Ins Gefängnis ohne Gerichtsverhandlung?

Habe gerade diesen Podcast gehört und war doch sehr überrascht.

Es ist offensichtlich möglich, dass man ins Gefängnis kommt ohne je dazu verurteilt worden zu sein. Und das nur weil man nicht in der Lage ist 150€ zu bezahlen. Ich habe schonmal mitbekommen, dass man wegen Schwarzfahren ins Gefängnis kommen kann, aber ich hatte fest damit gerechnet, dass dem auf jedenfall eine Gerichtsverhandlung vorausgehen muss. Aber anscheinend kann die Polizei einfach Menschen ins Gefängnis stecken, wenn diese ihre Geldstrafen nicht bezahlen.
Wobei es da wohl unterschiede gibt, wenn ich die Strafe für Schwarzfahren nicht bezahle, komme ich ins Gefängnis, wenn ich die Strafe für Falschparken nicht bezahle, muss ich damit rechnen, dass mein Eigentum verpfändet wird, aber kein Gefängnis.
Meinen persönlichen moralischen Empfinden leuchtet das nicht ein.

Und eine zweite Sache, die mich stört ist, wie viel Steuergeld dabei vernichtet wird. Jemand kann 150€ nicht bezahlen und kommt dann für X Tage ins Gefängnis von denen jeder Tag den Staat 150€ kostet? Wie kann das sein?

Das waren jetzt nur ein paar Punkte, in dem Podcast werden noch mehr Dinge aufgezählt, lohnt sich.

Meine Frage an Ulf wäre, ob die GFF dieses Thema schon einmal angegangen ist und was ihre Meinung dazu ist?

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Nein die Polizei kann nicht „einfach“ jemanden ins Gefängnis stecken: Vorausgegangen ist eine Gerichtsverhandlung oder ein Strafbefehl (gegen den man Einspruch einlegen kann, was dann eine Gerichtsverhandlung zur Folge hat). Irgendwann ist man dann aber zu einer Geldstrafe verurteilt, die man zahlen muss. (In Österreich kann das auch Folge der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde sein, bei uns nur durch Strafurteil, deshalb nicht bei Bußgeld)
I.d.R kann man Ratenzahlung beantragen, was von der Staatsanwaltschaft regelmäßig genehmigt wird, wenn man sich nicht ganz blöd anstellt. Kann man auch in Raten nicht zahlen und sich das Geld auch nicht leihen, hat man die Möglichkeit der Leistung von freier Arbeit nach § 293 EGStGB auf Antrag (in welchen Bundesländern das geht weiß ich jetzt nicht, hatte ich noch nicht.) Wenn man sich nicht kümmert, kann die Staatsanwaltschaft versuchen, das Geld zwangsweise beizutreiben. Ist die Geldstrafe „uneinbringlich“, kommt nach meiner Erinnerung (berufliche Praxis, nicht eigenes Leben :sweat_smile:) irgendwann ein Brief, der die Ersatzfreiheitsstrafe androht, auch dann kann man noch Ratenzahlung beantragen. Sodann bekommt man eine Ladung zum Strafantritt mit einer Frist von (ich glaube ) 2 Wochen. Auch dann kann man noch zahlen oder (Du ahnst es) Ratenzahlung beantragen, muss dann aber schon gut begründet werden. Wenn das alles nicht geht, kann man beantragen, dass die Vollstreckung wegen „unbilliger Härte“ ausgesetzt wird (z.B. wenn man gerade in Drogen-Therapie ist). Wenn das auch nicht geht und wenn man dann die Haft nicht antritt, wird man zur Fahndung ausgeschrieben, dann kann es sein, dass eines morgens die Polizei vor der Tür steht und einen mitnimmt. Auch dann hat man natürlich das Recht zu telefonieren und die Begleichung der Geldstrafe durch einen Dritten zu veranlassen, was die sofortige Freilassung zur Folge hätte. Auch in der Haft kann man jederzeit Teilzahlungen veranlassen, dann wird die Haft reduziert.
Es ist also ein sehr! abgestuftes System, dass den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sehr achtet, auch, da gebe ich Dir Recht, wenn natürlich am Ende eine schärfere Maßnahme steht, als ursprünglich gerichtlich verhängt und das wird auch kritisch diskutiert, ist aber nun mal Gesetzeslage und nicht Entscheidung eines Polizeibeamten. UND: Du kannst ja mal versuchen dieses System dem Bürger eines anderen Rechtsstaates zu erklären: U.S.A. GB, Frankreich?? Ich glaube, da stehen „wir“ ziemlich gut da! Ob das jetzt ein primäres Thema der GFF ist wage ich zu bezweifeln. „Meine“ Kandidaten für Ersatzfreiheitsstrafe waren jedenfalls überwiegend zu verpeilt um sich rechtzeitig drum zu kümmern und haben es einfach laufen lassen, das KANN hinter Gittern enden, finde ich persönlich ok.

