konkretisieren: Mit einem Verfassungsgericht formieren sich im Regelfall früher oder später Gegner eines Verfassungsgerichts, etwa solche, die gegen einige seiner politisch zentralen Entscheidungen mobilisieren (siehe »Roe v.Wade«). Man erschafft aber auf alle Fälle einen eigenständigen Akteur mit einer eigenen Agenda und einem ›Interesse an sich selbst‹.

Im Spiegel-Interview spricht er es dann recht offen aus:

Die Lehre aus dem abschreckenden Beispiel der USA könnte ja auch lauten, Verfassungsgerichten weniger Macht zu geben.

Seiner Meinung nach solle wie in Großbritannien „das Parlament das letzte Wort“ haben. Er redet also einer Entmachtung des Bundesverfassungsgerichts das Wort.

Andernorts in der bürgerlichen Presse ist heute Folgendes zu lesen:

ZEIT: Herr Murswiek, schützt das Grundgesetz tatsächlich auch künftige Generationen?

Dietrich Murswiek: Im Prinzip ja. Das Staatsziel Umweltschutz nach Artikel 20 a sagt dies ausdrücklich. Und auch aus dem von Herrn Ekardt erwähnten Artikel 2 lässt sich eine objektive Pflicht ableiten, Leben und Gesundheit nicht nur der heute lebenden Menschen zu schützen.

Murswiek: Das Gericht hat im Klimaurteil zwar untersucht, ob die Schutzpflicht nach Artikel 2 verletzt worden sei, ist dann aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht der Fall ist. Es hat sich stattdessen auf Artikel 20 a berufen, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen einfordert. Aus dieser Vorschrift kann aber ein bestimmtes klimapolitisches Temperaturziel nicht abgeleitet werden. Dennoch tut das Bundesverfassungsgericht dies, indem es die Übernahme des Pariser Klimaziels in das deutsche Klimagesetz durch den Bundestag als verfassungsrechtlich verbindliche Konkretisierung des Artikels 20 a ansieht. Das ist eine verfassungsrechtlich nicht vorgesehene Konstruktion, mit der das Bundesverfassungsgericht sich selbst ermächtigt hat, Rechtsfragen anhand von Vorschriften ohne Verfassungsrang zu entscheiden.

https://archive.is/Yc2wg

Der Staatsrechtler Murswiek macht dem Bundesverfassungsgericht also unverhohlen den Vorwurf einer ungerechtfertigten Selbstermächtigung.

Wohlgemerkt, das sind keine rechtsbraunen Dumpfbacken, sondern bürgerliche Akademiker, die hier die Befugnisse der dritten Gewalt in Frage stellen.

Diese Beispiele zeigen, es ist etwas ins Rutschen gekommen.

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Ich kenne die beiden Autoren nicht gut genug um deren Werk einzuordnen, deswegen kann ich mich nicht auf die Zitate beziehen
Trotzdem finde ich es nachvollziehbar, wenn Manow die „liberalen Demokratien“ und Murswiek eine übermäßige Macht bei Gerichten kritisieren
Eine Macht bei sehr indirekt gewählten Institutionen hat es schwerer die eigene Legitimation in einem demokratischen System darzulegen

Während ich das Bundesverfassungsgericht sehr schätze finde ich es nachvollziehbar, wenn kritisiert wird, dass es zunehmend mehr Themen gibt bei denen eine Veränderung nach einer Wahl unwahrscheinlich ist - weil die Entscheidungsebene zu weit weg von der Wahl sitzt
um es konkreter zu machen: Das Klimaschutz-Urteil des BvG, die Migrationsabkommen und Handelsregeln der EU oder die Schuldenbremse schränken den Handlungsspielraum der Akteure die wir wählen können schon ein (ganz unabhängig davon dass ich manche dieser Einschränkungen gut und andere doof finde)
Wenn mir eines dieser Themen wichtig ist und dann aber bei der Wahlkampfveranstaltung eigentlich alle sagen: „das können wir sowieso nicht beeinflussen“ dann ist das ein Problem

Ob Murswiek und Manow jetzt toll sind oder nicht möchte ich wie gesagt nicht beurteilen - aber ich finde eine Kritik an dieser Dynamik ist möglich ohne dass es ein Angriff auf unsere Verfassungsordnung darstellt

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Irgendwie scheint mir, dass in diesem Fall an der These der „Selbstermächtigung“ ziemlich wenig dran ist.

