Das Konzept der "Ersatzstimme"

Hallo zusammen,

das Thema wurde schon öfters hier im Forum angeschnitten, aber ich dachte im Kontext der aktuellen Wahlergebnisse kann man diesen Vorschlag vielleicht einmal spezifischer auch in einer Folge aufgreifen.

mit FDP (4,33 %), BSW (4,97 %) und „Sonstige“ (4,44 %) sind bei dieser Wahl in Summe fast 14 % der Stimmen durch die 5%-Hürde nicht bei der Zusammensetzung des Parlaments vertreten und daher nicht repräsentiert. Die 5%-Hürde hat im Prinzip genau ihren Zweck erfüllt und sorgt dafür, dass eine Zweierkoalition noch möglich ist.

Allerdings ist es aus demokratischer Sicht doch schon ein Problem. Wenn man das auf die 83 Mio. Gesamtbevölkerung umrechnet, sind damit im Prinzip ca. 11,5 Mio Menschen in Deutschland nicht im Parlament repräsentiert.

Vor diesem Hintergrund Stellt sich die Frage, ob man einfach so weiterhin davon ausgehen kann, dass sich diese Stimmen gleichmäßig auf die anderen Parteien verteilt hätten. Ich behaupte mal, dass vielleicht nicht 20% dieser Stimmen ansonsten an die AfD gegangen wären.

Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass die 5%-Hürde dazu führt, dass Menschen bewusst taktisch nicht die Partei wählen, die sich eigentlich gerne wählen wollen aus Angst, dass die Stimme dann „verloren“ ist. Mit diesem Argument wurden diesmal sogar große Kampagnen gefahren, um explizit dazu aufzurufen, nicht Volt, Tierschutzpartei oder Freie Wähler zu wählen (was auch mit ein Grund für das schlechte Abschneiden aller „Sonstigen“ diesmal sein dürfte). Ich habe extrem oft gehört, dass Leute diesmal unbedingt wegen des Rechtsrucks ihre Stimme einer Partei geben wollen, die es sicher in den BT schafft, damit nicht 20% ihrer Stimmt an die AfD fallen. Auch Merz hat ein ähnliches Argument am Ende gegen die FDP eingesetzt. Vielleicht ist sogar auch das der FDP und dem BSW zum Verhängnis geworden (aber das ist eher spekulativ).
Aus demokratischer Sicht finde ich es auch schwierig, wenn Leute nicht das wählen können, was sie eigentlich gerne würden, denn das wäre ja auch ein Signal an die anderen Parteien, welche Schwerpunktsetzung sie sich z.B. bei gewissen Themen wünschen.

Das Konzept der Ersatzstimme sieht dabei vor, dass man neben seiner Zweitstimme eine zweite Präferenz angibt, an wen die Stimme gehen soll, wenn die erste Wahl es nicht über die 5% schafft. Der einzige Nachteil dabei wäre, dass es etwas komplizierter wird und die Auszählung etwas aufwändiger.
Beides aus meiner Sicht vertretbar (Kummunalwahlen sind zum Teil noch viel komplizierter).

Vielleicht könnte man das Thema insofern im Podcast mal etwas genauer beleuchten. Findet ihr das sinnvoll und wie ließe sich sowas durchsetzen. Ich vermute, die Bundestagsparteien werden etwas in der Art nicht beschließen. Wäre sowas theoretisch einklagbar?

PS: Vor dem Hintergrund der aktuell angestoßenen Debatte einer erneuten Wahlrechtsreform (die ich in der Form komplett albern finde), finde ich es auch generell eine Fehlkonstruktion in der Verfassung, dass das Wahlrecht von der Legislative selbst bestimmt wird. Die hat ja immer ein Eigeninteresse. Für sowas wäre doch auch sinnvoll, wenn das z.B. eine Art Bürgerrat entscheidet und es vom Präsident und dem Verfassungsgericht anschließend nochmal bestätigt wird.

Viele Grüße und danke

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Hallo @Illuvatar, danke für das Thema.
Diese Art zu wählen habe ich auch schon oft vermisst. Sie heißt Integrierte Stichwahl und ist z.B. auf Wikipedia beschrieben: Integrierte Stichwahl – Wikipedia. Ich fände das auch wesentlich demokratischer und es würde, wie du sagst, kleinen Parteien eine bessere Chance geben, so viele Stimmen zu bekommen, wie Leute sie auch gern wählen wollen.
Würde mich auch interessieren, was ihr im Lagestudio dazu denkt. LG Uli

Hm, wir haben rd 83 Mio Einwohner, aber doch nicht 83 Mio Wahlberechtigte.

