Ich sehe das Problem, dass wir zum einen auch ältere, geistig nicht mehr fitte Menschen über unsere Zukunft entscheiden lassen und zeitgleich unter 28 jährige ausschließen und diskriminieren. Das Wahlrecht müsste auf 14 gesenkt werden und für unter 14 jährige haben die Erziehungsberechtigten ein Stimmrecht. Solange wir unter 18 jährigen keine Stimme geben haben wir sowie keine ehrliche Wahl durch alle Betroffenen.
Das würde ich in dieser Pauschalität ganz stark anzweifeln. Natürlich gibt es das Kontrastpärchen zukunftsorientierte Fridays für Future Aktivistin vs. verbohrter unbelehrbarer klimaleugnender Rentner. Aber das ist ja keineswegs repräsentativ für unsere Gesellschaft.
Es gibt genauso den erfolgreichen Jungunternehmer, der gerne im Hier und Jetzt mit seinem Porsche über die Autobahn brettern will. Der überzeugt vom Leistungsprinzip ist, weil er gerade in den leistungsfähigsten Jahren seines Lebens ist und der sich wenig vorstellen kann, dass er irgendwann mal Alt, Hilfe- oder Pflegebedürftig sein wird. Unabhängig von diesem Stereotypen halte ich es für durchaus natürlich, wenn manche jungen Menschen das Leben lieber erstmal kennen lernen als die Zukunft verändern möchten.
Dagegen gibt es auch ältere Menschen, die gerade aufgrund ihrer Lebenserfahrungen und Fehler gelernt haben, langfristig zu denken. Und die vielleicht gerade aufgrund ihres starken Gefühls der Fürsorgepflicht / Verantwortung für ihre Kinder ein großes Interesse aber auch ein gutes Einschätzungsvermögen dafür haben, eine bessere Zukunft zu gestalten.
Ja und Nein.
Ich bin absolut für eine Senkung des Wahlalters auf 14 (oder sogar noch niedriger), aber absolut dagegen, Eltern ein Stimmrecht für ihre Kinder zu geben. Es ist einfach keinesfalls sicher, dass Eltern im Sinne ihrer Kinder abstimmen, es würde einfach nur bedeuten, dass z.B. der religiöse Fanatiker mit seinen 10 Kindern etliche Zusatzstimmen hat. Sorry, aber Extra-Stimmen für Kinder geht einfach mit meinem Demokratieverständnis gar nicht. Eine Stimme in der Demokratie setzt voraus, sich eine eigene Meinung bilden zu können. Ob das schon ab 10, 12, 14 oder erst ab 18 Jahren möglich ist, darüber können wir streiten. Aber Menschen Stimmen stellvertretend zu geben für Menschen, die sich definitiv noch keine eigene Meinung bilden können (z.B. Säuglinge) ist einfach eine riesige red flag, ein absolutes No-Go.
Und wie rechtfertigst du dann, dass Menschen, deren Geisteskraft zum Beispiel im Alter abnimmt wählen dürfen?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 die Rechtmäßigkeit quasi aller pauschalen Wahlausschlüsse negiert (Bundeswahlgesetz §13 wurde quasi vollständig kassiert). Seitdem dürfen auch betreute Personen an Wahlen teilnehmen (erstmals bei der EU-Wahl 2019).
Ich sehe nicht, warum diese Logik nicht auch bei Unter-18-Jährigen „betreuten“ (bzw. bevormundeten) Personen gelten sollte. Es gibt sicherlich auch einige Sechsjährige, die eine höhere Fähigkeit zur Meinungsbildung haben, als einige der Personen, die nun wählen dürfen.
In der Praxis würde das bedeuten, dass jedes Kind das Recht hat sich proaktiv in das Wahlregister eintragen zu lassen (und dann auch einen Wahlschein zu erhalten). Es müsste nur in der Lage sein, diese Willensäußerung selbst von sich zu geben (d.h. nicht über den gesetzlichen Vormund). (Bzw. es sollte genauso umgesetzt sein wie bei betreuten Personen. Hier fehlt mir das Wissen inwieweit der Vormund unterstützen darf.)