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Nachtrag: Gelstrafe wird in Tagessätzen verhängt: ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe, die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen. Die im Ausgangspost genannten € 150,-- sind typischerweise eine geringe Geldstrafe bei einem Einkommensschwachen, das wären dann 15 Tagessätze á € 10,–, entsprechen 15 Tagen Gefängnis.

Welchen Nutzen hat es, dass die Gesellschaft solche Leute für teuer Geld einknastet?

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Wenig, aber was ist die Alternative? Die Geldstrafe wird sonst ein stumpfes Schwert, wenn manche Leute davon ausgehen können, dass sie sowieso nicht zu vollstrecken ist. Und es gibt ja genug Möglichkeiten, die Haft abzuwenden.

Die Sache auf sich beruhen lassen, würde ich sagen. Wenn die Betroffenen derart „verpeilt“ sind, liegt ja eher ein Fall für Sozialarbeit vor als einer für den Strafvollzug.

Das hat eine ganz fatale Anreizwirkung. Wie roseman schrieb, würde ich an Stelle der Betroffenen einfach alles aussitzen und dann die Einstellungsverfügung am Ende empfangen. Dann spricht sich das rum. Und alles was mit Geldbuße bestraft wird, wird von entspr. Leuten einfach ignoriert, da es keinerlei Hebel mehr gibt.

Dann fahren ein paar Clochards ohne zu bezahlen mit dem ÖPNV - wäre der Schaden so groß im Vergleich zur Inhaftierung? Aber es kommt vermutlich sehr darauf an, wie groß man die Zahl der Menschen einschätzt, die von dieser Art von Freifahrtschein tatsächlich Gebrauch machen würden.

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Fragt sich, wie viele es werden, wenn man kein Druckmittel hat. Wenn man weiß, der Verstoß hat keine Konsequenzen, dann macht man es gerne wieder und häufiger und es trauen sich auch mehr.

Ich war selbst mal bei Gericht im Praktikum und man muss echt viel verkacken, damit es zum Gefängnis kommt. Es wurde hier ja auch schon dargestellt.

Betr. Person wurde 16 (!) Mal beim schwarz fahren erwischt, bis es soweit war. Damit man so oft erwischt wird, muss man - zumindest bei uns - jahrelang fast täglich sich den Fahrpreis erschleichen. Diese Person hat wiederholt Einstellung des Verfahrens, irgendwann Sozialarbeit bekommen. Aber irgendwann ist auch genug.

Was würdest du sagen, wenn jemand jeden Tag in einen Laden geht und sich Waren im Wert von 5 Euro klaut. Wiederholt und wiederholt.

Und hier ist das sogar noch extrem abgestuft, sieht man ja im ersten Kommentar. Meist wird das Verfahren sogar eingestellt. Wer auch nur ansatzweise das Gefängnis verhindern will, hat 20 Chancen und das sogar bei wiederholten Verstößen. Aber irgendwann muss das Druckmittel greifen, sonst kann man sich den ganzen Zirkus sparen. So funktioniert eine zivilisierte Gesellschaft nicht.