In der Tat, die Suchfunktion listet auf Anhieb mindestens 10 Threads auf, in denen die Fünf-Prozenthürde problematisiert und das Konzept der Ersatzstimme thematisiert wird. Die Argumente sind immer wieder dieselben, nur die Zahlen ändern sich manchmal ein wenig. Aber sei’s drum, gehen wir die Argumente nochmal durch.

Da wirfst du m. E. ziemlich viel in einen Topf. Es gibt erst mal eine Bevölkerung von knapp 83,5 Millionen Menschen in Deutschland. Von denen waren aber am Sonntag nur knapp 60,5 Millionen wahlberechtigt und nur gut 49,6 Millionen haben gültig gewählt. Die Frage, inwieweit Nicht-Wahlberechtigte, Nichtwähler und ungültig Wählende nicht „repräsentiert“ sind, kann man natürlich diskutieren, aber das hat erst mal nichts mit der Fünfprozenthürde zu tun.
Bleiben knapp 6,9 Millionen Menschen, die am Sonntag Parteien gewählt haben, die nicht in den Bundestag eingezogen sind (den SSW habe ich hierbei mal vernachlässigt). Das sind knapp 14 Prozent der Wählenden und gut 8 Prozent der Bevölkerung. Das ist nicht nichts, aber auch nicht die Welt.

Darüber wie Menschen, die nicht gewählt haben oder die nicht wählen dürfen, gewählt hätten, kann man natürlich nur mutmaßen. Und aus puren Spekulationen sollte man m. E. keine Argumente ableiten.

Den Effekt, dass kleinere Parteien weniger gewählt werden gibt es. Empirisch kann man das ganz gut feststellen, wenn man die Ergebnisse der letzten Europawahl, bei der es keine Fünfprozenthürde gab, mit den Ergebnissen der Bundestagswahl vergleicht. Da gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede z. B. Freie Wähler 2,7 Prozent (EU-Wahl) zu 1,5 Prozent (Bundestagswahl), PARTEI (1,9/0,5), Volt (2,6/0,7).

Die Frage ist nur: Liegt das ausschließlich an der beschriebenen Angst eines Scheiterns an der Fünfprozenthürde, oder nicht zumindest auch daran, dass Menschen bei bei einer Bundestagswahl eher bestimmte Mehrheitsverhältnisse im Blick haben und dabei auch eher auf größere Parteien schauen? Hier einfach von einer bestimmten Ursache auszugehen und diese als „Tatsache“ zu bezeichnen, finde ich schwierig.

Schon heute dürfte ein Großteil der Wählenden nicht wissen, was eigentlich Erst- und Zweitstimme genau bedeuten. Wahlrechtlich würde eine Ersatzstimme bedeuten, dass auf allen Wahlzetteln für alle Parteien eine Drittstimme eingeführt werden muss. Und dann müsste man Leuten erklären, dass diese aber nur zählt, wenn die Partei, die mit der Zweitstimme gewählt wurde, weniger als 5 Prozent aller gültigen Zweitstimmen erhalten hat. Das geht schon deutlich über „etwas komplizierter“ hinaus.
Und auch bei der Auszählung finde ich „etwas aufwändiger“ einen Euphemismus. Durch eine Drittstimme würde sich ja der Aufwand beim Auszählen um 50 Prozent erhöhen. Oder sollen die Drittstimmen erst ausgezählt werden, wenn es für die Zweitstimmen bundesweit ein vorläufiges Ergebnis gibt (also irgendwann in der Nacht)?

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Worauf bzw. wogegen willst du denn da klagen? Einschlägige Entscheidungen zur Fünfprozenthürde vom Bundesverfassungsgericht gibt es ja bereits.

Ich finde das schwierig. Nur weil du das Wahlrecht nicht für ideal hälst, soll das der in der Verfassung genannte Gesetzgeber nicht der richtige sein? Wie ist es denn mit dem Recht des Parlaments, einen Haushalt zu beschließen - da kann man ja auch jede Menge Eigeninteressen konstatieren. Die sind gewiss nicht unproblematisch, aber das rechtfertigt m. E. nicht so einen drastischen Schritt - ganz abgesehen davon, dass das von dir vorgeschlagene Vorgehen ja auch vom Bundestag beschlossen werden müsste - sogar mit einer Zweidrittelmehrheit.

Wozu? Man kann es auch als Themenvorschlag sehen. Wie das Forum darüber denkt, weiß man mittlerweile, aber vielleicht möchten die Hosts es mal aus ihrer Sicht bewerten und vielleicht mal bei den Politikern nachhaken, wieso sie sich so vehement dagegen stellen?