Denn erstens ist es auch bei sog. „normgeprägten“ Grundrechten wie dem Eigentum völlig anerkannt, dass einfache Gesetze Rückwirkungen auf die Auslegung der Verfassung haben können, wenn diese entsprechend offen ist. Warum wird nun gerade das Pariser Abkommen herangezogen? S. Präambel des Grundgesetzes und weitere völkerrechtsfreundliche Textstellen im GG.

Zweitens - und das ist das gewichtigere Argument - kann der Bundestag auch jederzeit entscheiden, aus dem Pariser Abkommen auszusteigen, er muss dann eben nur andere Wege finden, Art. 20a GG iVm Art. 2 GG (also die ökologischen Grundlagen der Freiheit kommender Generationen in Bezug auf das Klima) zu konkretisieren. Nix mit Selbstermächtigung aus meiner Sicht. Das Gericht prüft nur, ob der Gesetzgeber sich an seine eigene Konkretisierung hält. Ja, das BVerfG hat sich einen konkreten Maßstab gefunden, um das (Nicht-)Handeln des Gesetzgebers zu prüfen. Damit hat es aber mMn nur eine verfassungsrechtliche Norm endlich operabel gemacht.

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Ein weiteres Beispiel ist der Historiker Jörg Baberowski. In der Zeit heißt es:

Was passiert, wenn dieser Grat überschritten wird, zeigt ein anderes, soeben erschienenes Buch, das die These vom Souveränitätsverlust als Ursache populistischer Revolten noch weiter zuspitzt. Es trägt den programmatischen Titel Am Volk vorbei, verfasst hat es der Osteuropa-Historiker Jörg Baberowski.

Seinem neuen, rund 150 Seiten starken Essay wurde nun große und meistens wohlwollende Aufmerksamkeit zuteil. Der Spiegel brachte ein langes Interview mit Baberowski, der Deutschlandfunk sendete einen halbstündigen Auszug des Buches. Auch in der ZEIT erschien eine überwiegend anerkennende Rezension.

Der Kampf der Populisten, so lautet die Essenz des Buches, bedrohe die Demokratie nicht, sondern verpasse ihr eine Frischzellenkur. Der Populismus revitalisiere die Idee der Volkssouveränität, während die repräsentative Demokratie zur Beute selbstgefälliger Volksverächter geworden sei. Deshalb sei es undemokratisch, Populisten von der Macht fernhalten zu wollen.

[W]ie schon der Titel verrät, interessiert sich Baberowski weit weniger für die gesellschaftliche Pluralität als für einen vermeintlichen Singular: das Volk.

Das eigentliche Problem ist für Baberowski wie für Manow die liberale Demokratie selbst. Sie habe den Volkssouverän im Namen liberaler Werte „entmachtet“. In der liberalen Demokratie, schreibt Baberowski, herrsche eine „Tyrannei der Werte“. Es ist damit offensichtlich mehr gemeint als die Tatsache, dass sich die Politik etwa durch die ins Grundgesetz aufgenommene „Schuldenbremse“ finanzielle Spielräume verstellt hat.

„Was wirklich von existentieller Bedeutung ist, bleibt dem Urteil der Bürger entzogen und wird nicht mehr an der Urne entschieden. Man geht zur Wahl, aber man hat keine Stimme“, schreibt er. Oder: „Die Politik ist nur noch ein technisches Verfahren, das nach Experten verlangt, die Bürger aber nicht mehr braucht.“ Was sich Demokratie nennt, ist in Baberowskis Augen nichts als ein sich selbst genügender und erhaltender Machtapparat.

