Wenn es dir lediglich um mehr Volksabstimmungen auf Bundesebene geht, wäre es m. E. passender zu sagen „ich will öfter gefragt werden“. Die Aussage „Ich werde nie gefragt“ impliziert ja, dass du gar kein Mitspracherecht hast.
In der Schweiz beteiligt sich im Durchschnitt nicht einmal die Hälfte der Stimmberechtigten an Volksabstimmungen:
Bei der Wahlbeteiligung sieht es genauso mau aus:
Aber vielleicht kehren wir zum Thema dieses Threads zurück.
Auch vermeintlich Linke wollen die Verfassung schleifen (ab 11m 14s):
Entlang eines Deutschlandfunk-Essays von Nils Schniederjann („Die Machtfrage") diskutieren beide, ob die Linke ihre Ziele zu sehr über Verfassungsgericht und Institutionen durchsetze und Angst vor dem Volk habe. Verhandelt werden postliberale Denker (Deneen, Vermeule, Ahmari), Nancy Fraser und Catherine Liu.
Echos aus Weimar?
Mal ein Datum aus den USA, das zeigt, wie verbreitet Demokratiefeindlichkeit ist:
Fast ein Drittel der Erwachsenen wäre also bereit, die Demokratie für einen starken Führer in die Tonne zu treten.
Auch hierzulande zeigen sich starke autoritaristische Tendenzen:
Etwa ein Fünftel der Menschen in Deutschland ist empfänglich für autoritäre Ideen, in Ostdeutschland sogar ein Viertel. Dies geht aus dem Deutschland-Monitor hervor, einer umfassenden Studie mit etwa 8000 Befragten.
In der Umfrage fragten die Forscher nicht nur direkt nach Demokratie und Diktatur, sondern versuchten, mit indirekten Fragen den „Graubereich“ auszuleuchten. So stimmten bundesweit 31 Prozent der Aussage zu: „Was Deutschland jetzt braucht, ist eine einzige starke Partei, die den Willen des Volkes insgesamt verkörpert.“ Weitere 23 Prozent stimmen zumindest zum Teil zu. In Ostdeutschland liegt die volle Zustimmung sogar bei 35 Prozent, weitere 26 Prozent sagen teils/teils.
Dass politische Entscheidungen von einer „starken Führungspersönlichkeit“ ohne Rücksicht auf das Parlament getroffen werden sollen, unterstützen bundesweit elf Prozent, weitere 21 Prozent sagen: teils/teils. Auch hier ist die Quote in Ostdeutschland höher: 15 Prozent bejahen das voll, weitere 22 Prozent teilweise.
Und solchen Leuten wollen Manow und Baberowski den Weg ebnen.
Ein paar Daten zur Veranschaulichung (alles Blaue und Graue ist immer bedenklich):


Dies sollten gerade linke und linksliberale Demokrat:innen auch mal zur Kenntnis nehmen.
Eine Verharmlosung hilft nicht weiter.
Nur zur Einordnung möchte ich hier kurz anbringen, dass diese ganzen Vorschläge überhaupt nicht neu sind. Die Debatte zwischen direkter und repräsentativer Demokratie wird in der politischen Theorie spätestens seit den 70ern geführt. Da sehe ich jetzt auch nichts skandalträchtiges dran. Auch Manows Vorschläge sind da keineswegs extreme Ausreißer, mal abgesehen von möglichen methodischen Kritikpunkten.
Bei Manow sehen viele das eigentliche Problem darin, dass er eine Sprache und Narrative nutzt, die Autokraten beflügeln könnte. Da gab es an anderer Stelle im Forum (AfD wahrscheinlich verfassungswidrig - GFF-Gutachten veröffentlicht ) intensivste Diskussionen. Ich konnte das nicht so recht nachvollziehen. Autokraten lassen sich vom Lesen seiner Bücher kaum dadurch abhalten, dass Demokraten sie dämonisieren. ![]()
Sowohl Manow als auch Baberowski wollen die dritte Gewalt, das Bundesverfassungsgericht, entmachten.
Wenn beide lediglich Volksentscheide befürworteten, wäre das völlig unproblematisch. Solange eine Prüfung von Gesetzen (und Parteien) auf Verfassungsgemäßheit der dritten Gewalt vorbehalten bliebe.
Manow und Baberowski greifen aber die Gewaltenteilung an.
Das hat eine völlig andere Qualität.
Naja also wenn Samuel Freeman 1990 (!) in einem Aufsatz schreibt, die Kontrolle von Gesetzen durch Gerichte „has long been argued to be incompatible with democratic institutions“ dann scheint mir eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichts in 2026 wirklich keine neue Idee.
