AfD wahrscheinlich verfassungswidrig - GFF-Gutachten veröffentlicht

Es wird ja auf jeden Fall Thema in der Lage sein, aber quasi schon mal vorab: Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Verfassungswidrigkeit der AfD ist nun online und kommt bei einer m. E. differenzierten Betrachtung zu einem eindeutigen Ergebnis.

[Edit: Zudem sind die Belege für das verfassungswidrige Verhalten der Partei in einer Datenbank hinterlegt, die für eigene Analysen genutzt werden kann:]

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Etwas anderes wäre auch sehr verwunderlich gewesen.

Trotzdem danke für die Vorabinformation.

Hier noch die Vorstellung in der Bundespressekonferenz:

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Hm, taucht nicht einmal das Wort „Buermeyer“ auf. Aber Ulf ist doch auch in dem Verein, oder verwechsle ich da was? Hirn ist aktuell nicht im optimalen Temperaturfenster…

Er scheint nicht mehr Vorstand zu sein. Hat mich auch gewundert

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Ah, Ok. Danke für die Info!

Ich hätte so gerne Hoffnung, dass das der Verbotsdebatte endlich die überfällige Entschlossenheit verleiht.

Morgen gibt es dazu noch ein Webinar für Spender, also wenn konkrete Fragen hier auftauchen, würde ich schauen, ob ich die dort stellen kann.

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Ab Minute 15 wird in dem Video auf die wesentlichen Unterschiede zum Gutachten des Verfassungsschutzes eingegangen.

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Es kommt anscheinend wieder Bewegung in die Sache:

Nach der Veröffentlichung eines neuen Expertengutachtens zur AfD ist die Sache für fünf Bundestagsabgeordnete, die sich schon länger fraktionsübergreifend mit dem Thema beschäftigen, klarer und dringlicher denn je: Sie wollen, dass die Partei auf ihre Verfassungswidrigkeit geprüft wird. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe müsse endlich vorbereitet werden, fordern die Parlamentarier von CDU, SPD, Grünen, Linken und SSW.

https://archive.is/Agzi4

Am 11.7. sind wieder in vielen Landeshauptstädten PRÜF-Demos:

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Bitte nicht übersehen: Die GfF ist eine NGO. Die hat eine Agenda (auch wenn ich sie meist teile). Man wird das Gutachten nicht als „Vorweggenommenes Urteil des BVerG“ betrachten können, vermutlich eher als interessensgeleitetes Ergebnis.

Gerade deshalb ist die Kurzzusammenfassung sehr interessant, denn sie konstatiert auch, das sich andere Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung sich gegenwärtig nicht hinreichend verdichten: Abschaffung der parlamentarischen Demokratie, Untergrabung der richterlichen Unabhängigkeit, Remigration, Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, behindertenfeindliche Tendenzen (die exakten Gründe dafür habe ich noch nicht recherchiere und kann daher nur mutmaßen, dass hier das Kriterium „Partei in Gänze“ noch nicht hinreichend belegt ist). Für mich ein mutmaßlich hinreichendes Indiz für eine Ausgewogenheit.

Ich hoffe, das Gutachten stößt ein Denkprozess und eine öffentliche Diskussion an.

Die Angst, dass ein Verbotsverfahren letztlich nicht zu einem Verbot führen könnte, ist unbegründet. Wenn das Verbotsverfahren scheitert, ist das so. Das Triumpfgeheul werden wir uns dann anhören müssen; ich denke, wir werden das überleben. Welcher ernsthafte Schaden könnte denn sonst noch entstehen?

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Ich habe die Zusammenfassung nur überflogen; die Power liegt wenn es richtig verstehe in der Masse der digitalisiert aufbereiteten und ausgewerteten Datenpunkte. Das könnten massiven Ermittlungs-Steigbügel für ein potenzielles Verfahren darstellen.

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Einige Akademiker, die immer wieder verharmlost haben, haben jetzt wohl Begründungsschwierigkeiten, z. B.:

„Ich halte ein AfD-Parteiverbot für einen Irrweg.“ (Philip Manow)

„Wenn brisante Kontroversen von der politischen Arena in die Gerichte verlagert werden, dann ist die Demokratie in Gefahr…“ (Jörg Baberowski)

„Die Demokratie ist nicht in der Krise, im Gegenteil: Sie wird vielmehr [auch durch die AfD] belebt! Denn Streit und Polarisierung sind die Markenzeichen der Demokratie.“ (Jörg Baberowski)

Baberowski spricht der Demokratie sogar ab, eine zu bleiben, wenn die AfD verboten würde. (Vgl. hier)

Näheres dazu:

Da die anderen Parteien gerade daran scheitern, die AFD inhaltlich zu stellen, ist das einzig verbleibende Argumente, dafür nicht die AFD zu wählen, ist, dass die AFD Verfassungswidrig sei. Es also inakzeptabel ist die AFD zu wählen. Viele Linke argumentieren ja basierend darauf auch den gewünschten Ausschluss der AFD aus Talkshows.