Die liberale Demokratie erscheint bei ihm als regelrechter Verblendungszusammenhang. Die „Einzelnen“, heißt es in Am Volk vorbei, sähen nicht, „daß sie sich, ohne es überhaupt zu bemerken, in die Hände übermächtiger Institutionen begeben, die sie nach und nach ihrer Freiheit berauben“. Die liberale Demokratie sei „in ihrem Selbstverständnis universal, in ihrem Herrschaftsanspruch grenzenlos und imperial. Du sollst keine andere Ordnung haben neben mir! So lautet das Gebot, auf dessen Erfüllung die Bürger verpflichtet werden sollen.“

Belege bleibt Baberowski schuldig. In die Niederungen des gesellschaftlichen Alltags steigt er nicht herab. Er könnte dort womöglich eine Pluralität des Lebens und der politischen Partizipationsmöglichkeiten entdecken, die seinen Verallgemeinerungen widersprechen […].

Deutlich ist hier das Echo der alten, antidemokratischen Abgrenzung tiefer deutscher Kultur („Lebenssäfte“, „Selbstermächtigung“) gegen die oberflächliche westliche Zivilisation („seelenlose Routine der Bürokratie“) zu vernehmen.

Das Ergebnis ist eine Generalabrechnung mit dem Liberalismus selbst, unter dem Baberowski ein ganzes Bündel an Phänomenen zusammenfasst: die von Manow beschriebene „Konstitutionalisierung“ der europäischen Demokratien, Globalisierung und Migration […].

[U]m die liberale Demokratie verabschieden zu können, muss Baberowski sie zuvor historisch entkernen. Dazu vollführt er ein ähnliches Manöver wie Philip Manow: Er erklärt die liberale Demokratie zu einem vergleichsweise neuen Phänomen.

Die Überzeugung, dass eine Demokratie nur durch ein verfassungsmäßig verankertes Bekenntnis zu Grund- und Menschenrechten davor bewahrt werden kann, in eine Diktatur der Mehrheit umzuschlagen, reicht zurück bis ins 18. Jahrhundert. Und dass es zum Schutz der Verfassung eines Verfassungsgerichtes bedarf, ist im deutschen Fall nicht zuletzt eine Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus.

„Es kommt in der liberalen Demokratie nicht mehr allein darauf an, was die Mehrheit will, sondern darauf, ob das, was sie will, sich mit Werten und Rechtsnormen vereinbaren läßt“, erläutert Baberowski. „Ihr Gegensatz ist nicht die autoritäre Ordnung, wie ihre Anhänger behaupten, sondern die elektorale Demokratie, also jene Form der Partizipation, die sich auf Mehrheitsentscheidungen durch Wahlen beruft.“ Werte und Rechtsnormen, so ist das wohl zu verstehen, sollen der Durchsetzung des Volkswillens nicht länger im Wege stehen.

„Wenn wir unsere Freiheit bewahren wollen“, verkündet Jörg Baberowski, „müssen wir die Souveränität über unsere Entscheidungen zurückgewinnen.“ Wer so spricht, analysiert nicht die Krise der liberalen Demokratie – er sagt ihr selbst den Kampf an.

https://archive.is/UDPj2

Natürlich schränkt unsere Verfassungsordnung, über deren Einhaltung das BVerfG wacht, politische Entscheidungs- und Handlungsspielräume ein, genauso wie UN-Konventionen und völkerrechtlich bindende Verträge/Übereinkommen.

Dazu sind sie ja auch da.

Grund- und Menschenrechte sind gerade als Schutz-Bollwerke gegen antihumanitäre Regierungen gedacht.

Gerade die Gräuel des frühen 20. Jahrhunderts, die letztlich zur Errichtung dieser Schutzmaßnahmen geführt haben, sollten eine Mahnung sein.

Was passiert, wenn der Schutz einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit unzureichend ist, konnte man bspw. in Polen unter der PiS-Regierung sehen.

Zumindest Manow und Baberowski wollen diesen Schutzschirm der dritten Gewalt, eine wesentliche Säule unserer Demokratie, de dacto abräumen.

Die Institution Bundesverfassungsgericht subordinieren zu wollen ist nichts anderes als ein fundamentaler Angriff auf die Gewaltenteilung.

Wenn das BVerfG in Sachen Grund- und Menschenrechten nicht mehr das letzte Wort hat, wie es Manow und Baberowski vorschwebt, dann hat im Zweifel der populistische Furor das letzte Wort.

