LdN 303: Dienstwagen

Die Daten eines einzelnen Steuerberaters lassen zum einen keine Schlüsse für ganz Deutschland zu, zum anderen unterliegen sie einem massiven Selection-Bias. Steuerberater haben nämlich überproportional viele Selbstständige und Unternehmer in ihrem Kundenstamm, deutlich weniger Angestellte (obwohl die insgesamt den Großteil der Arbeitnehmer ausmachen) vom Dienstwagen als Privileg profitieren insgesamt aber vor allem Angestellte - die in den Zahlen von Steuerberatern oft nicht auftauchen, weil sie ihre Steuer selbst oder mit Hilfe von Lohnsteuervereinen etc. machen.

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Was hast du da ausgerechnet?

Was sind das für Kosten und wer Zahlt die an welcher Stelle?

Ich würde ja meinen die Rechnung wäre unvollständig.

Weil Arbeitnehmer beginnt mit Lohnsteuer + PKW Kosten

Arbeitnehmer mit Dienstwagen; Lohnsteuer gesamt incl. Geldwerten Vorteil.

Und genau das ist der Punkt! Genau deswegen brauchen wir eine Reform der gesamten Besteuerung rund um Dienstwägen „von der Pike auf“.

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Mmmm. Gehören die meisten Dienstwagenfahrer nicht sowieso zu den „oberen 50%“? Es geht um ein äußerst wichtiges Lenkungsmittel.
Außerdem: Genau wie bei Nutzung/Ausbau des ÖPNV kann nicht eins auf das andere warten. Beides muss gleichzeitig passieren. Ich persönlich stelle mir den Aufbau der E-Auflade-Infrastruktur nicht so kompliziert vor. Das sind doch keine Windräder… Ich denke, es war bisher einfach nicht wirklich gewollt, vielleicht auch weil es nicht genug Nutzer:innen gab, s.o. Beides gleichzeitig angehen.
Oder alternativ die komplette Subvention streichen.

In der Regel laufen Leasingverträge nur über 3 Jahre, eventuell 4. Der Wertverlust ist nicht linear, sondern in den ersten Jahren am höchsten. Wenn man also rechnet, dass alle 3 Jahre ein Neuwagen zur Verfügung steht, dann ist die Rechnung noch einmal positiver für den Dienstwagen.

Das stimmt schon, aber das Problem bleibt, dass es eine Förderung von Eigenheimbesitzern ist - was auch wieder umweltfeindlich ist. Wer zur Miete wohnt (und damit deutlich ressourcenschonender!) hat das Nachsehen. Das finde ich einfach schade. Vermutlich hast du Recht, aber irgendwie kann ich mich nicht dazu durchringen, eine Änderung zu begrüßen, von der primär Eigenheimbesitzer profitieren.

Naja, @pitus hatte ja in dem Thread zur Wärmepumpe schon geschildert, wie schwer es ist, nur eine Wärmepumpe und eine Wallbox in einem Haus gleichzeitig zu betreiben, weil die Netze so schlecht ausgebaut sind.

Eine hinreichende Zahl von öffentlichen Stromtankstellen in typischen urbanen Wohngebieten aufzustellen erfordert vermutlich eine Modernisierung der gesamten Stromnetze.

Ich muss zugeben, dass ich bei dem Thema Hardliner bin: Ich bin dafür, sämtliche Fördermittel der E-Mobilität in der Anfangszeit in die Infrastruktur zu packen. Keine Individualförderung (Kaufprämien, 0.25%-Dienstwagen-Regelung, Wallbox-Zuschüsse), volle Gemeinschaftsförderung. Wenn die Infrastruktur steht, werden die eKFZ automatisch so viel attraktiver als das Auto, vor allem, wenn fossile Kraftstoffe im Rahmen der CO2-Steuer deutlich teurer werden.

