AfD wahrscheinlich verfassungswidrig - GFF-Gutachten veröffentlicht

Man sollte eben nicht auf wenige, eindeutige Kernpunkte in Kurzform verweisen, sondern die wenigen, eindeutigen Kernpunkte substanziell unterfüttern.

Ganz konkret: Es wird in naher Zukunft niemals breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die Meinung, dass es nur zwei Geschlechter gibt, verfassungsfeindlich ist. Ebenso juckt es zugespitzt gesagt kaum jemanden, ob es Förderschulen gibt oder ob absolut alles inklusiv beschult wird bei der Beurteilung von Verfassungsfeindlichkeit. Die Liste lässt sich beinahe endlos fortsetzen, von Kopftucheinschränkungen über Antifa-Verbot bis hin zu Geburtsprämien nur für deutsche Staatsbürger. Das sind alles kontrovers diskutierte Themen, aber taugen sie dafür, einen Willen zum Systemumsturz nachzuweisen oder irgendjemand außerhalb der linken Bubble vom einer Verfassungsfeindlichkeit zu überzeugen? Es ist eher ein Bärendienst, weil im Austausch einfach jeder auf diese Kinkerlitzchen zeigen kann und dann beigepflichtet wird, dass es ja wieder mal übertrieben ist. Für wirkliche Brocken, die es sicher auch gibt, fehlt dann jegliche Aufmerksamkeit.

Es ist mir wirklich schleierhaft, wie die Autoren nicht selbst zu diesem Schluss kommen. Sie hätten diese Themen wenigstens in einen Anhang zum Anhang o.ä. ausgliedern sollen. Die Außenwirkung ist katastrophal.

Jeder weiß, dass ein gutes Geschenk entwertet wird, wenn man es zusammen mit fünf minderwertigen, schlechten Geschenken übergibt. Das Gleiche gilt für Gutachten.

Du hast die Antwort darauf eben in Deiner vorherigen Passage bereits gegeben. Es ist ein Dokument aus den Tiefen der linken Bubble. Daher finde ich die Aussage von Dobrindt, dass das Gutachten nichts verändert hat, wenig überraschend.

War auch schon ein Problem bei der Zitate-Sammlung des VS-Gutachtens, welches Nancy Faeser noch vor ihrem Abtritt instrumentalisiert hat. So gut wie jeder von Dir gelistete Punkt ist gesellschaftlich als Verbotsgrund schlicht nicht geeint genug.

Zumindest dürfte es der Wähler-Mobilisierung dienen. Die bekannten Stimmen für das Verbot werden wissen, wie sie das Gutachten zu verwenden haben.

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Aber vielleicht die Zusammenfassung? Oder die Pressekonferenz? Oder die Webseite?

Leider hinter Paywall. Was steht drin?

Niemand hat eine Systemsturz-Absicht nachgewiesen. Es geht um (1) Verstoß gegen die Menschenwürde und (2) Verletzung des Demokratieprinzip durch die auf breiter Front konkret angekündigte Verfolgung von Politikern andere Parteien.

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Also ist die GFF ganz tief in der linken Bubble?

Dass das Gutachten laut Projektleiter ergebnisoffen aufgesetzt wurde, ist also eine dreiste Lüge?

Und dass das Gutachten auf seine wissenschaftliche Methodik hin von zwei renommierten Rechtswissenshaftlern abgesegnet wurde lässt dich auch völlig unbeeindruckt?

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Findest du, du wirst mit dieser Kritik dem Anspruch des Rechtsgutachtens, das immerhin über 13 Monate von nicht völlig unfähigen Juristen ergebnisoffen nach rechtswissenschaftlichen Methoden erstellt wurde, wirklich gerecht?

Kann gut sein, dass ich hier das Problem bin, aber deine Kritik ließt sich zugespitzt so, als hätten das ein paar Hobbyjuristen aus der linken Bubble zusammengeschrieben, um der afd ans Bein zu pinkeln.

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Dass sich für den Rechtsbrecher im Amt selbst durch eindeutige Gerichtsentscheidungen nichts ändert, weiß man doch mittlerweile. Von daher sagt seine Aussage, über das Gutachten vielleicht viel weniger aus, als über den verehrten Herrn Minister, der nach der Maut mit den illegalen Grenzkontrollen nun schon den zweiten offenen Rechtsbruch seiner Karriere federführend verantwortet.

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Tja… Ist das eine Schwäche des Gutachtens? Oder eher die Bankrotterklärung einer Gesellschaft, die sich lange als Gegenentwurf zum NS-Regime verstehen wollte/sollte, die sich aber nun doch nicht darauf einigen kann, Verletzungen von Menschenwürde und Demokratieprinzip als hinreichend für eine Parteienverbot zu bewerten? Einer Gesellschaft, in der das rechte Drittel (oder mehr) die Probleme mit Rechtsextremisten erst so richtig sehen können, wenn sie dank zertrümmerter Innenstädte wieder eine freiere Sicht haben? Was ist aus „Wehret den Anfängen“ geworden? „Erst mal schauen, dann mal sehen, und im Zweifel konnte das ja keiner ahnen“?

