LdN 422 Einordnung Sondierungspapier

Hier soll es nicht um Meinungen zum Sondierungspapier gehen, sondern um Ulfs und Philips Einordnung.

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Ich wundere mich, dass die Mehrwertsteuerabsenkung für Wirte als „random“ bezeichnet wird und dass ihr euch darüber lustig macht.
WirtInnen sind m. E. die einzige vielleicht auch nur die größte Berufsgruppe, die fast alle Waren mit 7% USt (Vorsteuer!) einkaufen und mit 19% Mehrwertsteuer verkaufen. Dieser Gap muss erst einmal erwirtschaftet werden und ist schon immer ein Problem.
Dazu kommt, dass alle Fertiggerichte, die mitgenommen werden, egal von wo, auch nur mit 7% Mehrwertsteuer besteuert werden.
Das verleitet leider manchen zum Betrug, weil die Spanne natürlich immer höher wird.
Ich finde, dass es eine Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließt und ich bin überhaupt nicht betroffen.
Die Hotelsteuer, die einst die FDP einführte (7% auf Übernachtungen) könnte aus meiner Sicht gestrichen werden.

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Ich wundere mich über die Aussage, dass die Ausweitung der Mütterrente keine steuernde Wirkung hat. Richtig. Aber sie könnte die Altersarmut von Frauen reduzieren und das hat ja irgendwie auch einen Wert, oder?

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Würde ich auch ganz frech behaupten. Außerdem finde ich, dass wir als Gesellschaft Eltern allgemein mehr die Opportunitätskosten die Kinder bei Gehalt und damit auch bei Rente und Altersvorsorge ersetzen sollten.

Sonst zahlen die Kinder, die ihre Eltern Rentenpunkte und viel Geld gekostet haben, die fette Rente derjenigen, die keine Kinder bekommen haben.

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Ich muss mir einen Hinweis zu Philipps und Ulfs Einordnung in Bezug auf die Verteidigungsausgaben machen. Auch die beiden unterliegen leider dem Fehlschluss, dass sie den Begriff der Verteidigung in erster Linie militärisch ausfüllen und das auch auf ihre Bewertung grundsätzlich übertragen. Klar machen sie am Ende noch eine kurze Einschränkung, indem sie aufgreifen, dass auch Investitionen in Straßeninfrastruktur der Verteidigung dienlich sein können. Das greift aber meines Erachtens viel zu kurz. Verteidigung hat auch eine große zivile Komponente - die Zivile Verteidigung. Nicht umsonst spricht man hier insgesamt von der Gesamtverteidigung. Und der zivile Anteil an der Gesamtverteidigung beschränkt sich nicht nur auf die Unterstützungsbedarfe der Streitkräfte - etwa Nutzung von Straßeninfrastruktur. Sondern in einem möglichen bewaffneten Konflikt geht es auch darum, dass die Bevölkerung unter den verschärften Bedingungen weiter mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt werden kann. Bspw. ist es durchaus relevant, dass in Deutschland in diesem Fall die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten werden kann. Dazu müssen aber die Strukturen gestärkt werdeund letzendlich krisenfest gemacht werden - etwa durch Vorsorgemaßnahmen. Dies firmiert dann unter dem Begriff des Zivilschutzes, der leider bei diesen Diskussionen immer hinten herunter fällt. Von daher ist es durchaus wichtig, dass dies zumindest im Sondervermögen aufgegriffen werden soll. Denn auch die zivile Seite leisten einen Beitrag zur Verteidigung.
Hierfür lohnt sich durchaus mal ein Blick in die Rahmenrichtlichen für die Gesamtverteidigung: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/RRGV.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Deine Ausführung klingt logisch und schlüssig, vielen dank dafür.
Um die Sache etwas besser aufzudröseln. Bei den Verteidigungsausgaben ging es Anfangs um den Einzelplan 14, somit ums Verteidigungsministerium also militärische Verteidigung.
Wenn man jedoch von Verteidigung im allgemeinen spricht ist das von dir geschilderte Gesamtbild der Gesellschaft gemeint

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Ja, aber an der Stelle war der Fokus auf das Rentensystem zukunftssicher machen. Da hilft es nicht noch mehr Rentenansprüche aufzubauen. Vor allem, wenn man sonst nix zur Finanzierung sagt. So hatte ich die Aussage verstanden.

Das hat mich auch gewundert. Aber aus einem anderen Grund. Die 7% würden während corona eingeführt, weil die Gastro besonders gelitten hat. Scholz versprach in einer Wahlarena „das schaffen wir nie wieder ab“. Kam dann aus Spargründen anders. Denke es ist auch eine gewisse Erfüllung eines alten Wahlversprechend.

