Nun ja, das GFF-Gutachten liefert aufgrund seines konkreten Bezugs zu Maßstäben, die beim NPD-Verbotsverfahren vom BVerfG angewendet wurden (s.o.), Gründe, die den Erfolg eines Parteiverbotsverfahrens wahrscheinlicher machen.
Insofern hängt beides zusammen.
Und es ergibt sich, wenn man der Argumentation der GFF und der von ihnen beauftragten Gutachter:innen folgt, dadurch eine veränderte Sachlage.
Etwaige Konsequenzen aus dem Gutachten sollte man schon diskutieren können.
Aber allgemeine normative Aussagen darüber, dass es ein Verbotsverfahren geben „müsse“ oder Mutmaßungen darüber, was passieren würde, wenn dieses positiv oder negativ ausgeht oder aber ausbleibt, hatten wir m. E. halt schon zur Genüge.
Klar. Wenn die über neue Befunde begründet werden. Aber mir scheint nicht nur hier im Forum das Gutachten wenig ernsthaft gelesen zu werden, sondern eher als Aufhänger genutzt zu werden, um Varianten von „hab ich immer schon gesagt“ auszutauschen. Ich hab mich da anfänglich selbst mit reinziehen lassen, aber dann irgendwann auf den nächsten Beitrag mit Bezug zum Inhalt des Gutachtens gewartet und da ist nichts weiter gekommen. Liegt es daran, dass das Gutachten nicht gelesen wird, oder daran, dass man es gelesen hat und sich in welche Richtung auch immer bestätigt sieht? Ich weiß es nicht, weil halt nicht auf die Inhalte eingegangen wird. Und so dreht sich der Diskurs weiter im immer gleichen Kreis.
Das GFF-Gutachten ist ja selbst normativ, da es die Werteordnung unserer Verfassung auf bestimmte Weise in Anschlag bringt.
Mutmaßungen über den etwaigen (Nicht-)Erfolg eines Parteiverbotsverfahrens ergeben sich ja daraus, für wie zutreffend man die gutachterliche Analyse hält. Insofern steht auch das in Zusammenhang.
Das Gutachten in Gänze zu lesen, kann man wohl von niemandem verlangen. Überdies setzt eine kompetente Beurteilung/Einordnung ja spezifische verfassungsrechtliche Fachkenntnisse voraus, über die die Wenigsten verfügen dürften.
Insofern können die meisten (und ich zähle mich dazu) nur in ‚Wenn … dann …‘-Szenarien formulieren.
Wenn das Gutachten (nicht) hält, was es verspricht, dann sollte die Konsequenz eigentlich sein, dass …
Ob es hält, was es verspricht, darüber können nicht verfassungsrechtlich hinreichend Qualifizierte nur Mutmaßungen anstellen.
Wer der hier Mitlesenden und -schreiben könnte denn inhaltlich zu dem Gutachten noch etwas beitragen? Niemand verfügt für andere Belege. Die Methode und juristische Einschätzung und Bewertung sind von namhaften Verfassungsjuristen bestätigt worden. Das Ergebnis der juristischen Analyse klar (übrigens auch in Bezug auf Aspekte, die nicht nachweisbar waren).
Der Unterschied zu vorher: Das Gutachten vom Verfassungsschutz war dünn und dessen Ergebnis unzureichend. Dieses Gutachten ist sehr detailliert und hinreichend. Spätestens jetzt kann sich niemand mehr hinter dem „Wir wissen doch nicht, ob ein Verbotsverfahren erfolgreich sein würde“ verstecken (auch wenn das nie als Beleg getaugt hatte).
Die Unterstellung, hier habe niemand das Gutachten gelesen, ist (zumindest für mich, allerdings nur die Zusammenfassung und nur überflogen) unzutreffend und etwas anmaßend. Zudem wurde das Video zur Pressekonferenz (ich glaube mehrfach) gepostet - das haben also auch einige gesehen. Einige der Sponsoren in diesem Threade waren zudem sicherlich im Webinar, in dem die Ergebnisse den Sponsoren vorgestellt wurden.