Mit der gleichrangigen Autonomie der Institution BVerfG steht und fällt unsere verfassungsrechtliche Werteordnung.

Gleichwohl können Änderungen am Grundgesetz vorgenommen werden, sofern sie nicht den unveräußerlichen Kern betreffen.

Allerdings benötigt man für Verfassungsänderungen aus guten Gründen eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Es stimmt also schlicht nicht, dass man quasi gar nichts mehr politisch gestalten kann.

Nur sind die Hürden, wenn man etwas machen will, das gegen die derzeitige Verfassung verstößt, eben entsprechend hoch, doch auch das nur relativ, wenn man genauer hinschaut.

Man muss dann zuerst die Verfassung ändern.

Legt man die Daten der letzten Bundestagswahl mit hoher Wahlbeteiligung zugrunde, könnten bei der angesprochenen Zwei-Drittel-Hürde für Verfassungsänderungen immer noch Repräsentant:innen, die von weniger als der Hälfte der Wahlberechtigten gewählt wurden (ab 47,3 %), Verfassungsänderungen beschließen.

Daran erkennt man schon, wie niedrig diese Hürde eigentlich ist.

Legt man dieselben Daten der letzten Bundestagswahl zugrunde und schleift die Hürde, wie Manow und Baberowski es wollen, dann könnten schon 35,5 % der Wahlberechtigten, also kaum mehr als ein Drittel, gleichsam schrankenlos über die Politik befinden.

Die Liste der vom BVerfG als nichtig oder nicht verfassungskonform verworfenen Gesetze (Zeitraum: 1990 bis erstes Quartal 2022) zeigt schon, wie wichtig das Bundesverfassungsgericht als Korrektiv ist.

James Madison, sah so gegen 1787 eine Gefahr, die in der Verfassung entschäft werden sollte und auch wurde.

Sie sollten so verfasst sein, dass sie die Minderheit der Reichen gegen die Mehrheit schützen könne.

James Madison, aufgezeichnet von Robert Yates, 26. Juni 17871

Alexis de Tocqueville erkannte ebenfalls, zu Recht, Gefahren in dieser Tyranei der Mehrheit, In seinem Buch Über die Demokratie in Amerika (1835/1840)

Menschen, die zur Mehrheit gehören, merken nicht, wenn Freiheit nicht mehr existiert, denn ihre Meinung ist identisch mit der Regierungsmeinung. Die Minderheit kann sich nicht mehr Gehör verschaffen.

Tocqueville kritisiert auch die Idee der Wahlen von Repräsentanten, da dadurch die Illusion, Einfluss auf die Politik und die Regierung zu haben, entsteht und Selbstbestimmung zugunsten eines Fürsorgestaates, der sich als Vormund darstellt, freiwillig aufgegeben wird.

Sie trösten sich über ihre Vormundschaft mit dem Gedanken, dass sie ihre eigenen Vormünder gewählt haben.3

Das obige entspricht in etwa so unserem System

Ob nun eine Mehrheit eine Minderheit von Marginalisierten oder die Minderheit der Reichen unterdrückt, oder ob eine Minderheit in Verkleidung der Mehrheit die Mehrheit unterdrückt, am Ende des Tages bleibt Tyrannei Tyrannei.

Der derzeitige Zustand unseres Landes ist das Arbeitsergebnis von 77 Jahren liberal demokratischer Politik. Davon hatte die CDU 52 Jahre Regierungsverantwortung.

Ein paar Stichworte:

Das man mit weniger deutlich mehr für die Mehrheit erreichen kann. Inklusive mehr Demokratie, zeigen sogar Monarchien. Es scheint also nicht an der Staatsform allein zu liegen, wie gerecht, wie sicher,wie demokratisch ein Land ist. Vielmehr liegt es an der Handhabung der Möglichkeiten und der Zielgruppe.

Wer mit Fossilen Energien Profit macht, sich und seinen Nachkommen Komfort bei jeder Klimalage garantieren kann, wird Merz und Reiche feiern. Wer Umwelt und Lebensformen außerhalb der eigenen Familie nicht nur als profitable Ressourcen wertschätzt, vielleicht weniger.