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Die Frage stellt sich doch nicht wirklich, oder? Wir kennen den Podcasts eines der Gründungsmitglieder :slight_smile:

Zumindest die Präsentation des Gutachtens weckt bei mir nicht den Eindruck, als wenn hier „Ergebnisoffenheit“ ein wichtiges Merkmal gewesen wäre. Geh mal auf die GFF-Seite des Gutachtens. Das Erste was Dich begrüßt ist ein frei schwebender „JETZT DEINEM ABGEORDNETEN SCHREIBEN“-Button, welcher dich beim Scrollen weiter begleitet. Wenn Du dann nur ein wenig nach unten scrollst wird effektreich ein „VERFASSUNGWIDRIG“ Symbol eingeblendet - was übrigens mehrfach passiert.

Ich glaube da im Zweifel eher meinen Augen und meinem gesunden Menschenverstand als den Beteuerungen des Projektleiters.

Die Absegnung der Wissenschaftler habe ich mir nicht angesehen - ist aber für mich nach der Darstellung auf der GFF-Seite nicht mehr relevant.

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Keine Befassung mit dem Inhalt, sodass keine echte Einschätzung über den ersten Anschein einer Homepage (nicht des eigentlichen Gutachtens) möglich ist. Ansonsten hätte man lesen können, dass an vielen Stellen viele Vorwürfe, für die es durchaus Indizien gibt, für das Gutachten aussortiert wurden, um sich auf wirklich stichfeste zu fokussieren. Man kann natürlich (nach der Lektüre) zum Ergebnis kommen, dass die Gewichtung oder Auswahl der Belege nicht hinreichend oder sonstwie nicht überzeugend ist. Aber dafür müsste man schon wenigstens eine inhaltliche Auseinandersetzung versuchen.

Mir scheint doch eher, dass hier jemand selbst ziemlich voreingenommen und mit wenig Tiefe urteilen wollte: Grundlage waren „mein Augenschein“ (einer Homepage, die zwar der Organisation angehört, aber eben nicht das Gutachten ist) „mein gesunder Menschenverstand“ „Wir kennen den Podcast eines der Gründungsmitglieder“ (der längst dort keine leitende Position hat, nicht am Gutachten beteiligt war). Da scheint mir das Gutachten zumindest mal mehr Wert auf eine unvoreingenommenere Betrachtung seines Gegenstands gelegt zu haben. Um es zurückhaltend zu sagen.

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Es ist Dein gutes Recht, dies so zu sehen. Ich kann und will Dir das nicht absprechen.

Andere gewichten die eventuell drohende Abschaffung der Demokratie höher als die eventuelle Verletzung von Menschenrechten, insbesondere wenn diese Einordnung auf Basis von solch fragwürdigen Thesen wie von @Mitte geschildert beruht.

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Wenn auf einem Wahlzettel statt 25 demokratischen und einer rechtsextremen Partei nur noch 25 demokratische Parteien stehen, ist das schwerlich die „Abschaffung der Demokratie“. Übrigens nicht übersehen, dass der AfD im Gutachten auch mit Gründen ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip vorgeworfen und mMn auch nachgewiesen wird. Es geht also nicht um eine Abwägung zwischen beiden Prinzipien, sondern darum eine Ordnung, die beides voraussetzt gegen eine Partei zu verteidigen, die mit Unterstützung ihrer Wählerschaft diese Prinzipien ablehnt und bekämpfen will.

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… oder jemand finden, der das gemacht und für seine Kritik stichhaltige Argumente hat. Hat @BerlinNord aber offenbar nicht gefunden.

Ein „kommt aus der linken Bubble, kann‘ste vergessen“ ist einfach nur, sorry, Stammtischniveau.

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Wenigstens leugnest Du die „linke Bubble“ nicht.

Es mag euch ins Mark erschüttern (sorry für die Polemik), aber genau das ist doch die Diskussion, welche über dieses Gutachten gerade läuft. Campact/Volksverpetzer und andere in den Danksagungen, beauftragt von der GFF, dann 1500 Seiten (welche natürlich an das VS-Disaster erinnern), dann eben die genannten Themen „Brot, Wasser, Seife“; „Zwei Geschlechter“, usw.

Ich hatte originär auf @Mitte s Post geantwortet, welcher eben auch darauf abzielte warum das Gutachten höchst wahrscheinlich nicht verfangen wird - und da spielt „Stammtisch“ und dessen Meinung zu „Kopftuch“ und „Inklusion“ einfach eine wichtige Rolle.

