Soll das sog. "Schwarzfahren" komplett entkriminalisiert werden?

Das kommt zweifelsfrei Menschen in Ballungszentren zu Gute. Aber wer im ländlichen Raum lebt, für den wäre das einfach eine zusätzliche Abgabe von der er nichts hat.

Die Idee wurde in der Vergangenheit schon ein paar Mal hier diskutiert.

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Das ist ja nicht unbedingt meine Perspektive sondern eher, dass ich befürchte, dass bestimmte Parteien bei diesem System sofort genau diese Gerechtigkeitsfrage stellen. Dass die Touristen dann natürlich an anderer Stelle viel Geld da lassen, weil sie in der Regel Kosten für Unterkunft und Verpflegung haben und auch anderweitig Geld ausgeben sehe ich selbst ja auch so, befürchte aber, dass das unter den Tisch fällt.

Finanziert man das aus Steuern wäre die grundsätzliche Problematik ja genau genommen nicht anders, oder auch aktuell beim Straßenverkehr, aber da schaut halt niemand darauf.

Deshalb bleibe ich dabei, dass ich diesen Vorschlag gut finde, aber mir nicht sicher bin, ob der Vorschlag dann auch für den sozialen Frieden der beste wäre oder ob eine Finanzierung aus Steuergeldern obwohl im Allgemeinen vergleichbar dann doch mehr Akzeptanz finden würde.

Aber das ist ja letztlich off-topic da ein kostenfreier ÖPNV ja unabhängig von der Art der Finanzierung dazu geeignet wäre die Thematik Schwarzfahrer zu entschärfen.

Zu Beginn nicht genug, zumindest. Auch im ländlichen Raum gibt es natürlich Busse. Nicht genug, dass man damit auf das Auto verzichten könnte, aber dennoch. Langfristig wäre der Staat bei einem steuer- oder beitragsfinanzierten ÖPNV natürlich in der Pflicht, auch hinreichende ÖPNV-Infrastruktur in allen Gebieten herzustellen, ebenso wie er mit dem Rundfunkbeitrag verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass der ÖRR überall empfangen werden kann (was heute keine Diskussion mehr ist, aber genau aus diesem Grund wurde es damals als Rundfunkgebühr eingeführt (die also das Nutzen eines Gerätes voraussetzt) und erst mit der Allgegenwärtigkeit von Rundfunkgeräten zu einem Rundfunkbeitrag umgewandelt). Historisch könnte man mit dem Rundfunkbeitrag daher argumentieren, dass der Staat erst die Situation schaffen muss, dass der ÖPNV überall in hinreichender praktischer Nutzbarkeit zur Verfügung steht, bevor man einen für alle geltenden Beitrag einführen kann. Aus diesem Grund wäre ein Steuerfinanzierung sinnvoller, da diese im Gegensatz zu einer Beitragsfinanzierung gerade nicht die hypothetischen Möglichkeit voraussetzt, das beitragsfinanzierte Gut auch selbst verwenden zu können.

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Dafür wäre ein solcher Beitragssatz z.B. auch abhängig von der Abdeckung einführbar. Er müsste auch gar nicht so hoch sein, da man ja gar nicht den Anspruch haben muss die ÖPNV Kosten zu 100% zu decken sondern man könnte ja erstmal die gut 10 Mrd. € an Einnahmen aus Fahrkartenverkauf als Grundlage nehmen mit einem Aufschlag für den Ausbau. Mit einem Haushaltsbeitrag von 25 € pro Monat wäre man dann schon bei einem Plus gegenüber den aktuellen Fahrkarteneinnahmen. Wenn man dann noch den Beitrag in Gebieten mit wenig Infrastruktur auf 15 € reduziert und dafür in Ballungsräumen mit gutem ÖPNV auf bis zu 40 € erhöht hätte man sogar einen Ausgleich.

Das Mindeste wäre dann aber auch eine Zeitnahe Abdeckung am Land mit Ruflinien.

Wir kommen aber wohl wirklich zu weit vom Thema ab und sollten das ggf. auslagern.

Ich denke, dass psychisch kranke Menschen keine staatlichen Sanktionen sondern ärztliche Hilfe brauchen, ist jedem im Forum klar.
Für alle anderen gibt es Eigenveranwortung, auch für Obdachlose, die in Deutschland eindeutig bürgergeldberechtigt sind.

Aufgrund von Rechtslücken wurde im August 2023 seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine entsprechende Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) verkündet. Darin ist nach Paragraf 2 Absatz 4 konkret festgelegt, dass auch Obdachlose ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Anspruch auf Bürgergeld haben. Die Voraussetzungen:

  • Sie sollen das für sie zuständige Jobcenter „einmal pro Leistungsmonat persönlich“ aufsuchen.