Ich plädiere also dafür nicht gleich vom Angriff zu blasen wenn jemand einen Verbesserungsvorschlag einbringt. Egal ob er handwerkliche Fehler gemacht hat oder - wahr oder nicht wahr - mit derzeit unbeliebten Leuten in Kontakt ist.

Scheint der Vorschlag nach Prüfung geeignet - umsetzen. Tut er das nicht - verwerfen.

„Die Tyrannei der Werte" (The Tyranny of Values) ist ein Buch des deutschen Rechtsphilosophen Carl Schmitt und geht aus einer Vorlesung in 1967 hervor. Der Titel beschreibt eine zentrale These Schmitts.

Kurz gesagt: Wenn Werte zur unantastbaren Doktrin werden, verwandeln sie sich von Leitlinien in ein Instrument der Unterdrückung und des politischen Extremismus.

Es gibt auch neuere Debatten, die diesen Begriff auf moderne Phänomene anwenden, etwa wenn bestimmte moralische Überzeugungen so starr durchgesetzt werden, dass sie den öffentlichen Diskurs ersticken oder Andersdenkende ausschließen.

Wenn abstrakte „Werte" (wie Freiheit, Gerechtigkeit, Menschenwürde) zu absoluten, nicht hinterfragbaren Geboten erhoben werden, verlieren sie ihren kritischen Gehalt und werden zu Werkzeugen der Unterdrückung. Schmitt argumentiert, dass Werte, die nicht mehr im konkreten rechtlichen oder politischen Kontext diskutiert werden können, sondern als unantastbar gelten, eine Tyrannei ausüben. Sie unterdrücken dann die Möglichkeit zur rationalen Debatte, zur Entscheidung und zur Unterscheidung zwischen Freund und Feind, was für Schmitt das Wesen des Politischen ist.

Jetzt muss ich mal ganz dumm in Runde fragen.
Ist das denn nicht so?
Mich persönlich hat unsere Staatsform noch nie gefragt, was ich will. Ich bekomme immer kleine Sätze mit Möglichkeiten präsentiert, von denen ich dann eine wählen kann.
Ich bekomme z.B. Wahlversprechen, Parteiprogramme aus denen die ich - so wie sie sind - auswählen kann. In etwa also ein konkretes Produktversprechen, gebunden an einen konkreten Lieferanten, ohne Opt-In oder Opt-Out Möglichkeit. Gibt es Koalition, werden Änderungen gewünscht oder notwendig, werden die ohne mich gemacht. Spätestens jetzt weiß ich schon nicht mehr, was da eigentlich geliefert werden wird, und ob überhaupt.
Wenn ich es recht überlege - kein Mensch würde bei so einem Hersteller ein Auto bestellen. Außer damals bei Tesla vielleicht.

Weder ich noch die demografische Mehrheit kann im normalen Wahl-Verfahren konkrete Wünsche äußern und dann bestimmen, wer die umsetzten soll. Der nahende Lobbyismus-Einwand zieht hier leider auch nicht, im Hinblick auf die Dominanz der Wirtschaft auch bei dieser „5. Macht“ Lobbyismus - Die „stille“ Macht? Ein Dossier.

Erst Recht nach der Wahl müssen Konkrete Wünsche und Forderungen mühsam in Demos, mit Petitionen und mithilfe von NGOs erkämpft werden.

Schmitt war Kronjurist des Nationalsozialismus.

Seine Kritik an einer „Tyrannei der Werte“ ist absurd.

Ja und dass das so ist, wird eben von Baberowski kritisiert.

Nicht, dass das so ist, ist das Problem, sondern, dass Baberowski das für fragwürdig hält.

Schmitt ist übrigens strikter Dezisionist, d.h. man soll politisch machen dürfen, wofür man sich entscheidet. Punkt.

Die KI fasst es so zusammen, „dass die Quelle von Recht und Ordnung auf einer souveränen Entscheidung (Dezision) basiert, die nicht aus bestehenden Normen abgeleitet werden kann“.