Es besteht ja auch kein Zwang, hier noch unbedingt etwas zu schreiben zu müssen Vielleicht sollte der Thread einfach zeitnah geschlossen werden. Die eigentlich von mir intendierte Funktion - auf die Veröffentlichung des Gutachtens hinzuweisen - kann er dann ja trotzdem noch erfüllen.
Was ist auf jeden Fall noch sinnloser finde als die x-te Wiederholung der bereits ausgetauschten Argumente ist eine Meta-Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Wiederholung. Mit anderen Worten: Macht was ihr wollt, ich bin hier raus.
Ergänzen würde ich noch, dass man jenseits der Frage, ob man die verfassungsrechtliche Argumentation im GFF-Gutachten in Gänze oder zu wesentlichen Teilen teilt und daher zur Überzeugung gelangt, dass ein Verbotsverfahren wahrscheinlich erfolgreich wäre, auch bestimmte Sekundäreffekte des Gutachtens für wünschenswert erachten kann.
Wie ich oben schon schrieb, macht m.E. dieses Gutachten ein Einreißen der notwendigen Brandmauer deutlich unwahrscheinlicher.
Rechtsaußen stehenden Abgeordneten der CDU/CSU, die mit Kooperationen liebäugeln, könnte man nun nämlich immer unter die Nase reiben, mit einer wahrscheinlich verfassungsfeindlichen Partei zusammenarbeiten zu wollen.
Das ja auch von der GFF kritisierte Verfassungsschutzgutachten gab dazu anscheinend noch zu wenig her.
Dieser Mangel ist jetzt tendenziell beseitigt, zumal sich das GFF-Gutachten wesentlich an Maßstäben des BVerfG aus dem NPD-Verbotsverfahren orientiert.
Diese kluge Vorgehensweise macht es also deutlich schwieriger, verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AfD einfach so vom Tisch zu wischen.
Ob das auch in CDU-Landesverbänden hinreichend disziplinierend wirkt, bleibt abzuwarten. Ich habe da gewisse Zweifel.
Aber zumindest die Bundes-CDU dürfte nun weniger geneigt sein, auf Rödder-Kurs einzuschwenken.
Grundsätzlich gebe ich zu, dass ich da auch ein Störgefühl hatte und das lange abgewogen habe.
Korrekt wäre gewesen, politische ungeschriebene Traditionen schriftlich zu fixieren und damit zur Regel zu machen. Dass das nicht passierte kann zwei Gründe haben: Faulheit oder die Möglichkeit, in einer Notlage davon abzuweichen. Ich denke, dass es nicht Faulheit war, die Politiker sich also die Möglichkeit offen halten wollten, auch mal davon abweichen zu können. Und es gab auch immer wieder schon vor der AFD Fälle wo davon abgewichen wurde.
Was besonders auffällt ist, dass die AFD kein Problem damit zu haben scheint, wenn das gleiche Verhalten gegen andere Parteien an den Tag gelegt wird, zum Beispiel gegen Die Linke. Hätte die AFD hier demonstrativ einen Kandidaten den sie politisch ablehnt in ein Amt gehoben, wäre das ein klares Signal gewesen. Da fand sie es aber plötzlich gut, dass hier Kandidaten abgelehnt werden können.
Ich würde gerne noch einen Punkt einbringen, der mir vor allem beim Lesen des überaus interessanten Teil 1 („Entwicklung, Machtzentren und Vorfeld der Alternative für Deutschland“) gekommen ist.
Dort findet sich ein sehr gelungener historischer Abriss inklusive Flügelbildung, Machtkämpfen und programmatischer Entwicklung, den ich in dieser Ausführlichkeit selbst noch nicht vollständig verinnerlicht hatte.
Gut herausgearbeitet wird, wie sich die Partei, insbesondere seit der Flüchtlingskrise (die clever genutzt wurde), zunehmend radikalisiert hat und gemäßigtere, teils revisionistische Kräfte nach und nach eingehegt wurden oder ganz verschwanden.