All das fällt weg, wenn die AFD indirekt als verfassungskonform bestätigt wird.

Damit wird sich für die AFD ein neuer Wählerpool öffnen, an Leuten, die inhaltlich mit der AFD übereinstimmen, aber zurückhaltend sind, weil sie glauben, dann eine verfassungsfeindliche Partei zu wählen.

Bei einem Thema geht das Gutachten meiner Ansicht nach nicht weit genug:

AfD-Funktionär*innen werten auch andere Gruppen ab, darunter Sinti*zze und Rom*nja sowie Menschen mit Behinderungen. […]

Doch da hört es auf: Anders als bei Muslim*innen sind keine rechtlichen Maßnahmen nachweisbar, die in Zukunft die Menschenwürde dieser Gruppen verletzen würden.

Aus dem letzten Wahlprogramm der AfD:

Eine Inklusion muss mit Augenmaß erfolgen, den Kindern Erfolgserlebnisse ermöglichen, darf aber Schüler und Lehrer nicht überfordern und die Mitschüler nicht am Lernfortschritt hindern.
Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, die die Regelschule nicht leisten kann.

Die AfD setzt sich deshalb für den Erhalt der Förderschulen ein. Die Förderschule sollte wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.

Aus dem „Konzept für Sozialpolitik“ der Partei

Bildungsexperimente wie die Einheitsschule und die Inklusion um jeden Preis sind nicht bildungsgerecht und verhindern, dass junge Menschen zu der für sie besten Bildung gelangen können. Die sozialen Sicherungssysteme werden die Folgelasten nicht tragen können. Eine nachhaltige Verarmung und Verelendung breiter Bevölkerungsschichten wird die unabweisbare Folge sein.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Inklusion, gerade auch im Bildungswesen. Dass die AfD die Ausgrenzung von Behinderten in Förderschulen zum „Regelfall“ machen will, sehe ich anders als die EFF durchaus als „rechtliche Maßnahme“, die der Menschenwürde zuwiderläuft. Das gleiche gilt für die Herabwürdigung von Inklusion als „Bildungsexperiment“ und das leider weit über die rechtsextreme Szene gepflegte Vorurteil, dass sich unsere Gesellschaft die Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen nicht leisten könne (Angesichts einer alternden Bevölkerung und Fachkräftemangel ist doch das Ggegenteil der Fall – Ohne Inklusion und Teilhabe wird erheblichen Teilen der Bevölkerung gleichberechtigter Zugang zur Gesellschaft verwehrt).

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Man muss nicht verfassungswidrig sein, um moralisch verwerflich zu sein. Die Verfassung zeigt nur die absoluten Grenzen des zulässigen politischen Verhaltens auf. Nur weil eine Partei diese nicht überschreitet macht einen das nicht automatisch wählbar.

Ich glaube nicht, dass diese Gruppe besonders groß ist. Schon heute wählt bei mir in der Ecke ca. 30% die AfD. Die anderen 70% finden die Partei weitgehend verabscheuungswürdig. Es mag vielleicht ein paar Beamte geben, die bis zu einer abschließenden juristischen Bewertung nicht mit der AfD in Verbindung gebracht werden wollen. Aber auch die können in der Anonymität der Wahlkabine schon heute völlig gefahrlos ihr Kreutzchen machen, wenn sie denn wollen.

„Verfassungsfeindlich“ ist ein abstraktes Konstrukt, das mit der Wahlentscheidung wenig zu tun hat, solange es nicht konkrete juristische Folgen (= Verbot der Partei) hat.

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Klar ist die AfD auf sehr vielen Ebenen eine gruppenbezogen menschenfeindliche Partei.

Dafür wird sie ja auch v.a. gewählt.

Die Studie zeigt, dass Wähler, die ein hohes Maß an narzisstischer Rivalität als Persönlichkeitsmerkmal aufweisen, also andere abwerten, um sich selbst aufzuwerten, dazu neigen, rechtsradikale populistische Parteien zu wählen.

https://presse.uni-mainz.de/zusammenhang-zwischen-narzisstischer-persoenlichkeit-und-rechtspopulismus-aufgedeckt/

Bis zum Parteiverbot, was sich in jedem Fall noch Jahre hinziehen wird, muss die Brandmauer stehen:

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Wow. Das Interesse ist unser aller Freiheit (Stärkung der Grund- und Menschenrechte), denke ich. Das Agenda zu nennen, was immer einen Beigeschmack von Eigeninteresse hat, finde ich schon ein starkes Stück.
Vorweggenommen wird da gar nichts. Das hat Bijan Moini auch vorher schon betont.

