Hallo zusammen,
das Thema wurde schon öfters hier im Forum angeschnitten, aber ich dachte im Kontext der aktuellen Wahlergebnisse kann man diesen Vorschlag vielleicht einmal spezifischer auch in einer Folge aufgreifen.
mit FDP (4,33 %), BSW (4,97 %) und „Sonstige“ (4,44 %) sind bei dieser Wahl in Summe fast 14 % der Stimmen durch die 5%-Hürde nicht bei der Zusammensetzung des Parlaments vertreten und daher nicht repräsentiert. Die 5%-Hürde hat im Prinzip genau ihren Zweck erfüllt und sorgt dafür, dass eine Zweierkoalition noch möglich ist.
Allerdings ist es aus demokratischer Sicht doch schon ein Problem. Wenn man das auf die 83 Mio. Gesamtbevölkerung umrechnet, sind damit im Prinzip ca. 11,5 Mio Menschen in Deutschland nicht im Parlament repräsentiert.
Vor diesem Hintergrund Stellt sich die Frage, ob man einfach so weiterhin davon ausgehen kann, dass sich diese Stimmen gleichmäßig auf die anderen Parteien verteilt hätten. Ich behaupte mal, dass vielleicht nicht 20% dieser Stimmen ansonsten an die AfD gegangen wären.
Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass die 5%-Hürde dazu führt, dass Menschen bewusst taktisch nicht die Partei wählen, die sich eigentlich gerne wählen wollen aus Angst, dass die Stimme dann „verloren“ ist. Mit diesem Argument wurden diesmal sogar große Kampagnen gefahren, um explizit dazu aufzurufen, nicht Volt, Tierschutzpartei oder Freie Wähler zu wählen (was auch mit ein Grund für das schlechte Abschneiden aller „Sonstigen“ diesmal sein dürfte). Ich habe extrem oft gehört, dass Leute diesmal unbedingt wegen des Rechtsrucks ihre Stimme einer Partei geben wollen, die es sicher in den BT schafft, damit nicht 20% ihrer Stimmt an die AfD fallen. Auch Merz hat ein ähnliches Argument am Ende gegen die FDP eingesetzt. Vielleicht ist sogar auch das der FDP und dem BSW zum Verhängnis geworden (aber das ist eher spekulativ).
Aus demokratischer Sicht finde ich es auch schwierig, wenn Leute nicht das wählen können, was sie eigentlich gerne würden, denn das wäre ja auch ein Signal an die anderen Parteien, welche Schwerpunktsetzung sie sich z.B. bei gewissen Themen wünschen.
Das Konzept der Ersatzstimme sieht dabei vor, dass man neben seiner Zweitstimme eine zweite Präferenz angibt, an wen die Stimme gehen soll, wenn die erste Wahl es nicht über die 5% schafft. Der einzige Nachteil dabei wäre, dass es etwas komplizierter wird und die Auszählung etwas aufwändiger.
Beides aus meiner Sicht vertretbar (Kummunalwahlen sind zum Teil noch viel komplizierter).
Vielleicht könnte man das Thema insofern im Podcast mal etwas genauer beleuchten. Findet ihr das sinnvoll und wie ließe sich sowas durchsetzen. Ich vermute, die Bundestagsparteien werden etwas in der Art nicht beschließen. Wäre sowas theoretisch einklagbar?
PS: Vor dem Hintergrund der aktuell angestoßenen Debatte einer erneuten Wahlrechtsreform (die ich in der Form komplett albern finde), finde ich es auch generell eine Fehlkonstruktion in der Verfassung, dass das Wahlrecht von der Legislative selbst bestimmt wird. Die hat ja immer ein Eigeninteresse. Für sowas wäre doch auch sinnvoll, wenn das z.B. eine Art Bürgerrat entscheidet und es vom Präsident und dem Verfassungsgericht anschließend nochmal bestätigt wird.
Viele Grüße und danke