Wie es im Text treffend heißt, waren die Konflikte nicht ausschließlich ideologisch motiviert, sondern stets auch von persönlichen Machtkämpfen und strategischen Differenzen geprägt. Darauf verweist etwa die zeitweise Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Lager wie Meuthen, Alexander Gauland und Björn Höcke.
Die verbliebenen Kräfte eint zumindest das Ziel, auf Basis des aktuellen Kurses gemeinsam politische Macht zu gewinnen. Nach außen wirkt die Partei dabei zunehmend homogen oder schafft es zumindest, interne Konflikte weitgehend aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.
Zwei Fragen stellen sich mir in diesem Zusammenhang, und ich bin gespannt auf eure Einschätzungen:
Die frühe „Brandmauer“ war spätestens ab etwa 2014 ein prägendes Element im Umgang mit der AfD. Könnte man argumentieren, dass externe Akteure, also andere Parteien und Medien, dazu beigetragen haben, dass sich gemäßigte Kräfte innerparteilich nicht durchsetzen konnten? Wenn eine Partei dauerhaft ausgegrenzt wird, erscheint die Strategie der radikalen Systemopposition womöglich glaubwürdiger, während realpolitische Ansätze an Bedeutung verlieren.
Ist die Partei tatsächlich so homogen, wie sie aktuell wirkt, oder handelt es sich eher um eine nach außen inszenierte Geschlossenheit? Gerade mit Blick auf Unterschiede zwischen Akteuren wie Weidel und Höcke sehe ich durchaus Potenzial für innerparteiliche Konflikte, insbesondere für den Fall, dass die Partei perspektivisch Verantwortung übernehmen würde.
Man kann so argumentieren. Man könnte umgekehrt auch argumentieren, dass das Bedürfnis, im verfassungsmäßigen Rahmen fair am demokratischen Wettbewerb teilzunehmen, in der AfD am Ende kleiner war, als das Bestreben, die eigene rechtsextreme Ideologie weiter auszubauen. Die „Brandmauer“ war ja nie die inhaltsleere Totalsanktion, als die sie von ihren Gegner gern dargestellt wird, sondern immer schon in den rechtsextremen Tendenzen der Partei begründet. Von diesen hätte sie sich an verschiedenen Punkten ihrer Entwicklung trennen können, hat sich aber an jeder Entscheidungsstelle letztlich dagegen entschieden. (vgl. Abgrenzungsmaßnahmen, Fazit auf S. 315) Das ist immer erstmal die Entscheidung der Partei selbst.
Ja das Potential ist da. Aber auch die Gefahr. Und im entscheidenden Punkt ist die AfD eben schon homogen: Ihrer Gegnerschaft zur verfassungsmäßigen Ordnung. Die einen treiben das mehr voran, als die anderen, aber es gibt eben niemanden (mehr) in der AfD, der die Verfassung über die eigene Partei stellen wil: „Keines der untersuchten Machtzentren steht für eine gemäßigte Strömung inner-
halb der AfD. Die formale Führung, die informellen Netzwerke und die dominan-
ten Landesverbände weisen vielmehr in den Kernthemen der Partei eine in wei-
ten Teilen übereinstimmende inhaltliche Ausrichtung auf. Innerparteiliche
Korrektive, die in früheren Phasen der Parteigeschichte noch vorhanden waren,
bestehen nicht mehr.“ (S.292 des Gutachtens)
Welcher Gedanke auch stets bei mir mitschwingt: Was wird passieren, wenn die AFD tatsächlich irgendwann dieses Land oder ein Bundesland regiert (was ich traurigerweise für nicht mehr unwahrscheinlich halte). Auge um Auge, Zahn um Zahn?
So richtig prägend wurde der Begriff der Brandmauer erst mit dem Unionsbeschluss 2018, also vier Jahre später.
Man muss sich einfach noch mal die Abläufe klarmachen.
Als Bernd Lucke 2015 aus der von ihm mitbegründeten AfD austrat, wuchs die Mitgliederzahl der AfD weiter. Dasselbe passierte nach Frauke Petris Austritt 2017. Da war die Partei längst radikalisiert.
