Auch dieses Gutachten wird Gegenstand juristischer Kontroversen bleiben.
Auch wird es keinerlei Effekt auf den Zuspruch gewisser Teile der Bevölkerung zur rechtsradikalen AfD haben.
Man könnte jetzt denken, dann war ja alles umsonst.
Doch so ist es nicht.
Die umfassende Datensammlung und die Verknüpfung mit juristischen Standards, die das BVerfG schon angelegt hat, sind von großem Wert.
Die Stringenz der verfassungsrechtlichen Argumentation und die einmalige Belegdichte verbessern die Chancen, dass nun der Weg für ein Verbotsverfahren frei gemacht wird, substanziell.
Das kann andere Gerichtsentscheidungen vor der möglichen Einleitung eines solchen Verfahrens schon positiv beeinflussen.
Auch sollte das Gutachten die CDU disziplinieren, sich nicht noch weiter an die AfD ranzuwanzen. So stabilisiert sich zumindest ein Stück weit die Brandmauer. Auch dieser positive Effekt sollte nicht unterschätzt werden.
Nach meiner natürlich unmaßgeblichen Einschätzung wird das Bundesverfassungsgericht in einem etwaigen Verfahren der AfD sicher nicht das Siegel ‚verfassungstreu‘ verleihen, selbst wenn es die Partei nicht in Gänze verbietet.
Das BVerfG wird vielmehr nicht umhinkommen, der AfD substanzielle Mängel in Bezug auf den Kern unserer Verfassungsordnung zu bescheinigen.
Auch unterhalb eines Gesamtverbots könnte dann immer noch ein Verbot einzelner Landesverbände herausspringen.
Das Signal, das von einem BVerfG-Urteil ausgehen wird, wird jedenfalls nicht sein: Alles unproblematisch, was die AfD so treibt.
Die Furcht, alles unterhalb eines Komplettverbots würde die AfD stärken war übrigens schon immer unsinnig und v.a. unbegründet.
Wir sollten es also angehen.
Dazu, und da scheint mir ein Dämpfen der Erwartungen wichtig, wird noch viel zivilgesellschaftliches Engagement nötig sein.
Also, bleiben wir alle auf dem Teppich, schüren keine unrealistischen Erwartungen (z.B. in Bezug auf die Wählenden) und tun wir alles Nötige, um Entscheidungsbefugte für ein AfD-Parteiverbotsverfahren zu gewinnen!
In diesem Sinne: Ahoi!