Und am Ende handelt es sich effektiv um 1-2 Wochen… ich bin bei Gefängnissen nun wirklich eher einer, der für eine Umwandlung in geschlossene Resozialisierung und eher kürzere Haftstrafen ist. Aber in diesem Fall bist du nicht auf ein Problem gestoßen.

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Der ÖPNV fährt ja ohnehin. Insofern steht die gestohlene Ware bzw. Dienstleistung ja weiterhin allen zur Verfügung. Zumindest solange nicht Busse und Bahnen von Schwarzfahren komplett ausgelastet werden.

Ich würde das also eher mit dem „Schwarzsehen“ eines Kinofilms vergleichen. Mit dem besonderen Umstände, dass dieser Film zur Daseinsvorsorge zählt und (meine bescheidenden Meinung nach) ohnehin jedem Einwohner per Flatrate zur Verfügung gestellt werden sollte.

Was ist denn das für eine Einstellung? Das fördert und belohnt aktiv diejenigen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Wer vertrauen missbraucht und unehrlich ist, hat einen Vorteil. Und nein, der Bus fährt nicht einfach so. Bei uns war das ein Privatunternehmen, das in der Erwartung gefahren ist, dass die Einsteigenden zahlen. Wenn nur 50% zahlen, braucht man nur 50% Busse. Also ja, auch das verursacht Schäden. Und wenn die Gemeinde fährt, geht das auf Kosten aller ehrlichen Leute. Irgendwoher muss das ja finanziert werden. Das Beispiel mit dem Kino ist noch viel schlimmer: Findest du es allen ernstes okay, dass man sich da reinschleicht? Und fändest du es okay, wenn das ohne Konsequenzen wäre und der Betreiber diesen Leuten einfach hinterherlächeln müsste? Ganz besonders, wenn das 50% der Leute machen, weil es sich rumspricht?

Zunächst einmal kann man all diese „Ungerechtigkeiten“ vermeiden, wenn man einfach nicht gegen Gesetze verstößt. Wie wärs denn damit?

Aber selbst wenn jemand unbedingt unehrlich und rechtsbrüchig werden will: Hier wird niemand ins Gefängnis gesteckt, einfach weil er einmal schwarz fährt. Hier geht es um Bußgelder von vielleicht 150 Euro tops. Das kann jeder bezahlen und wer das nicht kann, der kann das in ein bis zwei Tagen sozial abarbeiten. Genau wie du es forderst. Wer aber meint, auf die Gesellschaft zu pfeifen und überhaupt keinerlei Verantwortung zu übernehmen, der muss nunmal als allerletztes Mittel so zur Verantwortung gezwungen werden. Das ist tausend Mal abgestuft und weiß Gott muss niemand ins Gefängnis, der das blöd gesagt nicht wirklich will und wenn dann vielleicht nur ein bis zwei Wochen. Worüber reden wir hier eigentlich? Glaubst du ernsthaft, das sei ungerecht?

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Du würdest also die momentane gesetzliche Regelung von
„Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt (entsprechend oben beschriebenen Regelungen) kann für einige Tage ins Gefängnis gehen” ersetzen durch
„Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt (entsprechend oben beschriebenen Regelungen) kann für einige Tage ins Gefängnis gehen, außer es ist eine Geldstrafe wegen nurtzen des ÖPNVs ohne Fahrkarte?”

„Okay“ ist das nicht. Aber würde ich pro Fall ein paar 1000 Euro ausgeben wollen, um den Missetäter für ein paar Tage ins Gefängnis zu stecken? Nein.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt ja auch bei der Verfolgung von Verstößen gegen die Rechtsordnung. Bei einem Fahrraddiebstahl werden z. B. wesentlich weniger Ressourcen eingesetzt als bei der Aufklärung eines Mordfalls. Nicht weil Fahrraddiebstahl „okay“ ist, sondern weil der Aufwand für die Verfolgung so einer Kleinigkeit mit allen verfügbaren Mitteln in keinem Verhältnis stünde zum Erfolg.

