Nochmals, weil es offensichtlich nicht in die Köpfe zu bekommen ist:
Aus dem Haushalt des Landes wird kein einziger Euro an Entschädigung bezahlt!
Es sollen keinerlei Gelder des Landes in die Vergesellschaftung investiert werden!
Die Vergesellschaftung nach dem DWE-Konzept kostet gar nichts!
Das ist gerade der Witz daran: Die enteigneten Unternehmen bekommen nach dem Konzept der Initiative DWE nur Anteile an einem Entschädigungsfonds, kein Bargeld. Ob das verfassungsmäßig ist, kann man bezweifeln, die Expertenkommission des Landes Berlin sagte vor ein paar Jahren mehrheitlich: ja, kann man machen. Aber selbst wenn Karlsruhe das Gesetz kippt, bedeutet das nicht, dass das Land plötzlich doch etwas bezahlen muss, sondern dass die Vergesellschaftung rückabgewickelt wird.