Ob die Idee alt oder neu ist, ist nicht relevant.
Der von dir angeführte Freeman argumentiert allerdings gerade nicht im Sinne von Manow und Baberowski:
Ich vertrete die Auffassung, dass es möglich ist, die gerichtliche Überprüfung als legitime demokratische Institution zu begreifen, wenn wir Demokratie nicht nur als Regierungsform, sondern grundlegender als eine Form der Souveränität betrachten.
Als solche kann die gerichtliche Überprüfung als eine Art gemeinsames Vorab-Bekenntnis souveräner Bürger zur Wahrung ihres gleichberechtigten Status bei der Ausübung ihrer politischen Rechte im Rahmen gewöhnlicher Gesetzgebungsverfahren angesehen werden.
(Übersetzt mit DeepL)
Dass die Idee der Tyrannei der Mehrheit ebenfalls alt ist, zeigt, dass die Probleme schrankenloser Mehrheitsherrschaft früh gesehen wurden.
Die Tyrannei der Mehrheit tritt im Rahmen des Mehrheitsprinzips auf, wenn die Präferenzen und Interessen der Mehrheit die politische Landschaft dominieren, wodurch Minderheiten möglicherweise an den Rand gedrängt oder unterdrückt werden und das Mehrheitsprinzip dazu genutzt wird, undemokratische Maßnahmen zu ergreifen.
Alexis de Tocqueville führt dazu an:
Wenn man nun zugibt, dass ein Einzelner, der mit Allmacht ausgestattet ist, diese gegen seine Gegner missbrauchen kann, warum sollte man dann nicht dasselbe auch für die Mehrheit zugeben?
[D]ie Macht, alles zu tun, was ich einem einzelnen meiner Mitmenschen verweigere, werde ich niemals mehreren gewähren.
Wenn ich also sehe, dass das Recht und die Befugnis, alles zu tun, irgendeiner Macht übertragen werden – sei es dem Volk oder einem König, der Demokratie oder der Aristokratie, sei es in einer Monarchie oder einer Republik –, dann sage ich: Der Keim der Tyrannei ist da, und ich versuche, unter anderen Gesetzen zu leben.
(Übersetzt mit DeepL)
Die horizontale Ebene der Gewaltenteilung ist deshalb konstitutiv für unsere Verfassung. In der Wikipedia heißt es dazu:
In den modernen Staaten werden die Entscheidungsspielräume durch eine Verfassung eingeschränkt, die nur durch eine Zweidrittelmehrheit – oder teilweise überhaupt nicht (Verfassungskern, freiheitliche demokratische Grundordnung) – geändert werden kann (Art. 79 Abs. 3 GG).
Oder wie der Journalist Fabian Schroer es konzise formuliert hat:
Liberale Demokratietheorie sieht vor, dass Minderheiten durch Grundrechte, Verfassung, Gerichte vor der Willkür der Mehrheit geschützt sind.
Institutioneller Garant ist bei uns v.a. das Bundesverfassungsgericht, das Manow und Baberowski bekanntermaßen aushebeln wollen (s.o.).
Ihnen ist, so lässt sich schlussfolgern, eine unumschränkte Pöbelherrschaft im Zweifel lieber als eine liberale Demokratie.
Baberowski nimmt sogar auf Manow Bezug, wenn er für den Deutschlandfunk schreibt:
Um es in den Worten des Politikwissenschaftlers Philip Manow zu sagen: „Eine Krise der liberalen Demokratie ist vielleicht wirklich eine Krise der liberalen Demokratie und nicht unbedingt eine Krise der Demokratie.“
Und er macht klar:
Nicht vor Gerichtshöfen und Kommissionen, die niemand gewählt hat und die niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig sind, sondern im leidenschaftlichen Streit der Meinungen, im Parlament und in der Regierung soll das letzte Wort gesprochen werden. Der Mehrheitswille soll zählen […].
Eigentlich soll gelten, was eine Mehrheit will.
Und dann schreibt Baberowski noch Folgendes, um Populismus dezisionistisch zu rechtfertigen:
Am Ende kommt es nicht darauf an, ob es das Volk gibt, sondern ob man an seine Existenz glaubt. Gemeinschaften leben von affektiven Bindungen, vom Gefühl der Verbundenheit, das sich in besonderen Momenten zeigt und Menschen für gemeinsame Ziele und Zwecke mobilisiert. Die Beschwörung der Gemeinschaft ist ein alltägliches Plebiszit, kein Argument, das einer Erwiderung bedarf.