Was ich damit sagen will: wenn es einer Kommune ein paar „Verpeilte“ gibt, denen es einigermaßen egal ist, ob sie für Schwarzfahren mal ein paar Tage im Gefängnis sitzen, dann sollte man die lieber schwarz fahren lassen und fertig. Der Aufwand, die einzusperren nur damit „alles seine Ordnung hat“ steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den sie verursachen.

Polizei, Justiz und Strafvollzug können für die Gesellschaft an anderer Stelle mit mehr Gewinn für uns alle eingesetzt werden.

Jeder „normale“ Mensch wird ja schon dadurch vom Schwarzfahren abgeschreckt, dass ihm bei Nichtzahlen der Geldbuße die Zwangsvollstreckung droht.

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Ich habe den Pocast nicht gehört, aber in der zugrunde liegenden SZ-Recherche von Ronen Steinke (s.u.) heißt es unter anderem:

Die sogenannte Armutsgefährungsquote hat zugenommen, das ist die Zahl der Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Die Menschen, die wegen Zahlungsunfähigkeit inhaftiert werden, kommen heute zu 40 Prozent aus der Obdachlosigkeit, doppelt so oft wie noch vor zwanzig Jahren, und zwei Drittel von ihnen sind abhängig von Alkohol oder Drogen. So viele wie noch nie.

Wenn man dann noch in Rechnung stellt, dass einer der Hauptgründe für Obdachlosigkeit psychische Erkrankungen sind, stellt sich m.E. doch die Frage, ob man die Law & Order-Rhetorik nicht ein bisschen zurückfahren sollte. Zumal im Artikel auch darauf verwiesen wird, dass Drogenkranke oder Obdachlose es unter Umständen sogar vorziehen, ins Gefängnis zu gehen, weil es eine relative Entlastung bedeuet. Es scheint mir wenig sinnvoll, erwachsenen Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - gerade nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln, mittels Strafvollzug eine Lektion zu erteilen, statt Hilfsangebote und gesundheitliche Fürsorge zu finanzieren - was vermutlich eine nachhaltigere Wirkung hätte und eine sinnvollere Verwendung von Steuergeld wäre. Angesichts der steigenden Zahlen von Inhaftierten scheint es mit der beschworenen Abschreckungswirkung ja auch nicht allzu weit her zu sein.

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Dies treibt die Diskussion in die richtige Richtung.
Die Frage sollte nicht lauten: (Wie )kann es sein, dass Menschen ins Gefängns müssen, weil sie 150 € nicht bezahlen können?`
Denn hier ist den Pro-Argumenten nichts hinzuzufügen. Der Staat (ergo die Gesellschaft) muss handlungsfähig sein und darf sich nicht von Reichsbürgern oder arbeitslosten Extremisten (links wie rechts), denen langweilig ist, auf der Nase herumtanzen lassen.
Weiß von einem Fall als ein Geschäftsführer seinen Nachweispflichten nicht nachgekommen ist. Er wurde vom Justizminiserium erinnert, es wurde das erste Zwangsgeld verhängt, es wurde das zweite Zwangsgeld verhängt, es wurde das dritte Zwangsgeld verhängt. Er tat einfach nichts.
Eine Androhung von drei Tagen Beugehaft brachte dann endlich mal Bewegung in die Sache.

Das große Problem ist aber, wenn jemand erst mal im Strudel gefangen ist, kommt er alleine nicht mehr raus.
Das ist ja auch in den USA, Südamerika und Teilen Frankreichs das Problem - dass Du, wenn Du zu einer bestimmten Bevölkerungsschicht gehörst, entweder Dich einer Bande anschließt oder dahinvegetierst. Aus dem System auszubrechen ist fast nicht mehr möglich.