Die Individualförderung führt leider dazu, dass die Infrastruktur dort ausgebaut wird, wo es sich wirtschaftlich lohnt - also auch Unternehmen nur dort in die Infrastruktur investieren, wo ohnehin schon das Geld der Individualförderung gelandet ist. Das ist einfach eine klassische Umverteilung von Unten nach Oben.

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Das ist ziemlicher Unsinn. Zwar ist es richtig, dass wir viel mehr Unternehmen vertreten, aber deren Beschäftigte sind ja wohl Arbeitnehmer und wir - und nicht deren Steuerberater - ermitteln oder prüfen im Zweifel den privaten Nutzungsanteil.

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Ok, aber dann bitte auch die Gelder aus Steuervorteilen und Subventionen für fossile Strukturen abziehen und in diesen Ausbau stecken.
Sonst wird sich nichts ändern.
Der Dienstwagenmarkt beeinflusst wesentlich den Automarkt. Deshalb muss man dort ansetzen und Fehlanreize streichen. Wenn fossile Strukruren weiterhin massiv gefördert werden, müssen wir uns nicht wundern, dass anderes keine echte Chance hat.

Also faktisch ist es ja so, dass Elektro-KFZ im Rahmen der Dienstwagenregelungen deutlich gefördert werden. Daher: Während beim Verbrenner die 1%-Regelung gilt (dh. pro Monat fällt 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil steuerlich an), wird dies be Elektrofahrzeugen nochmal geviertelt (dh. effektiv eine 0,25%-Regelung).

Für ein Elektroauto, das 40.000 Euro kostet, fallen daher nur so viele Steuern an wie für einen Verbrenner, der 10.000 Euro kostet. Das ist schon eine mächtige Lenkungswirkung.

Die Frage ist doch jetzt: Warum reicht das offenbar nicht? Warum werden trotzdem noch so viele Verbrenner als Dienstfahrzeuge gekauft?

Die Antwort dürfte tatsächlich in der Infrastruktur zu suchen sein. Wenn ich als Arbeitnehmer ohnehin den Sprit nicht zahle, weil der im Rahmen der Dienstwagenregelung vom Arbeitgeber gezahlt wird, wiegt die höhere Flexibilität des Verbrenners natürlich stark.

Ja, deren Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Soweit ich weiß entscheidet aber nicht der Arbeitgeber, ob ein Beschäftigter das 1%-Modell oder das Fahrtenbuch nutzt, sondern der Beschäftigte selbst. Das erzeugt noch einen zusätzlichen Bias: All die, die ohne Konsultation eines Steuerberaters die Entscheidung für das 1%-Modell fällen, tauchen nicht beim Steuerberater auf, weil sie eben auch nicht im Zweifel geprüft werden.
Darüber hinaus ist die Praxis der Gewährung von Dienstwägen als Gehaltsbestandteil und nicht nach tatsächlicher dienstlicher Notwendigkeit größer, je größer ein Unternehmen. Je größer das Unternehmen, desto wahrscheinlicher allerdings, dass diese eigene Steuerberater beschäftigen und damit weder bei dir noch bei anderen selbstständigen Steuerberatern „auffällt“. Damit wird in deinem Datensatz die Anzahl derer, für die der Dienstwagen tatsächlich ein Privileg ist, weiter unterschätzt.

Ich stelle ja gar nicht in Abrede, dass es viele Menschen gibt, für die der Dienstwagen Notwendigkeit und kein Privileg gibt. Gleichzeitig ist der Datensatz eines einzelnen Steuerberaters einfach überhaupt nicht geeignet, um Schlüsse auf ganz Deutschland zu ziehen. Da ist dann unabhängige Forschung (wie beispielsweise vom UBA zitiert…) dann doch valider. Und diese kommt eben zu dem Schluss, dass es viele Menschen gibt, deren Dienstwägen steuerlich gegenüber Privat-PKW deutlich besser gestellt sind.

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Das UBA zitiert da keine „Forschung“ aus der Finanzwissenschaft.

Ansonsten scheint mir, dass sich hier viel Meinung mit wenig Ahnung verbinden.