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Ein wenig Rechtsgeschichte:

[I]nsbesondere tat sich Carl Schmitt 1929 mit seinem Aufsatz Der Hüter der Verfassung hervor. Er plädierte darin dafür, dass Richter die Kompetenz zur Überprüfung der Rechtsanwendung hätten, ihnen nicht aber die Überprüfung von Recht obläge, weil diese dem Reichspräsidenten zufiele. Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde in der Folgezeit jedoch ein verfassungsrechtlicher Zerstörungsprozess eingeleitet, der nach dem verlorenen Krieg in den Jahren 1948/49 (im Rahmen des Verfassungskonvent des Parlamentarischen Rates) zu der Einsicht führte, dass zukünftig ein durchschlagfähiges Verfassungsgericht benötigt würde.

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Ich finde auch manches daran fragwürdig. Ich stelle fest, dass einige, als Schutzfunktion gedachte, Mechanismen unseres System durch die Politik missbräuchlich angewendet werden.

Darum verstehe ich offen gesagt das „Problem“ hier nicht. Ist es denn nicht legitim Zweifel, Kritik und Vorschläge und Wünsche zu Verbesserung vorzubringen?

These: Regierung und Wirtschaft sollen der Bevölkerung dienlich sein.

Überspitzt ausgedrückt: Der Bevölkerung Glück ist der Zweck, alles andere die dafür notwendigen Mittel. Wenn sich da an manchen Stellen der Eindruck erhärtet, es sei gerade umgekehrt, sollte man aufbegehren.

Ist die These überhaupt wahr?

In nahezu jeder öffentlichen Aufzählung dessen, was wichtig ist für unser Land, in der Zukunft und grundsätzlich wird Wirtschaft stets zuerst genannt. Ich kann mich nicht erinnern, einen deutschen Politiker gehlört zu haben, dass für das Wohl des Volkes xy notwendig ist. Es heißt immer, das für die Wirtschaft xy notwendig ist und im folgenden, dass das mittelbar ja auch gut für die Bevölkerung sei. Den Gedanken erst einmal zu schauen, was die Bevölkerung braucht und im nächsten Schritt zu ergründen, wie das methodenoffen innerhalb Rechstaatlicher Ordnung zu errechen sei, fände ich nicht einmal so schlecht.

Danke für den, für mich neuen, Begriff „Dezisionist“. Ich konnte dezisionistisch gleich einigen Moves von Kohl und Merkel zuordnen.

Manow und Baberowski machen keine konstruktiven politischen Vorschläge, sondern greifen die Verfassungsordnung an, indem sie einer Entmachtung der dritten Gewalt das Wort reden.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Es gibt überhaupt nicht die Bevölkerung im Sinne eines monolitischen Blocks, der gemeinsame Interessen hätte. Es gibt nur verschiedene Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen, manchmal sogar gegensätzlichen, Interessen.

Gerne.

Manow und Baberowski sind auch solche Dezisionisten wie Schmitt (Letzterer bedient sich auch kräftig beim einstigen NS-Juristen).

Dass die Bevölkerung in Deutschland heterogen ist, versteht sich wohl von selbst. Das selbe gilt für das, was Wirtschaft genannt wird. Und in Deutschland von Seiten der Politik stets zuerst genannt, und bekümmert wird.

Mich fragt ja niemals jemand, was ich will - außer wenn ich darüber mitentscheiden darf, wer mich künfig regiert oder wenn von meinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch mache und die demokratische Willensbildung mitbeeinflusse oder wenn ich ich mich gesellschaftlich oder gar in einer Partei oder engagiere, oder… Kling ein bisschen nach Monty Python

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Die deutsche Verfassungsrechtsprechung (insbesondere das Bundesverfassungsgericht) gilt als eine der Säulen der deutschen Demokratie. Ich kann nachvollziehen, dass jede Forderung nach deren Entmachtung von vielen Juristen als Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung interpretiert wird. Manow argumentiert, dass die starke Stellung von Verfassungsgerichten (wie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe) den demokratischen Willen des Volkes blockiere.

  • Seine Argumente - auch wenn sie theoretisch formuliert sind - bedienen wohl genau die Rhetorik, die autoritäre Populisten wie Viktor Orbán oder Donald Trump verwenden, um Verfassungsgerichte als „Feinde des Volkes" darzustellen und ihre Macht zu beschneiden.
  • Indem Manow die Justiz als „Hindernis" für den demokratischen Willen framt, könnte er autoritären Kräften die intellektuelle Hürde nehmen, Verfassungsbrüche als „notwendige Rückkehr zur Demokratie" zu verkaufen .

