Technologie zur Verwaltung von Gesetzen

In der Lage, der Nation Nummer 475 wird beschrieben, wie Gesetze und deren Änderungen in Deutschland verwaltet werden. Ein Gesetz enthält Passagen wie „ersetze das wie in Satz 3 durch ein als“. Änderungen von Änderungen machen das ganze dann total undurchschaubar.

Ich nehme an, dass diese Art, die Änderung von Gesetzen zu beschreiben, noch aus der prä-digitalen Ära stammt.

Ich verwende bei der Arbeit verschiedene Programme, die alle besser geeignet zu sein scheinen, um die Änderung von Dokumenten zu verwalten.

Am elegantesten ist für so etwas eine Versionsverwaltung (bspw GitLab). Hier kann ich eine Version eines Textes nehmen, Änderungen dazu vorschlagen, diese Änderungen dann groß diskutieren, andere Personen, dazu Kommentare und Verbesserungsvorschläge machen lassen, und wenn alle Parteien zufrieden sind, die Änderungen übernehmen.

Aber auch bei einer Wiki oder einem Word Dokument mit aktivierter Änderungsbachverfolgung kann man nachverfolgen, zu welchem Stand welche Version aktuell war, wer was geändert hat usw.

Mein Themenvorschlag wäre deshalb: Eine Übersicht – wie sieht die Toollandschaft im Bundestag aus und wie wird sie verwendet – und ein Ausblick – was könnte man sich aus der Industrie / Modernen Technologie abschauen, um den Prozess geschmeidiger zu machen.

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Der Begriff, den Du suchst, ist Synopse.

Gibt es auch bei einigen Gesetzen, hängt aber stark von den jeweiligen Ministerien ab, ob es welche gibt.

ich hab das jetzt mal Live erlebt. Ich wollte verstehen, was die EEG Novelle von 2023 bedeutet, insb. für Bestands PV Anlagen.

Es ist faktisch unmöglich, zu verstehen, was damit gemeint ist, weil man ja nur liest:
„3b) § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 ist nicht anzuwenden auf Anlagen, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 2022 und vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden.“

Aha… Klar, ich kann mir das nun alles, mit 3 Monitoren vor mir, zusammenbauen, aber mal ehrlich, das ist nicht für Bürger geschrieben. Und ob das die Bundestagsabgeordneten verstehen, keine Ahnung…

Keine Endfassung, kein „das bedeutet das nun hier konkret“… Ich frage mal ChatGPT, ob es mir hilft.

Ja, das ist nein Punkt.

Wenn man das in GitLab verwalten würde, dann gäbe es die Datei EEG und die hat eine bestimmte Version und wenn man das EEG ändert hat es eine neue Version. Wenn ich dann den Unterschied zwischen zwei Versionen sehen will, kann ich das mit ein paar Klicks. Wenn man das Gesetz ändern will, erstellt man einen merge request in dem man die vorgeschlagenen Änderungen genau sieht und darüber diskutieren kann.

Was mich interessieren würde: wie nah ist die tatsächliche Arbeit an Gesetzestexten an diesem Modell?

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Das verstehe ich auch nicht, warum das im Jahr 2026 nicht schon längst digitalisiert ist. Oder falls man es hat, warum funktioniert es so grottig? Außerdem kann man auf Texte auch wunderbar eine KI werfen, die einem erschreckend zuverlässig zumindest eine erste Einschätzung geben und ggf. Auffälligkeiten zeigen kann.

Aber muss nicht KI sein. Sehr zuverlässige und rechtssichere Dokumentenmanagementsysteme gibt es seit Jahrzehnten.

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Hallo zusammen, bin neu im Forum (aber schon seit Jahren begeisterter Hörer der Lage).

@Dirksen hat es schon erwähnt. Mit KI ist es doch heute schon möglich den kryptischen Status quo mit LLMs wie Claude oder ChatGPT zumindest lesbar zu machen. Ein diff auf ein diff auf ein Gesetz könnten LLMs heute schon leisten. Man gibt ihnen Originalgesetz + Änderungsantrag, und bittet sie, (a) den konsolidierten Gesetzestext zu zeigen und (b) die inhaltlichen Implikationen zu benennen. LLMs sind nicht unfehlbar und halluzinieren aber als Startpunkt, Ideengeber und “Alert-System” für unerwartete Effekte macht das schon jetzt Sinn, oder?