Quelle: Bürgergeld: Haben auch Obdachlose Anspruch auf die Leistung? | SÜDKURIER

Das ist trotzdem keine Begründung dafür, dass es richtig ist, Schwarzfahren unter Strafe zu stellen (zu lassen).

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Wenn man den Leuten die solche Fälle betreuen glauben darf, dann sind diese Menschen in der Regel aber nicht dazu in der Lage diese Eigenverantwortung zu tragen.

Wir können jetzt natürlich die Forderung aufstellen, dass diesen Leuten in ausreichendem Maß geholfen wird, aber ist das realistisch? Wir reden hier ja von Härtefällen die eine durchaus engmaschige Betreuung benötigen, die zwar sehr wohl zu begrüßen wäre, aber solange sie nicht existiert muss es ja auch eine Lösung jenseits von Gefängnis geben.

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Unter Strafe schon, bloß nicht unter Gefängnisstrafe. Wie soll man ohne Strafen Recht durchsetzen?

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Was wäre denn eine geeignete Strafe für derartige Fälle?

Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn jemand die Fahrkarte nicht bezahlen kann, kann er auch keine Strafe bezahlen.

Wenn eine Geld"strafe" helfen soll, dann bitte über das erhöhte Beförderungsentgelt und Zivilrecht.

Das kommt zu 100% darauf an, wie man das ausgestaltet. Denkbar währe ja auch die Verteilung über einen Schlüssel, der die Bevölkerungsdichte berücksichtigt (ländliche Gebiete also überproportional Geld bekommen). Und auch hier gilt: natürlich wird immer irgendwer nicht so sehr davon profitieren wie irgendjemand anders. Ist ja mit allen staatlichen Ausgaben so. Ich nutze auch weniger die Autobahn als ein Pendler. Das ist für sich aber noch kein guter Grund, es nicht zu tun. Auf die systemische Wirkung kommt es an.

Mann muss glaube ich nicht jeder dämlichen Argumentation schon präventiv hinterherlaufen. Sonst können wir die Befreiung von bedürftigen ÖPNV-Nutzern (und damit die Abschaffung von „Schwarzfahren“) auch gleich beerdigen. Denn die üblichen Verdächtigen werden auch bei dem Thema natürlich sofort die „Gerechtigkeitsfrage“ aufmachen, wie man ja an der zitierten Reaktion der Verkehrsunternehmen gut beobachten kann.

Du hast den entscheidenden Absatz am Ende des Artikels vergessen zu zitieren:

Nach der bestehenden Rechtslage reiche es derzeit aus, sich gegebenenfalls werktäglich beim Jobcenter nach neuer Post zu erkundigen.

Meines Wissens nach wird das derzeit so ausgelegt, dass der Obdachlose eben nicht monatlich, sondern (werk)täglich erscheinen muss. Tut er das nicht und verpasst in der Konsequenz z.B. eine Frist zur Einreichung von Unterlagen oder das Erscheinen zu einem Gesprächstermin, dann greifen die entsprechenden Sanktionen. Wo ich lebe ist das Jobcenter eine halbe Busstunde entfernt, selbst in vielen Großstädten liegen die Jobcenter oft alles andere als zentral.

Die Argumentation übersieht auch die Gründe, warum die meisten Obdachlosen überhaupt erst in ihre persönliche Notlage gekommen sind. Wer sein Obdach verliert, bei dem liegt die Vermutung nahe, dass er eine regelmäßige Routine zum Besuch einer dezentral gelegenen Einrichtung mit festen Öffnungszeiten zur Durchführung eines bürokratischen Vorgangs nicht zuverlässig auf die Reihe bekommen kann.

Wenn wir als Gesellschaft und bürokratisch hin und wieder etwas weniger auf „Eigenverantwortung“ pochen würden und stattdessen Empathie und Ergebnisorientierung in den Fordergrund stellen würden, dann wären Obdachlosigkeit, Tafeln und Kinderarmut vielleicht nicht mehr so ein Thema.

Die Diskussion ums Schwarzfahren ist da ein klasse Beispiel. Eine Person zusätzlich in einen sowieso fahrenden Bus einsteigen zu lassen kostet erstmal gar nichts. Diese Person wegen einem fehlenden Ticket straf-, ordnungs- oder zivilrechtlich zu verfolgen kostet dagegen jede Menge Geld. Gewonnen hat dadurch am Ende nur ein ziemlich seltsames Verständnis von „Gerechtigkeit“. Lösbar wäre das Thema an vielen Stellen, im Gesetz, auf der Ebene einzelner Verkehrsteilnehmer oder sogar durch den individuellen Kontrolleur. Nur den Mut, es einfach mal zu machen hat keiner so richtig.