Finnland hat hier ein Konzept, das auch in Deutschland immer mehr in den Fokus rückt. Aber es muss halt finanziert werden. Da ist das Wegsperren in Gefängnissen, die eh schon da sind, billiger und einfacher.
Obdachlosigkeit: Hoffnung aus Finnland (sz.de)

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Da sind wir dann schon auf anderem Terrain. Ich bin bspw. auch ein riesen Freund von (Re)Sozialisierungsprogrammen. Die meisten Menschen, die Straftaten begehen, haben eine komplizierte Biografie. Denen kann man sehr gut helfen, wenn sie sich helfen lassen und man sich Zeit nimmt.

Wegen mir könnte man hier zweigleisig fahren. Die, die der Gesellschaft auf der Nase rumtanzen wollen, kommen wie jetzt auch ins Gefängnis als Beugehaft. Die, die verpeilt sind iSv. „haben Schwierigkeiten, ihr Leben auf die Reihe zu kriegen“, würden in eine Einrichtung etwa nach o.g. finnischem Vorbild.

Damit ist allen gedient, oder?

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Im Grunde vermischen sich hier in der Diskussion zwei Themen, die man eigentlich getrennt behandeln müsste:

  1. Was sind Strafbefehl („ohne Gerichtsverhandlung!“), Geldstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe usw.?
  2. Sollte Beförderungserschleichung eine Straftat sein?

Zu 1: Ein Strafbefehl ist ein extrem verkürztes Strafverfahren, bei dem tatsächlich die Gerichtsverhandlung eingespart wird, sofern der Verurteilte keinen Widerspruch einlegt. Es findet allgemein Anwendung, wenn zum einen der Sachverhalt der Tat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft klar ist und die Strafe verhältnismäßig gering. Der Verdächtige muss allerdings zumindest von der Polizei das Angebot gehabt haben, zur Sache auszusagen. (Was man allerdings i.d.R. besser nicht machen sollte, zumindest nicht ohne vorher einen Anwalt zu konsultieren.) Irgendwelche Strafbefehle für Verfahren, von denen man gar nichts wusste, die im Briefkasten landen während man im Urlaub ist und dann ohne eigenes Zutun rechtskräftig werden, sollten also nicht vorkommen. Das macht das Verfahren effizient und letztendlich kann das dem eigentlichen Sinne nach sogar dem Straftäter zugute kommen, denn er spart sich die Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, etc.

Wer so einen Strafbefehl bekommt, kann den entweder hinnehmen, wenn er einsieht die Straftat begangen zu haben und die Strafe akzeptiert. Wer sich allerdings als unschuldig ansieht, oder auch nur der Meinung ist, die Strafe aus dem Strafbefehl sei aus irgendwelchen Gründen zu hoch angesetzt, der kann (innerhalb einer sehr kurzen Frist) formlos Einspruch einlegen, und dann wird der Strafbefehl nicht wirksam, sondern das Verfahren wird eben weitergeführt, entweder mit einer Gerichtsverhandlung oder auch im außergerichtlichen Verfahren u.U. mit einer Einstellung am Ende wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße.

Wichtig ist: Wird der Strafbefehl rechtskräftig, weil man nicht fristgerecht Einspruch einlegt, dann entspricht er exakt einem Urteil mit Gerichtsverhandlung, man gilt als schuldig und ist theoretisch vorbestraft. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Bußgeld wegen Falschparken o.ä. Ordnungswidrigkeiten, oder auch wenn ein Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt wird.

Geldstrafen werden in Deutschland, egal ob im Gerichtsverfahren oder per Strafbefehl, in Tagessätzen bemessen, die ungefähr dem täglichen Nettoeinkommen des Straftäters entsprechen. Wer zu 30 Tagessätzen verurteilt wird, muss also ein Monatseinkommen zahlen, bei 90 Tagessätzen drei Monatseinkommen usw. Wer das nicht bezahlt, der muss am Ende, wenn er entweder absolut nicht zahlen will oder kann, pro Tagessatz einen Tag im Gefängnis als Ersatzfreiheitsstrafe einsitzen.