Habt ihr das schon ausprobiert? Würde mich interessieren ob Philipp und Ulf das als Werkzeug in ihrer Arbeit schon nutzen…

Obligatorischer Verweis auf den Parlamentszusammenfasser der schon sehr in diese Richtung geht (und auf den Podcast Parlamentsrevue, das zugehörige “Mutterschiff”)

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@Margarete Ich schlage vor, die folgenden 3 Thread zum Thema Synopse zusammen zu legen:

Ich habe mich mit dem Thema „Änderungsgesetze, Synopse“ mal intensiver auseinandergesetzt. Vor allem habe ich mich gefragt: Warum, zum Teufel, werden Änderungsgesetze überhaupt in in der Form von „Änderungsbefehlen“ (ja, so heißt das: „in § 3 Nr. 5 wird „Vögel“ durch „Wale“ ersetzt“) geschrieben?

Ich stelle mir schon das Schreiben solcher Änderungsgesetze als sehr mühsam und aufwendig vor und hatte vermutet, dass für die Erstellung eines Änderungsgesetz erst einmal eine Version mit Änderungsmarkierungen erstellt wird, um daraus dann daraus ein kryptisch lesbares Änderungsgesetz zu machen. Und so Ähnlich ist es! Tatsächlich entwirft der Referent im Ministerium entwirft zunächst die gewünschte neue Lesefassung des Gesetzes und zerlegt diese dann erst in Änderungsbefehle. Die Synopse entsteht also in der Praxis immer. Sie wird der Öffentlichkeit und dem Parlament aber meist vorenthalten. Warum?

Laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesjustizministeriums wird beim Änderungsgesetz im parlamentarischen Verfahren nur über die eigentlichen Änderungen diskutiert – nicht über das gesamte Stammgesetz. Das spart erheblich Zeit (wirklich?) und verhindert, dass unbeteiligte Teile eines Gesetzes plötzlich zur Debatte stehen. Der letzte Gedanke ist dabei vermutlich gar nicht so unwesentlich.

Aber: Das Ganze hat auch eine verfassungsrechtliche Dimension: Die Forderung nach lesbaren Gesetzentwürfen ist rechtlich geboten (§ 42 Abs. 5 GGO) „möglichst für jedermann verständlich”. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass parlamentarische Arbeit nicht nur formal, sondern materiell öffentlich sein muss: „Öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus.” (Art. 20 GG Demokratieprinzip des Grundgesetzes) Wenn Gesetzentwürfe für normale Bürger und selbst für Abgeordnete kaum verständlich sind, wird diese demokratische Öffentlichkeit untergraben. Synopsen und verständliche Lesefassungen sind damit nicht bloß praktische Hilfsmittel, sondern ein Beitrag zur Erfüllung des Demokratieprinzips.

Solche Änderungsgesetzte, bestehen nurmehr aus Änderungsbefehlen, ist eine „wunderbare“ Möglichkeit, Regelungen zur Abstimmung zu stellen, die den Parlamentariern, den Medien und der Öffentlichkeit gar nicht bewusst sind und mit dem Rest des Änderungsgesetz „durchflutschen“ - so, wie bei der Regelung der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte. Dafür gibt es sogar einen Begriff „Omnibus-Verfahren“. Skandalöse Beispiele waren: Einsatz von Staatstrojaner für die normale Strafverfolgung, versteckt im Änderungsgesetz zum Fahrverbot als Nebenstrafe (2017) Oder: Im Rahmen der Anhebung von Vermögensschonbeträgen in der Kriegsopferfürsorge im Bundesversorgungsgesetz wurde, ebenfalls 2017, der elektronische Fingerabdruck im Asylverfahren eingeführt, EU-Datenschutzrecht geändert und die Regelung zum Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft und den Vergabemindestlohn geändert.

Seit 2024 gibt es eine Soll-Regelungen: Regierungsentwürfe sollen eine Synopse enthalten (keine Pflicht, gilt nicht für Abgeordnetenentwürfe, die aber oft auf „Formulierungshilfen“ der Regierung basieren). In Österreich und Tasmanien sind Synopsen dagegen Pflicht.

Jetzt gibt es inzwischen so viele Threads zu dem Thema (was für sich genommen schon interessant ist – der Gesetzgeber könnte es schließlich auch ein für alle Mal lösen), dass ich nicht recht weiß, wo ich dies unterbringen soll, aber da es hier um Technologie geht…

Vor Jahren hatte ich mal die Idee, ein Synopsen-Erstellungsprogramm zu bauen. Kürzlich habe ich sie wieder aufgenommen, und heraus kam dabei das hier:

Man lädt ein Stammgesetz und eine Änderungsvorschrift (Änderungsgesetz oder -antrag) hoch und kriegt das Ganze als vorher/nacher-Synopse angezeigt. Ich würde mich über Feedback freuen (insbesondere zu Anwendungsfällen, die nicht abgedeckt sind)!

