Verstehe nicht ganz warum sich kaum jemand mit der eigentlichen Ersatzstimme auseinandersetzt. Hab den Vorschlag schon des Vorschlags wegen eingebracht. Er kommt aus dem Bereich des Ranked choice voting und hat somit einige interessante erwartete Effekte was das Wahlverhalten angeht. Mit 90% repräsentation ist man im Schnitt so gut dabei wie bei jeder Landtagswahl, das kommen nämlich ca 89.5% rein. Ich würde weiterhin nicht riskieren eine kleinstpartei zu wählen wenn sie auch drunter bleiben kann. Das hat einen konservativen Wahleffekt. Große Parteien sind wegen der Größe attraktiv, nicht wegen der Inhalte. Ich glaube das hat Volt z.b. um einiges gehemmt und 90% hätten da kaum geholfen.
Die Suche liefert bei „Ersatzstimme“ einige Treffer.
Anscheinend haben die Hosts sogar selbst 2022 eine Zweitstimme für Direktmandate vorgeschlagen (kann mich da nicht mehr dran erinnern):
ansonsten:
Ersatzwahlstimme - Demokratie stärken
Das Konzept der „Ersatzstimme“ - Themenvorschläge - Talk der Nation
Ldn 399 Ersatzstimme hätte AfD Sperrminorität verhindert - Kommentare zum Podcast - Talk der Nation
edit:
hier mal ein Link zu einer Petition, die ich dazu gestartet habe.
Das Forum der Petition gibt sehr differenzierte Meinungen wieder und im verlinkten PDF ist die Antwort des Petitionsausschusses einsehbar.
Petitionen: Petition 127720: Abgabe einer Ersatzstimme für die Zweitstimme vom 09.11.2021
Das war auch schon immer mein Vorschlag. Dann fällt die Hemmschwelle, eine kleinere Partei zu wählen und würde vl. auch mal andere Parteien in die Vertretungen schicken.
Hab mir noch mal das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Wahlreform durchgelesen.
Dort wird die 5%-Hürde als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Und ein Vorschlag gemacht:
- Die Sperrklausel des § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG ist in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.[…]
d) Unter den gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Ausgestaltung der Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG jedoch nicht in vollem Umfang erforderlich. Zur Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages ist es nicht notwendig, eine Partei bei der Sitzverteilung unberücksichtigt zu lassen, deren Abgeordnete eine gemeinsame Fraktion mit den Abgeordneten einer anderen Partei bilden würden, wenn beide Parteien gemeinsam das Fünf-Prozent-Quorum erreichen würden.
Bundesverfassungsgericht
Würden also z.B. mehrere Klima-(Wirtschafts-,Rechte-,Linke-)Parteien im Vorfeld erklären, eine Fraktion einzugehen, könnten sie gemeinsam die 5% überschreiten. Dafür bräuchte es allerdings eine Gesetzesänderung.
Eigentlich steht der Gesetzgeber seit dem Urteil in Zugzwang, das Wahlrecht anzupassen, um diese Unwucht zu beheben. Das könnte auch eine Ersatzstimme, wenn der Gesetzgeber den Vorschlag des Gerichts nicht umsetzen möchte.
damit würde aber unklar bleiben wie diese Regelung ausgestaltet sein würde, wenn nicht über gemeinsame Listen - also was hindert die Parteien daran zu sagen „wir machen eine gemeinsame Fraktion“ und diese einen Tag nach Zusammentreten des neuen Bundestags wieder aufzulösen?
Und selbst wenn sie formal in einer Fraktion sind - die Zersplitterung des Parlaments bleibt damit ein Risiko, weil Fraktionsdiziplin ist ja nur eine Absprache und da würde ich mich bei Zweckpartnerschaften für eine Wahl nicht drauf verlassen