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Und mir scheint, nicht zuletzt wegen der anderen Diskussionen, die wir z.B. zum Thema Lichtverschmutzung hatten, dass du einfach ein extrem „liberales“ (im Sinne der FDP) Weltbild vertrittst und du entsprechende Biases hast, über die du nicht einmal versuchst, dir im Klaren zu sein.

Nebenbei wurden in der letzten Ausgabe auch einige andere, gute Argumente genannt, die gegen das Prinzip Dienstwagen sprechen - völlig unabhängig davon, wie vorteilhaft die 1%-Regelung nun im Einzelfall oder im Normalfall sein mag. Das stärkste Argument ist schlicht das Flatrate-Argument: Wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber über den Dienstwagen alle laufenden Kosten der Fahrzeugnutzung übernimmt, wird das Fahrzeug auch so viel wie möglich genutzt. Und das ist einfach die falsche Richtung, wenn das gesellschaftliche Ziel ist, unnötige PKW-Nutzung generell zu reduzieren.

Es gibt viele gute Gründe, die Dienstwagenregelungen zu überarbeiten - sei es, weil sie zu bürokratisch seien (Position der deutschen Steuergewerkschaft), sei es, weil sie zu vorteilhaft für Dienstwagennutzer sind (linke Position), weil sie vor allem die Wohlhabenden fördern (siehe eKFZ-Förderung, von der praktisch fast nur Eigenheimnutzer profitieren) oder sei es, weil sie im Hinblick auf den Umweltschutz in die falsche Richtung führen / Fehlanreize für häufige KFZ-Nutzung setzen (wie @Felix4 weiter oben schön geschildert hat).

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Und mir scheint du liest nur was du lesen willst, aber was wem scheint ist völlig egal.

Ich habe die harten Fakten und den Umfang der Falschdarstellung angegeben und stelle mir ehrlicherweise langsam die Frage, ob das nicht in voller Absicht geschah um Leuten Lipservice zu geben. Was ich übrigens nicht gemacht habe ist mich da politisch zu positionieren. Von der Materie selbst hast du ohnedies keine Ahnung, und so wenig es Sinn macht mit Impfgegnern über mRNA zu diskutieren macht es Sinn euch hier auf eure Irrtümer hinzuweisen.

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So, ich rege mal an, wieder freundlicher zu diskutieren. Dieser Ton hier gefällt mir nicht und sicher auch anderen nicht. Die Beiträge, die nicht den Minimumstandard an Höflichkeit erfüllen, werden gelöscht/abgelehnt.
Nur so als zusätzliche Motivation, den eigenen Beitrag nochmal kritisch zu lesen, bevor er gepostet wird :wink:

Genauso könnte man argumentieren, dass das €49-Ticket dazu anregt, mehr unnötige Fahrten mit der Bahn zu machen.

Immer nur an das schlechte im Menschen zu glauben ist auch eine Strategie, die krank machen kann.

Die nötigen Beträge, um zu vergleichen.
Den Rest habe ich weggelassen.
Die Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Also reicht es, diese abzuziehen.
Beim Arbeitnehmer mit eigenem PKW haben wir also die Einkommensteuer auf sein zu versteuerndes Einkommen (der Einfachheit halber das Gehalt), die Kosten für den PKW für ein Jahr und die Steuer auf sein zu versteuerndes Einkommen.
Beim Arbeitnehmer mit Firmen-PKW und Fahrtenbuch fallen die Kosten für den PKW weg, dafür steigt sein zu versteuerndes Einkommen um den fiktiven Betrag der Privatnutzung. Ein Steuerberater könnte jetzt argumentieren, dass dadurch auch der Grenzsteuersatz steigt. Und er hätte Recht, der wahre Betrag liegt also etwas höher.

Du hast eine persönliche Erfahrung geschildert. Wenn ich jetzt mit meiner fiktiven Steuerkanzlei auf dem Land mit der Vertretung von 1000 Angestellten, alle im HomeOffice und jedes Wochenende beim Kaffee trinken in der 300km entfernten Großstadt und zweimal im Jahr auf Sizilien im Urlaub, komme, fahren die mit der 1%-Regelung plötzlich alle günstiger und es steht Aussage gegen Aussage.

