LdN 303: Dienstwagen

So, ich rege mal an, wieder freundlicher zu diskutieren. Dieser Ton hier gefällt mir nicht und sicher auch anderen nicht. Die Beiträge, die nicht den Minimumstandard an Höflichkeit erfüllen, werden gelöscht/abgelehnt.
Nur so als zusätzliche Motivation, den eigenen Beitrag nochmal kritisch zu lesen, bevor er gepostet wird :wink:

Genauso könnte man argumentieren, dass das €49-Ticket dazu anregt, mehr unnötige Fahrten mit der Bahn zu machen.

Immer nur an das schlechte im Menschen zu glauben ist auch eine Strategie, die krank machen kann.

Die nötigen Beträge, um zu vergleichen.
Den Rest habe ich weggelassen.
Die Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Also reicht es, diese abzuziehen.
Beim Arbeitnehmer mit eigenem PKW haben wir also die Einkommensteuer auf sein zu versteuerndes Einkommen (der Einfachheit halber das Gehalt), die Kosten für den PKW für ein Jahr und die Steuer auf sein zu versteuerndes Einkommen.
Beim Arbeitnehmer mit Firmen-PKW und Fahrtenbuch fallen die Kosten für den PKW weg, dafür steigt sein zu versteuerndes Einkommen um den fiktiven Betrag der Privatnutzung. Ein Steuerberater könnte jetzt argumentieren, dass dadurch auch der Grenzsteuersatz steigt. Und er hätte Recht, der wahre Betrag liegt also etwas höher.

Du hast eine persönliche Erfahrung geschildert. Wenn ich jetzt mit meiner fiktiven Steuerkanzlei auf dem Land mit der Vertretung von 1000 Angestellten, alle im HomeOffice und jedes Wochenende beim Kaffee trinken in der 300km entfernten Großstadt und zweimal im Jahr auf Sizilien im Urlaub, komme, fahren die mit der 1%-Regelung plötzlich alle günstiger und es steht Aussage gegen Aussage.

Das hat auf die Kosten beim Arbeitgeber keinen Einfluss (es sei denn der Arbeitnehmer verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze). Wenn der Arbeitnehmer es also nicht explizit wünscht, passiert da nichts. Und dann rechnet ihm der Arbeitgeber erst mal vor, wieviel das Elektroauto ohne Rabatte mehr kostet, was also einen kleineren Wagen bedeutet.

Zum Thema: „Dienstwagen (DW) wird genutzt weil er sowieso pauschal versteuert ist“:

Das Argument ist nicht immer haltbar - zumindest für einen gewissen Teil der DW-Nutzer. DW und Deutschlandticket ergänzen sich u.U. sehr gut. Das bedeutet, auch ein DW-Nutzer kann finanzielle Vorteile genießen, wenn er den DW nicht nutzt und mit den Öffis fährt. Vorauss.: der Dienstweg ist entsprechend lang. Dann kann man sich Steuern im Bereich der 0,03% Regelung für die Arbeitsfahrten sparen. Man wechselt im Rahmen der ESt-Erklärung rückwirkend zur 0,002%-Regel und erhält die Differenz als Steuerrückzahlung. Die 1% Versteuerung für Privatnutzung bleibt jedoch i.d.R. immer. Geht nur wenn man < 15 Tage/Monat den DW für den Arbeitsweg wählt.

Beispiel (simplifiziert):
Listenpreis Dienstfahrzeug inkl. Sonderausstattung: 55.000 Euro
Arbeitsweg einfach: 40km
Angen. Grenzsteuersatz: 38%
SV-Beiträge nicht berücksichtigt.
Kosten Deutschlandticket p.a.: 588 Euro
Arbeitstage pro Jahr: 52 Wo x 5 Tage/Wo - 30 Tage Urlaub = 230 Tage
Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat: 19,2 → 20 aufgerundet
DW-Nutzung für Arbeitsweg: 4 Tage Homeoffice pro Monat , 8 Tage Nutzung Öffis via Deutschlandticket pro Monat, 8 Tage Nutzung Dienstwagen für Arbeitsweg pro Monat

=> DWwird an 96 Tagen pro Jahr für den Arbeitsweg verwendet (12 Monate x 8 Tage / Monate)
=> 96 Tage p.a < 15 Tage pro Monat (180 Tage pro Jahr)
=> 0,002% Regelung kann in ESt-Erklärung nachträglich beantragt werden

Versteuerung bei Nutzung DW für Fahrten zur Tätigkeitsstätte im Rahmen der 0,03%-Methode (Pauschal):

55.000 Euro x 40km x 0,03% = 660 Euro pro Monat = 7.920 Euro p.a. zu versteuernder Betrag. Macht Nettoabzug von 3.009,60 Euro p.a. bei 38% Steuersatz