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Und hier ist dir meiner Einschätzung nach nicht hinreichend bewusst, dass die Deckung zwischen „Obdachlosigkeit“ und „psychischer Krankheit“ über 80% beträgt. Nicht psysisch kranke Menschen werden vielleicht mal wohnungslos (und müssen bei Freunden / Verwandten unterkommen), aber sie enden i.d.R. nicht in der Obdachlosigkeit. Ich laufe aktuell täglich durch die Essener Innenstadt und wenn du mich - als Sozialarbeiter - fragst, wie viel Prozent der Obdachlosen, die ich dort sehe (und das sind einige!) psychisch gesund sind, wäre die Antwort recht klar: Vermutlich nahezu 0%, denn die wenigen nicht psychisch-kranken Obdachlosen fallen i.d.R. nicht auf, das sind dann irgendwelche Punks und Aussteiger. Ernsthaft, Alkohol- und Drogenproblematiken sind noch das geringste Übel. Vor ein paar Tagen habe ich erst einen mit heruntergelassener Hose in seinen eigenen Fäkalien schlafenden Obdachlosen gesehen. Und das ist keine „krasse Ausnahme“, das ist die Normalität.

Diese Studie aus Berlin geht davon aus, dass bei 84,9% derjenigen, die Wohnungslos werden, vor der Wohnungslosigkeit eine psychische Krankheit vorlag. Obdachlose, die nicht zugleich auch psychisch Krank sind, sind daher die deutliche Ausnahme und keinesfalls der Regelfall.

Hier haben wir eine riesige Lücke zwischen der Gesetzeslage (dem „Soll“) und der Realität (dem „Ist“). Ja, theoretisch hat jeder Obdachlose Anspruch auf Sozialleistungen und ich weise ehrlich gesagt regelmäßig bettelnde Obdachlose damit zurück, dass ich ihnen erkläre, sie mögen bitte Bürgergeld beantragen (da ich selbst nur knapp über dem Existenzminimum lebe denke ich nicht, dass ich Obdachlose finanzieren sollte, dafür haben wir eben den Sozialstaat). Leider funktioniert das aus dem einen oder anderen Grund - in aller erster Linie: psychischen Problemen - nicht. Hier bräuchten wir viel mehr Sozialarbeit und viel mehr proaktives Handeln des Staates, aber so lange wir - unter der Last der NS-Vergangenheit - vor Zwangsbehandlungen von psychisch kranken Menschen zurückschrecken und diese nur bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung einleiten, bleibt es leider dabei, dass ein großer Teil der psychisch kranken Obdachlosen keine Hilfe „gegen seinen (durch psychische Krankheit beeinflussten!) Willen“ erhalten kann. Das ist ein gesellschaftliches Problem.

Jetzt könnte man argumentieren:
„Ist doch prima! Wenn diese Leute dann schwarz fahren und deshalb irgendwann in den Knast kommen, weil sie die Strafbefehle nicht bezahlen, können wir sie endlich behandeln!“. Leider passiert das aber nicht. Die Leute kommen in Haft, sitzen ihre Zeit ab, und kommen dann wieder frei, ohne, dass entsprechende Hilfe eingeleitet wird, weil auch hier gegen den Willen nur bei konkreter Selbst- oder Fremdgefährdung gehandelt werden kann.

Statt die Obdachlosen daher mit Strafbefehlen und Haft zu versehen wäre es in solchen Fällen wesentlich sinnvoller, die Verstöße im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit (oder eines Kontaktes mit dem Gerichtsvollzieher, wenn die Bahn ihre 60-Euro-Forderungen eintreiben will) zum Anlass zu nehmen, den Menschen Hilfeangebote zu machen.

Wenn wir uns anschauen, wer für „Schwarzfahren“ aktuell in den Knast geht, sind wir uns (hoffentlich!) einig, dass darunter so gut wie gar keine Fälle sind, bei denen man sagen würde: „Jau, das ist richtig so!“. Denn der psychisch gesunde, „rationale“ Schwarzfahrer („Hin und wieder 60 Euro zahlen ist günstiger als jedes Mal ein Ticket zu kaufen“) landet grundsätzlich nicht im Strafvollzug, er wird i.d.R. nicht mal von der Bahn angezeigt, so lange er seine 60-Euro-Forderungen regelmäßig bezahlt. Und das sollte uns doch schon vor Augen führen, dass da etwas ganz fundamentales im System falsch läuft.

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Gebe ich dir völlig recht, dass das keine Sache für das Strafrecht ist. Es gibt ja z.B. auch Strafen wie gemeinnützige Arbeit. Wir hatten jetzt erst 2 Jugendliche, die eine solche Strafe nutzten, die Zäune um unseren Fussballplatz zu streichen und die Außenanlagen zu pflegen.

Gemeinnützige Arbeit ist eine Erziehungsmaßregel im Rahmen des JGGs, also eine übliche von einem Jugendgericht verhängte Maßnahme, die bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern bei kleineren Straftaten verhängt wird, konkret eine „Weisung“ nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG.

