AfD wahrscheinlich verfassungswidrig - GFF-Gutachten veröffentlicht

Die Provenienz des GFF-Gutachtens spielt im Welt-Artikel nur eine untergeordnete Rolle, da er in erster Linie dessen konkrete inhaltliche Argumente angreift – wie etwa die fundamentale Frage, wieso Forderungen nach einer Reduzierung von Leistungen für Ausreisepflichtige auf „Bett, Brot und Seife“ bei der AfD als verfassungswidrige Verletzung der Menschenwürde deren Verbot zur Folge haben sollte, während die fast wortgleiche Forderung im Wahlprogramm der Union von 2025 verfassungsrechtlich völlig unbeanstandet blieb, oder warum pauschale Remigrationsdebatten juristisch als Umsturzversuch gewertet werden, obwohl selbst SPD und Ampel-Vertreter im Zuge rechtlicher Verschärfungen regelmäßig von „Abschiebungen im großen Stil“ sprechen. Ich war schon etwas enttäuscht darüber, dass die Verfasser des Gutachtens diese evidente Argumentationsweise nicht antizipiert und im Gutachten selbst entkräftet haben.

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Die PNP hat vorgestern die Presseerklärung online veröffentlicht:

Gutachten: Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut

und heute in der Druckausgabe in einem Artikel am rechten Rand getitelt: „Gutachten: AFD ist eindeutig verfassungswidrig“
Der Artikel ist vollständig im Konjunktiv, aber darum auch mit sehr überzeugenden Argumenten.

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Welches Prinzip soll das sein? In Wahrheit entlarvt dieses Zögern ein tiefes Misstrauen in die eigene Argumentation. Wer das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie verweigert, gibt implizit zu, dass die eigenen moralischen Kampfbegriffe vor der nüchternen Beweislastprüfung in Karlsruhe in sich zusammenfallen würden.

Für Abgeordnete darf es hier kein bequemes Dazwischen mehr geben. Wer die AfD zur akuten Bedrohung erklärt, muss für das Verfahren stimmen. Wer das blockiert, zeigt, dass er seinen eigenen Worten nicht glaubt – und muss die AfD folglich als legitimen Teil des demokratischen Spektrums akzeptieren. Alles andere ist politisches Theater auf Kosten der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates.

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Wenn es nicht zu einem Verbot der AfD reicht, macht sie das nicht zu einer normalen Partei. Es bleibt die Partei die sich das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus nennt, wenn sie glaubt unter sich zu sein.

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Wir sollten die Debatte nicht mit schwammigen Begriffen wie der ‚normalen‘ Partei belasten – dafür gibt es ohnehin keine juristische Definition. Eine Partei wird nicht durch ein gescheitertes Verbotsverfahren normal, und sie wird nicht durch politische Urteile unnormal.

Das wahre Problem liegt tiefer: Nahezu alle Abgeordneten im Bundestag – mit Ausnahme der AfD selbst – erklären die Partei im Wochentakt zur existenziellen Gefahr für die Demokratie. Wenn man sich dann aber aus Angst vor einer juristischen Niederlage -und nicht zuletzt einer persönlichen Blamage- nicht vor das Bundesverfassungsgericht traut, offenbart das ein tiefes Misstrauen in die eigene Argumentation und in unser höchstes Gericht.

Wer den verfassungsmäßigen Weg eines Verbotsverfahrens aus Feigheit verweigert, der Partei aber gleichzeitig im parlamentarischen Alltag grundlegende Minderheitenrechte entzieht, greift eigenmächtig vor und missachtet zutiefst das Prinzip der Gewaltenteilung. Wer so agiert, argumentiert und handelt bereits heute jenseits unserer Verfassung.

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Eine normale Partei ist

und wie gesagt, weder ein fehlendes Gebotsverfahren noch ein gescheitertes machen die AfD dazu.

