AfD wahrscheinlich verfassungswidrig - GFF-Gutachten veröffentlicht

Es sind immerhin Juristen, die das Thema von allen Seiten beleuchtet haben, z.B. auch Entlastendes gesucht haben.

Ein Jahr lang!! Das sollte man nicht als "voreingenommen " bewerten.
In jedem Interview, das Bijan Moini im Vorfeld gegeben hat, hat er betont, dass das Ergebnis eben nicht feststehe und das Gutachten des Verfassungsschutzes nicht ausreiche.

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Das sagt Till doch auch:

Wir reden hier nicht über Donald-Trump-mäßiges „Lügen“, sondern schlicht über einen Bias. Durch den Geldgeber und die Auswahl der an dem Gutachten beteiligten Wissenschaftler durch den Geldgeber kommt es immer zwangsläufig zu einem Bias. Die GFF wird den Auftrag für ein solches Gutachten an andere Wissenschaftler geben als die AfD - und dass das einen enormen Unterschied in der Bewertung macht kann man glaube ich kaum bestreiten.

Nicht umsonst ist die Auswahl des Gutachters in Gerichtsprozessen sehr relevant für den Ausgang des Prozesses. Deshalb haben vom Gericht beauftrage Gutachten generell eine höhere Beweiskraft als ein Parteiengutachten.

Wie gesagt, niemand wirft der GFF oder den Wissenschftlern, die beteiligt waren, vor, hier etwas falsch gemacht zu haben. Es wird von Till lediglich darauf hingewiesen, dass es natürlich auch hier einen Bias gibt, was relativ selbstverständlich ist.

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So wie ich es verstanden habe, hat Til einfach nur beschrieben, wie andere auf das Gutachten blicken könnten, was bezogen auf die möglichen Auswirkungen m. E. ein sinnvoller Perspektivwechsel ist. Und selbst wenn es seine persönlich Bewertung sein sollte, dass die GFF eine bestimmte politische Agenda hat, bedeutet das ja nicht automatisch, die Qualität der Analyse herabzuwürdigen.
Wir können uns auch hier wahrscheinlich schnell darauf einigen, wie man dieses Gutachten bewerten „sollte“ - nur wird das wenig Einfluss darauf haben, wie es tatsächlich wahrgenommen werden wird.

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Mögliche Polemiken gegen das Gutachten sind natürlich sehr wahrscheinlich. Davon darf man sich nicht kirre machen lassen.

Wichtiger ist, ob sich die Gutachter:innen an den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts orientieren (KI):

Das GFF-Gutachten zur AfD zieht an zentralen Stellen direkte Parallelen zur Argumentation des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im NPD-Verfahren von 2017 (GFF_AfD-Gu… p. 21). Es zeigt sich, dass die ideologischen Stoßrichtungen und die geforderten Maßnahmen beider Parteien in weiten Teilen deckungsgleich sind (GFF_AfD-Gu… p. 22).

Gleichzeitig unterscheidet sich die AfD in der Struktur ihrer Beweisführung und insbesondere in einem entscheidenden Punkt des Verbotsverfahrens: der Potentialität (GFF_AfD-Gu… pp. 18, 22).

Der direkte Vergleich gliedert sich in folgende Aspekte:

1. Inhaltliche Deckungsgleichheit der Forderungen (Menschenwürde)

Das Gutachten stellt fest, dass das vollständige Bild der AfD dem der NPD strukturell sehr ähnelt, sobald man die konkreten, gegen die Menschenwürde gerichteten Maßnahmen gegenüberstellt (GFF_AfD-Gu… p. 22):

  • Ethnische Exklusion (Familienpolitik): Das BVerfG stellte bei der NPD fest, dass familienunterstützende Maßnahmen rassistisch motiviert exklusiv für „deutsche Familien“ gefordert wurden (GFF_AfD-Gu… p. 22). Das GFF-Gutachten belegt identische Muster bei der AfD, etwa durch die Bundestagsfraktion (Familienkredit nur, wenn beide Eltern Deutsche sind) oder Landesverbände (Babybegrüßungsgeld nur für deutsche Einstaatler in Sachsen) (GFF_AfD-Gu… p. 23).
  • Rechtliche Abwertung von Ausländern: Die NPD forderte die Ausgliederung von Ausländern aus dem Sozialwesen (GFF_AfD-Gu… p. 23). Die AfD konkretisiert dies laut Gutachten über die Vorenthaltung des menschenwürdigen Existenzminimums für Schutzsuchende („Bett, Brot, Seife“) sowie den Entzug der Grundsicherung für Ausländer, die nicht mindestens 10 Jahre eingezahlt haben (GFF_AfD-Gu… p. 23).
  • Schulische Segregation: Wo die NPD die Trennung von deutschen und ausländischen Kindern forderte, verlangt die AfD (z. B. im Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt) dauerhafte „Sonderklassen“ für Flüchtlingskinder über die gesamte Schullaufbahn (GFF_AfD-Gu… pp. 23, 25).
  • Umgang mit Kriminalität und Asyl: Beide Parteien fordern die ersatzlose Streichung des Grundrechts auf Asyl sowie Abschiebungen krimineller Ausländer auch dann, wenn ihnen im Heimatland Folter oder die Todesstrafe drohen (GFF_AfD-Gu… pp. 23-24).