Das hat auf die Kosten beim Arbeitgeber keinen Einfluss (es sei denn der Arbeitnehmer verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze). Wenn der Arbeitnehmer es also nicht explizit wünscht, passiert da nichts. Und dann rechnet ihm der Arbeitgeber erst mal vor, wieviel das Elektroauto ohne Rabatte mehr kostet, was also einen kleineren Wagen bedeutet.

Zum Thema: „Dienstwagen (DW) wird genutzt weil er sowieso pauschal versteuert ist“:

Das Argument ist nicht immer haltbar - zumindest für einen gewissen Teil der DW-Nutzer. DW und Deutschlandticket ergänzen sich u.U. sehr gut. Das bedeutet, auch ein DW-Nutzer kann finanzielle Vorteile genießen, wenn er den DW nicht nutzt und mit den Öffis fährt. Vorauss.: der Dienstweg ist entsprechend lang. Dann kann man sich Steuern im Bereich der 0,03% Regelung für die Arbeitsfahrten sparen. Man wechselt im Rahmen der ESt-Erklärung rückwirkend zur 0,002%-Regel und erhält die Differenz als Steuerrückzahlung. Die 1% Versteuerung für Privatnutzung bleibt jedoch i.d.R. immer. Geht nur wenn man < 15 Tage/Monat den DW für den Arbeitsweg wählt.

Beispiel (simplifiziert):
Listenpreis Dienstfahrzeug inkl. Sonderausstattung: 55.000 Euro
Arbeitsweg einfach: 40km
Angen. Grenzsteuersatz: 38%
SV-Beiträge nicht berücksichtigt.
Kosten Deutschlandticket p.a.: 588 Euro
Arbeitstage pro Jahr: 52 Wo x 5 Tage/Wo - 30 Tage Urlaub = 230 Tage
Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat: 19,2 → 20 aufgerundet
DW-Nutzung für Arbeitsweg: 4 Tage Homeoffice pro Monat , 8 Tage Nutzung Öffis via Deutschlandticket pro Monat, 8 Tage Nutzung Dienstwagen für Arbeitsweg pro Monat

=> DWwird an 96 Tagen pro Jahr für den Arbeitsweg verwendet (12 Monate x 8 Tage / Monate)
=> 96 Tage p.a < 15 Tage pro Monat (180 Tage pro Jahr)
=> 0,002% Regelung kann in ESt-Erklärung nachträglich beantragt werden

Versteuerung bei Nutzung DW für Fahrten zur Tätigkeitsstätte im Rahmen der 0,03%-Methode (Pauschal):

55.000 Euro x 40km x 0,03% = 660 Euro pro Monat = 7.920 Euro p.a. zu versteuernder Betrag. Macht Nettoabzug von 3.009,60 Euro p.a. bei 38% Steuersatz

Nutzung Öffis gem. o.g. Beispiel:
55.000 Euro x 40 km x 0,002% x 96 Tage p.a. = 4.224 Euro p.a. zu versteuernder Betrag. Macht einen Differenzbetrag von 3.696 Euro, um welchen das zu versteuernde Einkommen reduziert werden kann (7.920 Euro - 4.224 Euro). Bei einem Steuersatz von 38% führt dies zu einer Rückerstattung von 1.404 Euro p.a… Abzgl. Kosten für Deutschlandticket 588 Euro

=> Ersparnis von 816 Euro pro Jahr wenn man den DW an 2 Tagen pro Woche nicht nutzt und an einem Tag Homeoffice hat.

Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob man dann überhaupt einen DW braucht wenn man ihn nur an durchschnittlich 2 Tagen die Woche nutzt. Aber ich kenne genug Beispiele, bei denen die Rechnung so oder so ähnlich aussieht.

