Manches liegt nur bedingt in den Händen der hiesigen Politik.
Die sogenannte Migrationskrise resultierte aus Putins Kriegen, in Syrien wollte er Assad an der Macht halten, Ukraine versteht sich von selbst.
Die Unsicherheit bei den Arbeitsplätzen folgt aus technischen Neuerungen wie das E-Auto. Man kann sich dagegen nicht stemmen, der Fortschritt kommt. Entweder man macht mit oder man wird abgehängt,
Die Krise des ländlichen Raum hängt mit der Motorisierung der Menschen und der Digitalisierung zusammen.
Ich habe etwas gegen den Begriff deutsche Leitkultur. Von welchem Deutschland reden wir eigentlich? Wenn es um die Leitkultur der Aufklärungen mit freier Presse, Demokratie, Wissenschaft nach Popper. Marktwirtschaft und unabhängiger Justiz könnte ich mich damit anfreunden.
Und es bleibt die Aufgabe der Politik Konzepte dafür zu haben und das proffessionel zu steuern. So wie schrieb. Oder meinst Du etwas anders?
Das ist was passiert ist und nicht passiert wäre, hätte unsere Politik ihren Job gemacht. Dieser Fortschritt kam weder unvorhergesehen noch war Deutschland abgehängt. Da wurden in den vergangenen Jahren im Gegenteil durch politische Maßnahmen Zukunftstechnologien in Deutschland vernichtet.
Das Müsstest Du mir genauer erklären. Wie Motorisierung und Digitalisierung ländliche Räume konkret in Krisen stürzen.
Ich auch. Deswegen schrieb ich ja:
Einige Politiker predigten die politische Leitkultur und konnten, auch in Interviews belegt, weder schlüssig noch einhellig erläutern, was darunter zu verstehen sei. Ich kann es auch nicht.
Mit meinen Beispielen ging es mir nicht um eine abschließende Analyse, sondern darum, Schwachstellen des Gutachtens in der gebotenen Kürze dieses Formats offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Natürlich kann man ignorieren, wenn Politik, Medien, Zivilgesellschaft und Verfassungsschutz mit ihrer hoch entwickelten „Verfassungssensorik“, für AfD-Statements nahezu identische oder vergleichbare Äußerungen anderer Parteien klaglos als legitimen politischen Meinungskampf akzeptieren. Ob das Bundesverfassungsgericht diese Sichtweise am Ende teilen und ebenfalls mit dem Hinweis auf „Whataboutism“, schlecht geheizte Baracken, Haferschleim und Kernseife vom Tisch wischen wird, möchte ich mal mit einem Fragezeichen versehen.
Ich bin nie davon ausgegangen, dass das ne abschließende Analyse war. Aber wenn wir hier das Gutachten diskutieren und du völlig berechtigt Dinge anmerkst, die in deinen Augen Schwachstellen sind, dann solltest du auch damit rechnen, dass man im Rahmen der Diskussion auf diese Punkte eingeht.
Ignoriert wird eigentlich nur von dir, dass es dazu auch andere Einschätzungen und Erklärungen gibt. Du könntest auch sagen: „Das überzeugt mich nicht, dieser Punkt schwächt die Aussage des Gutachten ehet als dass er es stürzt.“ Und ich würde antworten: „Kann ich nachvollziehen.“
Mitglieder der Partei fordern
„Abschiebung der Antifa nach Buchenwald." Ich habe kein Vertrauen in das, was die AfD für Menschenwürdig hält.
Entschuldigung! Ich hatte bei meinen Ausführungen ein Grundverständnis unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats vorausgesetzt und daher auf eine tiefergehende Begründung verzichtet. Der von mir zitierte Politiker der Linken forderte nicht etwa im Verborgenen, sondern auf dem jüngsten Parteitag in Anwesenheit des kompletten Vorstands und zahlreicher Delegierter: die pauschale Enteignung von Unternehmerfamilien – deren Vermögen er als „gestohlenen Reichtum“ deklarierte – sowie die unbeschränkte Vergesellschaftung von Produktionsmitteln, Grund und Boden.
Dies läuft auf eine totale Abschaffung des Privateigentums hinaus. Eine solche Kernbeseitigung verstößt fundamental gegen die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG, da das Eigentumsrecht ein konstituierendes Element unserer freiheitlichen Ordnung ist. Um es klar zu sagen: Es gibt keine verfassungskonforme Möglichkeit, dieses neue Gesellschaftssystem einzuführen.
Mit dieser Klarstellung erlaube ich mir, nun auch von Ihnen einen konkreten Nachweis einzufordern. Sie behaupten, die AfD verstehe unter „Remigration“ exakt das, was Martin Sellner darunter beschreibt. Da ich Sellners Schriften nicht kenne und auch nicht zu lesen beabsichtige, bitte ich Sie um die Nennung einer Primärquelle, aus der sich seine Definition eindeutig ergibt. Im zweiten Schritt müssten Sie belegen, dass die AfD sich diese Definition offiziell und deckungsgleich zu eigen macht.