Ich habe die einschlägige Studie dazu einstmals hier anzitiert:
Der Altersgrenze im Wahlrecht liegt eine pauschale Annahme zugrunde, ab welchem Alter Bürger:innen im Allgemeinen mit hinreichender Sicherheit in der Lage sind, die Funktionsweise und die Konsequenzen der Wahlhandlung zu verstehen. (Ob diese Grenze mit 18 korrekt gezogen ist, ist eine andere Frage. Vor einigen Jahrzehnten lag sie noch generell bei 21, teilweise liegt sie auf Landes- und Kommunalebene inzwischen bei 16.) Wenn man analog dazu mit Senioren verfahren wollte, müsste man also eine Altersgrenze finden, ab der alte Menschen im Allgemeinen (also nicht nur in individuellen Fällen) nicht mehr in der Lage sind, die Wahlhandlung intellektuell zu durchdringen. Gibt es aus deiner Sicht ein solches Alter?
Ganz bewusst gibt es beim Zugang zum Stimmrecht keine individuelle Prüfung, sondern eben nur eine allgemeine Schwelle. Dass diese in Einzelfällen zu früh oder zu spät greift, tut dem keinen Abbruch, bzw. kann nur zu einer generellen Neubewertung führen (wie etwa einer Absenkung des Wahlalters für alle).
Nein gibt es nicht, steht aber auch nicht zur Debatte (zumindest nicht meinerseits).
Weder die angewandte Praxis beim Wahlrecht durch betreute Personen benötigt eine individuelle Prüfung noch meine Vorschlag exakt das gleiche Verfahren auch bei „betreuten“ Unter-18-Jährigen anzuwenden.
Ich wäre aber auch gegen die unnötige Bürokratie. Es soll einfach jeder Bürger seine individuellen Wahlunterlagen zugeschickt bekommen. Was er damit unternimmt, ist dann seine Sache. Strittig wäre dann nur noch inwieweit der Betreuer oder Vormund unterstützen darf.
(Ich plädiere übrigens als weitere Optimierung des Wahlrechts für das Familienwahlrecht für beispielsweise die Unter-12-Jährigen. Aber der obige Vorschlag steht erstmal „als leichtere Kost“ für sich.)
Inwiefern siehst du die Situation von Minderjährigen mit derjenigen von medizinisch betreuten Personen identisch? Insbesondere auch, was den jeweiligen Bevölkerungsanteil angeht?
Du möchtest neben der Gleichheit der Wahl also womöglich auch auf das Wahlgeheimnis und die Freiheit der Wahl verzichten? Dann bleibt nicht mehr viel übrig… Das BVerfG hat in seiner letzten Entscheidung zur Briefwahl ausdrücklich formuliert: „Wenn bei einem Anstieg des Anteils der Briefwähler auch das Ausmaß der beanstandeten Formen der Briefwahlwerbung zunimmt, wächst das verfassungsrechtliche Gewicht dieser Gefährdungen. Um den im Zusammenhang mit der Briefwahlwerbung nicht ohne weiteres von der Hand zu weisenden Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten entgegenzuwirken, ließe sich etwa daran denken, künftig von dermöglichen Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten abzusehen und diese statt dessen dem Wahlberechtigten auf dem Postwege oder in anderer Weise von Amts wegen unmittelbar zuzuleiten. Außerdem könnte durch eine verstärkte Bildung von Sonderwahlbezirken für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Erholungsheime und gleichartige Einrichtungen sowie den gesteigerten Einsatz von beweglichen Wahlvorständen erreicht werden, daß jedenfalls für einen großen Teil der auf fremde Hilfe angewiesenen Wahlberechtigten die Notwendigkeit der Briefwahl entfällt.“ (BVerfGE 59, 119 (127f); im zugrundeliegenden Fall wurde für die Wahl per Brief geworben und das BVerfG ging davon aus, dass diese nur in seltenen und glaubhaft zu machenden wichtigen Gründen nötig ist). Diese Entscheidung ist aus dem Jahr 1981, nachdem bei der Bundestagswahl 1980 die Briefwahlquote einen historischen Höchststand von 13% erreicht hatte. Im Jahr 2017 lat sie bei 28% (und 2021 bei 47%, aber hier ist auch die Pandemie zu bedenken). Es wird sicher spannend, wie das BVerfG sich künftig dazu äußern wird.