Weiß nicht von welchen „Minderheitenrechten“ (welch Ironie) du sprichst. Ausschussvorsitze?

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Teile der Bevölkerung scheinen fest entschlossen und der Annahme, dass ohne ihre Intervention nichts passiert.

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Der Begriff meint hier wohl Rechte, die kleineren Fraktionen im Parlament „zustehen“ (nach GG, Geschäftsordnung oder gängiger Vorgehensweise), unabhängig davon, ob man ihre Positionen gut findet.

Die Diskrepanz zwischen „kein Verbot anstreben“, aber die Partei eigenmächtig und ohne rechtstaatliches Vorgehen wie eine illegitime Partei behandeln, wird kritisiert.

Passt natürlich super ins AFD-Narrativ: Opferrolle, Mobilisierung, Aufmerksamkeit :confused:

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Ja, ich verstehe schon, deswegen soll er von diesem Geraune weg und konkretisieren, was er meint.

Wenn es dann so ist, dass er verlangt, dass Abgeordnete gegen ihren Willen abstimmen sollen, wenn es um einen Posten geht auf den man gewählt werden muss, dann kann er es ja sagen.

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Das AfD-Narrativ wird auch nur allzu gerne von AfD-nahen Medien wie der Springerpresse übernommen.

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Danke für den berechtigten Hinweis. Die Wahl des Begriffes ‚Minderheitenrechte‘ war schlichtweg falsch. Was ich eigentlich meinte, ist eine bewusste politische Ausgrenzung, die sich abseits rechtlicher Mindeststandards auf parlamentarischer Ebene abspielt und mit langjährigen demokratischen Traditionen bricht – wie zum Beispiel der Wahl von Oppositionspolitikern zu Vizepräsidenten des Parlaments oder zu Ausschussvorsitzenden. Auch die Änderung langjähriger gesetzlicher Regelungen, um einen bestimmten Alterspräsidenten zu verhindern, fällt darunter.

Halten Sie es vor diesem Hintergrund für richtig, eine Partei im parlamentarischen Alltag wie eine illegitime Gruppierung zu behandeln und sie zur größten Gefahr für die Demokratie zu erklären, sich gleichzeitig aber der Einleitung eines offiziellen Verbotsverfahrens zu verweigern? Und halten Sie es für richtig, wenn Parlamentarier ein solches Verfahren aus Angst scheuen, das Bundesverfassungsgericht könnte die eigene Meinung nicht teilen – was ja bedeuten würde, dass sich die Partei nach bestehender Rechtsordnung im demokratischen Spektrum bewegt –, den Kampf gegen sie einfach mit einer parlamentarischen Mehrheit und unter Missachtung der Gewaltenteilung fortzusetzen, nur um der Gefahr auszuweichen, vom Gericht daran gehindert zu werden, die eigene Auffassung von demokratischer Teilhabe zumindest faktisch durchzusetzen?

Genau diese Diskrepanz kritisiere ich, denn sie bedient letztlich genau das Narrativ der Gegenseite aus Opferrolle, Mobilisierung und Aufmerksamkeit und beschädigt das Vertrauen in die Konsistenz unserer rechtsstaatlichen Prozesse.“

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Das ist auch nur logisch, weil die AfD das Geschäftsmodell der Springer Presse ja befürwortet.

Wäre die Springer Presse progressiv, würde sie am eigenen finanziellen Ast sägen.

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Ich weise an der Stelle einfach nochmal darauf hin, dass hier grade so gut wie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gutachten stattfindet, sondern Themen diskutierten werden, die direkt mit dem, was das Gutachten an neuen Befunden/Belelgen/Argumenten einbringt, nichts zu tun haben und auch schon reichlich im Forum besprochen wurden. Über die Gründe will ich weder spekulieren noch urteilen.