Bislang ist mir als verlässliche juristische Bewertung in diesem Kontext nur die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln bekannt, wonach dem Bundesamt für Verfassungsschutz der Nachweis einer durchgehend verfassungswidrigen Verwendung des Begriffs durch die Gesamtpartei bisher nicht hinreichend gelungen ist. Da Sie hier eine andere Auffassung vertreten, wäre es für die Diskussion ungemein hilfreich, wenn Sie die Argumente des VG Köln entkräften oder konkrete Passagen aus dem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zitieren könnten, die diesen Nachweis erbringen. Im Rahmen der Präsentation des Gutachtens haben die Repräsentanten der GFF ja darauf hingewiesen, insoweit sorgfältiger gearbeitet zu haben, als der Verfassungsschutz. Ein entsprechender Hinweis ihrerseits würde nicht nur diese Diskussion, sondern uns alle im Hinblick auf eine erfolgsversprechende Begründung eines Verbotsantrages deutlich weiterbringen.
Sorry, aber das ist einfach Quatsch. Abgesehen davon hast du gar nichts belegt („Der von mir zitierte Politiker“), weil du erst gar kein wörtliches O-Ton-Zitat gepostet hast.
Vergesellschaftungen müssen lediglich entschädigt werden.
Art. 14 Abs. 3:
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Etc. pp.
Das Eigentumsrecht gehört übrigens auch nicht zum unveränderlichen Kernbestand unserer Verfassung (namentlich Menschenwürde und Demokratieprinzip).
Um diesen Wesenskern geht es aber im GFF-Gutachten, um wieder den Bogen zurück zum Threadthema zu schlagen.
Wie auch bei der Bewertung der AfD spielen Einzelmeinung bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Partei keine Rolle. Es geht um die Haltung der Partei „in Gänze‘“.
Tatsächlich kommt das GfF-Gutachten in Bezug auf die Remigartion zum Ergebnis, dass man nicht belegen kann, dass Remigration eine Haltung der AfD „in Gänze“ sei.
Im Gutachten finden sich Formulierungen wie „bundesweit belegte Grundtendenz“ und „der AfD im Ganzen zurechenbar“ (S. 103).
Denn natürlich muss man nicht jedem einzelnen Mitglied Verstöße gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip nachweisen, was ja auch ein Ding der Unmöglichkeit wäre.
Sorry, das ist in dieser Absolutheit alles andere als richtig:
Art. 14 Abs. 1 GG bestimmt, dass Eigentum und Erbrecht gewährleistet werden. „Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt“). Eigentum ist damit ein Grundrecht, dessen konkreter Umfang wesentlich durch einfaches Gesetzesrecht (z.B. BGB, Fachgesetze) ausgeformt wird.
Art. 14 Abs. 2 GG statuiert: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Daraus folgt, dass der Eigentümer sein Eigentum nicht völlig schrankenlos nutzen darf, sondern Rücksicht auf andere und das Allgemeinwohl nehmen muss (z.B. Bauplanungsrecht, Umweltschutzauflagen).
Art. 14 Abs. 3 GG erlaubt Enteignungen nur „zum Wohle der Allgemeinheit“, nur auf gesetzlicher Grundlage und mit Entschädigung, deren Art und Ausmaß das Gesetz regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen von Allgemeinheit und Betroffenem zu bestimmen; über die Höhe kann der Eigentümer den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beschreiten.
Man hat sich hier darüber gewundert, dass das GFF Gutachten wenig Beachtung findet. [Mod.] In der Praxis liest niemand 3.000 Seiten und eine politische Debatte profitiert nicht von einer wissenschaftlichen Enzyklopädie. Die mediale Wirkung verpufft dadurch extrem schnell. Zudem verheddert sich die öffentliche Diskussion sofort im Klein-Klein von schwächeren Einzelbeispielen (das Gutachten befasst sich unter anderem mit Social-Media-Einträgen zur schulischen Inklusion, was auch hier diskutiert wurde), anstatt sich unmissverständlich auf unbestreitbare und harte Kernpunkte zu konzentrieren.
Das kann man gerne ignorieren und Augen und Ohren davor verschließen, aber so läuft es halt.
Ich bleibe dabei, das Gutachten wird zum Rohrkrepierer.
Es gibt sogar erste öffentliche kritische Pressemeinungen dazu und ansonsten ist das Medienecho unbestreitbar sehr verhalten ausgefallen.