Minderjährige machen einen signifikanten Teil der Bevölkerung aus, betreute Personen nicht. Minderjährige von der Wahl auszuschließen führt ggf. zu einem signifikant anderen Wahlergebnis (andere Regierungskoalition, andere Grundsatzentscheidungen,…). Betreute Personen von der Wahl auszuschließen führt im Allgemeinen nicht zu einem signifikant anderen Wahlergebnis.
Ich teile die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zur Briefwahl. Das ist aber ein generelles Problem und keines dieser Debatte.
Und wie rechtfertigst du dann, dass Menschen, deren Geisteskraft zum Beispiel im Alter abnimmt wählen dürfen?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 die Rechtmäßigkeit quasi aller pauschalen Wahlausschlüsse negiert (Bundeswahlgesetz §13 wurde quasi vollständig kassiert). Seitdem dürfen auch betreute Personen an Wahlen teilnehmen (erstmals bei der EU-Wahl 2019).
Da ich einige Jahre als gesetzlicher Betreuer gearbeitet habe ist mir das durchaus bewusst - das kritisiere ich ja auch nicht.
Wie gesagt, ich bin absolut für das Wahlrecht ab 14. Gerne auch noch jünger. Ab 12, 10 oder auch ohne Altersbeschränkung.
ABER der Kern muss sein, dass die wählende Person ihren Willen zum Ausdruck bringen kann. Dass der Wille bei Menschen mit geistiger Behinderung, fortgeschrittener Demenz oder auf Grund von geringem Alter unter erheblichen Mängeln leiden kann, ist dabei hinzunehmen. Daher: Auch qualitativ schlechte Willensbekundungen haben eine Daseinsberechtigung. Wenn also der alte demente Mensch wegen fehlerhafter Erinnerung meint, „AfD habe ich doch schon immer gewählt, schon seit 60 Jahren“ ist das zwar faktisch falsch, aber dennoch bringt er einen Willen zum Ausdruck, ebenso, wie wenn das 10-jährige Kind sagen würde „Ich wähle die Linke, weil ich die Farbe Lila mag“.
Und das ist auch die Differenzierung im Bezug auf Tris:
So lange die Menschen ihren Willen zum Ausdruck bringen können und - vielleicht auch mit physischer Hilfe - Wählen können, sollen sie auch wählen dürfen. Aber Dritten (z.B. Eltern) das Wahlrecht für ihre Kinder im Säuglingsalter zu geben wäre genau so ein No-Go wie einem Ehegatten das Stimmrecht des Ehepartners zu übertragen, der im Koma liegt. Oder dem Sohn das Wahlrecht für die maximal-dementen, bettlägerigen Eltern zu übertragen.
Hier wäre auch das BVerfG nicht mehr dabei, denn hier wird auch der Grundsatz der unmittelbaren und der geheimen Wahl komplett ignoriert - beides würde in diesem Fall komplett negiert werden.
Ich sehe nicht, warum diese Logik nicht auch bei Unter-18-Jährigen „betreuten“ (bzw. bevormundeten) Personen gelten sollte.
Weil auch im Fall der Betreuten keinesfalls der Betreuer für den Betreuten wählen darf, ebenso wie die Eltern nicht für die Kinder wählen dürften.
In der Praxis würde das bedeuten, dass jedes Kind das Recht hat sich proaktiv in das Wahlregister eintragen zu lassen (und dann auch einen Wahlschein zu erhalten). Es müsste nur in der Lage sein, diese Willensäußerung selbst von sich zu geben (d.h. nicht über den gesetzlichen Vormund). (Bzw. es sollte genauso umgesetzt sein wie bei betreuten Personen. Hier fehlt mir das Wissen inwieweit der Vormund unterstützen darf.)