Pendlerpauschale / sonstige Werbungskosten. und andere Faktoren wie individuelle Einkommens-, Steuer- und Arbeitssituation müssen natürlich berücksichtigt werden.

Bin kein Steuerberater und das ist demnach auch keine Beratung. Einfach bei einem Steuerberater Eurer Wahl beraten lassen und/oder untenstehenden Link lesen.

VG
Andreas

Quelle: Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Ich frage mich, wie du beim 49€-Ticket den Nachweis erbringen willst, dass du nicht den Dienstwagen genutzt hast. Du hast ja kein tagesgenaues Ticket.

Gut, dann Mal Butter bei die Fische:

Angaben:
Fahrzeug: 40000€ (Verbrenner)
Entfernung zur Arbeit: 26km
Bruttolohn: 3000€

Netto mit Firmenwagen: 1723€
Netto ohne Firmenwagen: 2042€

Differenz: 320€

Hab jetzt gerade mal geschaut:

Man kriegt dafür einen Passat geleast, nur dummerweise gibt’s den Sprit nicht umsonst.

Jetzt du wieder, warum ein Angestellter der einen Passat für 320€ als Dienstwagen bekommt und genau keinen € für den Sprit ausgibt nicht privilegiert sein sollte.

Und als besonderes Schmankerl hab ich Grad die Rechnung nochmal für 10km Arbeitsweg angestellt
Da beträgt die Differenz nur noch 230€ die man ohne Dienstwagen mehr bekommt.

Dafür kriegst du noch nichtmal einen Mini geleast.

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Deine Fakten sind ein Bauchgefühl - klassische anekdotische Evidenz.

Du kritisierst, dass das UBA keine Wissenschaft zitiert, stellst aber selbst nur auf „deine Erfahrung aus der Steuerberatung“ ab. Hast du diese Erfahrungen quantifiziert, daher tatsächlich mal eine Datenanalyse gemacht? Nein, natürlich nicht (was verständlich ist, weil das massiver Zeitaufwand wäre, um eine Internet-Diskussion zu gewinnen…). Deine Information basiert darauf, dass du als Steuerberater das Gefühl hast, dass die 1%-Methode in der Mehrzahl der Fälle, in denen du Mandanten berätst und es tatsächlich durchrechnest (ich gehe mal stark davon aus, dass das deine Mitarbeiter machen…), nicht lohnen würde. Das ist ein Bauchgefühl, nicht mehr, nicht weniger. Das sind keine „harten Fakten“, denn harte Fakten lassen sich anhand von Daten belegen, nicht anhand von gefühlten Einschätzungen.

Gehen dir die inhaltlichen Argumente aus oder warum greifst du zu persönlichen Angriffen?
Sorry, aber der Vergleich mit Impfgegnern ist schon ziemlich beleidigend und ich würde dich bitten, hier etwas sachlicher zu bleiben. Du kannst meine Einstellung zu dem Thema gerne auf meine eher politisch linke Einstellung zurückführen, da würde ich dir auch nicht widersprechen. Denn ich bin mir dieses Bias durchaus bewusst.

Die Punkte aus deinem ersten Beitrag sind angekommen. Aber deine Kritik enthält eben auch eine Deutungsebene, wenn es z.B. um die Frage geht, ob das „Dienstwagenprivileg es ermöglicht, Privatfahrten steuerlich abzusetzen“. Fakt ist, dass die Dienstwagenregelungen eine Pauschalierung sind und wer den Dienstwagen stark privat nutzt, zieht einen wirtschaftlichen Vorteil daraus. Wie oft dieser Fall vorkommt ist dabei nebensächlich. Oder würdest du behaupten, dass es ausgeschlossen ist, dass die 1%-Regelung vorteilhaft ist? Wohl kaum. Also ist die Aussage, wenn auch technisch nicht 100% korrekt („steuerlich absetzen“ ist hier nicht der richtige Terminus), von ihrem teleologischen Inhalt (also ihrem Sinn) her korrekt.

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