Nutzung Öffis gem. o.g. Beispiel:
55.000 Euro x 40 km x 0,002% x 96 Tage p.a. = 4.224 Euro p.a. zu versteuernder Betrag. Macht einen Differenzbetrag von 3.696 Euro, um welchen das zu versteuernde Einkommen reduziert werden kann (7.920 Euro - 4.224 Euro). Bei einem Steuersatz von 38% führt dies zu einer Rückerstattung von 1.404 Euro p.a… Abzgl. Kosten für Deutschlandticket 588 Euro

=> Ersparnis von 816 Euro pro Jahr wenn man den DW an 2 Tagen pro Woche nicht nutzt und an einem Tag Homeoffice hat.

Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob man dann überhaupt einen DW braucht wenn man ihn nur an durchschnittlich 2 Tagen die Woche nutzt. Aber ich kenne genug Beispiele, bei denen die Rechnung so oder so ähnlich aussieht.

Pendlerpauschale / sonstige Werbungskosten. und andere Faktoren wie individuelle Einkommens-, Steuer- und Arbeitssituation müssen natürlich berücksichtigt werden.

Bin kein Steuerberater und das ist demnach auch keine Beratung. Einfach bei einem Steuerberater Eurer Wahl beraten lassen und/oder untenstehenden Link lesen.

VG
Andreas

Quelle: Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Ich frage mich, wie du beim 49€-Ticket den Nachweis erbringen willst, dass du nicht den Dienstwagen genutzt hast. Du hast ja kein tagesgenaues Ticket.

Gut, dann Mal Butter bei die Fische:

Angaben:
Fahrzeug: 40000€ (Verbrenner)
Entfernung zur Arbeit: 26km
Bruttolohn: 3000€

Netto mit Firmenwagen: 1723€
Netto ohne Firmenwagen: 2042€

Differenz: 320€

Hab jetzt gerade mal geschaut:

Man kriegt dafür einen Passat geleast, nur dummerweise gibt’s den Sprit nicht umsonst.

Jetzt du wieder, warum ein Angestellter der einen Passat für 320€ als Dienstwagen bekommt und genau keinen € für den Sprit ausgibt nicht privilegiert sein sollte.

Und als besonderes Schmankerl hab ich Grad die Rechnung nochmal für 10km Arbeitsweg angestellt
Da beträgt die Differenz nur noch 230€ die man ohne Dienstwagen mehr bekommt.

Dafür kriegst du noch nichtmal einen Mini geleast.

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Deine Fakten sind ein Bauchgefühl - klassische anekdotische Evidenz.

Du kritisierst, dass das UBA keine Wissenschaft zitiert, stellst aber selbst nur auf „deine Erfahrung aus der Steuerberatung“ ab. Hast du diese Erfahrungen quantifiziert, daher tatsächlich mal eine Datenanalyse gemacht? Nein, natürlich nicht (was verständlich ist, weil das massiver Zeitaufwand wäre, um eine Internet-Diskussion zu gewinnen…). Deine Information basiert darauf, dass du als Steuerberater das Gefühl hast, dass die 1%-Methode in der Mehrzahl der Fälle, in denen du Mandanten berätst und es tatsächlich durchrechnest (ich gehe mal stark davon aus, dass das deine Mitarbeiter machen…), nicht lohnen würde. Das ist ein Bauchgefühl, nicht mehr, nicht weniger. Das sind keine „harten Fakten“, denn harte Fakten lassen sich anhand von Daten belegen, nicht anhand von gefühlten Einschätzungen.

Gehen dir die inhaltlichen Argumente aus oder warum greifst du zu persönlichen Angriffen?
Sorry, aber der Vergleich mit Impfgegnern ist schon ziemlich beleidigend und ich würde dich bitten, hier etwas sachlicher zu bleiben. Du kannst meine Einstellung zu dem Thema gerne auf meine eher politisch linke Einstellung zurückführen, da würde ich dir auch nicht widersprechen. Denn ich bin mir dieses Bias durchaus bewusst.

Die Punkte aus deinem ersten Beitrag sind angekommen. Aber deine Kritik enthält eben auch eine Deutungsebene, wenn es z.B. um die Frage geht, ob das „Dienstwagenprivileg es ermöglicht, Privatfahrten steuerlich abzusetzen“. Fakt ist, dass die Dienstwagenregelungen eine Pauschalierung sind und wer den Dienstwagen stark privat nutzt, zieht einen wirtschaftlichen Vorteil daraus. Wie oft dieser Fall vorkommt ist dabei nebensächlich. Oder würdest du behaupten, dass es ausgeschlossen ist, dass die 1%-Regelung vorteilhaft ist? Wohl kaum. Also ist die Aussage, wenn auch technisch nicht 100% korrekt („steuerlich absetzen“ ist hier nicht der richtige Terminus), von ihrem teleologischen Inhalt (also ihrem Sinn) her korrekt.