Dafür dann bitte einfach das Forum durchsuchen und nachlesen, oder ein neues, eigenes Thema zum Umgang mit der AfD eröffnen

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Es ist alles rechtens:

Eine Verletzung des Rechts der Antragstellerin auf Gleichbehandlung als Fraktion aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) liegt nicht vor. Die Antragstellerin kann sich zwar auf das Recht auf Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitze stützen. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegen sich jedoch im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG). Weil es hier nicht um spezifische Statusrechte der Abgeordneten und Fraktionen, sondern allein um die Teilhabe an erst durch die Geschäftsordnung eingeräumten Rechtspositionen geht, ist der alleinige verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab das Willkürverbot.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

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Na ja. Das GfF-Gutachten triggert die Diskussion, ob es jetzt nicht endlich mal an der Zeit wäre, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Dabei kommt natürlich sofort auch eine Diskussion über das Con und Pro eines Parteienverbotsverfahren. Ich halte das nicht für ein „Thema verfehlt“, oder?

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Ich schon. Wenn man die eigene oder eine häufig genug wiederholte Argumentation ohne erkennbaren Bezug auf das Gutachten nochmal wiederholt, fällt es mir schwer zu sehen, warum das nochmal aufgewärmt werden sollte.

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Die Sachen hängen halt nicht zusammen.
A) Ich halte es für richtig, die AfD als Feind der Demokratie zu behandeln und alles (im Rahmen der Verfassung) daran zu setzen, dass sie möglichst wenig Einfluss nehmen kann.
B) Ich halte es für richtig, ein Verbot durchs BVG prüfen zu lassen.

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Sagen wir die Themen sind zumindest verwandt.
Organisatorisch wäre es natürlich schöner, wenn wir es hier schaffen könnten, inhaltlich über das Gutachten zu diskutieren (wo stimmen wir zu, wo widersprechen wir, ist die Methodik gut usw.) und in einem anderen Thread, ob dieses Gutachten nun zu einem neuen AfD-Verbotsverfahren führen sollte.

Ich fürchte aber, dass diese beiden Themen stets durcheinandergehen würden, wenn wir zwei separate Threads hätten, würden sie vermutlich in beiden durcheinander gehen. Der Moderationsaufwand wäre vermutlich zu hoch.

Insofern kann ich die Bitte nachvollziehen, dass wir hier schwerpunktmäßig über die inhaltliche Ebene des Gutachtens diskutieren sollten.

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Aber was hat sich denn unabhängig von den im Gutachten genannten Argumenten bei dieser Diskussion gegenüber dem Stand von vor 6, 12 oder 24 Monaten geändert? Die Argumente sind doch hier in diversen Threads ausgetauscht. Oder um es mit Karl Valentin zu sagen: „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“

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Es ist nicht so schwarz-weiß.
Nicht falsch verstehen, ich bin absolut für ein AfD-Verbotsverfahren und denke auch, dass die Argumente dagegen schlecht sind. Aber wenn jetzt ein CDU-Politiker tatsächlich davon überzeugt ist, dass die Beweise für eine Verfassungswidrigkeit der AfD nicht hinreichend sind, er aber gleichzeitig überzeugt ist, dass die AfD eine verfassungswidrige Partei ist, spricht wenig gegen das von dir kritisierte Verhalten.

Zwischen „Ich bin überzeugt, dass die Partei rechtsextrem ist“ und „Ich kann gerichtsfest beweisen, dass die Partei rechtsextrem ist“ gibt es eben doch noch einige Zwischentöne. Damit will ich wie gesagt das durchaus „feige“ Verhalten der Abgeordneten, die sich gegen eine Prüfung äußern, nicht rechtfertigen, ich halte dieses Verhalten auch für falsch. Aber der Schluss, den du daraus ziehst - der nebenbei 1:1 der AfD-Propaganda entspricht - ist keineswegs zwingend, sondern zu diesem Schluss kommst du nur, wenn du „persönliche Überzeugung, dass“ gleichsetzt mit „gerichtsfest beweisen können, dass“. Und das ist ein logischer Fehler.

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