Ein Rückgang der Mitgliederzahlen erfolgte erst 2019, also nach dem Brandmauer-Beschluss der Union. Er dauerte bis 2022, als schließlich auch Jörg Meuthen, der u.a. auf Treffen um die Gunst des so genannten Flügels warb, die Partei verließ.
Im Jahr 2023 stieg die Mitgliederzahl im Vergleich zum Vorjahr um ein gutes Drittel an.
Björn Höcke, der schon 2014 zum Landesvorsitzenden der AfD Thüringen aufstieg, war von Anfang an mit dabei, genauso wie andere Rechtsradikale. „Vogelschiss“-Gauland war ebenfalls Gründungsmitglied.
Offen gestanden bezweifle ich, dass es jemals eine Mehrheit in der AfD gab, die ernsthaft bestrebt war, den (besonders) Rechtsradikalen in der Partei den Garaus zu machen.
Auch die Bestätigung der Methodik durch namhafte Juristen entbindet die Autoren nicht von der Pflicht, die naheliegendsten Gegenargumente zu antizipieren. Und genau hier lässt sich ein gehöriger Schluck argumentativen Essigs in den Wein der vermeintlichen Überzeugungskraft des Gutachtens gießen, da die Autoren es versäumen, eine fundamentale Angriffsfläche zu schließen: die ungleiche verfassungsrechtliche Bewertung identischer politischer Forderungen und Äußerungen im Sinne eines klassischen Quod licet Iovi, non licet bovi.
Das zeigt sich bereits beim Asyl-Leistungsniveau, wo das Gutachten die AfD-Forderung nach einer Reduzierung der Leistungen für Ausreisepflichtige auf „Bett, Brot und Seife“ als verfassungswidrige Verletzung der Menschenwürde einstuft, während eine fast wortgleiche Forderung im Unions-Wahlprogramm von 2025 völlig unbeanstandet blieb und weder im Wahlkampf noch vom Verfassungsschutz je problematisiert wurde. Ähnlich selektiv verhält es sich beim Remigrations- und Abschiebediskurs, wo pauschale Debatten bei der AfD juristisch als Umsturzversuch gewertet werden, obwohl SPD- und Ampel-Vertreter im Zuge rechtlicher Verschärfungen regelmäßig und sanktionsfrei von „Abschiebungen im großen Stil“ sprechen. Diese doppelte Logik zieht sich bis in die politische Semantik: Als Sigmar Gabriel einst forderte, die Regierung Merkel „rückstandsfrei zu entsorgen“, galt dies als normale Rhetorik des politischen Kampfs. Als Alexander Gauland dieselbe Terminologie auf Aydan Özoğuz anwandte, folgten ein bundesweiter Aufschrei und ein monatelanges strafrechtliches Ermittlungsverfahren.
Diese Ungleichbehandlung betrifft jedoch keineswegs nur die bürgerliche Mitte, sondern erstreckt sich ebenso auf den linken Rand. Auf dem jüngsten Parteitag der Linken forderte ein Redner unwidersprochen und unter Beifall, sich den vermeintlich „gestohlenen Reichtum“ von Unternehmerfamilien zurückzuholen sowie Produktionsmittel, Grund und Boden zu vergesellschaften. Im Gegensatz zum AfD-Gutachten bedarf es hier keiner komplexen hermeneutischen Sinnsuche: Es wird offen eine verfassungsfeindliche Haltung formuliert und – in Kenntnis der rechtlichen Unmöglichkeit – die Absicht zur Durchsetzung erklärt. Dennoch blieben der mediale Aufschrei, Brennpunkte, Talkshow-Marathons oder deutliche Statements des Verfassungsschutzes aus; das System nimmt dies achselzuckend als linke Traumtänzerei hin.