Letztlich geht es doch nur darum, ob man das BVerG endlich entscheiden lassen will. Und zwar bevor die AfD Verfassungsrichter bestimmt oder unter Druck setzt oder ihre Berufung verhindert.

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Da bräuchte ich persönlich mehr Kontext. Da steht „um jeden Preis“, was Extremfälle insinuiert, aber du sprichst einfach von „Behinderungen“ (im Allgemeinen). Weiter oben steht explizit „besonderer Förderbedarf“. Das lässt sich durchaus differenziert definieren und ich verstehe nicht wie man das als Herabwürdigung verstehen kann. Auf der anderen Seite ist man sich doch stets einig, dass individuelle Förderung mit dem Ziel, dem Einzelnen sein Maximum zu ermöglichen, gut, richtig und erstrebenswert ist?

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Hier mal die Quintessenz des Gutachtens (KI):

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) untermauert die Verfassungswidrigkeit der AfD systematisch anhand konkreter verfassungsrechtlicher Schutzgüter (GFF_AfD-Gu… p. 17). Die zentralen Argumente lassen sich nach den drei im Grundgesetz verankerten Kernprinzipien sowie der organisatorischen Umsetzung differenzieren und mit konkreten Beispielen belegen:

1. Verstöße gegen das Demokratieprinzip

Das Gutachten führt an, dass die Partei den offenen politischen Willensbildungsprozess aktiv untergräbt (GFF_AfD-Gu… pp. 18, 36).

  • Politische Gegner als „Feinde des Volkes“: Etablierte Parteien und Kritiker werden nicht als politische Konkurrenten, sondern als illegitime Feinde dargestellt (GFF_AfD-Gu… pp. 37-38). Beispiel: Bundessprecher Tino Chrupalla bezeichnete Regierungsmitglieder als „Vasallen Amerikas“ (GFF_AfD-Gu… p. 39), während andere Abgeordnete von einer „aus Amerika gesteuerten pädophilen grünen Clique“ sprachen (GFF_AfD-Gu… p. 39).
  • Forderung nach politisch motivierter Strafverfolgung: Das Gutachten dokumentiert über 220 Fälle, in denen die Inhaftierung und Verurteilung von politischen Gegnern für rein demokratisch legitimierte Entscheidungen gefordert wird (GFF_AfD-Gu… pp. 18, 43). Beispiel: Alice Weidel kündigte an, persönlich dafür zu sorgen, dass Angela Merkel „vor einem Gericht lande“ (GFF_AfD-Gu… p. 44). Der Bundesverband bewarb die Aussage, dass jede Stimme für die AfD näher „an den Haftbefehl für Angela Merkel“ führe (GFF_AfD-Gu… p. 44).
  • Einschüchterung der Opposition: Anhänger und Funktionäre versuchen systematisch, Andersdenkende durch Drohungen (wie Entzug der Staatsbürgerschaft) aus dem politischen Diskurs zu verdrängen (GFF_AfD-Gu… pp. 18, 39).

2. Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie

Hier stellt das Gutachten ein abgestuftes „Klassen-Konzept“ fest, das bestimmten Gruppen die elementare Rechtsgleichheit abspricht (GFF_AfD-Gu… pp. 19-20).

  • Rassistisch-ethnisch geprägte Familienpolitik: Staatliche Förderungen sollen gezielt an die ethnische Abstammung gekoppelt werden (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 23). Beispiel: Die Bundesfraktion fordert Familienkredite nur für Eltern, die beide Deutsche sind (GFF_AfD-Gu… p. 23). Im Wahlprogramm Sachsen wird die Beschränkung von Babybegrüßungs- und Landeserziehungsgeld auf „deutsche Einstaatler“ gefordert (GFF_AfD-Gu… p. 23).
  • Rechtliche Abwertung von Muslimen: Einschränkungen im öffentlichen Leben zielen spezifisch auf die Religionszugehörigkeit (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 23). Beispiel: Die Partei fordert ein pauschales Verbot islamischer Kopftücher in öffentlichen Einrichtungen sowie generelle Bauverbote für Moscheen und Minarette (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 23-24).
  • Existenzielle Schlechterstellung von Schutzsuchenden: Asylbewerbern sollen Grundrechte systematisch entzogen werden (GFF_AfD-Gu… pp. 19-20). Beispiel: Neben der Forderung der Bundesfraktion, Asylbewerber auf Sachleistungen zu beschränken („Bett, Brot, Seife“) (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 23), fordert der Landesverband Brandenburg Betretungsverbote für Geflüchtete bei öffentlichen Veranstaltungen (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 24).
  • Segregation im Bildungswesen: Die Trennung von Kindern nach ihrer Herkunft wird konkret angestrebt (GFF_AfD-Gu… p. 24). Beispiel: Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt fordert dauerhafte „Sonderklassen“ für Flüchtlingskinder über deren gesamte Schullaufbahn (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 24).
  • Ausbürgerungskonzepte (Remigration): Die Partei plant die rechtliche Rückabwicklung von Einbürgerungen (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 23). Beispiel: In Anträgen in Berlin, Bayern und Brandenburg wird die Ausweitung von Verlusttatbeständen der Staatsbürgerschaft gefordert, insbesondere für straffällige Doppelstaatler oder Eingebürgerte (GFF_AfD-Gu… pp. 19, 23).

