Liebe Community,
ich möchte euch gerne das Thema „Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ vorschlagen. Konkreter geht es um den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung, in dem das Überwinden von beiden Kategorien bis 2030 verankert ist. Ich arbeite in der Öffentlichkeitsarbeit der BAG Wohnungslosenhilfe, dem Dachverband der Wohnungsnotfallhilfen in Deutschland. Wir sind an dem Prozess des Aktionsplans beteiligt, betrachten den Prozess aber auch kritisch, da vieles zu langsam voran kommt.
Zum Beispiel fordern wir den Erhalt und Ausbau von Sozialwohnungen. Dies ist natürlich nichts neues, aber die Zahlen dahingehend sinken drastisch…
Wir haben soeben einen Bericht veröffentlicht, in dem die Lebenssituationen von Hilfesuchenden genauer beleuchtet wird. 97% der Menschen, die keine Wohnung haben, wünschen sich eine.
Das Thema Wohnungslosigkeit ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und wird, wenn sich nichts ändert, noch mehr Menschen betreffen.
ich kann hier für Frankfurt am Main und die Rhein-main-Region einige Aussagen treffen.
Unsere Wohnungslosen können sich beim Amt für Wohnungswesen (AfW) für eine Sozialwohnung registrieren. Der Antrag kann gestellt werden, wenn Nachgewiesen werden kann, dass Sie sich seit mind. 1 Jahr in Frankfurt aufhalten. Im Antrag kann ausgewählt werden, in welchen Stadtteil oder welche Ortschaft außerhalb Frankfurts vermittelt werden soll.
Da die meisten Wohnungssuchenden Bürger-Hartz erhalten, ist es trotz der Rechtslage sehr schwer in eine andere Kommune zu ziehen. Wollen Sie z.b. von Frankfurt nach Offenbach ziehen - also einmal über den Main, wird Seitens des Offenbacher Jobcenters (MainArbeit) eine Erlaubnis zum Umzug abverlangt. Das ist klar rechtswidrig, da sich jeder Mensch aussuchen kann, wo er wohnen möchte. Dennoch ist ohne dieses Schreiben des Frankfurter Jobcenters in Offenbach nichts zu machen. und bis das Schreiben vorliegt, ist die Wohnung auch schon wieder weg. In anderen Kommunen im Speckgürtel ist es mit den Ämtern nicht ganz so schwierig, aber dennoch mit erheblichen Mehraufwand verbunden.
In Frankfurt stellt man bei einem Jobcenter den Antrag auf Übernahme der KDU (Miete), Erstausstattungsantrag und ab dafür - also nach dem mindestens 3 Jahre, meist mehr, ins Land gegangen sind und der Zuschlag erfolgte.
Wird eine Wohnung außerhalb Frankfurts ins Auge gefasst, reagieren die Jobcenter meist sehr langsam. Oft mit erfolg, da die Wohnungen dann Weg sind. Da die KDU von der Kommune kommt und die Speck-Gürtel-Kommunen die Steuerlasten in Frankfurt lassen möchten anstatt das Problem der Wohnungslosigkeit als Metropolregion anzugehen, führt es unterm Strich dazu, dass sich hier Wohnungslose in manch einer Massenunterkunft stapeln, ohne wirkliche Perspektive.
Ich frage mich, ob man die Betreuung dann nicht grundsätzlich anders organisieren sollte.
Könnte z.B. die Genehmigung für Umzüge von Arbeitslosen oder Obdachlosen von einer Landesbehörde erteilt werden, anstelle des Arbeitsamts des neuen Wohnortes?
Schließlich ist Mobilität ja sowohl beim Finden einer neuen Wohnung, als auch beim Finden einer neuen Arbeit ein großer Vorteil.