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Jetzt mal Butter bei die Fische: ich habe für den Arbeitnehmerfall gleich eingangs gesagt, dass das Ergebnis ein anderes ist. Das ist eine Strohmanndiskussion.

Lol.

Also jetzt wird’s extra bunt.

Du erklärst anhand von Fakten, dass das Dienstwagenprivileg falsch dargestellt wurde und eigentlich die meisten Nutzer drauf zahlen würden, aber bei den Arbeitnehmern (also die deutlich größere Gruppe der Dienstwagennutzer) ist das Ergebnis dann ein ganz anderes.

Warum dann der ganze Aufriss von deiner Seite, wonach wir angeblich alle keine Ahnung hätten, wenn du am Ende zugeben musst, dass die deutlich größere Gruppe der Dienstwagennutzer gar nicht in deiner Faktenkette vorkommt?

Hi Matti, ich denke, das entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt, was sie als Nachweis anerkennen. Da es diese 0,002% Regelung gibt, muss es aber vermutlich auch eine praktikable Möglichkeit geben, einen Nachweis zu erbringen. M.W. reicht eine eigene Dokumentation (sagt das Steuerprogramm). Irgendwas muss man aber beibringen, weil man ja schließlich sein zu versteuerndes Einkommen nachträglich reduzieren möchte.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Zeit haben, sich beim jedem Fall vom Arbeitgeber das Zeitbuchungsjournal schicken lassen. Was anderes ist es wahrscheinlich, wenn man spezifisch geprüft wird. Da kann ich mir gut vorstellen, dass man auch Unterlagen vom Arbeitgeber anfordert (Tankbelege, Zeitbuchungsjournal, etc.).

VG
Andreas

Ich hatte von Anfang an gesagt, dass ich insoweit auf Erfahrungen bezieht. Ich habe ebenfalls geschildert, warum es aus Natur der Sache nicht möglich ist zu ermitteln ob die Regelung nun Subventionscharakter hat oder nicht (was ja wohl auch ein harter Fakt ist). Die einzige Deutungsebene die ich aufmache, ist, dass es sehr gut möglich ist, dass für die Fallkonstellation „Unternehmer/PersG“ dieser Subventionscharakter gar nicht vorliegt. Welcher Bias dem zu Grunde legen kann habe ich ebenfalls dargelegt.

Ich habe nie behauptet, dass die 1%-Regelung nie vorteilhaft ist. Was ich aber behaupte ist, dass sie für den Unternehmer für sein eigenes Fahrzeug in der Konstellation Einzelunternehmer/Personengesellschaft so gut wie nie gegenüber dem Fahrtenbuch vorteilhaft ist, und im Gegensatz zum von dir hochgeschätzten Umweltbundesamt hat meine anekdotische Evidenz dafür doch zumindest mal überhaupt irgendeine Evidenz. Ich habe dazu jedenfalls mehr Daten als die und relativ sicher auch mehr Kompetenz.

Ich hatte ebenfalls gesagt, dass das so nicht auf die Konstellation „Arbeitnehmer“ übertragbar ist, weil für den Arbeitnehmer die Hürde für die Zuordnung zum Betriebsvermögen logischerweise nicht besteht und gehe insoweit deshalb vom Subventionscharakter aus.

Für die Feststellung, welche Aussagen die beiden falsch getätigt haben, ist weder deine noch meine politische Einstellung von irgendeiner Bedeutung. Die Aussage indes ist von ihrem teleologischen Inhalt her übrigens ebenfalls nicht korrekt. Sie verzerrt die quantitative Dimension der Regelung doch völlig! Wenn nämlich die 1% nicht die Bemessungsgrundlage erhöhen, sondern wie von den beiden gesagt senken, eine Absetzbarkeit gegeben ist, dann wird der vielleicht ahnungslose Hörer doch von einer völlig anderen Auswirkung der Regelung ausgehen.

Damit hier für dich wenigstens irgendwas kleben bleibt: Teleologisch heißt nicht dem Sinn einer Sache nach, sondern dem Zweck einer Sache nach.

Und jetzt bitte noch die Dimension dieser Konstellation im Vergleich zum gesamten Segment der Dienstwagen.

Wievielt % reden wir hier 1% aller Dienstwagen 10% 20%
Promille?