Es stellt sich daher die fundamentale Frage, ob das Bundesverfassungsgericht sich bei der Bewertung bloßer Äußerungen – denn konkrete verfassungswidrige Handlungen werden der AfD im Gutachten kaum vorgeworfen – von dieser doppelten Schiedsrichter-Logik freimachen kann. Wird ein Gericht die mühsam zusammengetragenen Zitate der AfD wirklich so isoliert bewerten, wie die GFF-Autoren es tun, während identische oder gar schärfere Töne anderer Parteien als zulässiger Ausdruck des politischen Wettbewerbs durchgehen? Die Verfasser des Gutachtens haben es jedenfalls versäumt, diese Angriffsfläche einer ideologisch ungleichen Bewertung im Vorfeld zu schließen. Schade!
Nur, weil das niemand problematisiert hat, heißt es ja nicht, dass die Vorschläge der Union nicht doch verfassungswidrig gewesen wären.
Niemand in der Union oder der SPD spricht von Remigration (zur Erinnerung: Der Begriff schließt auch eingebürgerten Migranten, also Deutsche, ein). Wenn Union und SPD von Abschiebung sprechen, dann geht es um Migranten, die weder Aufenthaltsberechtigung noch Duldung haben, sondern nicht abgeschoben werden, weil die Zielländer sie nicht „zurücknehmen“. Solche Abschiebungen man doof finden. Aber verfassungswidrig?
Die junge Linke ist aus anderen Gründen problematisch. Aber die Verstaatlichung von Unternehmen ist keineswegs verfassungsfeindlich, sondern ausdrücklich sogar im Grundgesetzt vorgesehen.
Ist What-Aboutism. Es geht nicht um die Verfassungsmäßigkeit der CDU und aus fehlender Empörung bei der CDU kann man keine Verfassungskonformität ableiten.
Insgesamt halte ich die Forderung, „Leistungen für Ausreisepflichtige sind auf ein menschenwürdiges Existenzminimum abzusenken“ jetzt auch nicht für verfassungswidrig… Ist aber halt nur ein Punkt von vielen. Es geht natürlich auch um ein Gesamtbild und wer das Menschenbild der AfD kennt, weiß, dass sonnenferne, schlecht geheizte Baracken mit Haferschleim und Kernseife das sind, was sie sich darunter vorstellen. Natürlich „menschenwürdig“.
Oder man geht halt einfach nicht dem Marketing/Jura-Talk der AfD auf den Leim. Wenn sie von Remigration sprechen, dann meinen sie das, was Martin Sellner beschrieben hat. Sie dürfen es nur nicht vertreten, weil sie damit offensichtlich verfassungsfeindlich wären.
Es ist eigentlich ganz einfach: Regierungen kann man „rückstandsfrei entsorgen“ (auch schon ne dummer Formulierung), einzelne Menschen oder Menschengruppen nicht. Denn Menschen sind kein Müll. Wenn ich schreibe, „das Lageforum gehört endgültig auf den Sondermüll wo es verwesen kann“ dann ist das was anderes, als „HajoS gehört endgültig auf den Sondermüll wo er verwesen kann“.
Oh no, in der Linke gibt es Sozialisten? Mal davon abgesehen, dass das nur ein weiterer Whataboutism ist… wo ist der Beweis, dass man nicht verfassungsgemäß vergesellschaften darf? Und wieso sollte ein Gesetz, das Profiteure der NAZI-Zeit zur Rechenschaft zieht in jedem Fall verfassungsfeindlich sein?
Es geht um „die Bestimmung einer prägenden Grundtendenz“ der Partei, wie es im GFF-Gutachten heißt.
Das ist ein qualitativer Unterschied zu Einzeläußerungen oder mutmaßlich verfassungsfeindlichen einzelnen Unterpunkten im Parteiprogramm.