Glaube, Gefühle, Beschwörung anstelle von Argumenten.
Argumentativen Diskurs muss Baberowski natürlich in die Tonne treten, da sich die affektive Mobilisierung des Populismus auch anders nicht verteidigen ließe.
Änderungsvorschläge gibt es andauernd und viele ![]()
Manow’s Idee, dass letzte Wort dem Parlament zu überlassen ist aber noch etwas anderes. Es (das letzte Wort) dem Bundesverfassungsgericht zu nehmen, möchte ich für Deutschland nicht umgesetzt haben. Immer wieder zeigt sich, dass das Parlament gegen die Verfassung verstößt oder es zumindest in Form von Gesetzesvorhaben plant. Da sehe ich das BFG als Hüter und Kontrolleur des Parlamentes, auf das ich nicht verzichten möchte.
Würde man diese Kompetenz auf das Parlament übertragen, würde das System der checks and balances kollabieren. Es wäre der Endpunkt der konstitutionellen Demokratie, da die verfassungsmäßigen Schranken der Macht entfernt würden. Es gibt u.U. noch demokratische Wahlen, aber am Ende könnte das Parlament tun und lassen was es will. Dafür, dass sich das so einschleichen kann, gibt es einige historische Belege.
Das Bundesverfassungsgericht wurde ja auch explizit als „Hüter der Verfassung" gegründet, um genau solche Situationen zu verhindern. Die Entscheidungsgewalt über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen liegt ausschließlich bei den unabhängigen Richtern, nicht bei den Politikern. Die ja nicht unbedingt und immer vollkommen unabhängig scheinen,
Genauso ist es.
Ich bin immer wieder erstaunt, dass sowas bei relativ vielen auf Gleichgültigkeit stößt.
Und - wie oben schon herausgestellt - ist es ja keineswegs so, dass unsere Verfassung unabänderlich wäre.
Allerdings reicht dafür keine einfache absolute Parlamentsmehrheit, was gut und richtig ist, und der Kern des Grundgesetzes ist davon ausgenommen, was wichtig ist.
Dass Baberowski immer wieder mit Bezug zum NS-Kronjuristen Schmitt von der „Tyrannei der Werte“ spricht, wo doch die Verfassung nur einen Grundkonsens gemeinsamer Werte bildet, ist m.E. schon sehr bezeichnend.
Auch an anderer Stelle macht er deutlich, worum es ihm geht. Thomas Steinfeld referiert es in seiner Rezension in der SZ so:
Die Demokratie sei ein „Modell politischer Ordnung“, erklärt er, das sich „an den Möglichkeiten und Grenzen von Kulturgemeinschaften“ orientiere. Sie sei zwar „immer wieder etwas anderes gewesen“, komme aber ohne eine Bindung an einen Staat, an ein Territorium sowie an ein Volk nicht aus, dem „westlichen Missionarismus“ universaler Werte zum Trotz. „Denn die Liebe zu den Seinen wird durch den Verweis auf die Anderen erzeugt und am Leben erhalten. Das Wir braucht das Sie, damit es bleiben kann, was es ist.“
Da raunt ein ganz reaktionärer Geist. Wenn sowas im Antaios-Verlag des rechtsradikalen Verlegers und Höcke-Flüsterers Götz Kubitschek erschiene, würde man sich vielleicht nicht wundern.
Steinfeld kommentiert nüchtern:
Dass niemand genau weiß, wer dazugehören soll und wer nicht, und dass die Unterscheidung zwischen Innen und Außen nur willkürlich gefasst werden kann, dann aber gern gewalttätig ausfällt, ist zumindest wahrscheinlich.
Wenn man dann noch seine latent fremdenfeindlichen Äußerungen (vgl. Wikipedia und z.B. Spiegel) dazunimmt, weiß man, wo man Baberowski zu verorten hat.
Meine Annahme ist, dass diese Gleichgültigkeit unterschiedliche Gründe hat.
- Zum einen denke ich, dass dieser recht einfache Zusammenhang und die daraus folgenden Konsequenzen, der politikwissenschaftlich-juristischen Sprache um dieses Thema oft (zu) schwer entnehmbar sind.
- Zum anderen wird es Leute geben die sich sagen „Na und. Ist doch Klasse. Da kann das Parlament endlich meine Wünsche unbehelligt erfüllen.“ Einige unter denen werden wegen 1. gar wissen, welchen Preis sie dafür zahlen.
