Vor einigen Monaten kam schon mal ein ähnliches Thema, aber da es jetzt wieder aktuell ist, würde ich es gerne nochmal aufgreifen. Die Fünf-Prozent-Hürde führt m.E. oftmals zu Hemmungen, die Partei zu unterstützen, die sich wirklich für die eigenen Interessen einsetzen. Volt fordert daher ein „Demokratie-Update“: Ersatzstimme – Volt Deutschland
Meine Fragen dazu: In welcher Instanz müssten rechtliche Veränderungen beschlossen werden? Und lässt sich an diesen Stellen überhaupt eine Bereitschaft erwirken, sich mit dem Problem der 5%-Hürde auseinanderzusetzen? Wer schon im Bundestag sitzt, hat da ja tendenziell eher Nachteile zu befürchten (außer der FDP vielleicht).
Wie du schon richtig sagst, gab es den Vorschlag ja schon, auch hier im Forum. Eine Suche zeigt auch sofort mehrere Threads, in denen es um eine Änderung oder Streichung der 5-%-Hürde geht, was ja etwas weiter gefasst dasselbe Thema ist. Ich bin immer nicht so ein Fan davon, Diskussionen zu wiederholen, daher fände ich es spannender, erst mal mit einer Zusammenfassung der bisherigen Threads zum Thema anzufangen und dann zu schauen, ob es vielleicht noch Aspekte gibt, die bisher zu wenig diskutiert wurden.
„Aktuell“ ist das Thema ja nur mittelbar. Zwar steht bald eine Wahl an, aber Wahlrechtsänderungen - und erst Recht Verfassungsänderungen - brauchen ja sehr viel mehr Vorlauf, so dass eine selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sich alle ganz schnell einig würden, eine Ersatzstimme einzuführen, wäre das für die Wahl im Februar kein Thema.
Ziemlich enttäuschend fand ich die verlinkte Seite von Volt. „Demokratie-Update“ klingt zwar catchy, aber nicht nur von der Optik her erinnert mich die Seite eher an einen Mobilfunkanbieter. Substantziell steht da nichts zu der Frage, wie denn eine solche Ersatzstimme etwa rechtlich gestatlet werden soll: Welche Gesetze müssten überhaupt geändert werden? Warum soll es dazu Abstimmungen geben und kein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag? Wie wird vor einer Wahl definiert, was eine „große“ und was eine „kleine“ Partei ist? Hat jeder Wähler dann zwei Stimmen, aber je nach Wahlausgang zählt mal eine und mal die andere? Oder zählen mitunter beide (etwa bei der Wahlkampfkostenerstattung)? Ist ein Stimmzettel dann ungültig, wenn nur eine Stimme abgegeben wird? Und wie verhält sich das zu den grundgesetzlichen Vorgaben für eine freie und gleiche Wahl?
Wie wäre es, die Grenze nicht bei 5% oder 0%, sondern bei einer anderen Zahl dazwischen festzulegen? Also beispielsweise eine 2% Grenze?
Die Hürde wäre zwar kleiner, aber immer noch vorhanden.
Das wäre auf jeden Fall wesentlich einfacher als die Einführung einer Ersatzstimme. Aber beides müsste von einer Mehrheit der bisher im Parlament vertretenen Parteien beschlossen werden und dafür sehe ich derzeit nicht mal Anzeichen. Selbst Parteien, die selbst von der 5-%-Hürde bedroht sind, wie FDP oder LINKE, haben sich meines Wissens dementsprechend geäußert.