Aus dieser Perspektive liefert Manow das theoretische Fundament, um die Gewaltenteilung (insbesondere die Kontrollfunktion der Justiz) ideologisch aufzulösen.

  • Manow unterscheidet streng zwischen „Demokratie" (Herrschaft des Volkes/Mehrheit) und „Liberalismus" (Schutz von Minderheiten und Institutionen). Er kritisiert nicht die Demokratie an sich, sondern die spezifische liberale Ausformung, die er als historisch bedingt und nicht zwingend betrachtet.
  • Manow Ziel sei es, den demokratischen Prozess wieder in die Hände der gewählten Vertreter zu legen, die durch Richter „überstimmt" werden könnten. Er sieht dies nicht als Entmachtung der Justiz, sondern als Wiederherstellung des demokratischen Gleichgewichts
  • Marnow argumentiert, dass politische Konflikte zunehmend vor Gerichte getragen werden, was die Politik entlastet und die Justiz politisiert. Er fordert eine Entlastung der Gerichte von politischen Grundsatzentscheidungen

Aus dieser Sicht ist der Vorwurf der „Entmachtung" ein politisches Kampfmittel, um legitime demokratietheoretische Kritik an der Macht der Richter auszublenden.

Der Vorwurf hat seine Berechtigung. Wenn Manows These umgesetzt würde (weniger Kontrolle durch Verfassungsgerichte, stärkere Fokussierung auf den Mehrheitswillen), wäre das Ergebnis faktisch eine Entmachtung der dritten Gewalt.

Manow will vermutlich nicht die Verfassung abschaffen, sondern das Verhältnis von Politik und Recht neu justieren. Er plädiert für eine stärkere Rolle des Parlaments gegenüber den Gerichten, was in einer Demokratie prinzipiell diskutierbar ist, solange die Grundrechte gewahrt bleiben.

Inhaltlich fundiert ist der Vorwurf schon, da Manow tatsächlich eine Schwächung der Kontrollfunktion der Verfassungsgerichte fordert. Ob dies als „Angriff auf die Verfassungsordnung" zu werten ist, hängt davon ab, wie man die Rolle der Justiz in der Demokratie definiert.

Manows Argumentation wird von vielen Experten als gefährlich eingestuft, weil sie die Tür für autoritäre Umgestaltungen öffnet, ohne dies offen auszusprechen.

Man könnte also zusammenfassen: Die Ablehnung der Vorschläge von Masnow durch die Verteidiger des liberalen Verfassungsstaates speist sich vor allem aus der Angst vor missbräuchlicher Anwendung durch Autokraten.

Das ist nachvollziehbar, insbesondere im Hinblick auf die politische Entwicklungen weltweit, obgleich Angst noch nie ein guter Berater war.

So weit, so richtig.

Wessen Ablehnung wovon?

Mögliche Vorteile, die nichts mit dem Thema zu tun haben aufzuzählen,ändert ja nichts am Fakt, nicht gefragt zu werden. Monthy ist super und im Video geht es um etwas ganz anderes.

Die Ablehnung der Vorschläge von Masnow durch die Verteidiger des liberalen Verfassungsstaates speist sich vor allem aus der Angst vor missbräuchlicher Anwendung durch Autokraten.

Dann verstehe ich nicht, wass du unter „gefragt werden“ verstehst, wenn es nicht die in einer repräsentativen Demokratie üblichen Formen der Meinungs- und Willensbildung sind.

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Ja, das ist genau der Punkt.

Ich spreche von etwas, das über den Staus-Quo hinaus geht. Etwas, dass es so in der Bundesrepublik nicht gib.

Aber in der Schweiz schon. Die wenden erweiterte Demokratische Mittel an. In der Schweiz gibt es eine ausgeprägte direkte Demokratie. Sie ist sogar eines der markantesten Merkmale des politischen Systems und geht weit über die bloße Wahl von Vertretern hinaus. Und deren Staatsform ist "nicht einmal " eine Demokratie.