Es gab wohl hier schon ein ähnliches Projekt, das inzwischen nicht mehr online ist.

Übrigens bietet das BMJ für Leute, die Gesetze schreiben, einen Werkzeugkasten namens eNorm an, das auch dabei zu helfen verspricht, Synopsen zu erstellen. Allerdings scheint es weder öffentlich verfügbar noch dazu geeignet zu sein, bereits fertige Vorlagen einzulesen.

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„ÄndGgner“ ist lustig – liest sich wie „Endgegner“ :blush:

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Spannend. :slight_smile:
Ich hab mal einen flüchtigen blick in die Quellen geworfen. Du nutzt keine Chatbot um das Ganze zu parsen, sondern suchst nach festen Mustern, oder hab ich das falsch gesehen?

Falls ja: Erstaunlich, dass Gesetzestexte so festen Formulierungen folgen, dass man diese gezielt maschinell erkennen kann. Aber du sagtest ja, dass bei der Erstellung auch dieses eNorm zum Einsatz kommt und dann wundern einen das nicht, dass da immer die gleichen Formulierungen rauskommen.

Das ganze ist aus einer Software-Perspektive ein gelöstes Problem. Deshalb gibt es ja auch immer wieder Ansätze, auch hier im Forum:

In dem Thread werden auch mehrere andere Projekte verlinkt, die mehr oder weniger das gleiche erreichen wollten. Das Problem ist also nicht die technische Umsetzung, sondern die völlig unnötigen Hürden die von Seiten des Gesetzgebers aufgestellt werden. In den Ministerien wird garantiert eine Software genutzt, die Versionierung und Erstellung von Diffs (=Synopsen) unterstützt (wahrscheinlich das oben genannte ENorm). Falls nicht, wäre das eine noch größere Blamage, da das Problem wie gesagt seit 20+ Jahren softwareseitig gelöst ist (früher subversion, heute git)!

Der Gesetzgeber könnte also ohne relevanten Mehraufwand automatisiert menschenlesbare und auch maschinenlesbare Diffs/Synopsen veröffentlichen. Es sollte nicht Aufgabe von Privatpersonen sein müssen, reverse-engineering-mäßig Lösungen für unverständliche Antragstexte zu finden. Trotzdem (oder gerade deshalb) sind Projekte wie Bundestagszusammenfasser und für die Länder Parlamentszusammenfasser natürlich absolut unterstützenswert.

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[…] Du nutzt keine Chatbot um das Ganze zu parsen, sondern suchst nach festen Mustern, oder hab ich das falsch gesehen?

Falls ja: Erstaunlich, dass Gesetzestexte so festen Formulierungen folgen, dass man diese gezielt maschinell erkennen kann. […]

Genau, das hast Du alles richtig gesehen. Die Formulierungen sind tatsächlich ziemlich einheitlich. Das oben erwähnte Handbuch der Rechtsförmlichkeit (insbesondere Teil D, Abschnitt 2) enthält die Regeln. Auf Landesebene weichen die Formulierungen im Detail manchmal ein bisschen ab (z.B. was Abkürzungen angeht), aber im Grunde orientieren sich alle daran.

Bestimmt gibt es Fälle, die in der Praxis auftreten, die mein Parser aber noch nicht kennt. Die lassen sich aber normalerweise leicht hinzufügen, solange ein Beispiel zur Hand ist. Unerkannte Befehle landen in der erstellten Synopse ganz unten unter „Manuell prüfen“.

Danke für die kompakte Erklärung. :slightly_smiling_face::+1:

Ich hatte den anderen Thread nicht verfolgt. Sehr spannende Software auf jedenfall, vielleicht kann die Lage ja wirklich mal in einer Sendung darauf hinweisen.

Fände ich auch sinnvoll, gerade weil das Thema hier offenbar viele aus ganz unterschiedlichen Perspektiven beschäftigt: Bürger:innen, die Gesetze verstehen wollen, und Leute mit technischer oder juristischer Brille.

Wenn so ein Tool zumindest sichtbar macht, wo die eigentlichen Hürden liegen — Datenzugang, Formate, verbindliche konsolidierte Fassungen, parlamentarische Abläufe — wäre das schon ein guter Aufhänger für die Lage. Ich nehme den Hinweis mal als Themenwunsch mit; ob und wann daraus etwas wird, kann ich natürlich nicht versprechen.

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