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Gleiche Frage: Wozu? Dass es im Forum Menschen gibt, die dieses Thema gern in der Lage behandelt hätten, weiß man mittlerweile auch

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@Marie-Luise
Das natürlich nicht, aber auch die Nichtwählenden (Kinder, etc.) sind ja durch das Parlament mit repräsentiert. Eltern und Großeltern sollten ja bei der Wahl schon auch im Sinne der Kinder und Enkel mitwählen. Am Ende vertritt das Parlament ja das ganze Volk.

Aber auch wenn man es nur auf die Wahlberechtigten umrechnet, wären es noch immer ca. 8,5 Mio von ca. 60 Mio., die nicht im Parlament repräsentiert sind. Das ändert an der Grundthematik ja wenig.

@ulifw danke für den Link

Na gut. Dann lassen wir uns darauf ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat die 5%-Hürde für verfassungswidrig erklärt, als es über die Wahlrechtsreform entschieden hat.
Siehe

Bundesverfassungsgericht - Homepage - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

Verstoß gegen §4(2)S2Nr2 BWahlG

Zwischen den Parteien werden die Sitze im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen, die im Wahlgebiet für die Landeslisten der Partei abgegeben wurden, nach § 5 verteilt (Oberverteilung). Nicht berücksichtigt werden dabei […] Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Satz 2 Nummer 2 findet keine Anwendung auf Listen, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden.

Art.21 (1) GG

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Art.38(1)S1GG

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Der Bundestag veröffentlichte im August 2022 eine Auswertung. Da liest sich:

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in diesem Zusammenhang bereits 2017 mit dem Instrument der Eventualstimme befasst und entschieden, dass „die Einführung einer Eventualstimme für den Fall, dass die über die Hauptstimme mit Priorität gewählte Partei wegen der Fünf-Prozent-Sperrklausel nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl erhält, verfassungsrechtlich nicht geboten“ sei.[…]Für die Verhältniswahl fordert das Bundesverfassungsgericht die Gleichheit des Erfolgswerts aller abgegeben Stimmen.
Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/916908/b6b6d93b8c360555df03d65038f7c630/WD-3-117-22-pdf.pdf

Der Grund, warum eine Eventualstimme nicht geboten sei ist nicht mehr gegeben, denn die 5%-Sperrklausel ist nun als verfassungswidrig festgestellt worden (siehe oben).
Eine Alternative wäre die Sperrklausel zum Beispiel auf 3% abzusenken, was nicht gewollt ist, da der Bundestag nicht zersplittert werden soll. Die Eventualstimme wäre da eine gute Alternative.

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In dem Konzept integrierte Stichwahl wird keine weitere Stimme (Drittstimme/ Ersatzstimme) vergeben, sondern es wird eine Rangfolge in den Wahlzettel eingetragen. Also so was wie 1 bei Mera25, 2 bei Volt, 3 bei Die Linke und 4 bei den Grünen. So wird mit einer Stimmabgabe deutlich gemacht, was beim Scheitern der jeweiligen Partei mit der Stimme passieren soll.

Der Eintrag einer Reihenfolge kann problemlos als optionale Variante festgelegt werden, so dass Stimmen die nur ein Kreuz haben wie eine 1 bei der Partei gewertet werden. Menschen, die sich nicht mit dem potentiellen Verfall ihrer Stimme beschäftigen wollen (oder wegen der Größe der Partei auch nicht müssen), können wählen wie bisher. Zudem steht es jedem und jeder frei, wie viele Parteien sie in diese Reihenfolge bringen.

Mit dem Großteil der Stimmen, muss ja nach der ersten Zählung gar nichts mehr passieren, weil sie zu Parteien gehören, die sicher im Bundestag vertreten sein werden, was bei der Begrenzung des Aufwands hilft. Praktisch etwas schwieriger wird es hier natürlich, weil die 5 % Hürde bundesweit gilt und die Auszählenden im Wahllokal nicht wissen können, bei welchen Stimmen sie weiter arbeiten müssen. In Zeiten von KI und Digitalisierung kann es m.E. eigentlich nicht länger dauern eine gescheite Lösung dafür zu finden, als der Prozess dauern wird, für eine solche Art der Wahl Mehrheiten zu beschaffen. Werden in naher Zukunft vielleicht alle Stimmzettel gescannt? (Nicht rein digital, weil das leichter zu manipulieren ist?) Dann kann mit einer passenden Auswertungssoftware schnell auch ein solches Wahlverfahren Ergebnisse liefern. Lass uns da in Möglichkeiten denken.

Und was Illuvatar eingangs zur Kompliziertheit sagte, stimmt: Das Kumulieren und Panaschieren, wie es z.B. im Bremer Wahlrecht praktiziert wird, ist komplizierter.

Das Konzept der „Ersatzstimme“ wurde nun in einer Reihe von Threads diskutiert; der Themenvorschlag steht. Ich schließe hier.