Dann sind wir uns doch einig, dass das Wahlalter gesenkt werden sollte, aber eben keine stellvertretende Wahl stattfinden darf?!? Worüber diskutieren wir dann eigentlich? ^^
Die Rechtslage in der Gesetzlichen Betreuung ist, dass der Betreuer - ebenso wie Personal in Pflegeeinrichtungen - organisatorische Hilfe leisten darf, aber nicht die Wahl selbst vornehmen darf. Daher: Im Namen des Betreuten die Briefwahl beantragen und ihm helfen, die Wahlunterlagen auch zum Wahlbüro zu bekommen, ist kein Problem. Selbst das Ausfüllen der Wahlunterlagen ist erlaubt (z.B. bei körperlicher Unfähigkeit oder Analphabetismus), aber eben nur, wenn es dazu eine klare Willenserklärung des Betreuten gibt. Was der Betreuer keinesfalls machen darf, ist, unter der Annahme, der Klient würde bestimmt Partei X wählen, für den Betreuten Wahlunterlagen bestellen und ausfüllen. Und das wäre der Fall, wenn Eltern ein Stimmrecht für ihre Kinder hätten.
Die Rechtslage in der Gesetzlichen Betreuung ist, dass der Betreuer - ebenso wie Personal in Pflegeeinrichtungen - organisatorische Hilfe leisten darf, aber nicht die Wahl selbst vornehmen darf. Daher: Im Namen des Betreuten die Briefwahl beantragen und ihm helfen, die Wahlunterlagen auch zum Wahlbüro zu bekommen, ist kein Problem. Selbst das Ausfüllen der Wahlunterlagen ist erlaubt (z.B. bei körperlicher Unfähigkeit oder Analphabetismus), aber eben nur, wenn es dazu eine klare Willenserklärung des Betreuten gibt. Was der Betreuer keinesfalls machen darf, ist, unter der Annahme, der Klient würde bestimmt Partei X wählen, für den Betreuten Wahlunterlagen bestellen und ausfüllen. Und das wäre der Fall, wenn Eltern ein Stimmrecht für ihre Kinder hätten.
Danke für den Einblick! Gibt es dazu eine Quelle?
ABER der Kern [des Wahlrechts] muss sein, dass die wählende Person ihren Willen zum Ausdruck bringen kann
Ich argumentiere, dass der Zweck des Bundestages es ist, einen möglichst guten Ausgleich der Partikularinteressen aller Bürger zu erreichen. Die (Bundestags-)Wahl ist kein Selbstzweck sondern ein Mittel zu diesem Zweck, indem sie den Bürgern bzw. Wählern erlaubt ihre Interessen indirekt über die Wahl einer Partei in den Bundestag einzubringen. Das Wahlrecht beeinflusst diesen Ausgleich der Partikularinteressen, indem es gewisse Interessen abwertet (Wahlalter, 5%-Hürde etc.).
Die fundamentale Streitfrage ist schließlich, ob es für unsere Gesellschaft besser ist, wenn die Interessen von „willenlosen“ Kindern überhaupt nicht in den Ausgleich eingehen oder wenn sie über den Vormund eingereicht werden. Und darauffolgend die Frage, wer die bessere Wahlentscheidung für einen Sechsjährigen trifft, der Sechsjährige oder sein Vormund (der ja ansonsten schon quasi alle anderen, deutlich relevanteren Entscheidungen für ihn treffen soll)?
Nichtsdestotrotz bin ich für ein massives Absenken des Wahlalters, so dass möglichst nur noch die wirklich willenlosen Kinder unter das Familienwahlrecht fallen würden.
Danke für den Einblick! Gibt es dazu eine Quelle?
Das war schon vor dem Urteil des BVerfG gängige Praxis, weil ja auch vorher schon Berufsbetreuer in der Situation waren, ihren wahlberechtigten Betreuten u.U. helfen zu müssen (kein Wahlrecht hatten ja nur die Betreuten, für die eine Betreuung in „allen Angelegenheiten“ bestand, also eine Vollbetreuung).
