Wir nutzen standardmäßig KEINE Daten zu Ihrer Wohngegend für unser Scoring. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen – nämlich, wenn uns zu einer angefragten Person keinerlei relevante Informationen vorliegen – greifen wir überhaupt auf Adressdaten zurück. Mythen über die SCHUFA
Was passiert denn sonst so, wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt?
Die gleichen zivilrechtlichen Möglichkeiten stehen den Verkehrsbetrieben offen, insbesondere der Bahn, die ein privatrechtliches Unternehmen ist, das nur zufällig zu 100% dem Staat gehört.
Das ist immer noch keine Legalisierung, weil Schwarzfahren weiterhin zivilrechtlich verboten ist. Wenn Bögelein daher eine ersatzlose Streichung meint, meint er mindestens, dass keine andere strafrechtliche Norm das Schwarzfahren erfassen können soll, aber höchstens, dass es auch nicht durch eine Ordnungswidrigkeit ersetzt werden soll.
Meine persönliche Meinung ist, dass es eine Ordnungswidrigkeit werden darf, diese aber eben so auszugestalten ist, dass beim Verhängen der Bußgelder genau auf die Lebenslage des Betroffenen geschaut und etwaige Hilfen eingeleitet werden.
Das Problem, um das noch mal zu verdeutlichen, ist, dass bei einer Straftat irgendwann ein Strafbefehl beim Täter ankommt, und hier eine massive Rechtsschutzlücke für Täter in schwierigen psychischen Lagen besteht (und der Anteil derer ist unter Schwarzfahrern immens groß, unter den „ständigen Wiederholungstätern“ nahezu 100%). Die Post wird nicht geöffnet, aus den im Strafbefehl verhängten Tagessätzen werden Hafttage und die Leute landen im Strafvollzug, ohne, dass jemals ein Richter oder ein Mensch vom Amt auf den Fall geschaut hat. Das erzeugt gewaltige Kosten und hat keinerlei Nutzen für die Gesellschaft - Schwarzfahrer mit psychischen Problemen gehören einfach nicht in den Strafvollzug.
Dass es in Deutschland Menschen gibt, denen die Ressourcen dazu fehlen, scheint für einige überhaupt nicht vorstellbar zu sein.
Quelle?
Spätestens mit dem 49-Euro-Ticket ist aus meiner Sicht das Argument, dass jede einzelne Fahrt durch einen Fahrscheinkauf quasi erst finanziert werden muss, hinfällig. Wenn ich dieses Ticket etwa bei der DB kaufe, damit aber vor allem in Berlin U-Bahn fahre, sieht die BVG davon auch keinen Cent - und zwar völlig legal.
Umm, ich lasse mal ein paar Links zu vergangenen Diskussionen zu dem Thema hier. In all diesen Themen ging es schwerpunktmäßig oder zumindest in wesentlichen Teilen um dieses Thema:
Gerade die Interview-Folge mit Ronen Steinke sei hier zu empfehlen, da wurde das Thema letztlich auch sehr stark besprochen:
Also ja, das Thema hat hier schon für einige Diskussionen gesorgt.
Aber bei weitem nicht jedes Mal und ich würde mal behaupten auch nicht so oft, dass das erhöhte Beförderungsentgeld als unverhältnismäßig eingestuft werden muss.
Edit:
Die 60 Euro finde ich nichtmal bei einem einzelnen Vergehen unverhältnismäßig hoch, weil damit schließlich nicht nur die Beförderung bezahlt wird sondern es ja irgendein Mittel braucht um Leute dazu zu bringen überhaupt Tickets zu kaufen.
Wäre es so, dass die Strafe nur 15 Euro wäre und es mit bezahlen der Strafe keinerlei weitere Konsequenzen gäbe wäre ein regulärer Ticketkauf ja eigentlich Quatsch.