2. Unterschiede in der Rhetorik und Codierung

Während die Verfassungsfeindlichkeit der NPD offen zutage trat, agiert die AfD strategisch anders:

[…]

  • AfD (nach GFF-Gutachten): Die AfD verzichtet in ihrer offiziellen Programmatik weitgehend auf offene NS-Bezüge (eine NS-Wesensverwandtschaft ist ihr nicht nachweisbar) (GFF_AfD-Gu… p. 21). Der Antisemitismus ist hier strukturell in codierten Verschwörungserzählungen verpackt (GFF_AfD-Gu… pp. 20, 22). Das verfassungsfeindliche Gesamtbild ergibt sich bei der AfD erst über eine Massen-Auswertung von Anträgen, Wahlprogrammen und Funktionärsäußerungen (GFF_AfD-Gu… p. 22).

3. Neue Dimension: Verletzung des Demokratieprinzips

Das GFF-Gutachten geht in einem Punkt über das historische NPD-Urteil hinaus und begründet die Verfassungswidrigkeit der AfD massiv mit der Unterdrückung des politischen Gegners (GFF_AfD-Gu… pp. 18, 36):

  • Die AfD fordert – anders als die NPD in dieser Systematik – die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung politischer Gegner für deren rein demokratisch legitimierte Entscheidungen (z. B. bezüglich der Corona- oder Migrationspolitik) (GFF_AfD-Gu… pp. 42-43). Das Gutachten stuft dies als direkten Angriff auf die im Demokratieprinzip verankerte Offenheit des Willensbildungsprozesses ein (GFF_AfD-Gu… pp. 18, 36).

4. Das entscheidende Kriterium: Die „Potentialität“

Dies ist der juristisch schwerwiegendste Unterschied im Vergleich der beiden Verbotsverfahren:

  • NPD (2017): Das BVerfG lehnte ein Verbot der NPD 2017 ab, obwohl es die Verfassungsfeindlichkeit der Partei vollumfänglich feststellte. Der Grund war die fehlende Potentialität: Die NPD war politisch vollkommen bedeutungslos (Wahlergebnisse im Promillebereich, keine parlamentarische Relevanz) und stellte keine reale Gefahr für die Demokratie dar.
  • AfD (nach GFF-Gutachten): Das Kriterium der Potentialität wird bei der AfD als vollständig erfüllt angesehen (GFF_AfD-Gu… p. 20). Durch hohe Wahlergebnisse, starke Präsenz in Bundestag und Landtagen, erhebliche finanzielle Mittel und einen hohen Mobilisierungsgrad verfügt die AfD – im Gegensatz zur NPD – über die reale Macht und die prognostische Eintrittswahrscheinlichkeit, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch gesetzgeberisch in die Tat umzusetzen (GFF_AfD-Gu… pp. 20, 32-33).
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Einfaches Vereinsmitglied schließt Vorstand wohl aus.

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Das ist nicht so. Gerade Akademiker sind es gewohnt, dass andere Einschätzungen geäußert werden. Die Vorstellung, dass Wissenschaft immer schwarz/weiß Ergebnisse liefert, ist zwar im jüngeren Journalismus en vougue, aber leider fehlgeleitet. Es ist ja kein Gutachten, das einen naturwissenschaftlichen Fakt belegt, sondern eine juristische Einschätzung. Ob das BVerfG das genauso sieht, ist weiterhin völlig offen.

Parteiverbotsverfahren sind tatsächlich gleichzeitig demokratisch und undemokratisch, solange man das Ergebnis nicht kennt. Das ist übrigens nichtmal der geisteswissenschaftlichkeit geschuldent, sondern könnte in der Physik auch passieren :wink:

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Klar gibt es immer wieder alle möglichen Meinungen und Einschätzungen in der akademischen Sphäre.