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Es macht aber einen Unterschied, ob man diese Position beschreibt oder ob man sie sich zueigen macht. Erschütternd finde ich, was ich bisher an Kritik am Gutachten gelesen habe, nicht. Nicht mal mehr wirklich enttäuschend. Es bestätigt sich meine Einschätzung, dass es längst nicht um konkrete Inhalte oder juristische Fragen geht, sondern ums Prinzip (kommt von links, passt mir nicht, dass bspw. Religionsfreiheit auch für Muslime gelten soll, kann also nix sein, da muss ich nicht mal quer lesen).

Aber einen Rest Hoffnung hatte ich eben trotzdem, dass die aufwändige Argumentation des Gutachtens vielleicht eine Gegenposition vergleichbarer Tiefe aktiviert. Ein irgendwie ehrliches Erkenntnisinteresse, einen Ehrgeiz eine konkurrenzfähige Gegenposition zu erarbeiten. Oder halt Einsicht, dass das Gutachten sauber arbeitet und man nun endlich das Gericht prüfen lassen sollte, das dafür letztlich zuständig ist. Die Hoffnung auf eins von beidem gebe ich auch noch nicht auf, dass da irgendwas kommt. Ich hätte mit meinem Vorurteil über Kollaborationsbereite Rechte wirklich gern Unrecht. Aber bisher stehen wir noch bei „ätsch, das liest eh keiner…“

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Ich glaube ihr wollt es einfach nicht verstehen. In eurer Welt gibt es die perfekten Menschen, welche sich 1500 Seiten durchlesen oder per KI analysieren lassen und dann zu einer Beurteilung kommen. In meiner Welt gibt es Menschen, welche sich so etwas angucken und dann verwerfen - ja, einfach nur aufgrund der Präsentation. Und auch diese dürfen Wählen.

Wie @Mitte schon schrieb:

Die Außenwirkung ist katastrophal.

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Ich sehe es nicht als ein Problem aus einer linken Bubble, dass man einen gewissen Anspruch an seine Kritik hat, wenn es sich auf ein solches Gutachten bezieht.

Der Projektleiter hat doch noch vor der ersten Frage von Journalisten explizit betont, dass es ergebnisoffen aufgesetzt wurde und nach rechtswissenschaftlichen Methoden ausgearbeitet wurde. Es hätte genauso gut zu dem Schluss kommen können, dass die AfD zwar Mist, aber nicht „wahrscheinlich“ verfassungswidrig ist. Es wurden sogar Vorwürfe gegen die AfD entkräftet, die der rechtswissenschaftlichen Ausarbeitung eben nicht standgehalten haben.

Ich habe die 1.500 Seiten auch nicht gelesen, aber ich habe mir die Pressekonferenz gegönnt und die Zusammenfassung des Gutachtens. Ich erwarte einfach qualitativ bessere Kritik als irgendwelche Stammtischparolen über ein 13 monatiges rechtswissenschaftliches Gutachten.

In meiner Welt gibt es diese Menschen auch, die aufgrund oberflächlicher Gründe den Anspruch an ein differenziertes Urteil schlicht ablehnen. Diesen „Anspruch“ muss ich wohl akzeptieren, aber teilen muss ich ihn nicht.

Und den Punkt verstehe ich überhaupt nicht. Warum soll die Außenwirkung katastrophal sein?

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Das Rechtsgutachten ist nicht dazu da, irgendwelche Wählenden zu beeindrucken.

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Was ist denn nun dein Standpunkt? Das Gutachten ist voreingenommen und nicht „gut“ genug? Wäre ja ne inhaltliche Position, die du bisher aber kaum begründet.

Oder: Eigentlich egal, wie gut das Gutachten begründet würde, werden die meisten Gegner eines Verfahrens es ignorieren und sich auf keinen Fall überzeugen lassen (wollen) und „ihr“ wollt nicht wahrhaben, dass es Menschen gibt, die für eine gewisse Tiefe der Argumente einfach nicht offen sind und dass die (trotzdem?) wählen dürfen?

Zu letzterem würde ich wiedersprechen: Eins der Schlüsselargumente für die Möglichkeit eines Verbots war doch immer, dass auf die freie Willensbildung nur begrenzt Verlass ist und man manchen Wähler:innen genau deswegen schlicht juristisch verweigern muss, ihre gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oder Ignoranz an die Macht zu wählen. Weil man die eben nicht mit „guter Politik“ oder Argumenten erreichen wird.

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… sondern: Bundesregierung, Parlament (und Partien, v.a. die Union und Teile der SPD) und Bundesrat.

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Die Justizreporter*innen der ARD haben zwei Interviews bzgl der Veröffentlichung geführt.
Fand es sehr hörenswert und aufschlussreich.

Die Justizreporter*innen Max Bauer und Alena Lagmöller besprechen das Gutachten mit dem Legal Director der GFF, Bijan Moini. Über Risiken und Folgen eines Parteiverbotsverfahrens sprechen wir mit dem Jura-Professor Kyrill-Alexander Schwarz von der Uni Würzburg.
Justizreporter*innen

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