Das kann ich nicht genau sagen und so wie ich das sehe wird das auch nicht erhoben. Es gibt 2,5 Mio. Einzelunternehmer und Personengesellschaften in Deutschland, von denen nach meiner Einschätzung die Mehrzahl ein oder mehrere solcher Fahrzeuge hat. Dazu kommen noch die Freiberufler (1,47 Mio.) und Landwirte (282.000). Zugelassen als betriebliche PKW sind in Deutschland rund fünf Millionen. Es haben wirklich sehr viele solcher Leute ihr Auto im Betrieb. Zu meinen das sei im Promillebereich ist - sorry - völlig lächerlich.

Mit anderen Worten: Du hast eine Strohmann-Argumentation aufgemacht.

Ich würde behaupten, dass es für den absoluten Großteil der Hörer keinen Unterschied macht, ob eine steuerliche Begünstigung dadurch zu Stande kommt, dass die Bemessungsgrundlage reduziert wird oder dadurch, dass die Bemessungsgrundlage künstlich erhöht wird, aber dafür Sachverhalte, für die sonst Einkommensteuer anfallen würde, von dieser freigestellt werden, indem die Ausgaben quasi vom Brutto statt vom Netto gezahlt werden. Unter’m Strich dürfte es für die meisten Leute, die nicht vom Fach sind, einfach nur um die Frage gehen: „Subventioniert die 1%-Regelung private Autofahrten?“ und die Antwort darauf lautet: „Unter Umständen ja, denn jede Pauschalierung führt zu Vorteilen, sobald eine bestimmte Mindest-Nutzung überschritten wird“. Der Sinn der Aussage, dass private Autofahrten steuerlich begünstigt werden könnten, wenn statt zusätzlichem Lohn der Firmenwagen als Lohnbaustein verwendet wird, ist in diesem Kontext - zumindest bedingt - korrekt.

Du kannst gerne meinen, mehr Kompetenz als ein Ministerium mit 1600 Mitarbeitern zu haben, von denen ein guter Teil Juristen (mit i.d.R. guten Abschlüssen) sind… Aber du kannst nicht erwarten, dass ich oder irgendwer anders deine Meinung teilt. Das Selbstbewusstsein von Steuerberatern überrascht mich jeden Tag auf’s Neue.

„Sinn“ und „Zweck“ sind in diesem Kontext identisch. Die teleologische Auslegung eines Zitates (oder Gesetzes) ist eine Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift bzw. der Aussage (im Gegensatz zur z.B. grammatikalischen (also wörtlichen) Auslegung, der historischen (also geschichtlichen) Auslegung oder der systematischen (also dem Regelungs- bzw. Aussagenzusammenhang betreffenden) Auslegung.

Es sind Sachen wie diese, die dich zu einem sehr unangenehmen Gesprächspartner machen… diese aberwitzige Überheblichkeit, den Gesprächspartner als inkompetent, ahnungslos oder sonst wie „dumm“ zu bezeichnen („damit hier für dich wenigstens etwas hängen bleibt“) und dabei so zu tun, als wüsste man alles besser.

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Perfekt zusammengefasst.

Ich bin raus.

Dann kann hier zugemacht werden. :slight_smile:

Ergebnis: die Welt ist ungerecht.

Man möge hier wieder einen neuen Thread aufmachen, wenn es ein Änderung an der Gesetzesgrundlage gibt. :wink:

Wobei diese mehrere ja dann gemeinsam der 1%-Regelung unterworfen werden und statistisch wie ein Auto zu zählen sind.
Berücksichtigen sollte man auch, dass es vom Finanzamt bei der 1%-Regelung keine Prüfung gibt, ob das Auto überhaupt betrieblich genutzt wird. Wenn, dann kann die nur bei begründeten Zweifeln in die Zukunft gerichtet erfolgen, da es ja kein Fahrtenbuch gibt, anhand dessen die Nutzung überprüft werden kann.

Dann sind wir uns beim Arbeitnehmer also zumindest einig, dass die FDP da absichtlich Mist erzählt.

Wir stellen allen Arbeitnehmern eine Bescheinigung aus, wie oft sie im Büro waren. Da geht allerdings trotzdem nicht daraus hervor, ob der Angestellte mit Fahrrad, Bus oder Dienstwagen angereist ist. Ohne Fahrtenbuch wird das schwierig und das will man als Nutzer ja eigentlich vermeiden.

Kuck mal hier: https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/corona-dienstwagen-nachweise-zur-0002-regelung-sammeln-f129726#:~:text=Damit%20das%20Finanzamt%20die%20Reduzierung,und%20erster%20Tätigkeitsstätte%20genutzt%20hat.

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Ja, das könnte wirklich durchgehen. Könnte je nach Konstellation viel Geld sparen, sofern es die Möglichkeit gibt, mit Öffentlichen zu pendeln.