Und Manow und Baberowski werden natürlich weiterhin gegen „Konstitutionalisierung“ schießen und das Bundesverfassungsgericht entmachten wollen.

Beide sind aber nicht einmal Juristen.

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Daraus bin ich jetzt nicht schlauer. Der AfD-Vorschlag liest sich so, dass im Status Quo Kinder grundsätzlich in Regelschulen unterrichtet werden, auch wenn nicht sinnvoll möglich.

Schlaut man sich mit ChatGPT auf, dann liest sich das Inklusionsmodell gut und richtig:

Dabei erhalten sie je nach Bedarf Unterstützung durch:
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen,
Schulbegleitungen,
individuelle Förderpläne,
technische Hilfsmittel,
barrierefreie Schulgebäude.

Die Vision: die Kinder erhalten die gleiche Sonderförderung, allerdings mit dem Vorteil der Teilhabe am Regelschulgeschehen.

Liest man dann aber weiter:

Herausforderungen

Mangel an sonderpädagogischem Personal.

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Nicht alle Schulen sind barrierefrei.

Lehrkräfte fühlen sich teilweise nicht ausreichend vorbereitet.

Hoher Ressourcenbedarf für individuelle Förderung.

Klingt für mich so als wäre die Idee gut, aber sie lässt sich praktisch nicht umsetzen, wird aber dennoch halbgar durchgedrückt und siecht problematisch vor sich hin (klassisch Deutschland eben), daher wohl auch die Diskussionen und Kritik.

Jetzt hat man zwei Optionen.

  1. Zurück zum alten Modell in dem Kinder mit Förderbedarf zentralisiert auch tatsächlich gefördert werden konnten (?) oder
  2. Geld draufschmeißen und die Herausforderungen absehbar lösen

Aber wie wir das hierzulande immer so tun, wird es wohl Option 3: Diskutieren, nichts ändern und weiter von Idealen träumen.

Die Förderschulen wurden ja nicht aus Jux oder Ideologie aufgegeben, sondern weil sie nicht funktioniert haben und im Widerspruch zur von Deutschland unterzeichneten Behindertenrechtskomvention standen.

Davon unabhängig sollten wir vielleicht zum Ursprungsthema zurück. Der Umgang mit Menschen mit Behinderung wurde im Gutachten nicht als hinreichend eindeutiger Fall bewertet, dafür und dagegen kann man Argumente finden und die sind doch hier mittlerweile ausgetauscht, würde ich sagen?

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Gut, die beste Erklärung die ich bisher gehört habe.

Klar :+1:t2:

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Mein Diskussionsbeitrag: es wird trotzdem kein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Mein Eindruck: aus Angst.
Ich überlege mir mal folgendes: die AfD hat 1,27 Millionen Mitglieder. Wenn nur 10% bereit wären für Ihre Partei auch Gewalt einzusetzen, wären das 127000 Gewalttäter (gendern muss ich das wohl kaum…). Angenommen die AfD erhält 25% der Stimmen von 60 Millionen Wahlberechtigten bei 80% Wahlbeteiligung, dann sind das 12 Millionen Wählerinnen. Wenn davon zusätzlich noch 1% für die AfD Gewalt ausüben würden, dann wären das noch einmal 120000 Gewalttäter. Das ist jetzt sehr annähernd betrachtet, aber dann wären wir bei ungefähr 250000 potentialen Gewalttätern vor, während und nach einem Verfahren, eventuell sogar ungeachtet des Verlaufes oder Ausgangs des Verfahrens. Ziemlich viele gegenüber einer Zahl von rund 330000 Polizistinnen von Bundes- und Landespolizei. Könnte das auch ein Grund sein, so ein Verfahren erst gar nicht anzustrengen? Einfach nur Angst?

Auch dieses Gutachten wird Gegenstand juristischer Kontroversen bleiben.

Auch wird es keinerlei Effekt auf den Zuspruch gewisser Teile der Bevölkerung zur rechtsradikalen AfD haben.

Man könnte jetzt denken, dann war ja alles umsonst.

Doch so ist es nicht.

Die umfassende Datensammlung und die Verknüpfung mit juristischen Standards, die das BVerfG schon angelegt hat, sind von großem Wert.

Die Stringenz der verfassungsrechtlichen Argumentation und die einmalige Belegdichte verbessern die Chancen, dass nun der Weg für ein Verbotsverfahren frei gemacht wird, substanziell.