Das ist sicher ein Problem, aber es wirkt auch als eine Art catch22: verweist man auf wenige, eindeutige Kernpunkte in Kurzform, ist die Antwort der Gegner eines Prüfverfahrens „zu vereinzelt, kein Gesamtbild…“ sammelt man sämtliche Mosaiksteine für ein möglichst vollständiges Gesamtbild, wird das Gesamtbild ignoriert und sich an irgendeinem winzigen Bildpunkt aufgehängt. Ein bisschen so, als würde man bei einem 10.000 Teile Puzzle ein einzelnes Puzzleteil rausgreifen und dann behaupten „Na das kann ja alles bedeuten…“ Klar. Wenn man den Rest des Bildes ignoriert kann das alles bedeuten… Und wenn man sicherheitshalber statt das Gesamtbild zu betrachten, alle Puzzleteile auseinander nimmt gibt es überhaupt nichts mehr zu sehen und niemand kann so genau sagen, wie das Gesamtbild aussieht. So kann man die Debatte ums Prüfverfahren halt auch beenden. Wenn man genau das will, egal wie das Gesamtbild tatsächlich aussieht.
Um den Eindruck des Gutachtens zu ergänzen: Knapp die Hälfte der 58700 Rechtsextremisten in Deutschland sind nach Aussage des Verfassungsschutzes wohl AfD Mitglieder (28.000) und das im Verhältnis zu 70.000 Mitgliedern. Es gibt da eben nicht vereinzelte „Berührungspunkte“ sondern eine weitgehende Deckungsgleichheit.
Wirklich? Auch wenn sämtliche Produktionsmittel und Grund und Boden verstaatlicht werden sollen, was eine völlig neue Gesellschaftsform zur Folge hätte, die nichts mehr mit unserem GG zu tun hätte?
Ich wiederhole, was ich bereits zu Beginn der Debatte über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der Linken sagte:
Das Grundgesetz trifft bewusst KEINE Entscheidung über Kapitalismus oder Sozialismus, es ist bewusst „system-offen“ gedacht worden, sodass die Bundesrepublik sich damit sowohl hätte dem Ostblock, als auch dem Westen, anschließen können, was das Wirtschaftssystem betrifft.
Was das Grundgesetz nicht erlauben würde, wäre ein Hardcore-Kommunismus, der jede Form von Privateigentum ausschließt. Denn das würde den Menschenwürdekern des Art. 14 GG nach einhelliger Meinung verletzen (dh. wenn der Mensch nicht mal eine eigene Zahnbürste besitzen dürfte…).
Die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln und Grund und Boden würde primär zu einer anderen Wirtschaftsform führen, weniger zu einer anderen Gesellschaftsform. Dazu kann man gerne auch mal aus der Wikipedia zitieren:
Wo genau die Grenze zu ziehen ist, wurde über die Jahrzehnte immer wieder heiß diskutiert, wobei Konservativ-Liberale natürlich andere Positionen vertreten haben als Sozialdemokraten (als sie den Namen noch Wert waren…) oder gar Linke. Klar ist jedenfalls, dass das pauschale Statement „Sozialismus sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ oder „Vergesellschaftung von Großunternehmen sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ so lediglich eine Meinung ist, die vor allem von der FAZ, aber auch der FDP- und AfD-Bubble geteilt wird. Es ist keine objektive Wahrheit, sondern eine (extrem strittige!) Meinung.
Addendum:
Der ganz zentrale Fehlschluss deiner Logik, wie sie aus diesem Satz hervorgeht, scheint mir zu sein, dass du davon auszugehen scheinst, dass das Grundgesetz den Auftrag hätte, den Status Quo zu schützen. Das ist nicht der Fall. Das Grundgesetz gibt einen Rahmen vor, in dem sich das System bewegen kann. Nur, weil sich die Politik der letzten 80 Jahre auf einen bestimmten Bereich innerhalb dieses Rahmens eingeschossen hat, heißt das nicht, dass dadurch die anderen, legitimes Teiles dieses Rahmens plötzlich verfassungswidrig wären.
—> Das Grundgesetz gibt einen Rahmen vor, es schützt nicht den Status Quo. Der Schutz des Status Quo erfolgt einzig dadurch, dass viele Änderungen, wie sie von Rechts geplant sind, den Rahmen verletzen, vor allem im Hinblick auf die Menschenwürde.
Kurz und knapp: jeder, der das für erfolgversprechend hält, kann Spenden sammeln und ein entsprechendes Gutachten über andere Parteien erstellen lassen. Die Kritik, dass hier „nur“ für den einen naheliegenden Fall gearbeitet wurde, statt zu nicht mal an den Haarspitzen herbeizuziehenden Fällen, war wegen der offensichtlich fehlenden/falschen rechtlichen, sachlichen Begründung eigentlich die Debatte kaum wert.
Wenn die Hälfte der Linkspartei oder anderer Parteien als Extremisten eingestuft ist und alle Landesverbände und die Bundespartei gerichtsfest als Verdachtsfall oder höher eingestuft wurde, ohne dass ein Prüfverfahren eingeleitet wird, kann man das alles diskutieren.