Ist das jetzt eine schlechte Regelung, die man generell abschaffen sollte? Wer das möchte, der sollte sich überlegen, dass Geldstrafen – egal ob per Strafbefehl oder Gerichtsverhandlung – nicht nur für die Erschleichung von Beförderungsleistungen verhängt werden, sondern für alle möglichen minderschweren Straftaten wie Beleidigungen, Körperverletzungen usw. Wer also der Meinung ist, Ersatzfreiheitsstrafen gehören abgeschafft, der fordert z.B., dass Mittellose konsequenzlos z.B. Leute im Internet beleidigen können, oder auch auf der Straße Leute vermöbeln.

Zu 2.: Während eigentlich meines Wissens niemand ernsthaft fordert, solche Ersatzfreiheitsstrafen generell abzuschaffen, gibt es seit längerem ein Diskussion darüber, die Beförderungserschleichung zu entkriminalisieren und aus dem Delikt entweder eine Ordnungswidrigkeit zu machen oder es komplett abzuschaffen.

Hierbei geht es nicht um das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von meistens 60 Euro, das Beförderungsunternehmen allen „Schwarzfahrern“ abverlangen, sondern um die zusätzliche Einleitung eines Strafverfahrens. Das tun die Unternehmen meistens nur, wenn eine Person entweder schon öfter ohne Fahrschein angetroffen wurde oder ihr erhöhtes Beförderungsentgelt nicht bezahlt. Erst dann kommt es zu oben beschriebenem Verfahren, dass u.U. mit einem Strafbefehl endet. Wegen dem erhöhten Beförderungsentgelt kommt dagegen niemand in den Knast.

Die Argumente für die Abschaffung dieses Straftabestandes sind im Wesentlichen weiter oben im Thread schon erwähnt. Das Verfahren und u.U. die Haft kosten die Gesellschaft deutlich mehr als wenn irgendwelche Leute gelegentlich den ÖPNV nutzen ohne zu bezahlen. Es trifft in den allermeisten Fällen Leute, die sowieso arm dran sind, und eine doppelte Bestrafung zusätzlich zum erhöhten Beförderungsentgelt ist überflüssig.

Es gibt aber auch Argumente für die Beibehaltung: Zum einen meinen manche, man bräuchte gegen „notorische Schwarzfahrer“ eine Androhung einer härteren Bestrafung in der Hinterhand, weil ansonsten nicht bezahlen vielerorts auf Dauer günstiger ist als sich eine Abokarte zu kaufen. Viele, auch die es sich eigentlich leisten können, würden sonst umsteigen auf „schwarzfahren“ und gelegentliche 60 Euro einpreisen. Desweiteren ist es aber auch so, dass die Existenz dieses Straftatbestand es erst dem Fahrdienstpersonal erlaubt, nach dem „Jedermann-Festnahmerecht“ erwischte Beförderungserschleicher festzuhalten. So ein Bahn-Sicherheitsdienst besitzt nämlich eigentlich keine hoheitlichen Rechte um bspw. Ausweise von Leuten zu verlangen oder diese gar am Weglaufen zu hindern.

Ich denke allerdings, für letzteres Problem ließe sich sicher auch eine andere gesetzliche Lösung finden.

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Das Problem beginnt immer dort, wo es um Menschen geht, die aufgrund von psychischen Krankheiten, Drogensucht oder einer verhältnismäßig leichten geistigen Behinderung (z.B. die klassische Intelligenzminderung) durch das System fallen.