Also ich fahre regelmäßig mit der S1 von Bochum nach Essen und werde gefühlt grob jede vierte Fahrt kontrolliert (da ich keine Statistik führe, mag die Realität davon abweichen, aber es fühlt sich definitiv so an, als gäbe es mehr als genug Kontrollen in der S1; ich hatte ja gedacht, dass die Kontrolldichte mit der Einführung des Deutschlandtickets abnehmen würde, aber irgendwie habe ich das Gefühl, das Gegenteil ist der Fall… vermutlich liegt die hohe Kontrolldichte hier im Ruhrgebiet daran, dass in solchen Ballungsräumen erfahrungsgemäß viel schwarz gefahren wird; auf dem Land mag das anders aussehen)
Das erhöhte Beförderungsentgelt wird eigentlich hier von niemanden wirklich kritisiert. Das ist auch nicht das Problem. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Das Problem ist, dass Schwarzfahren eine Straftat ist und die Verkehrsunternehmen bei mehrfachen Verstößen Strafanzeige stellen, es dann zu Strafbefehlsverfahren mit hohen Geldstrafen kommt - und für die gehen die Leute dann in den Knast, wenn sie sie nicht zahlen können. Das erhöhte Beförderungsentgelt hat damit nichts zu tun, dafür geht niemand in den Knast (es sei denn, man verweigert die Eidesstattliche Erklärung, wenn der Gerichtsvollzieher kommt um den Berg aus erhöhten Beförderungsentgelten einzuziehen… aber das passiert eben nicht, die Eidesstattliche geben diese Betroffenen immer ab, wenn ihnen verdeutlicht wird, dass sie sonst in Haft kommen…)
Und zwar in der Art, dass es da nur Busse und Langstreckenzüge gibt. Beim Bus steigst du vorne ein, in Zügen gibt es immer einen Schaffner.
Für die S-Bahnen im Raum Nürnberg kann ich aber bestätigen, dass tatsächlich wenig kontrolliert wird.
Vielleicht eine politische Entscheidung - vielleicht auch eine strategische. Alle in meinem Bekanntenkreis haben ein Job- oder Schülerticket. Die Schwarzfahrer dürften allein dadurch verschwindend gering sein. Kontrollen ohne Ertrag kosten also mehr als sie bringen.
Und darauf beziehe ich mich, da dieser hier ja auch diskutiert wird.
Das kommt drauf an wie man es sieht. Je niedriger der Kontrolldruck desto höher dürfte die Quote derer werden die aufs Ticket berechnenderweise verzichten. Kontrollen wirken also auch präventiv und nicht nur in der Form, dass man mehr durch das erhöhte Beförderungsentgelt einnimmt als der Kontrolleur kostet.
Ich möchte natürlich nicht, dass Leute mit massiven Problemen dann wegen einer Schwarzfahrt ins Gefängnis müssen. Ich sehe hier nur die Problematik, dass bei Umsetzung der Forderungen des schwarzen Briefs eigentlich die die doofen wären die weiter Tickets kaufen.
Ich bleibe daher dabei, dass ein kostenfreier ÖPNV die deutlich sinnvollere Lösung ist wäre. Alle profitieren, kein Abo wo man abwägen muss weil man es als Gelegenheitsfshrer nicht braucht, in manchen Monaten dann aber doch deutlich sparen würde. ÖPNV wäre immer günstiger als das Auto. Basismobilität für alle.
Ansonsten sehe ich es eher so, dass eine gewisse Abschreckung, zumindest mit einem ausreichend hoch bemessenen erhöhtem Beförderungsentgelt nötig ist um in der Breite zu wirken. Lösungen damit am Ende nicht zu diesen Härtefällen kommt wie bisher könnte man auf anderem Wege schaffen.
Ok. Vielleicht erschließt sich mir die Logik tatsächlich nicht. Wenn es einerseits heißt, es gibt Menschen die nicht bezahlen können und andererseits quasi „nur“ einer wegfällt der fordert. Der Staat soll kein Geld mehr einfordern, weil bei Nichtzahlen Haft droht. Wenn ein Unternehmen das Geld fordert, dann können die Betroffenen plötzlich wieder zahlen? Oder nehmen diese Forderung ernster als das Bußgeld?
Vielleicht hat sich der Staat da eine Verantwortung auf den Tisch gezogen, die er nicht haben muss. Das wäre dann die FDP Denkweise: weniger Staat. Kann man machen.
Generell sollte es bei solchen Fällen eine Bagatellgrenze geben. Wenn die Kosten (Arbeitszeit, Verwaltungsaufwahd etc.) in keinem Verhältnis mehr zur Höhe der Strafe, des Bußgeldes oder des durchzusetzenden zivilrechtlichen Anspruchs stehen, sollte man den Aufwand dafür auch arg begrenzen und im Zweifel drauf verzichten, erst recht bei Menschen für die 60 Euro ein wirkliches Problem sein können.
