@Margarete Ich schlage vor, die folgenden 3 Thread zum Thema Synopse zusammen zu legen:
Ich habe mich mit dem Thema „Änderungsgesetze, Synopse“ mal intensiver auseinandergesetzt. Vor allem habe ich mich gefragt: Warum, zum Teufel, werden Änderungsgesetze überhaupt in in der Form von „Änderungsbefehlen“ (ja, so heißt das: „in § 3 Nr. 5 wird „Vögel“ durch „Wale“ ersetzt“) geschrieben?
Ich stelle mir schon das Schreiben solcher Änderungsgesetze als sehr mühsam und aufwendig vor und hatte vermutet, dass für die Erstellung eines Änderungsgesetz erst einmal eine Version mit Änderungsmarkierungen erstellt wird, um daraus dann daraus ein kryptisch lesbares Änderungsgesetz zu machen. Und so Ähnlich ist es! Tatsächlich entwirft der Referent im Ministerium entwirft zunächst die gewünschte neue Lesefassung des Gesetzes und zerlegt diese dann erst in Änderungsbefehle. Die Synopse entsteht also in der Praxis immer. Sie wird der Öffentlichkeit und dem Parlament aber meist vorenthalten. Warum?
Laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesjustizministeriums wird beim Änderungsgesetz im parlamentarischen Verfahren nur über die eigentlichen Änderungen diskutiert – nicht über das gesamte Stammgesetz. Das spart erheblich Zeit (wirklich?) und verhindert, dass unbeteiligte Teile eines Gesetzes plötzlich zur Debatte stehen. Der letzte Gedanke ist dabei vermutlich gar nicht so unwesentlich.
Aber: Das Ganze hat auch eine verfassungsrechtliche Dimension: Die Forderung nach lesbaren Gesetzentwürfen ist rechtlich geboten (§ 42 Abs. 5 GGO) „möglichst für jedermann verständlich”. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass parlamentarische Arbeit nicht nur formal, sondern materiell öffentlich sein muss: „Öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus.” (Art. 20 GG Demokratieprinzip des Grundgesetzes) Wenn Gesetzentwürfe für normale Bürger und selbst für Abgeordnete kaum verständlich sind, wird diese demokratische Öffentlichkeit untergraben. Synopsen und verständliche Lesefassungen sind damit nicht bloß praktische Hilfsmittel, sondern ein Beitrag zur Erfüllung des Demokratieprinzips.
Solche Änderungsgesetzte, bestehen nurmehr aus Änderungsbefehlen, ist eine „wunderbare“ Möglichkeit, Regelungen zur Abstimmung zu stellen, die den Parlamentariern, den Medien und der Öffentlichkeit gar nicht bewusst sind und mit dem Rest des Änderungsgesetz „durchflutschen“ - so, wie bei der Regelung der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte. Dafür gibt es sogar einen Begriff „Omnibus-Verfahren“. Skandalöse Beispiele waren: Einsatz von Staatstrojaner für die normale Strafverfolgung, versteckt im Änderungsgesetz zum Fahrverbot als Nebenstrafe (2017) Oder: Im Rahmen der Anhebung von Vermögensschonbeträgen in der Kriegsopferfürsorge im Bundesversorgungsgesetz wurde, ebenfalls 2017, der elektronische Fingerabdruck im Asylverfahren eingeführt, EU-Datenschutzrecht geändert und die Regelung zum Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft und den Vergabemindestlohn geändert.
Seit 2024 gibt es eine Soll-Regelungen: Regierungsentwürfe sollen eine Synopse enthalten (keine Pflicht, gilt nicht für Abgeordnetenentwürfe, die aber oft auf „Formulierungshilfen“ der Regierung basieren). In Österreich und Tasmanien sind Synopsen dagegen Pflicht.