LdN320: Tempolimit

Fair enough.

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2 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Tempolimit / E-Autos, autonomes Fahren

Das ist falsch.

„Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.“

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Bitte komplett zitieren. Das galt nur für Menschen, die ihren Wohnort nach Deutschland verlegen- was nicht auf alle Flüchtlinge zutrifft.

Ja, genau. Autonom, falls es gefahrlos möglich ist.
Vielleicht sogar on demand mit entsprechender App.

Bitte aus meinem Link zitieren woraus du das liest oder eine andere offizielle Quelle beibringen.

Bis dahin ist sowohl deine Aussage zu Beginn als auch deine hier geänderte Aussage mit der du dich wieder herauszuwinden suchst falsch

PS: du versuchst hier auch auf die Vergangenheit anzuspielen, während der Link vom BMDV die aktuelle Rechtslage darstellt.

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Hier muss ich Dir widersprechen… Meine Aussage war nicht, dass ich gegen ein Tempolimit bin - im Gegenteil. Ich habe überhaupt kein Problem damit Raser zu „drangsalieren“. Ich habe nur gesagt, dass es sich politisch nicht durchsetzen lässt und auch durch die Elektrifizierung langfristig nicht nötig sein wird.

Ich bin aber trotzdem dafür!

…und ich habe Dir auch im obigen Thread schon vorgerechnet, das sich das für DIch vorne und hinten finanziell nicht lohnt,

Ich habe auch mal über einen Pilotenschein nachgedacht (also nicht zum Transport, sondern als Hobby). Eine Flugstunde in sowas Cessna-mäßigen kostet etwa 200 Euro (und das war vor der Krise). Neupreis geht so ab 200.000 Euro los.
Und einfach von A nach B fliegen kannste damit eh vergessen, weil man da eben viel unflexibel ist was Wetter angeht (die Dinger fliegen halt nicht auf 20.000 Fuß über den Wolken).

Jeder der sich auch nur ein bisschen damit auskennt, wird Dir sagen, dass sowas niemals als ernsthaftes Beförderungsmittel geeignet sein wird.

Inlandsflüge würde ich aber auch generell verbieten.

Ja, das dürfte aber die Minderheit im Gegensatz zu reinen Inlandsflügen sein…
Außerdem: Doch! Natürlich kann das verboten werden.

Man könnte ja auch anstatt von Inlandsflügen einfach eine Entfernung auf EU-Ebene definieren: Flüge unter 500km sind nicht erlaubt. Dann kannste in Deutschland halt nur noch von Hamburg nach München fliegen, aber so typische „Pendler“-Flugstrecken wie Frankfurt-Berlin oder Frankfurt-München fallen dann halt weg.

Das ist er schon. Das Fliegen wird nur staatlich subventioniert.

Warum nicht? Einfach fette CO2-Steuer drauf.

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Und für diejenigen, die nur temporär hier sind, gilt: jeder ausländische Führerschein, auch von außerhalb der EU, ist in Deutschland erst mal grundsätzlich gültig (von Ausnahmen wie wenn dieser auch im Herkunftsland ungültig ist oder wenn das in Deutschland zum Führen eines KFZ nötige Alter nicht erreicht ist mal abgesehen). Nachzulesen z.B. hier: BMDV - Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland

Erst wenn man seinen Wohnsitz verlegt, beginnen die 6 Monate zu laufen, nach denen man die Umschreibung durchführen muss. Denn dann fällt man nicht mehr unter „temporärer Aufenthalt“, ergo gilt die grundsätzliche Anerkennung der Gültigkeit nicht mehr und es benötigt eine gesonderte Regelung - eben die 6 Monate.

Das ist so auch völlig logisch, sonst könnte niemand von außerhalb der EU auch nur mit seinem Auto die deutsche Grenze überqueren, ohne sich sofort strafbar zu machen, weil sein Führerschein ja ungültig wäre, wenn er nicht unmittelbar noch an der Grenze einen Wohnsitz in Deutschland begründet. Völliger Quatsch, die Vorstellung! Wie übrigens diese gesamte Diskussion um die absurde Annahme, Leute wollten mit privaten Fluglizenzen ein potenzielles Tempolimit umgehen, und die sich daraus entsponnene Diskussion um die Führerscheine, die hier längst nur noch um des Recht-Habens wegen geführt werden.

Aber egal, ich hab gern recht.

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Richtig. Ich bezog mich auf die Zeit von Kriegsbeginn bis Juli 2022 - wie hier beschrieben:

Richtig,
Diese Person muss nur eine Übersetzung des Führerscheins mitführen- oder einen internationalen Führerschein besitzen.
Bei Überquerung der deutschen Grenze ist also eine deutsche Übersetzung erforderlich.
Wer also von der Ukraine nach Deutschland zwischen Kriegsbeginn und Juli 2022 eingereist ist, und keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste entweder eine notariell beglaubigte Übersetzung oder eine Führerscheinumschreibung beantragen. Die Statistikveröffentlichung wird dann zeigen, welchen Weg die Flüchtlinge gegangen sind.

Nur dass diese Umschreibungen nur in deiner Fantasie existieren.

Die die seit Kriegsbeginn gekommen sind, sind unter die 6 Monatsregelung gefallen, bevor diese abgelaufen sind wurde für die Ukrainer die Sonderregel bis 2024 geschaffen.

Warum sollte also auch nur einer von denen Zeit und Geld dafür aufzubringen den Lappen umschreiben zu lassen?

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Um das mal wieder zurück zum eigentlichen Thread-Thema zu bringen, eröffne ich mal die Meta-Ebene: Ich habe das ungute Gefühl, @z78 will mit seinen sichtlich hanebüchenen Thesen und der Verstrickung in solche in der Praxis irrelevante Details wie die Frage, ob Ukrainer internationale Führerscheine brauchen oder haben oder nicht, im Wesentlichen die ursprüngliche Diskussion über ein Tempolimit entgleisen lassen.

Immerhin sagt auch das etwas aus: zu Diskussionsstrategien wie dieser greift man, wenn einem kein Argument gegen ein Tempolimit mehr bleibt, das nicht schon widerlegt oder zerlegt wurde.

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…der Diskussionsverlauf gibt Dir Recht :slight_smile: Ich schließe den Thread.

Wer die Kuriositätensammlung bereichern möchte bitte hier entlang

Eine spannende Diskussion dazu geht hier weiter