Ein bemerkenswerter Seitenaspekt ist noch, dass der Kostendeckungsgrad im ÖPNV deutlich größer ist als der des Autoverkehrs:
Der PKW-Verkehr in einer deutschen Großstadt kostet die öffentliche Hand und die Allgemeinheit etwa das Dreifache wie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV).
So gesehen könnte man doch wenigstens die sog. „Verkehrssünder“ stärker an den Kosten beteiligen.
So wie Kosten für den Vergleich zwischen Pkw- und Öffi-Verkehr so weit wie möglich erfasst werden sollten, so sollten auch beim sog. „Schwarzfahren“ die Kosten möglichst vollständig erfasst werden, einschließlich jener, die die Allgemeinheit trägt. Daher zitiere ich noch einmal aus dem schon verlinkten Beitrag:
Insgesamt entstehen in der Justiz also alleine für die Aburteilung der Verfahren wegen § 265a StGB jedes Jahr Kosten in Höhe von insgesamt 26.957.426,16 EUR. […]
Der Staat gibt also 14.279.968,80 EUR für Freiheitsstrafen und widerrufene Bewährungsstrafen wegen Fahrens ohne Fahrschein aus. […]
114 Millionen EUR wendet der Staat jedes Jahr auf, um das Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und die Urteile zu vollstrecken.
Angesichts dessen stellt sich schon die Frage, ob personelle und materielle Ressourcen für die Sanktionierung des fahrscheinlosen Benutzens des ÖPNV noch richtig alloziert sind.
In Köln haben solche Überlegungen zu einer ungewöhnlichen Koalition der Willigen geführt:
Den Antrag zum Verzicht auf Strafanzeigen brachten die Kölner FDP[!] gemeinsam mit den Grünen, der SPD, der Linken und Volt in die Ratssitzung ein.
Dabei ist die Befürwortung der Entkriminalisierung bei FDP-Wählenden noch am geringsten vorhanden:
Du sprichst mir aus der Seele. Ich finde grundsätzlich sollte Fahren ohne Fahrschein und Lebensmitteldiebstahl nicht straffrei sein, aber es sollte als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Schlimmer finde ich, dass Raser, besonders innerorts, nur als Kavaliersdelikt betrachtet werden. In der Spielstraße zu unserer Kita musste ich mein Kind mehrfach auf dem Rädchen zur Seite schubsen um nicht zu sterben. Strafe für zu schnell fahren dort, 20 km/h zu viel statt Schrittgeschwindigkeit, sind 70€. Da lachen sich die Raser kaputt. Wer in der Spielstraße 20 km/h zu Schnell fährt sollte sofort den Lappen abgeben. 30km/h zu schnell sollte als Straftatbestand betrachtet werden. Innerorts gefährdet man immer andere Menschen, besonders Kinder. Und das auch immer wissentlich, da man ja eine Fahrerlaubnis braucht.
Aber Hauptsache wir sperren die bösen Fahrer ohne Fahrschein ein.
Es gibt auch gute Argumente gegen die Einstufung als Ordnungswidrigkeit (s. oben verlinkter Artikel der KriPoZ). Im Bereich Lebensmittel halte ich deren unnötige Vernichtung für ein weitaus größeres Problem. Man könnte es auch so machen wie in Frankreich.
Die Prinzipienreiterei in Deutschland anstelle pragmatischer Lösungen ist auch ein Problem.
Das ist keine Klassenjustiz, das ist schlichtweg die Bezahlung einer Dienstleistung, die man in Anspruch nimmt. Jeder zahlt den gleichen Preis für den gleichen Service.
Eine Möglichkeit wäre natürlich auch, konsequente Fahrgastkontrollen und rigorose Einforderung der Strafe in Höhe von 60 €, falls kein gültiges Ticket vorliegt. Wenn das Risiko, so die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, steigt, überlegt sich es der Fahrgast vielleicht zweimal, ohne Fahrschein zu fahren.
Oder eben ÖPNV kostenfrei machen, aber das wollen wir uns ja nicht leisten. Man spart an Automaten, am Financial Controlling, an Prüfungen in den Bussen und Bahnen, an zeit beim Einstieg, etc. Gibt es aber keine Lobby für.
Du argumentierst im Kern damit, dass es ein rein deliberativer Akt von Personen ist, die ohne Probleme auch einfach zahlen könnten, wenn sie denn nur wollten. Und ich frage erneut, ob es irgendeine faktische Grundlage für diese Vorannahme gibt.