Ein typischer Fall wäre z.B. der depressive Alkoholiker mit einsetzendem Korsakow, der im Aldi ne Flasche Vodka klauen wollte und dabei erwischt wird. Der öffnet seine Post mitunter schon seit Jahren nicht mehr. Der kriegt dann einen Brief von der Polizei mit der Vorladung zur Aussage (das von dir angesprochene „Angebot“ sich zur Sache zu äußern), ein paar Wochen später dann den Strafbefehl - und ein paar Wochen oder Monate später wird er dann aufgegriffen und es wird festgestellt, dass ja ein Haftbefehl vorliegt. Und zack geht’s in den Knast.

Ich habe einige Zeit lang als gesetzlicher Betreuer gearbeitet und hatte durchaus Fälle, die eben so etwas in der Vergangenheit schon erlebt haben - in einem Fall war auch genau das der Grund, warum eine Betreuung eingerichtet wurde (vom Sozialarbeiter der JVA angestoßen…).

Das sind die Fälle, die in besagtem Podcast kritisiert wurden. Eben Fälle, in denen tatsächlich nie ein Richter involviert war, wobei ein Richter sofort hätte sehen können, dass der Beschuldigte schlicht Hilfe braucht - und keine Strafe.

Es geht nicht darum, den Strafbefehl generell abzuschaffen - oder gar kleine Straftaten gar nicht mehr zu bestrafen. Es geht darum, Fälle, in denen Menschen z.B. schuldunfähig oder vermindert Schuldfähig sind und sich deshalb gar nicht gegen den Strafbefehl wehren konnten, zu schützen.

Ob der Strafbefehl an sich gut oder schlecht ist, ist eine komplexe Fragestellung. Neben dem oben genannten Kritikpunkt gibt es noch den Kritikpunkt, dass so ein Strafbefehl als offizielles Schreiben der Staatsanwaltschaft einfach auch sehr einschüchternd wirkt und dem Beschuldigten oft den Eindruck vermittelt, dass das Verfahren eigentlich schon gelaufen sei, als würde ein Widerspruch ohnehin nichts bringen. Das ist durchaus ein Problem, gerade für bildungsferne Schichten, die auch Angst vor Anwaltskosten haben und dann schnell fragwürdige Strafbefehle akzeptieren. Aber diese Diskussion führt eigentlich zu weit vom Thema.

Die konkrete Forderung ist:
Wenn jemand wegen einer per Strafbefehl verhängten und nicht gezahlten Geldstrafe festgenommen wird, sollte er nicht automatisch in eine Haftanstalt kommen, sondern einem Richter vorgeführt werden. Dieser bürokratische Automatismus von „Strafbefehl —> Haftbefehl —> Festnahme —> Option die Strafe zu zahlen (was besagtes Klientel nicht kann) —> Bei Nichtzahlung Haftantritt“ muss an irgend einer Stelle durch eine Vorführung vor einen Haftrichter unterbrochen werden.

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Oder eine (sofern nicht vorhanden dafür eingerichtete) soziale Stelle, die prüfen muss, besonders wenn der Fall mehrmals auftritt, ob eine Schuldfähigkeit aufgrund sozialer oder persönlicher Probleme nicht vorliegt.
Die Überlastung der Gerichte wurde ja schon im Lage-podcast angesprochen. Auch glaube ich, dass wenn solche Fälle direkt bei Psychologen und Sozialarbeitern landen, eher etwas passiert (billiger wäre es auch, so eine Verhandlung kostet, selbst wenn sie kurz ist).
Es muss halt der politische Wille da sein den untersten Schichten zu helfen. Das erfordert von der Gesellschaft ein Undenken, dass nicht jeder für sein Schicksal selbst verantwortlich ist.

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Die Initiative „Freiheitsfond“ sammelt Geld, um Menschen, die wegen Delikten wie dem Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, von ihrer Strafe freizukaufen. Auf diesem Wege wurde in Berlin gerade 21 Menschen die verbleibende Zeit in Haft erlassen. Gleichzeitig setzt sich die Initiative dafür ein, Fahren ohne Fahrschein zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen.