Drastische Senkung der Lohnnebenkosten durch Reform der Beitragsfplicht

Hier mal eine ernst gemeinte Frage, weil ich nicht verstehe, warum dieser Vorschlag in der politischen Diskussion aktuell keine Rolle spielt:

Praktisch alle Politiker (und sehr viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer) fordern eine Senkung der Lohnnebenkosten, also in erster Linie der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Als politische Lösung wird inzwischen zunehmend eine Reduzierung der Leistungen diskutiert: Der Pflegegrad 1 soll abschafft werden und Zahnbehandlungen aus den Leistungen der GKV rausgenommen werden. An die Rente traut sich noch keiner so richtig ran, das kommt aber sicher irgendwann.

Warum wird stattdessen nicht ernsthaft die offensichtliche Alternative erwogen: Eine Ausweitung der beitragspflichtigen Einkommen über das Arbeitseinkommen von Angestellten hinaus?

Die Beitragspflicht von Beamtendiäten wird ja zumindest hin und wieder mal vorgeschlagen. Aber es gibt ja auch noch andere Alternativen: Einkommen aus Kapitalerträgen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Einkommen Deutscher im Ausland usw.

Wenn man das Bruttonationaleinkommen (also das Gesamteinkommen aller Inländer vor Steuern und Abgaben aus allen Einkommensarten außer aus Veräußerungsgeschäften) als Grundlage nimmt, dann hätte man im Jahr 2024 die Gesamtausgaben aus der PKV und GKV mit einem Abgabensatz von ca. 8%* decken können (Nicht berücksichtigt sind Einkommen von Ausländern in Deutschland, die man theoretisch natürlich auch durchgehend beitragspflichtig machen könnte).

Zum Vergleich: Der Beitrag der GKV betrug 2024 14,6%.

Ich würde annehmen, dass dies zu einer deutlichen Reduzierung der Lohnnebenkosten führen würde (was Arbeitgeber gut finden) und nebenbei die niedrigen und mittleren Einkommen und Renten überproportional entlastet (was beim durchschnittlichen Wähler gut ankommen dürfte).

Für Menschen mit hohen Kapitalerträgen würde es teurer werden. Die profitieren aktuell aber ohnehin von einer Besserstellung gegenüber Arbeitseinkommen durch die Abgeltungssteuer. Den Interessen “kleiner” Vermieter könnte man durch einen Freibetrag entgegenkommen, wobei ich das ehrlich gesagt kaum für nötig halte, da diese “kleinen” Vermieter ja an anderer Stelle (bei Abgaben auf ihre Arbeitseinkommen und Renten) sowieso entlastet werden.

Warum wird so ein Konzept nicht ernsthaft in Erwägung gezogen? Gibt es fundamentale verfassungsrechtliche Bedenken, die ich nicht berücksichtige?

*Gesamtausgaben der PKV und GKV im Jahr 2024: 363,65 Milliarden Euro. Bruttonationaleinkommen 2024: 4.449,44 Milliarden Euro.

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Es müsste auf jeden Fall eines größeren Reformpaketes sein. Freiwillig Versichte in der GKV zahlen heute schon Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge und Co. Bei solchen in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen würde es nur diejenigen treffen, die nicht eh schon an der Beitragsbemessungsgrenze sind.

Es konterkarriert auch etwas die Nachricht, dass man privat für die Rente vorsorgen soll, weil die gesetzliche Rente mal nicht mehr reichen wird: bestraft also diejenigen, die verantwortungsvoll handeln. Es bräuchte eine private Vorsorgemöglichkeit, die vor solchen Abgaben und Pfändung geschützt sind und nicht gleichzeitig durch hohe Gebühren (da Bindung an eine Hausbank) geschmälert werden.

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Genau das ist auch immer mein Einwand, wenn es um höhere Besteuerung von Kapitalerträgen geht. Ich verstehe, woher die Forderung nach Gleichbehandlung mit Arbeitslohn kommt. Meiner Meinung nach, kann das aber nur mit einem, mit dem 401k vergleichbaren Modell einhergehen, um eben nicht die zu strafen, die privat vorsorgen.

So ließe sich die private Altersvorsorge sogar fördern und die “Privatiere”, die tatsächlich nur von Kap-Erträgen leben, stärker einbinden.

Bei der Kritik gehe ich mit, wenn es um die Rentenversicherung geht. Aber widerspricht das auch einer Belastung von Kapitalerträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung?

Bei der Rente könnte man meiner Ansicht nach argumentieren (auch wenn ich diese Auffassung persönlich nicht teile), dass die Vorsorge komplett in Eigenverantwortung liegen sollte, gegebenenfalls mit steuerlichen Anreizen à la 401(k). Die Gesellschaft sichert über Sozialhilfe nur eine Minimalversorgung im Alter.

Aber eine unzureichende Krankenversorgung hat gesamtgesellschaftlich so krasse negativen Auswirkungen, dass es ein staatliches Interesse gibt, ein relativ hohes Mindestniveau zu garantieren. Mir hat nie eingeleuchtet, warum sich an dieser Garantie nur angestellte Erwerbstätige beteiligen sollten und warum andersherum z.B. Selbstständige nicht zwingend in das System eingebunden sind.

Wenn ich die historische Entwicklung richtig verstehe, dann liegt das daran, dass das aktuelle GKV-System ursprünglich nur für die Finanzierung eines Krankengelds gedacht war. Dann macht eine Beschränkung auf die Einkommen von Angestellte einen gewissen Sinn, denn nur diese Einkommen werden auch abgesichert. Eine allgemeine Krankenversicherung sollte aber meiner Ansicht nach schon aus systemischen Gründen allen Bürgern zugute kommen und von allen Bürgern aus allen Einkommensarten finanziert werden.

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Nicht grundsätzlich, nein.
Ich fände es nur etwas kompliziert, wenn man die Berechnunggrundlage der Sozialversicherungen noch weiter auseinanderpflückt.

Man kann es auch mal so herum fragen: Warum werden unterschiedliche Einkommensarten überhaupt unterschiedlich bewertet? Warum macht es für die Steuer und Versicherung einen Unterschied, ob ich den Euro durchs Kellnern, Vermieten, die Börse oder als Werbeeinnahmen aus meinem Minecraft-Twitch-Stream bekommen habe?

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Ein “logischer” Grund hierfür fällt mir nicht ein. Ich nehme an, dass es am Ende auf “Menschen mit viel Geld und politischem Einfluss kommen überraschenderweise zu der Erkenntnis, dass es Sinn macht, ihr Einkommen geringer zu besteuern als das Einkommen von Menschen mit wenig Geld und wenig Einfluss” hinausläuft.

Von mir aus könnte man einfach einen einheitlichen progressiven Steuertarif und einheitliche Abgabensätze auf das Gesamteinkommen jeder Person erheben. Ich persönlich sehe auch nicht die Notwendigkeit für Beitragsbemessungsgrenzen (wobei diese vllt. aus verfassungsrechtlicher Sicht ab einer gewissen Höhe nötig sind) oder Höchststeuersätze (weil es sich ja um Grenzsteuersätze handelt und ich auf den ersten Euro über 1 Milliarde Jahreseinkommen einen Steuersatz von 99% für durchaus vertretbar halte). Aber das ist nochmal eine andere Debatte.

Wenn es um die Altersvorsorge geht meiner Meinung nach ja, da es den Zinseszinshebel den man mit einer langfristigen Altersvorsorge in dieser Form hat deutlich abschwächen würde, was gerade dann wenn Menschen mit moderaten Einkommen versuchen mit kleinen Mitteln ein solides Auskommen im Alter zu sichern schon den Unterschied machen kann.

Eine Belastung am Ende bei der Auszahlung dagegen wäre in meinen Augen schon wieder argumentiertbar, aber natürlich nur auf den Anteil der aus Gewinn besteht.

Edit:
Bezieht sich natürlich auf ein Modell wie 401k. Wenn das separat geregelt ist kann man natürlich auf andere Einkommen inkl. Kapitalerträge Abagaben einführen. Einen Deckel finde ich aber tatsächlich am Ende gerechtfertigt.

Ich weiß, das ist jetzt arg progressiv, aber wenn man Rentensparer schonen möchte, führt man einen Freibetrag ein, der höher wird, je näher man der Rente kommt und das Problem ist gelöst.

Der Argumentation konsequent folgend müsste man aber sämtliche Steuern und Abgaben zugunsten einer besseren Kapitalgedeckten Altersvorsorge abschaffen. Aber ja, das sind so Eckbereiche, wo man interessante Diskussionen haben kann (z.B. “soll ein gewisser Teil des Einkommens von der Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben ausgenommen werden, wenn dieser Teil für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge genutzt wird?”).

Meine Ausgangsfrage bleibt: Warum wird öffentlich und politisch die Gleichstellung aller Einkommensarten bei der Abgabenlast nicht als ernstzunehmende Alternative zur Leistungsstreichung oder Abgabenerhöhung auf Löhne diskutiert?

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Inwiefern wäre das besser als ein Modell welches die Altersvorsorge unabhängig vom Alter befreit? Da Gewinne und wann sie realisiert werden ja nicht linear sind, also Summe x pro Jahr, sondern sehr wohl ziemlich stark verteilt sein können wäre es in meinen Augen sinnvoller die zweckgebundene (!) Anlage bis zu einem Wert x generell zu befreien und erst bei der Entnahme zu besteuern.

Generell höhere Freibeträge auf Kapitalerträge im Alter dagegen würden ja auch wieder dem Gutverdiener mit großzügiger Betriebsrente und zusätzlicher privater Altersvorsorge helfen, der zusätzlich noch Geld anlegt.

Wieso?

Ich sage ja, dass eine zweckgebundene Anlageform geschaffen werden soll. Die soll im Rahmen der heute allgemeinen Rahmenbedingungen, und dazu gehören auch Steuern und Abgaben, einen Rahmen ermöglichen, indem auch Normalverdiener durch Anlagen Kapital für das Alter schaffen können sollen. Und dies gelingt umso besser je weniger zwischendrin Geld aus dieser Zweckgebundenen Anlage abfließen muss.

Daraus nun zu konstruieren wenn man so argumentiert müsste man gegen alle Steuern und Abgaben argumentieren finde ich einer konstruktiven Diskussion überhaupt nicht zuträglich.

Edit:
Denn wenn man so weit geht, dann könnte man auch sagen wer für einen Freibetrag ist, der müsste konsequenterweise auch dafür sein, dass es gar keine Steuern und Abgaben gibt. Freibeträge sind aber ja sehr wohl anerkannt und verfolgen letztlich ein sehr ähnliches Ziel.

Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken nur zu einem Aspekt: warum die Beamtenbesoldung hier nicht weiter hilft ist, dass sowohl die vieldiskutierte Rente als auch die gesetzliche Krankenversicherung Sozialversicherungen sind. Dh eine Beitragspflicht führt automatisch zu einer Anspruchsgrundlage. Das was man insinuiert wurde, dass Beamte einen Solidarbeitrag in beide Systeme leisten, ohne daraus Ansprüche zu generieren, geht also verfassungsrechtlich nicht. Streng genommen leisten sie ja auch schon einen Beitrag, da Steuern die beiden Systeme stützen. Aber den Steuern ist es nun einmal immanent, dass sie nicht zweckgebunden erhoben werden. Von daher muss man das so hinnehmen.

Aber grundsätzlich ist die Idee gut. Zukünftige Beamte über eine so genannte “Pauschale Beihilfe” in der GKV zu versichern, ist sicherlich eine gute Idee. Zumal man mit der Berufsgruppe “gute” Risiken dazugewinnt. Und viele Beamte wären da auch nicht abgeneigt, da die Mischung aus PKV und der häufig unterhalb des Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung leistenden Beihilfe anders als allgemein angenommen auch kein Zuckerschlecken ist. Frühere Facharzttermine: ja, aber häufig bleiben Beamte auch auf hohen Kosten sitzen, weil Ärzte “wie privat” abrechnen und die Beihilfe dann nicht leistet, weil die Gebührenordnung von 1985 die Laserbehandlung einer Hautveränderung nicht vorsieht oder so.

Will meinen: pro Beamte in der GKV, aber man muss sich bewusst sein, dass diese dann auch Anspruch auf Versicherungseistungen erhalten.

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Ob das eine (für den Dienstherrn) gute Idee ist wage ich zu bezweifeln. Aktuell spart man sich schließlich den kompletten Arbeitgeberanteil und zahlt nur im Krankheitsfall die Beihilfe. Damit das also keine (deutliche) Besoldungskürzung wird, kommt da einiges an Mehrkosten dazu.

Da bist du leider Fehlinformationen aufgesessen.
Die Krankenkasse leistet, wie oben bereits erwähnt wurde, unabhängig vom Beitrag. Beamte, die selten unter Durchschnitt verdienen und (zumindest bisher) überdurchschnittlich gesund sind, werden also zu Nettozahlern im System.
Des weiteren wird die Krankenkasse nicht steuerlich gestützt (würde auch sofort die PKV auf den Plan rufen). Stattdessen hat die GKV den Staat verklagt, weil er aus Sicht der GKV (und einhelliger Expertenmeinung) ihr Zusatzaufgaben aufbürdet und nicht dafür entschädigt.

Das haben wir ja jetzt schon so. Gewinne auf Aktien, die ich bis zur Entnahme (Rente) im Depot liegen lasse, müssen auch erst dann besteuert werden.

Ansonsten würde ich es aus dem einfachen Grund nach Alter staffeln, damit alle gleichermaßen davon profitieren, der, der zu Beginn des Berufslebens nur wenig zurücklegen kann genauso wie der, der mit 20 schon Millionen in seinem Rentenfonds parken möchte.

Dazu:

Die Aussage lässt sich mEn so nicht halten.

Das durchschnittliche Bruttovollzeiteinkommen in Deutschland erreicht man erst mit Besoldungsstufe A13 und aufwärts. Da reden wir von Lehrerinnen und Lehrern an weiterführenden Schulen und Referenten in Behörden. Das sind die oberen 10% der Beamtenschaft. Im übrigen würden die dann ja auch ihre Familien kostenlos mitversichern können, was derzeit in der privaten Krankenversicherung nicht geht. Ob das also so ein großer Gewinn für die GKV würde?

Außerdem wird es weiter Beamte geben, die aufgrund ihres Berufsrisikos nicht krankenversichert sein können. Polizei und Bundeswehr werden weiter über den Staat in der freien Heilfürsorge bleiben müssen, da Folgeerkrankungen in Folge eines Einsatzes sonst ein tiefes Loch im die Solidarkasse treiben würden.

Aber ich habe es ja geschrieben: ich fände Beamte in der GKV grundsätzlich gut. Zwar wird immer gesagt, dass der Dienstherr mit der Beihilfe Geld spart, indem er nur die tatsächlichen Krankheitskosten bezahlt. Familien belasten das Steuersäckel durch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen etc aber erheblich. Da bin ich mir nicht sicher, ob der Dienstherr da mit der pauschalen Beihilfe nicht besser fährt.

Ist aber gerade das nicht ein Fall für das Solidarsystem? Wenn Polizisten oder Bundeswehrsoldaten in Folge ihrer Einsätze Gesundheitsschäden davontragen, dann ist das doch die Definition eines Gesundheitsschadens im Dienst der Allgemeinheit. Warum soll die Allgemeinheit die Kosten dafür nicht auch kollektiv tragen?

Macht natürlich keinerlei Sinn im gegenwärtigen System, in dem nur Arbeitnehmer die Kosten schultern müssten. Aber wenn die GKV-Beiträge tatsächlich auf alle Einkommensarten erhoben werden, warum muss das aus den Steuereinnahmen finanziert werden. Bei Steuern ist der effektive Steuersatz auf niedrige Einkommen und Vermögen ja größer, da die dazugehörigen Menschen einen großen Teil ihres Einkommens verkonsumieren.

Tut sie doch quasi wenn es Steuerfinanziert ist sogar noch mehr?

Grundsätzlich stimmt das. Aber genau das ist ja bereits jetzt der Fall. Die freie Heilfürsorge läuft ja über den Bundeshaushalt, also Steuern.

Bei der Bundeswehr gibt es keine freie Heilfürsorge sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, das ist in Details etwas anderes, aber dein Kern bleibt davon unberührt.

Es macht auch inhaltlich Sinn die Heilfürsorge bei den Truppenärzten zu belassen, da zu deren Job auch die Begutachtung auf Tauglichkeit für die unterschiedlichen dienstlichen Verwendungen gehört.

Bin ich oben schon drauf eingegangen: Einkommensschwache Menschen werden durch Steuern (vor allem durch Konsumsteuern) im Verhältnis viel stärker belastet als einkommensstarke Menschen:

Quelle: https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.549401.de/16-51-1.pdf

Zu dieser Statistik sei angemerkt, dass die Steuern für die oberen Perzentilen des Äquivalenzeinkommens vor allem durch die Unternehmenssteuern stark ansteigen. Hierzu stellt die Studie selbst fest (Hervorhebung meine):

So ist die Progression der Einkommen- und Unterneh-
mensteuern im obersten Perzentil und insbesondere bei
den reichsten 0,1 Prozent vermutlich überzeichnet. Zum
einen können wir die Wirkung von Steuervergünstigun-
gen nicht berücksichtigen, die bei hohen Einkommen
eine größere Bedeutung haben.
Zum anderen fehlen in
der Datengrundlage der Einkommensteuerstatistik vor
allem die einbehaltenen Gewinne der Kapitalgesellschaf-
ten.

(Gleichzeitig würde ich davon ausgehen, dass die Studie die Sozialbeiträge der Haushalte mit hohem Einkommen überschätzt)

Entsprechend nehme ich an, dass in Deutschland (gemessen am Einkommen) niemand so hohe Steuern zahlt wie die Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen. Jede steuerfinanzierte Ausgabe belastet entsprechend diese Haushalte am meisten.

Würde man die GKV dagegen aus allen Einkommensarten gleichermaßen finanzieren, dann würde die Finanzierungslast auch tatsächlich alle Einkommensschichten gleichermaßen treffen. Was uns näher an ein tatsächliches solidarisches System bringen würde.

Noch besser wäre natürlich, wenn einkommens- oder vermögensstarke einen prozentual höheren Beitrag an der Finanzierung solidarischer Systeme leisten müssten (das ist schließlich der Kern des Begriffs Solidarität). Bei den Sozialversicherungen stößt man da aber wohl an verfassungsrechtliche Grenzen, nehme ich mal an.

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