Dies ist rechtlich jedoch nur bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern möglich, nicht bei Erwachsenen.

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… gehört nicht ganz zum Thema, aber ohne Eigenverantwortung wäre der Mensch ein Schaf.

Das ist richtig, blöd wird es erst, wenn sich alle anderen Menschen im Bus ein Beispiel daran nehmen.

Uff… also als harter Determinist, der nicht an freien Willen glaubt, könnte ich nun ewige philosophische Diskussionen mit dir führen. Als vermittelnde Position können wir uns vielleicht zumindest darauf einigen, dass niemand einen vollständig freien Willen und damit eine vollständig freie Eigenverantwortung hat, daher die Handlungsmöglichkeiten eines Menschen zumindest auch durch seine Umwelt (Erziehung, Erfahrungen, biologische Faktoren) beeinflusst werden.

Vor diesem Hintergrund sollte man zumindest immer danach fragen, wie weit „Eigenverantwortung“ gehen soll.

Das ist letztlich eine Frage der Kommunikation. Selbst ich als harter Determinist, der den „freien Willen“ für eine ähnlich absurde Konstruktion wie „Gott“ hält, halte es da mit Smilansky und anderen Philosophen, die klar sagen, dass die Illusion des freien Willens aufrecht erhalten werden muss, weil es selbst in einem deterministischen Weltbild natürlich sehr negative Konsequenzen hätte, wenn wir sagen würden: „Wir bestrafen niemanden mehr, weil niemand für sein eigenes Handeln wirklich verantwortlich ist“.

Natürlich muss kommuniziert werden, dass Schwarzfahren weiter „verboten“ ist. Aber es ist eben bei einer „großen Entkriminalisierung“ nicht mehr Straf- oder Ordnungsrechtlich verboten, sondern nur noch zivilrechtlich. Das ändert aber nichts daran, dass es verboten ist und für die meisten Menschen keine Option ist. Alleine schon, weil man generell an der Rationalität des Schwarzfahrens zweifeln kann (in Zeiten des Deutschlandtickets müsste man einen ganzen Monat nicht kontrolliert werden, damit „es sich lohnt“, da eine einzige Kontrolle bereits teurer wäre als das Monatsticket). Für die meisten Menschen ist Schwarzfahren auch ohne straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen eben keine sinnvolle Alternative. Dafür kann man als Beleg nehmen, dass es für die meisten Menschen, würden sie jetzt Schwarzfahren, keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt. Nach der These, dass die strafrechtlichen Konsequenzen abschrecken, müsste jeder Bürger eigentlich so lange Schwarzfahren, bis er 2 oder 3 Mal erwischt wird, und erst dann, da ab dann die realistische Erwartung besteht, strafrechtlich belangt zu werden, damit aufhören. Macht aber niemand. Eben weil es nicht das Strafrecht ist, dass die Menschen vom Schwarzfahren abhält, sondern zum einen die Rationalität, zum anderen gesellschaftliche Konventionen (die Peinlichkeit alleine, erwischt zu werden…) und zuletzt auch der Stress, der damit verbunden ist (die Angst, erwischt zu werden, ebenso wie der Stress bei der Bekämpfung der nicht-strafrechtlichen Folgen).

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Das wird wegen des erhöhten Beförderungsentgelt und wegen gesellschaftlichen Konsenses nicht passieren.

Danke. Wusste ich nicht.
Könnte ich mir aber auch bei Erwachsenen vorstellen, die wirklich kein Geld für ihre Strafe haben.

Es ging mir um die gesellschaftliche Betonung von Eigenverantwortung als Voraussetzung für die Gewährung von Rechten und Sympathie. Viele Menschen (alle Menschen?) sind in kürzeren oder längeren Phasen ihres Lebens als Erwachsene nicht in der Lage, ihr „Leben im Griff“ zu haben. Wir alle sind manchmal auf Unterstützung und Empathie angewiesen. Eine Gesellschaft kann nicht existieren, wenn wir wir nur die „Leistungsträger“ als vollwertige Mitglieder akzeptieren. Ich glaube, wir sind in dem Bereich derzeit nicht in der nötigen Balance.

Weiter oben wurden ja schon Möglichkeiten diskutiert, wie wir es allen Menschen erlauben könnten, ohne Ticket in den Bus einzusteigen. Das ist absolut realistisch, man muss es nur wollen. Aber auch der Verzicht auf die Durchsetzung der Ticketpflicht bei 0,01% der Fahrgäste würde sicherlich nicht zum Ende der Bezahlkultur im ÖPNV führen.

Und Kinder dürfen zu Hause bleiben?
Die sind nämlich weder im Deutschlandticket enthalten, noch deckt deren Regelbedarf für Mobilität nur ansatzweise das Deutschlandticket.

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