Mietenwahnsinn wird ignoriert

Gemeinwohlorientierte Vermieter mit staatlicher Unterstützung sollten keine Mischkalkulation zur Finanzierung brauchen. Die Bundesregierung könnte über die KfW ein Förderprogramm auflegen, mit dem gemeinwohlorientierte Wohnbauunternehmen Projekte ohne Einsatz von Eigenkapital zu sehr günstigen Konditionen finanzieren können. Voraussetzung wäre, dass mit den so geförderten Wohnungen nie Gewinn gemacht werden darf (also tatsächliche Kosten der Vermietung und der Finanzierung zuzüglich Bildung angemessener und zweckgebundener Instandhaltungsrücklagen).

Es gibt keine Notwendigkeit, dass aktuelle Mieter den Wohnraum von zukünftigen Mietern mitfinanzieren müssen. Die aktuellen Mieter sollen einfach den Bau und den Erhalt ihres eigenen Wohnraums finanzieren, wie das Eigenheimbesitzer ja auch tun.

Absolut. Aber dadurch wird ja auch ein Preisdruck auf anderen Wohnraum ausgeübt.

Im Idealfall gäbe es ein flexibles System, in dem Bestandsmieter innerhalb der selben Wohnanlage jeweils passend große Wohnungen tauschen würden (und das Mietrechtlich auch durchsetzbar wäre). Auf jeden Fall sollte man unangemessenen Leerstand ahnden (z.B. durch entsprechende Zusatzzahlungen, die das Bewohnen zu großer Wohnungen unattraktiv macht). Auch älteren Menschen ist ein Mitbewohner ja durchaus zumutbar, wenn man partout nicht aus der großen Wohnung ausziehen will.

Aber auch wenn es das nicht gibt: Lieber X% aller Mieter in erschwinglichem Wohnraum als 0%, oder?

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Nochmals, weil es offensichtlich nicht in die Köpfe zu bekommen ist:

Aus dem Haushalt des Landes wird kein einziger Euro an Entschädigung bezahlt!

Es sollen keinerlei Gelder des Landes in die Vergesellschaftung investiert werden!

Die Vergesellschaftung nach dem DWE-Konzept kostet gar nichts!

Das ist gerade der Witz daran: Die enteigneten Unternehmen bekommen nach dem Konzept der Initiative DWE nur Anteile an einem Entschädigungsfonds, kein Bargeld. Ob das verfassungsmäßig ist, kann man bezweifeln, die Expertenkommission des Landes Berlin sagte vor ein paar Jahren mehrheitlich: ja, kann man machen. Aber selbst wenn Karlsruhe das Gesetz kippt, bedeutet das nicht, dass das Land plötzlich doch etwas bezahlen muss, sondern dass die Vergesellschaftung rückabgewickelt wird.

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