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Da verstehst Du die Umsatzsteuer falsch. Die Umsatzsteuer auf bezogene Ware kann der Gastrom als Vorsteuer von der Umsatzsteuer auf die verkauften Waren abziehen. Letztlich zahlt ein Unternehmer keine Umsatzsteuer: Sie ist durchlaufender Posten und stellen (bis auf den Verwaltungsaufwand) keine Belastung eines Unternehmers dar.

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Ich verstehe das Argument schon. Klar ist das ein durchlaufender Posten bei dem am Ende nur die Wertsteigerung besteuert wird (deshalb auch Mehrwertsteuer genannt).
Wenn man jedoch für 7% Umsatzsteuer einkauft aber 19% im Verkauf abführen muss entsteht eine Lücke die größer als der Mehrwert ist.

In der Summe bleibt es ein Papier, das reichlich fragwürdige Einzelposten, ein „Sondervermögen“ als Ersatz für Regelausgaben für Infrastruktur beinhaltet und bei entscheidenden Zukunftsthemen und der dauerhaften Gegenfinanzierung ohrenbetäubend schweigt. Die ziemlich unvorbereitete Aufweichung der Schuldenbremse durch diese Personen mit durchsichtig kurzfristiger, eher taktischer als strategischer Agenda, erscheint mir als Grundlage für die allgemein eher positive Gesamtbewertung im Podcast reichlich schmal.

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Nein, das stimmt nicht. Der Einzige, der wirklich besteuert wird, d.h. einen Aufwand hat, ist der Konsument (hier: Gast iim Restaurant). Der Unternehmer hat keinerlei Kosten / Aufwand durch die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer neutral ist und fungiert lediglich als Durchlaufposten.

Oder, wie KI das erklärt:

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Ich finde weiterhin die Verwendung von KI für diesen Zweck hier im Forum für unangebracht.

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Er kauft ein Brötchen für 1€, davon sind 7 Cent Steuern. Jetzt verkauft er es für 1,20€ an den Gast und muss 22 Cent als Umsatzsteuer abführen. Insgesamt also 15 Cent.
Könnte er das Brötchen auch mit 7% Umsatzsteuer weiterverkaufen, müsste er nur 5 Cent (12-7) abführen.

Er zahlt vielleicht die Steuer nicht, aber er verliert 10 Cent Gewinnmarge. (Wie der Preis nach einer Steuersenkung tatsächlich ist, hängt dann von der Preiselastizität ab…)

Vorweg: Ich finde das Thema Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie schon sehr Off Topic - vielleicht sollten die entsprechenden Posts in einen andren Thread ausgelagert werden.

Dennoch mische ich mich jetzt mal ein, da ihr m. E. aneinander vorbei redet. Ich habe @babuschkala bzw. @Marco_B291 [Edit: Und Thomas Anderson] so verstanden: Wenn ich beispielsweise als Restaurantbesitzer Waren einkaufe und dafür nur 7 Prozent als Vorsteuer abziehen kann, von dem, was ich einnehme, aber 16 Prozent Umsatzsteuer abführen muss, entsteht sozusagen eine Lücke, die ich erst erwirtschaften muss. Bitte korrigier mich, wenn ich es falsch verstanden habe.
@TilRqs Argumentation habe ich so verstanden: die 7 Prozent Umsatzsteuer, die der Restaurantbesitzer auf die von ihm eingekauften Waren zahlen muss, kann er als Vorsteuer abziehen - zahlt sie also nicht. Die Mehrwertsteuer, die er kassiert, wenn er Umsätze macht, zahlen seine Gäste und nicht er - ergo hat er mit der Steuer in beiden Fällen nichts zu tun, sondern verwaltet sie nur.

Aus meiner Sicht sind beide Sichtweisen etwas unterkomplex. Erstens: Auch ein Restaurantbesitzer kauft für seinen Betrieb zahlreiche Dinge, auf die auch er schon 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen muss - zum Beispiel alkoholische Getränke, aber auch auch Mineralwasser mit Kohlensäure (ohne wären es nur 7 Prozent, die Unterscheidung ist zum Teil absurd, [Quelle]). das heißt die unterschiedlichen Steuersätze gibt es also nur teilweise.
Zweitens: Der Restaurantbesitzer verkauft ja nicht die von ihm vorher eingekauften Waren, sondern eine Dienstleistung - nämlich fertig zubereitete Speisen und Getränke. Selbst wenn ich als Gast in einem Restaurant etwas konsumiere, was ich so 1:1 im Supermarkt kriegen könnte (etwa ein Weizenbier, das meist aus der Flasche kommt), zahle ich ja nicht nur für das Bier selbst, sondern auch dafür, dass ich an einem Tisch sitze, das Bier eingeschenkt und gebracht bekomme etc. Und genau durch diese Dienstleistungen erwirtschaftet der Restaurantbesitzer einen Mehrwert - auf den dann die gleichnamige Steuer erhoben wird. Und diese wird, wie alle Umsätze bei Dienstleistungen, mit 19 Prozent besteuert.
Drittens: Natürlich werden die Dienstleistungen für Gäste teurer, wenn sie höher besteuert werden - insofern haben babuschkala und Marco einen Punkt mit dem „zusätzlich erwirtschaften“. Nur: das gilt für alle Waren und Dienstleistungen die umsatzsteuerpflichtig sind. Die herabgesetzte Umsatzsteuer für die Gastronomie ist also eigentlich nichts weiter als eine selektive staatliche Subventionierung für Dienstleistungen in dieser Branche. Da kann man dann schon fragen: Warum die Gastro? Warum keine Kinos, Friseure etc. pp. Die merken auch deutlich, dass die Leute mehr auf ihr Geld achten müssen.