Daraus:
Wenn eine wahlberechtigte Person wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann diese Hilfe einer anderen Person bekommen. Die Hilfsperson kann ein Mitglied des Wahlvorstandes oder beispielsweise auch der Betreuer sein. Wichtig ist nur, dass dieser nicht in seiner Funktion als Betreuer mit in die Wahlkabine geht, sondern als Privatperson. Es geht bei dieser Hilfeleistung ausschließlich um die Erfüllung der Wünsche des Wählers. Auf keinen Fall darf der Betreuer auf die Entscheidung Einfluss nehmen oder sie sogar selbst treffen. Die Hilfsperson ist zudem zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung verpflichtet.
Für einen Betreuer ist es keine leichte Aufgabe, bei der Wahl behilflich zu sein. Gerade bei der Briefwahl sind die Möglichkeiten und Risiken einer – absichtlichen oder versehentlichen – Wahlmanipulation sehr groß. Die Aufgabe des Betreuers ist es, dem Beeinträchtigten eine Stimme zu geben und seine eigene Überzeugung außen vor zu lassen. Er muss sicherstellen, dass der Betreute sich wirklich ein Bild machen konnte und entsprechende Hilfestellungen zum Treffen der Wahlentscheidung geben. Dies macht einige Aufwände, wenn man nicht einfach „für“ den Schützling oder über seinen Kopf hinweg entscheiden will. Dass ein Betreuer diese Aufgabe gewissenhaft angehen sollte, ergibt sich schon daraus, dass Wahlmanipulationen gemäß § 107a Strafgesetzbuch strafbar sind und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.
Kurzfassung:
Hilfestellungen nahezu jeder Art sind erlaubt, Beeinflussungen oder gar selbst die Entscheidung für den Betreuten treffen (auch im Sinne eines „mutmaßlichen Willens“) ist ein absolutes Tabu.
Die fundamentale Streitfrage ist schließlich, ob es für unsere Gesellschaft besser ist, wenn die Interessen von „willenlosen“ Kindern überhaupt nicht in den Ausgleich eingehen oder wenn sie über den Vormund eingereicht werden. Und darauffolgend die Frage, wer die bessere Wahlentscheidung für einen Sechsjährigen trifft, der Sechsjährige oder sein Vormund (der ja ansonsten schon quasi alle anderen, deutlich relevanteren Entscheidungen für ihn treffen soll)?
Da niemand den Willen des „willenlosen“ Kindes kennt kann auch niemand eine Entscheidung für das Kind treffen. Seien wir doch realistisch: Die Eltern werden für das Kind das wählen, was sie auch selbst wählen. Wählen die Eltern SPD, werden sie für das Kind SPD wählen, wählen die Eltern AfD, werden sie auch für das Kind AfD wählen. Inwiefern wird hier also der Willen des Kindes berücksichtigt, indem man den Eltern das Wahlrecht überträgt? Richtig, gar nicht. Oder nur unter der Annahme, dass das Kind „ja ohnehin so stark von den Eltern beeinflusst wäre, dass es das gleiche wählen würde“. Aber genau um solche Effekte zu verhindern ist das Wahlrecht ja auch „geheim“ - und das ist gut so.
Also ich sehe überhaupt keinen Vorteil, Eltern Extra-Stimmen für wahlunfähige Kinder zu geben. Es bedeutet lediglich, dass Eltern mehr Stimmgewicht haben als Nicht-Eltern, es führt keineswegs dazu, dass die Interessen der Kinder stärker berücksichtigt würden.
Nichtsdestotrotz bin ich für ein massives Absenken des Wahlalters, so dass möglichst nur noch die wirklich willenlosen Kinder unter das Familienwahlrecht fallen würden.
Wie gesagt, Absenken des Wahlalters, meinetwegen auch auf 6 Jahre, meinetwegen. Aber das Kind muss eigenständig und ohne Hilfe wählen können und wollen. Familienwahlrecht hingegen kann ich absolut nicht unterstützen, ebenso wenig wie jedes andere indirekte Wahlrecht, bei dem Dritten die Befugnis übertragen wird, für andere zu wählen.