- Und auch in der Wirtschaft wird es welche geben die sagen, „Ist doch super, da kann ich noch größeren Einfluss nehmen“.
Um die wichtige Beobachtung machen zu können, wie akademische Sprache genutzt wird, um alte, antidemokratische Konzepte neu zu framen, muss man ganz schön gebildet sein.
Jedenfalls geht von ‚Wölfen in Talaren‘ eine nicht minder große Gefahr aus als von den offensichtlichen Verfassungsfeind:innen.
Ergänzend verweise ich einfach noch mal auf den Deutschland-Monitor (s.o.) bzw. ausgewählte Ergebnisse desselben.
Die Verfassungstreue erheblicher Teile der Bevölkerung wird überschätzt.
Implizit steckt da schon der Gedanke drin, dass nur eine Richtung an die Macht kommt und auch da bleibt. Frag mal die gleichen Leute, ob sie auch akzeptieren wollen, dass eine andere politsiche Strömung herrscht. Man muss da gedanklich wirklich nur den einen Schritt machen, um die Demokratiefeindlichkeit solcher Ideen zu sehen. Von daher würde ich sagen, man muss zur Bewertung an dieser Stelle nicht sonderlich gebildet sein, sondern nur ehrlich.
Ich fürchte, das stimmt leider.
Wenn ich möchte, dass meine Wünsche unbedingt erfüllt werden, nehme ich in Kauf, dass gegenläufige Wünsche anderer unbedingt nicht erfüllt werden.
Umso mehr gilt es, demokratische Grundüberzeugungen aktiv zu stützen: durch wirksame Prävention und Maßnahmen, die sie im Alltag verankern.
Genau das ist meiner Meinung nach das methodisch Fragwürdige an der Studie.
Was die Menschen in Deutschland schon lange beobachten können ist ja schlicht: 1. Es wird viel gequasselt und in der Außenpolitik meist mit gesenktem Kopf gekuscht, große Worte werden geschwungen aber nichts passiert, weil 2. die Regierung ein komplexer Apparat aus mehreren Parteien ist, die sich gegenseitig lahmlegen. Es drängt sich das Bild auf: die deutsche Regierungsspitze hat kein Rückgrat, wird international nicht respektiert und handlungsfähig ist sie auch nicht.
Kriegt man nun diese beiden Fragen gestellt nach der einen Partei und einer starken Führungspersönlichkeit, versteht man das überhaupt nicht notwendigerweise als Widerspruch zur Demokratie und denkt dabei (entgegen wohl dessen was der Fragesteller insinuieren wollte) gar nicht an Hitler und NSDAP 2.0, was es streng genommen auch gar nicht ist.
„Ich möchte eine handlungsfähige Partei mit starker Führung von der ich das Gefühl habe das sie im Sinne des ‚Volkes‘ handelt, die ich selbst wähle und auch wieder abwählen kann“ - das ist der Gedanke jener die hier stark zustimmen.
An der Art und Weise der Befragung ist in diesem Fall nichts fragwürdig.
Der Moderationsleitfaden wurde dazu zielgerichtet mit den ersten Auswertungen der standardisierten Befragung abgestimmt. Weiterhin helfen die Fokusgruppendiskussionen dabei, die sogenannte interne Validität der im Fragebogen angewendeten Items zu prüfen. Anders gesagt: Die Diskussionen zeigen, ob die standardisierte Befragung auch das misst, was sie messen soll. Fokusgruppendiskussionen können zudem Hinweise auf unerwartete Zusammenhänge geben, die in der Folge eine zielgerichtete Auswertung der Umfragedaten ermöglichen.
Teilweise wurden auch Items im Hinblick bestimmte Auswertungsdimensionen nicht berücksichtigt.
Einige Items wurden aus in der Praxis bewährten Langzeitstudien übernommen.
Die Items sind klar verständlich (z.B. zur Befürwortung einer Einparteienherrschaft), sodass sie auch bei wenig Gebildeten funktionieren.
Usw.
Da wurde also schon sozialwissenschaftlich ordentlich gearbeitet.
Autoritäre, antipluralistische Regime kamen ja nicht nur im Nationalsozialismus vor.
Es gibt sie bis heute.
Kein Steuergeld für die AfD-Stiftung
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) könnte bald Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Bisher ging sie leer aus - doch nun sitzt die AfD ein drittes Mal im Bundestag und darf erstmals Millionen fordern.
Ich würde sagen, die deutsche Regierungsspitze hat kein Rückgrat. Also aus der Perspektive, dass die sich zum Wohle ihrer Wählerschaft einzusetzen hätte.



