Sorry für die Länge. Ich fand das Thema sehr spannend…
Zwischen verfassungsrechtlich geboten und verfassungsrechtlich verboten liegt einiges und das Urteil verneint ersteres.
Parteienfinanzierung
Das Problem der Parteienfinanzierung finde ich schonmal nachvollziehbar. Man stelle sich vor, Wählende der „sicheren“ Parteien wählen nun mit Ihrer Präferenzstimme die Tierschutzpartei, um denen im ersten Wahlgang eine gewisse Parteienfinanzierung zuzuschieben - Kleinstparteien könnten bewusst darauf setzen - mit unklaren Auswirkungen.
Unmittelbarkeit
Auch wäre die Zählung meiner Eventualstimme sehr von der Wahl anderer abhängig. Ob meine Eventualstimme zählt hängt davon ab, ob die Partei, der ich meine Eventualstimme gebe ausreichend viele Präferenzstimmen auf sich versammeln kann.
Es ist also mindestens noch eine Ecke mehr als jetzt. Das fände ich tolerierbar und besser, als dass meine Stimme verfällt. Aber dieses „um eine Ecke mehr“ ist erstmal für sich selbst genommen ein Nachteil des Systems.
Sofern ein wie auch immer ausgestalteter Qualifizierungsmechanismus bei ausreichend vielen Eventualstimmen bestünde (s.u.), wäre die Wirkung meiner Eventualstimme eventuell sogar vom Wahlergebnis einer dritten Partei abhängig.
Also mein total umständliche Beispiel:
- ich wähle P-Stimme: A-Partei und E-Stimme B-Partei
- A erreicht die Hürde nicht
- B ist knapp drunter, mit den E-Stimmen der Wähler der C-Partei würde es reichen
- ob meine Stimme für B einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlamentes hat hängt davon ab, ob die C-Partei oft genug gewählt wird und über die Hürde kommt
Zählwertgleichheit
Die Wahl jeder Person diese zwei Auswirkungen. 1. die Überwindung der Eintrittshürde und 2. die konkrete Zusammensetzung. Ob ich mit meiner Präferenzstimme die CDU oder die Tierschutzpartei wähle, die Chancen für die anderen Kleinstparteien sinken dadurch gleichermaßen.
In deinem Beispiel zählst du doppelt, weil du einfach davon ausgehst, dass sich die F-Partei über die Summe der Präferenz- und Eventualstimmen für den Eintritt ins Parlament qualifiziert. In diesem Fall müssten die Eventualstimmen der F-Partei aber den anderen Parteien wieder entzogen werden um eine Doppelzählung zu vermeiden → was diese potentiell wieder unterhalb der Hürde rutschen lassen könnte.
Zielkonflikt - Mindestfraktionsgröße
Man könnte am Ende bei kleinen Fraktionen landen, wenn sich eine Partei gerade so über die P-Stimmen qualifiziert aber sehr wenige E-Stimmen bekommt.
Erfolgswertgleichheit
Eine Hürde über die Präferenzstimme mit einer anschließenden Verteilung der Eventualstimmen an die qualifizierten Parteien birgt ein Problem, dass in deinem Beispiel super deutlich wird. Die Partei F käme trotz sehr vieler Eventualstimmen nicht ins Parlament, was nicht wirklich fair aussieht.
Schrittweises Berechnungsverfahren
Denkbar wäre ein schrittweises Berechnungsverfahren, bei dem systematisch die Eventualstimmen der größeren Parteien den anderen bis zur Eintritts-Schwelle entzogen werden (um eine Doppelzählung bei der Zusammensetzung des Parlamentes zu verhindern). Dabei könnten Parteien über oder unter die Schwelle rutschen.
Das Problem (auf das das BVerG und Claude hinweisen) scheint dabei folgendes zu sein:
Wenn man das ganze iterativ macht wird es instabile Zustände geben → wenn sich Kleinstparteien gegenseitig die Eventualstimmen geben und damit über die Hürde rutschen.
Wenn man es deterministisch macht, wird sich eine Reihenfolgeabhängigkeit geben. Je nachdem wo ich anfange (Präferenzstimmen, Summe aus Präferenzstimmen und Eventualstimmen) gewichte ich bereits. In beiden Fällen kann es je nach Lösungsalgorithmus zu allerlei Reihenfolgeabhängigen Problemen kommen.
Es könnte also recht schnell recht komplex werden (was das BVerG ebenfalls so sieht und nachvollziehbarerweise als Gegenargument versteht). Was nicht bedeutet, dass es keinen besseren Mechanismus geben könnte. Der IST-Zustand ist doch offenbar auch nicht ideal.
Was für mich im ersten Moment in Richtung „no-brainer“ ging, erscheint mir doch nicht so zwingend.