Das kann andere Gerichtsentscheidungen vor der möglichen Einleitung eines solchen Verfahrens schon positiv beeinflussen.

Auch sollte das Gutachten die CDU disziplinieren, sich nicht noch weiter an die AfD ranzuwanzen. So stabilisiert sich zumindest ein Stück weit die Brandmauer. Auch dieser positive Effekt sollte nicht unterschätzt werden.

Nach meiner natürlich unmaßgeblichen Einschätzung wird das Bundesverfassungsgericht in einem etwaigen Verfahren der AfD sicher nicht das Siegel ‚verfassungstreu‘ verleihen, selbst wenn es die Partei nicht in Gänze verbietet.

Das BVerfG wird vielmehr nicht umhinkommen, der AfD substanzielle Mängel in Bezug auf den Kern unserer Verfassungsordnung zu bescheinigen.

Auch unterhalb eines Gesamtverbots könnte dann immer noch ein Verbot einzelner Landesverbände herausspringen.

Das Signal, das von einem BVerfG-Urteil ausgehen wird, wird jedenfalls nicht sein: Alles unproblematisch, was die AfD so treibt.

Die Furcht, alles unterhalb eines Komplettverbots würde die AfD stärken war übrigens schon immer unsinnig und v.a. unbegründet.

Wir sollten es also angehen.

Dazu, und da scheint mir ein Dämpfen der Erwartungen wichtig, wird noch viel zivilgesellschaftliches Engagement nötig sein.

Also, bleiben wir alle auf dem Teppich, schüren keine unrealistischen Erwartungen (z.B. in Bezug auf die Wählenden) und tun wir alles Nötige, um Entscheidungsbefugte für ein AfD-Parteiverbotsverfahren zu gewinnen!

In diesem Sinne: Ahoi!

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Die Vermutung, dass es zu vermehrter Gewalt kommen würde, ist sehr wahrscheinlich berechtigt:

Und schon jetzt zeigen sich etliche rechtsterroristische Verstrickungen:

Trotzdem darf man sich davon nicht einschüchtern und somit erpressen lassen.

Das wäre das Ende der Demokratie.

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Die Frage ist doch, hätte man das Ergebnis auch veröffentlicht wenn im Fazit gestanden hätte, dass die Beweislage sehr dünn ist, und es höchst wahrscheinlich ist, dass ein Verbotsverfahren scheitern würde.

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Ich halte das für einen Strohmann.

Wie viele Menschen, die die AfD eigentlich gut finden, sie aber nicht wählen, weil sie verfassungsfeindliche sei, wird es wohl geben? Genau. Keine.

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Das wäre ein Skandal erster Güte: Der Staat knickt aus Angst vor Nazis ein!

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Also ich hätte das jedenfalls erwartet und so wurde es gegenüber Spendern auch kommuniziert.

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Wenn es so kommt, muss man den Bürgerkrieg eben gewinnen. Man kann ja nicht einerseits überall erzählen, dass man unsere Demokratie gegen eine hypothetische russische Invasion verteidigen würde und sie dann kampflos aufgeben, nur weil der konkrete Feind keine russischen Uniformen trägt.

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Na hoffentlich. Wäre ja schlimm, wenn die kopf- und planlos herumeiern würden wie unsere Politik.

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Danke für die unemotionale Einordnung, der ich mich anschließe.

Ich möchte gerne noch etwas Manöverkritik zur Kommunikation loswerden:

  1. Es gab auf der Documenta in Kassel einen Auftritt von (freien) GFF Mitarbeitern vor ein paar Monaten, den ich sehr unglücklich fand, da sehr deutlich wurde, welches Ergebnis der Studie sie sich wünschen würden. Leider finde ich das Video nicht mehr…
  2. Sollte der Rücktritt von dem Lage-Host als Vorsitzender der GFF aus dem Grund erfolgt sein, dass die Studie zur Veröffentlichung anstand, war das ein guter Move, da ich denke, es klar ist wo die Lage Hosts, so wie ich auch, mit Bezug zu dem AFD Verbot stehen.
  3. Was die Reichweite der Studie angeht, finde ich eine Veröffentlichung während der Fußball WM, insbesondere an einem Tag an dem Deutschland spielt, unglücklich, da dies Reichweite kosten wird.

Ansonsten hoffe ich, dass das Verbotsverfahren jetzt kommt. So wie bisher, mit der Brandmauer, geht es nicht weiter!

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