Das BVerfG hat zumindest gravierende Bedenken geäußert, die ich in jedweder Hinsicht auch für konsistent und stichhaltig halte.
…
(Du siehst das offensichtlich anders. Deine Relativierung erscheint mir etwas eigenwillig. Aber gut, zu nahezu jedweder juristischen Position gibt es auch mindestens drei Gegenmeinungen.*)
Vom Verfahren her müssten die Verfechter:innen einer Eventualstimme jedenfalls einen komplett ausbuchstabierten Vorschlag machen, der alle Bedenken des BVerfG adressiert.
Mir erschließt sich nicht, wie man das „wasserdicht“ machen sollte, um allen Wahlrechtsgrundsätzen hinreichend zu genügen. Denn die strenge formale Gleichheit (s. o.) aller Voten lässt sich in einem Ersatzstimmensystem nie erreichen.
Abgesehen davon, sehe ich auch nicht, warum es für gewisse Leute „Hintertürchen“ geben sollte. Wer seine Stimme wissentlich und willentlich einer Partei gibt, die keine Chance auf Parlamentssitze hat, sollte auch dafür einstehen müssen - wie jede:r andere Wählende auch.
- [Warum das nun wieder gestrichen wurde, erschließt sich mir nicht.]
Ciao!
@tacuissem
Nur noch so viel:
Meine Einschätzung deiner Einschätzung der verfassungsrechtlichen Einschätzung des BVerfG habe ich so getroffen wie geschehen, da sie ohne jedweden Textbeleg auskommt. Von einer vergleichenden Einschätzung zur „tiefere[n] Eingriffsqualität“ ist im BVerfG-Urteil keine Rede. Die Bezugnahme zur „Eingriffsintensität“ kommt lediglich beim Referieren der Rechtsauffassung der Beschwerdeführenden, die ja bekanntlich zurückgewiesen wurde, vor. Auch andere deiner Interpretationen kann ich im Wortlaut des Urteils mangels Zitaten nicht wiederfinden, z. B., dass sich „[d]ie Finanzierungsfrage […] recht leicht gesetzgeberisch lösen“ ließe.
Im Übrigen halte ich das Hineinredigieren in keineswegs netiquettewidrige Posts hier für einem kontreversen Diskurs nicht zuträglich.
Kurz noch zu meiner folgenden Replik:
Das war auch eine Anspielung auf folgendes Zitat aus dem BVerfG-Urteil:
Während die Stimmen derjenigen, die eine Partei wählen, die die Sperrklausel überwindet, nur einmal gezählt werden, ist dies bei Stimmen, mit denen in erster Priorität eine Partei gewählt wird, die an der Sperrklausel scheitert, nicht der Fall.
Ja, das hätte ich ausweisen sollen.
Mir scheint jedoch, dass das BVerfG diese grundsätzliche Problematik erkannt hat.