Die Eltern werden für das Kind das wählen, was sie auch selbst wählen. Wählen die Eltern SPD, werden sie für das Kind SPD wählen, wählen die Eltern AfD, werden sie auch für das Kind AfD wählen.
Ich kann nicht ausschließen, dass du im Großen und Ganzen Recht hast. Aber für mich persönlich kann ich das zurückweisen. Während ich für mich FDP wählen würde weil ich denke, dass Marktmechanismen effizienter funktionieren als undifferenzierte Gesetze (und weil Freiheit eben auch bedeutet die Freiheit zu haben das Richtige zu tun). Für meinen Sohn hingegen würde ich eher Grün wählen, denn nur diese Partei (unter den Großen) setzt sich ernsthaft für die langfristigen Rechte und Chancen junger Menschen ein.
Ich würde also ganz bewusst zwischen meinem Wahlrecht und dem Wahlrecht des Kindes diffenzieren.
Absenken des Wahlalters, meinetwegen auch auf 6 Jahre, meinetwegen
Schon 3-Jährige haben durchaus ihren eigenen Willen und ggf. könnte mensch die Wahlzettel irgendwie farbig oder mit Tieren kennzeichnen. Ich freue mich schon auf einfach verständliche Werbespots auf KIKA.
Ich freue mich schon auf einfach verständliche Werbespots auf KIKA.
Ich denke solche Werbespots wären sogar für Teile der erwachsenen Bevölkerung hilfreich, da die politische Bildung in Deutschland wirklich ein Desaster ist wie ich finde. Das radikale Absenken des Wahlalters ist auch eine Chance Politik viel früher in die Lebenswirklichkeit von Kindern zu holen.
Ich denke [einfach verständliche Wahl-]Werbespots wären sogar für Teile der erwachsenen Bevölkerung hilfreich, da die politische Bildung in Deutschland wirklich ein Desaster ist wie ich finde.
Ich denke, realistisch betrachtet, sollte mensch wenigstens eine gewisse Vorbildung über das politische System haben. Nach einer minimalen „Staatsbürgerkunde“ in der 1. Klasse Grundschule (Gewaltenteilung, Subsidiarität und 1. und 2. Stimme) kann mensch dann ab 7 Jahren wählen oder so. Grundlegendes Lesen können hilft auch beim selbstständigen Ausfüllen des Stimmzettels.
Nach einer minimalen „Staatsbürgerkunde“ in der 1. Klasse Grundschule (Gewaltenteilung, Subsidiarität und 1. und 2. Stimme)
Zu mal man so Kinder schon früh beibringen kann, Dinge zu verstehen und eben auch mal gegen die elterliche Meinung aufbegehren. So kann man auch den Teufelskreis radikal wählender Familien vielleicht durchbrechen. Die politische Bildung in Deutschland ist sowie lächerlich im Moment und muss dringend massiv ausgebaut werden.
Zu mal man so Kinder schon früh beibringen kann, Dinge zu verstehen und eben auch mal gegen die elterliche Meinung aufbegehren. So kann man auch den Teufelskreis radikal wählender Familien vielleicht durchbrechen.
Also dass Grundschulkinder diesen Teufelskreis aufbrechen, halte ich persönlich eher für Wunschdenken.
Es gab hier im Forum schon viele andere Threads zum selben Thema, aber ich möchte kurz noch eine Frage bzgl. des Wahlalters einbringen:
Wir trauen Kindern keine Geschäftsfähigkeit zu, d.h. „Kinder bzw. Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften“ (Quelle)
Jetzt meine Frage: Warum trauen wir Kinder bzw. Jugendlichen unter 18 (oder sogar im Grundschulalter) zu, politische Entscheidungen zu treffen, deren Ausmaße deutlich schwieriger einzuschätzen sind als z.B. ein Handyvertrag oder In-App-Käufe?
Wir trauen Kindern keine Geschäftsfähigkeit zu, d.h. „Kinder bzw. Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften“
Außer, wenn sie etwas mit ihrem Taschengeld kaufen, dann können sie sogar gegen den Willen der Eltern gültige Kaufverträge abschließen (§110 BGB, „von Anfang an wirksam“).