Um mal wieder zum eigentlichen Thema des Threads zurückzukehren: Wegen diesem letzten Punkt kann ich die Einordnung dieses Steuergeschenks als „random“ nachvollziehen. Man kann verstehen, warum Union und SPD das machen wollen, aber es ist ebenso wie der subventionierte Diesel für Landwirte halt vor allem ein selektives Steuergeschenk, das keiner kohärenten Strategie folgt. Es hätten statt den Restaurants auch die Apotheken oder die Autohäuser sein können, um es mal zu überspitzen.

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Hier stand ein Beitrag, der nicht direkt mit dem Thema zu tun hatte und sich außerdem erledigt hat. Um nicht weiter von eigentlichen Thema abzulenken, entferne ich ihn mal und bitte um Entschuldigung.

@Flixbus Danke für den Hinweis :slight_smile:

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In der Tat. Und die Mütterrente wird auch nicht irgendwie „ausgeweitet“, sondern es geht um die Gleichbehandlung von Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden - also in einer Zeit, in der Ganztagskindergartenplätze noch sehr rar waren, eine Kinderbetreuung für U3-Jährige quasi nicht existierte und das Elterngeld noch nicht erfunden war. Man kann an der Mütterrente kritisieren, dass es sich um eine Art Herdprämie und noch dazu um eine versicherungsfremde Leistung handelt, die wenn, dann aus Steuermitteln aufgebracht werden sollte, aber dass jetzt gerade die Frauen in gleichem Maße davon profitieren sollen, die in ihren Möglichkeiten, trotz Kindern erwerbstätig zu sein, tatsächlich sehr eingeschränkt waren, ist in meinen Augen nur gerecht.

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Den Thread gibt es schon :wink:

Das heißt, die Diskussion wurde schon ausführlich geführt - und der Tenor war aus meiner Sicht eindeutig: Sprachmodule (aka „die KI“) bitte nicht „einfach so“ benutzen und vor allem: Sich nicht einfach auf das verlassen, was sie ausgeben. Ich finde nur leider nicht, dass sich auch alle danach richten.

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Nachträglich die Unzulänglichkeiten früherer Zeiten auszugleichen erfordert aber ein ziemlich ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden. Wenn man dieser Argumentation folgt, dann kommen als nächstes ehemalige DDR-Fachärzte, die früher nicht die Möglichkeit hatten, eine lukrative Praxis in einer Gründerzeitvilla ihrer Stadt zu führen wie ihre Westkollegen und nun gerne einen Vermögensausgleich wünschen.

Und wir reden hier vermutlich überwiegend über Rentnerinnen, die ein wirtschaftlich unbeschwertes Leben hatten, die nicht arbeiten mussten, weil das Gehalt ihres Gatten ausgereicht hat und die nicht arbeiten wollten, weil sie dem damaligen Gesellschaftsmodell entsprechen wollten, vor allem im konservativen Bayern.

Nein, das ist vor allem ein Wahlgeschenk für CSU-Stammwählerinnen.

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Also, von der Materie verstehe ich nun wirklich etwas. Wenn mir die KI hilft, eine gute Erklärung zu kreieren, und ich = Mensch das mit meinem Fachwissen qualitätssicherung, sehe ich in keiner Weise, warum das unangebracht sein sollte.

Die KI-Phobie nimmt echt Ausmaße an …

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Til, Du gehörst zu den Usern hier im Form, die den Einsatz von Sprachmodulen bei der Erstellung von Posts für angebracht halten und nutzt das entsprechend oft. Und andere finden das eben unangebracht und kritisieren das - u. a. mit den Argumenten in dem von mir eben verlinkten Thread. So weit, so gut.
Was ich nicht nicht in Ordnung finde, ist die inhaltlichen Einwände anderer als „Phobie“ zu labeln und damit als eine unbegründete, irrationale und angstgesteuerte Abwehr.

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