–
Wie Verteidiger:innen der Verfassungswerte eingeschüchtert werden, zeigt die Abmahnung eines Lehrers aus Sachsen-Anhalt. Im Zeit-Interview berichtet er u.a.:
Ich habe den anderen Lehrern erklärt, was passiert ist. Sie haben dann auch mit dem Neutralitätsgebot argumentiert, und ich sage ihnen: Nein, wir müssen als Lehrer vor Extremismus warnen, und in Sachsen-Anhalt gibt es nur eine gesichert extremistische Partei, und das ist die AfD. Vor ihr zu warnen, ist kein Nice-to-have, sondern unsere Pflicht. Es gilt das Gebot der Verfassungstreue. Kollegen, habt ihr eigentlich das AfD-Regierungsprogramm gelesen? Geschichtslehrer, wollt ihr vor allem Bismarck unterrichten und diesen kleinen »Vogelschiss der Weltgeschichte« mit dem Holocaust kaum noch erwähnen? Die Kollegen haben sich dann gegen meine Abmahnung ausgesprochen, aber sie kam trotzdem. Das Landesschulamt ist nicht verpflichtet, der Empfehlung des Personalrats zu folgen. Dafür sind insgesamt eine Menge Unterrichtsstunden ausgefallen – auch absurd.
(Hinter Paywall)
Max Heckel lässt sich aber nicht einschüchtern:
Bei weiteren zeitnahen Abmahnungen aus dem gleichen Grund darf ich gekündigt werden. Wenn ich also das Gleiche noch mal mache. Und das werde ich. Ich werde das gleiche Delikt wiederholen und weiterhin für die Demokratie einstehen. Und dann können sie mich entlassen, und ich kann nicht mehr vom Land Sachsen-Anhalt als Lehrer eingestellt werden.
Diese ganze Absurdität sehe ich nicht locker. Aber dass meine Klage gegen die Abmahnung Erfolg haben wird, sehe ich locker. Auch nach der Wahl. Dafür gibt es das Bundesgesetz, und das definiert eindeutig, was ich zu tun habe: vor Feinden der freiheitlich-demokratischen Ordnung warnen.
Das Gebot der Verfassungstreue verpflichtet Lehrerinnen – wie auch Beamte und Staatsdiener – zum aktiven Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und das sowohl im Rahmen ihrer Arbeit als auch im Privaten. Dabei muss ich nicht mal von Meinungsfreiheit sprechen. Denn die Freiheit der Meinung schützt zwar meine Haltung, aber das Gebot der Verfassungstreue verpflichtet die Lehrenden!
Die AfD hat das Gutachten womöglich gerade im Moment auf dem großen Bildschirm in ihrer Parteizentrale. Jeder Satz, jede Nuance wird analysiert. Sie benutzen nicht nur das Gespräch, sie haben eine Tabelle. „Anklage / Vorwurf“ eine Spalte „Argumentation / Entkräftung“ andere Spalte. Sie bauen eine Strategie, Taktiken zur Verteidigung. Sie bereiten sich auf jeden möglichen Ausgang des Antragsverfahrens vor. Auch darauf, das es gar nicht stattfindet.
So etwas haben die Autoren des Gutachtens natürlich auch, nehme ich an. Sie haben die Szenarien durchgespielt, sich in die Lage der Verfassungsrichter versetzt und in wissenschaftlicher Tradition versucht, ihr eigenes Gutachte zu demontieren um zu beweisen, ob es standhält oder nicht. Sie könnten wohl zu jedem Argument und zu jedem Vorwurf die Wahrscheinlichkeit angeben, mit der er trifft.
Und alle die das Gutachten und seine Konsequenzen mitteilbar betrifft und verstehen können, haben es gelesen. Schon damit sie wissen, worauf sie sch ein lassen und alle, die es nicht verstehen können hinreichend ins Bilde setzten können.
Ich meine wir reden hier doch über etwas großes, über etwas äußerst wichtiges für die Demokratie.
Also „prägende Grundtendenz“ ist ja schon schwammig. Wenn man die aber gar erst noch aufwendig bestimmen muss…
Es ist ein bisschen so wie das Kind das Nachts im Bett wach liegt und meint, merkwürdige Schatten hinter der flatternden Gardine wahrzunehmen (in einer Welt in der es Monster tatsächlich gibt, immerhin).
Die GFF-Gutachter:innen beziehen sich auf Rechtsprechung des BVerfG:
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts taucht der Begriff der Grundtendenz mit den Präzisierungen der „beherrschenden“, „prägenden“ oder „charakteristischen“ Grundtendenz auf.