3. Das „Daraufausgehen“ (Planvolles Vorgehen und Potentialität)

Die Verfassungswidrigkeit wird dadurch untermauert, dass die verfassungsfeindlichen Ziele nicht bloß theoretische Programmatik sind, sondern die Partei aktiv und planvoll auf deren Realisierung hinarbeitet (GFF_AfD-Gu… pp. 17, 33).

  • Dominanz radikaler Kräfte: Gemäßigte Strömungen existieren laut Gutachten nicht mehr; Personen, die verfassungsfeindliche Aussagen tätigen, werden durch Beförderungen innerparteilich legitimiert statt sanktioniert (GFF_AfD-Gu… pp. 17, 28).
  • Systemische Agitation: Die Zersetzung der demokratischen Ordnung erfolgt über eine aggressive Delegitimierung von Staatsorganen, Justiz und freien Medien (GFF_AfD-Gu… pp. 20, 35).
  • Reale Machtoptionen: Aufgrund hoher Wahlergebnisse, einer gefestigten Organisationsstruktur und finanzieller Ressourcen besitzt die Partei das tatsächliche Potenzial, diese Ziele auch gesetzgeberisch umzusetzen (GFF_AfD-Gu… pp. 20, 32).
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Agenda ist, ähnlich wie Ideologie, erstmal ein neutraler Begriff, der leider im Sprachgebrauch oft vorwurfsvoll verwendet wird. Dass jede NGO eine Agenda hat, ist ebenso logisch, wie dass jeder gemeinnützige Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Denn das Verfolgen einer Agenda, also der Willen, etwas zu verändern, zeichnet ja gerade die NGO aus.

Dass so ein Gutachten immer vor dem Hintergrund des Begutachtenden betrachtet werden muss kann man glaube ich auch ganz neutral betrachten. Ein Gutachten der GFF wird natürlich zu einem anderen Ergebnis kommen als ein Gutachten der AfD selbst. Wir würden ja auch ein Gutachten von Greenpeace in Umweltschutzaspekten anders bewerten als ein Gutachten von Shell oder BP.

Ganz grundsätzlich: Die Behindertenrechtskonvention der UN wurde 2009 auch von Deutschland ratifiziert und ein wesentlicher Teil davon ist tatsächlich Inklusion und Teilhabe. Auf dieser Grundlage gilt auch der Grundsatz der „völkerrechtsfreundlichen Auslegung“ des Grundgesetzes, daher das BVerfG muss bei der Auslegung von Dingen wie der Menschenrechte auch die Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Dazu gehört, dass Menschen mit Behindern, wann immer sinnvoll möglich, in Regelschulen unterrichtet werden sollten. Dass dies in einigen Fällen nicht möglich ist (wenn z.B. massive kognitive Einschränkungen vorliegen und maximal im Zahlenraum von 1-10 gerechnet werden kann macht eine Regelschule wenig Sinn…) ist klar.

Die AfD fordert aber ein generelles „Zurück“ zum alten Standard der Förderschulen. „Um jeden Preis“ ist hier eine Abwägung, bei der die Interessen der Menschen ohne Behinderung klar über die Interessen der Menschen mit Behinderung gestellt werden.

Individuelle Förderung ist gut und richtig, eine Ausgrenzung hingegen ist gerade keine individuelle Förderung, sondern eine Klassifizierung. Förderschulen als „individuelle Förderung“ zu bezeichnen ist in etwa so sinnlos, wie das dreigliedrige Schulsystem als „individuelle Förderung“ zu bezeichnen. Daran ist nichts individuell, es wird nur in „Güteklassen“ sortiert.

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Ich glaube schon, dass es dort einige gibt, die das abhält. Ich rede hier nicht von Linken Wählern sondern von alten, stark konservativen CDU-Wählern. Da kann so ein Gewinn den locker nochmal 5% geben und danach gibt es keine Grenze mehr nach oben.